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   FG Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 3 K 982/14   

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FG Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 3 K 982/14 (https://dejure.org/2015,44020)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.12.2015 - 3 K 982/14 (https://dejure.org/2015,44020)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - 3 K 982/14 (https://dejure.org/2015,44020)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des der deutschen Besteuerung unterliegenden Teils des Einkommens eines grenzüberschreitenden Rheinkraftwerks; Körperschaftsteuerrechtliche Berücksichtigung der Schweizer Spital- und Gemeindesteuern bei der Ermittlung des Einkommens; Ermittlung des ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 10 Nr 2 KStG 2002, § 8 Abs 1 S 1 KStG 2002, Art 7 Abs 4 DBA CHE 1971, Art 3 Abs 2 DBA CHE 1971, § 2 Abs 1 GewStG 2002
    Grenzüberschreitendes Rheinkraftwerk - Aargauer Abkommen - Ermittlung des Einkommensteils, der der deutschen Besteuerung unterliegt - kein Abzug schweizerischer Spitalsteuern und Gemeindesteuern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Körperschaftsteuer - Schweizer Spital- und Gemeindesteuer sind nichtabziehbare Betriebsausgaben - kein Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsauffassung des Finanzamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das grenzüberschreitendes Rheinkraftwerk - und der deutsche Steueranteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ermittlung des der deutschen Besteuerung unterliegenden Teils des Einkommens eines grenzüberschreitenden Rheinkraftwerks; Körperschaftsteuerrechtliche Berücksichtigung der Schweizer Spital- und Gemeindesteuern bei der Ermittlung des Einkommens; Ermittlung des ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.03.1995 - I R 14/94

    Außensteuer - Hinzurechnungsbetrag - Gewinnanteil

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 3 K 982/14
    Unter die ausländischen Steuern, die den sonstigen Personensteuern entsprechen, fallen u.a. ausländische Vermögenssteuern (BFH-Urteil vom 15. März 1995 I R 14/94, BStBl II 1995, 502; Paetsch, a.a.O., § 10 Rz. 43; Frotscher, KStG, § 10 Rz. 32).

    Mit BFH-Urteil vom 15. März 1995 I R 14/94, BStBl II 1995, 502 wurde die Auffassung des FG Hamburg, Urteil vom 29. Oktober 1993 VII 185/89, EFG 1994, 335 bestätigt, dass die im Kanton Genf auf der gleichen Bemessungsgrundlage wie die Kantonalsteuer erhobene Kommunalsteuer als Personensteuer i.S. des § 10 Nr. 2 KStG anzusehen ist und nicht der Gewerbesteuer vergleichbar ist.

  • FG Hamburg, 29.10.1993 - VII 185/89
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 3 K 982/14
    Mit BFH-Urteil vom 15. März 1995 I R 14/94, BStBl II 1995, 502 wurde die Auffassung des FG Hamburg, Urteil vom 29. Oktober 1993 VII 185/89, EFG 1994, 335 bestätigt, dass die im Kanton Genf auf der gleichen Bemessungsgrundlage wie die Kantonalsteuer erhobene Kommunalsteuer als Personensteuer i.S. des § 10 Nr. 2 KStG anzusehen ist und nicht der Gewerbesteuer vergleichbar ist.
  • BFH, 18.03.2015 - XI R 8/13

    Zur Steuerfreiheit von Umsätzen privater Krankenhausbetreiber bis 2008

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 3 K 982/14
    Das FA ist an eine bei einer früheren Veranlagung bzw. Besteuerung zugrunde gelegte Rechtsauffassung auch dann nicht gebunden, wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (vgl. BFH-Urteil vom 18. März 2015 XI R 8/13, BFH/NV 2015, 1219).
  • BFH, 25.10.2006 - I R 81/04

    Auslegung von Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d DBA Schweiz

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 3 K 982/14
    Sie ist ein gewichtiges und objektiv feststellbares Indiz dafür, wie die Parteien den Vertrag einvernehmlich verstehen bzw. zumindest im Zeitpunkt des Vertragsschlusses und in den darauf folgenden Jahren verstanden haben (BFH-Urteil vom 25. Oktober 2006 I R 81/04, BStBl II 2010, 778 m.w.N.).
  • BFH, 10.06.2015 - I R 79/13

    Besteuerungsrecht für Abfindung an einen in die Schweiz verzogenen, zuvor im

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 3 K 982/14
    Dies gilt aber immer nur insofern, als sie nicht dem Wortlaut des Abkommens zuwiderläuft (BFH-Urteil vom 10. Juni 2015 I R 79/13, IStR 2015, 785).
  • BFH, 16.05.1990 - I R 80/87

    1. Verbot des Abzugs ausländischer Quellensteuer als Betriebsausgaben nach § 10

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 3 K 982/14
    b) Nach allgemeiner Meinung fallen unter das Abzugsverbot des § 10 Nr. 2 KStG auch ausländische Steuern vom Einkommen, sofern sie inländischen Steuern vom Einkommen entsprechen (BFH-Urteil vom 16. Mai 1990 I R 80/87, BStBl II 1990, 920; Dürrschmidt, a.a.O., § 10 KStG Rz. 62; Paetsch, a.a.O., § 10 Rz. 45; Heger in Gosch, KStG, 3. Aufl., § 10 Rz. 26).
  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 3 K 982/14
    Ursprünglich als Realsteuer konzipiert hat die Gewerbesteuer sich durch Abschaffung der Lohnsummensteuer und der Gewerbekapitalsteuer zu einer objektivierten Ertragssteuer entwickelt, deren Bemessung durch die vorzunehmenden Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Betriebsinhabers erfolgt (vgl. BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 2008 1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1, Rz. 4 f., juris).
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