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   FG Köln, 22.09.2011 - 3 K 955/10   

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https://dejure.org/2011,32495
FG Köln, 22.09.2011 - 3 K 955/10 (https://dejure.org/2011,32495)
FG Köln, Entscheidung vom 22.09.2011 - 3 K 955/10 (https://dejure.org/2011,32495)
FG Köln, Entscheidung vom 22. September 2011 - 3 K 955/10 (https://dejure.org/2011,32495)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifikation einer Übernahme von gegen Lkw-Fahrer verhängten Bußgeldern durch die Spedition als Arbeitslohn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmer: - Übernahme von Bußgeldern als Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • IWW (Leitsatz)

    Übernahme von Geldbußenfür Lkw-Fahrer einer Spedition sind Arbeitslohn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bußgelder als Arbeitslohn

  • steuerzahler-niedersachsen-bremen.de (Kurzinformation)

    Lohnsteuer: Arbeitslohn durch die Übernahme von Bußgeldern

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Übernahme von Bußgeldern für LKW-Fahrer als Arbeitslohn

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Ist die Übernahme eines Bußgeldes durch den Arbeitgeber steuerpflichtiger Arbeitslohn?

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Ist Bußgeld für Lkw-Fahrer steuerpflichtiger Arbeitslohn?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wenn der Chef das Bußgeld zahlt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber zahlt Bußgeld: Arbeitslohn?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 518
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00

    Arbeitslohn: Übernahme von Verwarnungsgeldern

    Auszug aus FG Köln, 22.09.2011 - 3 K 955/10
    Eine solche Veranlassung liegt vor, wenn der Vorteil nur deshalb gewährt wird, weil der Zurechnungsempfänger Arbeitnehmer des Arbeitgebers ist, der Vorteil also mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird und wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne als Gegenleistung für das zur Verfügung stellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (vgl. BFH-Urteil vom 07.07.2004 VI R 29/2000, BStBl II 2005, 367 m.w.N.).

    Der Senat weicht mit dieser Entscheidung auch nicht vom Urteil des Bundesfinanzhofs vom 07.07.2004 in der Sache VI R 29/00 (a.a.O.) ab, da der 6. Senat des BFH dort ausdrücklich offen gelassen hat, ob bei schwerwiegenden Verstößen anders zu entscheiden gewesen wäre.

  • BFH, 14.11.2013 - VI R 36/12

    Arbeitslohn: Übernahme von Bußgeldern - Kein eigenbetriebliches Interesse des

    Die gegen den Nachforderungsbescheid erhobene Klage hat das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 518 veröffentlichten Gründen abgewiesen.
  • FG Düsseldorf, 04.11.2016 - 1 K 2470/14

    Kein Arbeitslohn des Paketzustellers bei Zahlung von Verwarnungsgeldern wegen

    aa) Der hier vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich nämlich dadurch von den beiden vom BFH mit Urteilen vom 7. Juli 2004 (VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367) und vom 14. November 2013 (VI R 36/12, BFHE 243, 520, BStBl II 2014, 278) entschiedenen Fällen, dass die Verwarnungsgelder bzw. Bußgelder dort nach den im Tatbestand enthaltenen Feststellungen des FG und des BFH (zum Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils im Verfahren VI R 36/12: FG Köln Urteil vom 22. September 2011 3 K 955/10, EFG 2012, 518) gegen die Fahrer selbst verhängt worden waren.
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