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   VG Cottbus, 14.06.2012 - 3 K 958/11   

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https://dejure.org/2012,28341
VG Cottbus, 14.06.2012 - 3 K 958/11 (https://dejure.org/2012,28341)
VG Cottbus, Entscheidung vom 14.06.2012 - 3 K 958/11 (https://dejure.org/2012,28341)
VG Cottbus, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - 3 K 958/11 (https://dejure.org/2012,28341)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 1 Nr 8 PassivrauchSchG BB, § 4 Abs 2 S 1 PassivrauchSchG BB, § 3 Nr 8 PassivrauchSchG BB, § 1 GastG, Art 12 Verf BB, Art 49 Verf BB
    Gesundheit; Hygiene; Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)

  • vdai.de PDF

    Gaststätteneigenschaft im Sinne des BbgNiRSchG von Spielhallen mit Speisen- und/oder Getränkeangebot.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 29.09.1994 - 3 ObOWi 71/94
    Auszug aus VG Cottbus, 14.06.2012 - 3 K 958/11
    Da auch ein mittelbarer Vorteil Gewinn ist, liegt Gewerbsmäßigkeit insbesondere auch dann vor, wenn unentgeltliche Leistungen nicht nur aus Gastlichkeit oder sonstigen persönlichen Gründen angeboten werden, sondern damit in erster Linie der Zweck verfolgt wird, den so Bewirteten in Zukunft als Gast oder Kunden zu gewinnen oder zu erhalten oder durch seine Empfehlung den Kundenkreis zu erweitern (Metzner aaO Rn. 18f.; Ennuschat in Tettinger/Wank, Gewerbeordnung, Kommentar, 8. Auflage, § 1 Rn. 17) oder durch die Verabreichung von [unentgeltlichen] Getränken z.B. den Spielbetrieb zu stabilisieren oder zu fördern (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 29. September 1994 - 3 ObOWi 71/94 - Rn. 18, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 59.86

    Versagung der Gaststättenerlaubnis - Versagung für Verabreichnung von Speisen -

    Auszug aus VG Cottbus, 14.06.2012 - 3 K 958/11
    Zudem folgt aus der Unterscheidung in der Spielhallenverordnung nicht, dass in einem erlaubnisbedürftigen Spielhallenunternehmen nicht nebenbei auch noch andere gewerbliche Leistungen, etwa wie hier Leistungen eines Gaststättenbetriebes, angeboten werden können (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 4. Oktober 1988 - 1 C 59/86 - Rn. 12, zitiert nach juris).
  • LSG Hessen, 13.04.2012 - L 5 R 154/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - unrichtige Rechtsmittelbelehrung - elektronischer

    Auszug aus VG Cottbus, 14.06.2012 - 3 K 958/11
    Alle weiteren Hinweise zu den übrigen Erfordernissen des elektronischen Rechtsverkehrs können demgegenüber durch bloßen Verweis auf die Internetseite zum elektronischen Gerichtspostfach erteilt werden (zur Rechtsmittelbelehrung bei Berufungseinlegung: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 13. April 2012 - L 5 R 154/11 - Leitsatz 3 und Rn. 41, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 53 Ss OWi 404/10

    Nichtraucherschutz in Brandenburgischen Spielhallen

    Auszug aus VG Cottbus, 14.06.2012 - 3 K 958/11
    Vergleichbare Gründe, die es rechtfertigen würden, auch zugunsten der Besucher von Spielstätten Ausnahmen vom Rauchverbot zuzulassen sind demgegenüber nicht erkennbar; zumal der Besuch einer Spielhalle gerade nicht der Pflege sozialer Kontakte als menschliches Grundbedürfnis dient (im Ergebnis ebenso Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschlüsse vom 17. November 2011 - (2 B) 53 Ss-OWi 257/11 (137/11) und (2 B) 53 Ss-OWi 404/10 (204/10) -).
  • VG Cottbus, 10.12.2008 - 3 L 238/08

    Reichweite der Anordnung der sofortigen Vollziehung nach reformatio in peius

    Auszug aus VG Cottbus, 14.06.2012 - 3 K 958/11
    So liegt der Fall hier, da in den von der Klägerin betriebenen Spielhallen auch nichtalkoholische Getränke ausgeschenkt werden (vgl. Beschluss der Kammer vom 10. Dezember 2008 - 3 L 238/08 - S. 5 des EA).
  • VG Cottbus, 25.10.2011 - 3 L 251/11

    Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)

    Auszug aus VG Cottbus, 14.06.2012 - 3 K 958/11
    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Inhalte der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und der Gerichtsakte zum Verfahren VG 3 L 251/11 Bezug genommen, welche jeweils zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 10 S 2392/09

    Nichtraucherschutz in Gaststätten - bauliche Voraussetzungen für Nebenräume

    Auszug aus VG Cottbus, 14.06.2012 - 3 K 958/11
    Eine stärkere Belastung solcher Betriebe, die von tatbestandlich klar abgegrenzten willkürfreien Ausnahmen vom strikten Rauchverbot nicht erfasst werden, ist somit durch sachliche Gründe gerechtfertigt (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 10 S 2392/09 - GewArch 2010, 168).
  • BVerfG, 11.03.2015 - 1 BvL 8/14

    Unzulässigkeit der Vorlage des § 2 Abs. 1 Nr. 13 Hamburgisches

    Darüber hinaus haben auch für das Recht des Nichtraucherschutzes verschiedene Fachgerichte festgestellt, dass auf eine Spielhalle oder grundsätzlich vergleichbare Einrichtungen auch die Vorschriften über den Nichtraucherschutz in Gaststätten Anwendung finden können, wenn dort gleichzeitig eine Gaststätte betrieben wird (vgl. BAG, Urteil vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 241/08 -, NJW 2009, S. 2698 ; SächsVerfGH, Beschluss vom 20. November 2008 - Vf. 63-IV-08 -, juris, Rn. 30; BayVGH München, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 9 CE 10.3177 -, juris, Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2009 - OVG 1 S 8.09 -, juris, Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 322 SsBs 75/09 -, juris, Rn. 2 ff.; VG Cottbus, Urteil vom 14. Juni 2012 - 3 K 958/11 -, juris, Rn. 20; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 L 251/11 -, juris, Rn. 10 f.; VG Minden, Beschluss vom 17. November 2011 - 3 L 463/11 -, juris, Rn. 18 ff. ; VG Cottbus, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 3 L 238/08 -, juris, Rn. 5; vgl. auch jüngst VG Saarland, Beschluss vom 11. August 2014 - 1 L 809/14 -, juris, Rn. 8).

    Zwar hat dieses Gericht unter Verweis auf die Ziele des brandenburgischen Gesetzgebers einen Rückgriff des Spielhallenbetreibers auf Ausnahmeregelungen zugunsten von Gaststätten abgelehnt (Urteil vom 14. Juni 2012 - 3 K 958/11 -, juris, Rn. 22).

  • VG Saarlouis, 11.08.2014 - 1 L 809/14

    Raucherschutz in saarländischen Spielhallen

    Wegen des Nebeneinanders von Spielhallenerlaubnis und Gaststättenrecht und der Anknüpfung des Saarländischen Nichtraucherschutzgesetzes i.d.F. vom 10.02.2010, mit dem die Ausnahmeregelung, wonach das Rauchen in abgeschlossenen und belüfteten Nebenräumen erlaubt war, gestrichen wurde, an den Betrieb einer Gaststätte im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.11.1998, BGBl. I, S. 3418, zuletzt geändert durch Artikel 149 der Verordnung vom 31.10.2006, BGBl. I, S. 2407, 2007 I, S. 2149, werden Spielhallen und Spielbanken, in deren Räumen eine Gaststätte betrieben wird, auch hinsichtlich von Nebenräumen vom Saarländischen Nichtraucherschutzgesetz erfasst, mit der Folge, dass dort nicht geraucht werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.10.1988 - 1 C 59/86 -, GewArch 1989, 23; OLG Celle, Beschluss vom 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09 -, juris, wegen der kostenlosen Abgabe von Getränken; VG Cottbus, Urteil vom 14.06.2012 - 3 K 958/11 -, juris, bei Abgabe von alkoholfreien Getränken).
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