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   VG Neustadt, 13.01.2015 - 3 K 993/14.NW   

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https://dejure.org/2015,2910
VG Neustadt, 13.01.2015 - 3 K 993/14.NW (https://dejure.org/2015,2910)
VG Neustadt, Entscheidung vom 13.01.2015 - 3 K 993/14.NW (https://dejure.org/2015,2910)
VG Neustadt, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - 3 K 993/14.NW (https://dejure.org/2015,2910)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 21 Abs 3 FeV, § 2 Abs 6 StVG
    Fahrerlaubnisantrag; Identitätsnachweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Identitätsnachweis eines Asylbewerbers mit einer Geburtsurkunde in Verbindung mit einem von einem anderen Staat ausgestellten Führerschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufenthaltsgestattung kein tauglicher Nachweis für Personendaten bei Fahrerlaubnisantrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufenthaltsgestattung kein tauglicher Nachweis für Personendaten bei Fahrerlaubnisantrag

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 05.11.2009 - 11 C 08.3165

    Anerkannter Flüchtling aus dem Irak

    Auszug aus VG Neustadt, 13.01.2015 - 3 K 993/14
    Stehen sie zuverlässig fest, ist ausreichend sichergestellt, dass sich auf den Betroffenen beziehende Eintragungen in behördlichen Akten und Datenbanken, deren Inhalt im jeweiligen Zusammenhang entscheidungserheblich ist (in Betracht kommen im Fahrerlaubnisrecht das Fahreignungsregister), aufgefunden werden können (siehe BayVGH, Beschluss vom 5. November 2009 - 11 C 08.3165 -, juris; VG Neustadt, Beschluss vom 22. August 2011 - 3 L 613/11.NW -, juris).

    Ein "amtlicher" Nachweis, den § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FeV verlangt, ist auch ein von einem ausländischen Träger öffentlicher Gewalt ausgestelltes Dokument (vgl. BayVGH, Beschluss vom 5. November 2009 - 11 C 08.3165 -, juris).

  • VG München, 26.05.2014 - M 12 S 14.1742

    Verpflichtung zur Vorsprache bei der Botschaft; widersprüchliche Angaben zum

    Auszug aus VG Neustadt, 13.01.2015 - 3 K 993/14
    Der Führerschein dient somit auch als Identitätsnachweis (vgl. VG München, Beschluss vom 26. Mai 2014 - M 12 S 14.1742 und M 12 K 14.1740 -, juris, Rn. 29: zum Nachweis der Identität durch ghanaischen Führerschein zur Vorbereitung eines Ausreise- bzw. Abschiebungsverfahrens).
  • VG Berlin, 25.11.2011 - 3 L 613.11

    Zulassung im Master-Studiengang Medien und politische Kommunikation an der F.U.B.

    Auszug aus VG Neustadt, 13.01.2015 - 3 K 993/14
    Stehen sie zuverlässig fest, ist ausreichend sichergestellt, dass sich auf den Betroffenen beziehende Eintragungen in behördlichen Akten und Datenbanken, deren Inhalt im jeweiligen Zusammenhang entscheidungserheblich ist (in Betracht kommen im Fahrerlaubnisrecht das Fahreignungsregister), aufgefunden werden können (siehe BayVGH, Beschluss vom 5. November 2009 - 11 C 08.3165 -, juris; VG Neustadt, Beschluss vom 22. August 2011 - 3 L 613/11.NW -, juris).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1041/05

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine

    Auszug aus VG Neustadt, 13.01.2015 - 3 K 993/14
    Die gebotene Prüfung der Erfolgsaussichten soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen; das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 1041/05 -, NVwZ 2005, 1418 sowie Kammerbeschluss vom 26. Februar 2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361).
  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

    Auszug aus VG Neustadt, 13.01.2015 - 3 K 993/14
    Die gebotene Prüfung der Erfolgsaussichten soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen; das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 1041/05 -, NVwZ 2005, 1418 sowie Kammerbeschluss vom 26. Februar 2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361).
  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 16.15

    Erwerb einer Fahrerlaubnis; Fahrerlaubniserwerb; Führerscheinerwerb;

    Solange keine konkreten Zweifel an der Richtigkeit der Personenangaben bestehen, kann auch eine Aufenthaltsgestattung mit dem in Rede stehenden Vermerk hierfür ausreichen (ebenso in Bezug auf einen Reiseausweis für Flüchtlinge, der mit einem solchen Vermerk versehen ist: VGH München, Beschluss vom 5. November 2009 - 11 C 08.3165 - juris Rn. 28 ff.; für eine Duldungsbescheinigung: VG Hannover, Urteil vom 14. September 2011 - 9 A 1640/11 - juris Rn. 21 ff. und VG Braunschweig, Urteil vom 18. Juni 2013 - 6 A 305/12 - juris Rn. 20 ff.; ebenso, falls die Identität aufgrund der ausländerrechtlichen Aktenlage geklärt ist: VG Weimar, Beschluss vom 15. März 2007 - 2 E 267/07 We - juris Rn. 6; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22. Juni 2011 - 7 K 4343/10 - juris Rn. 38 ff.; in diesem Sinne mittlerweile auch die Erlasse zu § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FeV in Baden-Württemberg vom 7. Mai 2013 (Ministerium für Verkehr und Infrastruktur - 3-3853.1-0/721), Rheinland-Pfalz vom 3. Juli 2015 (Landesbetrieb Mobilität - Hinweis Nr. 1 zu § 21 FeV) und Nordrhein-Westfalen vom 16. Juni 2015 (Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - III B 2-21-01/3.2); ablehnend dagegen VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 13. Januar 2015 - 3 K 993/14.NW - juris Rn. 9; VG Köln, Urteil vom 26. Juli 2013 - 11 K 6360/12 - juris Rn. 23; hinsichtlich einer Duldungsbescheinigung, die nicht als Ausweisersatz gekennzeichnet ist: VG Stade, Urteil vom 28. Januar 2013 - 1 A 1845/12 - juris Rn. 16 ff.; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 21 FeV Rn. 12; vgl. zur insoweit uneinheitlichen Rechtsprechung auch die Zusammenstellung bei Rebler, ZAR 2016, 60).
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