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   FG Münster, 30.04.2015 - 3 K 900/13 Erb   

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https://dejure.org/2015,15585
FG Münster, 30.04.2015 - 3 K 900/13 Erb (https://dejure.org/2015,15585)
FG Münster, Entscheidung vom 30.04.2015 - 3 K 900/13 Erb (https://dejure.org/2015,15585)
FG Münster, Entscheidung vom 30. April 2015 - 3 K 900/13 Erb (https://dejure.org/2015,15585)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen zur Beseitigung eines Ölschadens als Nachlassverbindlichkeiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1
    Nachlassverbindlichkeit bei erst nach dem Erbfall entdecktem Schaden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Nachlassverbindlichkeit bei erst nach dem Erbfall entdecktem Schaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Latente Schäden als Nachlassverbindlichkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Ölschaden als Nachlassverbindlichkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufwendungen zur Beseitigung eines Ölschadens stellen keine Nachlassverbindlichkeit dar

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen zur Beseitigung eines Ölschadens stellen keine Nachlassverbindlichkeit dar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen zur Beseitigung eines Ölschadens stellen keine Nachlassverbindlichkeit dar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unentdeckter Ölschaden keine abzugsfähige Nachlassverbindlichkeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufwendungen zur Beseitigung eines Ölschadens

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Ölschaden im Haus des Erblassers - Können die Beseitigungskosten bei der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden?

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Nachlassverbindlichkeiten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aufwendungen zur Beseitigung eines Ölschadens stellen keine Nachlassverbindlichkeit dar - Für Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten müssen Schulden den Erblasser bereits im Zeitpunkt des Todes wirtschaftlich belastet haben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1465
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.02.2009 - II B 132/08

    Erwerb eines Grundstücks mit abbruchreifem Gebäude und Müllablagerung -

    Auszug aus FG Münster, 30.04.2015 - 3 K 900/13
    Unter Bezugnahme auf den Beschluss des BFH vom 19.02.2009 II B 132/08 vertrat er die Auffassung, dass ohne Bestehen einer öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Verpflichtung bereits zu Lebzeiten des Erblassers ein Abzug der geltend gemachten Aufwendungen ausgeschlossen sei.

    Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln oder zum Abbruch eines Gebäudes können nur dann als Erblasserschulden berücksichtigt werden, wenn der Erblasser dazu bereits zu Lebzeiten aufgrund einer bestehenden öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Verpflichtung tätig werden musste (vgl. BFH, Urteil vom 11.07.1990 II R 153/87, BFH/NV 1991, 97, und Beschluss vom 19.02.2009 II B 132/08, BFH/NV 2009, 966).

  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 34/99

    Beseitigung einer Bodenkontamination; Rückstellung wegen öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus FG Münster, 30.04.2015 - 3 K 900/13
    Bei dieser Sachlage braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob er in Bezug auf die Berücksichtigung latenter bzw. ungewisser Schäden und Verbindlichkeiten als Nachlassverbindlichkeiten gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG der für ertragsteuerliche Zwecke entwickelten Rechtsprechung zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten auch im Bereich der Erbschafsteuer folgen würde, nach der der Gläubiger seine Ansprüche kennen muss oder diese Kenntnis unmittelbar bevorsteht (vgl. BFH, Urteil vom 11.12.2001 VIII R 34/99, BFH/NV 2002, 486).
  • BFH, 15.05.2009 - II B 155/08

    Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nur bei wirtschaftlicher Belastung

    Auszug aus FG Münster, 30.04.2015 - 3 K 900/13
    Für den Abzug als Nachlassverbindlichkeit gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG ist weiter erforderlich, dass die Verbindlichkeiten neben ihrem rechtlichen Bestand den Erblasser im Zeitpunkt des Todes wirtschaftlich belastet haben, er also davon ausgehen musste, die Verpflichtungen unter normalen Umständen selbst erfüllen zu müssen (vgl. BFH, Beschluss vom 15.05.2009 II B 155/08, BFH/NV 2009, 1441 m. w. N.).
  • BFH, 11.07.1990 - II R 153/87

    Bestehen von Erblasserschulden

    Auszug aus FG Münster, 30.04.2015 - 3 K 900/13
    Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln oder zum Abbruch eines Gebäudes können nur dann als Erblasserschulden berücksichtigt werden, wenn der Erblasser dazu bereits zu Lebzeiten aufgrund einer bestehenden öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Verpflichtung tätig werden musste (vgl. BFH, Urteil vom 11.07.1990 II R 153/87, BFH/NV 1991, 97, und Beschluss vom 19.02.2009 II B 132/08, BFH/NV 2009, 966).
  • BFH, 26.07.2017 - II R 33/15

    Nach Erbfall aufgetretener Gebäudeschaden - kein Abzug der Reparaturaufwendungen

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30. April 2015  3 K 900/13 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1465 veröffentlicht.

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