Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 24.11.2008 - 3 KLs 501 Js 1777/2008, 3 KLs 501 Js 1777/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,26385
LG Nürnberg-Fürth, 24.11.2008 - 3 KLs 501 Js 1777/2008, 3 KLs 501 Js 1777/08 (https://dejure.org/2008,26385)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 24.11.2008 - 3 KLs 501 Js 1777/2008, 3 KLs 501 Js 1777/08 (https://dejure.org/2008,26385)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 24. November 2008 - 3 KLs 501 Js 1777/2008, 3 KLs 501 Js 1777/08 (https://dejure.org/2008,26385)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,26385) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Untreue zum Nachteil einer Aktiengesellschaft: Heimliche finanzielle Förderung einer Aktionsgemeinschaft von Betriebsangehörigen zur Beeinflussung der Zusammensetzung von Betriebsräten und Mitbestimmungsorganen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • handelsblatt.com (Pressemeldung, 24.11.2008)

    Schmiergeldskandal: Ex-Siemens-Vorstand muss nicht hinter Gitter

  • n24.de (Pressemeldung, 24.11.2008)

    Siemens-AUB-Prozess: Bewährungs- und Haftstrafen

  • spiegel.de (Pressebericht, 24.11.2008)

    Urteil im Siemens/AUB-Prozess: Richter empört - und machtlos

  • abendzeitung-muenchen.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.08.2008)

    Der Siemens-Skandal: Kommt Schelsky wieder frei - weil seine Zelle zu klein ist?

Besprechungen u.ä.

  • uni-muenchen.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Strafbarkeit der Arbeitgeberfinanzierung gelber Arbeitnehmervereinigungen (Prof. Volker Rieble; ZIP 2009, 1593-1600)

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09

    Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB

    OLG Nürnberg, 30.06.2009 - 1 Ws 313/09

    Untersuchungshaft: Außervollzugsetzung des Haftbefehls wegen des

    LG Nürnberg-Fürth, 24.11.2008 - 3 KLs 501 Js 1777/08

    Untreue zum Nachteil einer Aktiengesellschaft: Heimliche finanzielle Förderung

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger // Verurteilung Wilhelm Schelskys

  • Wikipedia
    +3
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09

    Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB

    LG Nürnberg-Fürth, 01.09.2010 - 12 O 11145/08

    Bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch einer Aktiengesellschaft für

    OLG Nürnberg, 30.06.2009 - 1 Ws 313/09

    Untersuchungshaft: Außervollzugsetzung des Haftbefehls wegen des

    LG Nürnberg-Fürth, 24.11.2008 - 3 KLs 501 Js 1777/08

    Untreue zum Nachteil einer Aktiengesellschaft: Heimliche finanzielle Förderung

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Wilhelm Schelsky

Sonstiges (3)

  • Telepolis (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 18.06.2010)

    Siemens-Schmiergeldaffäre: Ausgerechnet die Schweiz sorgte für Aufklärung

  • sueddeutsche.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 17.05.2010)

    Nach den Schelsky-Vorwürfen: "Absolut falsch"

  • sueddeutsche.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung, 17.05.2010)

    Ex-AUB-Chef Schelsky: "Ich bin ein Justiz- und ein Racheopfer"

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.05.1986 - 4 StR 124/86

    Verurteilung wegen Urkundenfälschung - Verfälschung von Postquittungen - Verstoß

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.11.2008 - 3 KLs 501 Js 1777/08
    Ein kompensierender Vermögensvorteil muss sich nämlich grundsätzlich aus der pflichtwidrigen Handlung selbst ergeben und nicht aus einer weiteren, hinzutretenden Handlung (vgl. BGH NStZ 1986, 455).

    Dass dieser Täter letztlich der Meinung war, zum Vorteil des betroffenen Vermögensträgers zu handeln, schließt den Vorsatz nicht aus (BGH NStZ 1986, 455).

  • KG, 22.08.2002 - Ss 186/02
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.11.2008 - 3 KLs 501 Js 1777/08
    Zudem ist zu bedenken, dass die Untreue einerseits und die Steuerhinterziehungshandlungen andererseits gegen unterschiedliche Schutzzwecke verstoßen (vgl. Kammergericht in NStZ 2003, 207).
  • BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07

    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung (Mittäterschaft;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.11.2008 - 3 KLs 501 Js 1777/08
    Nach Meinung des BGH, Wistra 2008, S. 310 muss hingegen bei der Gewinnermittlung die zusätzlich geschuldete Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abgezogen werden.
  • BFH, 13.02.2008 - I B 175/07

    Grundsätzliche Bedeutung - Bilanzberichtigung bei hinterzogenen Steuern

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.11.2008 - 3 KLs 501 Js 1777/08
    Nach der überzeugenden Entscheidung des BFH vom 13.2.08, I B 175/07 gilt dies auch für den vorliegenden Fall: Rückstellungen für hinterzogene Steuern können auch dann nicht nachträglich gebildet werden, wenn die Steuerhinterziehung vor dem Bilanzstichtag noch nicht entdeckt war.
  • BayObLG, 21.08.1997 - 4St RR 198/97

    Begründungspflicht für Absehen von gesonderter Geldstrafenverhängung bei

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.11.2008 - 3 KLs 501 Js 1777/08
    Zu berücksichtigen ist hierbei nämlich zunächst, dass die Summe der ausgesprochenen (Einzel-) Geldstrafen (acht mal 90 Tagessätze plus acht mal 30 Tagessätze plus drei mal 60 Tagessätze plus 240 Tagessätze) mit 1.380 (!) Tagessätzen im Vergleich erheblich über der festgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren (entspräche 720 Tagessätzen) liegt (vgl. hierzu BayObLG in NStZ-RR 1998, 49).
  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.11.2008 - 3 KLs 501 Js 1777/08
    Nach Art. 9 Abs. 3 GG können sie auch in den Betrieben für ihre Listen vor den Betriebsratswahlen werben (BVerfGE 19, 303 zum PersVG).
  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05

    Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch wegen Untreue im Zusammenhang

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.11.2008 - 3 KLs 501 Js 1777/08
    Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang auch, dass durch das Verhalten des Angeklagten Prof. F die ausbezahlten Gelder der haushaltsrechtlichen Kontrolle der zuständigen Mitarbeiter und Organe der Siemens AG entzogen wurden (vgl. BGH NStZ 2001, 251) und unter Umgehung der satzungsgemäßen Organe politische oder sonstige Zwecke nach eigenem Gutdünken gefördert werden sollten (BGH, wistra 2007, 136).
  • BGH, 17.04.2002 - 2 StR 531/01

    Untreue; Vermögensschaden (pflichtwidrige Verfügung über Haushaltsmittel;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.11.2008 - 3 KLs 501 Js 1777/08
    438Zwar führte die durch die verfahrensgegenständlichen Zahlungen unterstützte Tätigkeit des Angeklagten S dazu, dass die AUB am Ende in vielen Betriebsräten vertreten war und sich - wie in III 1 E beschrieben - finanzielle Vorteile für die eigentliche Unternehmenstätigkeit der Fa. Siemens AG ergaben; bei Beurteilung, ob ein Schaden entstanden ist, kann aber nicht auf das Gesamtergebnis einer Wirtschaftsperiode oder eine "unter dem Strich" erreichbare Saldierung abgestellt werden (vgl. BGH vom 17.4.2002, Az: 2 StR 531/01).
  • OLG Nürnberg, 30.06.2009 - 1 Ws 313/09

    Untersuchungshaft: Außervollzugsetzung des Haftbefehls wegen des

    Die 3. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat den Angeklagten mit Urteil vom 24.11.2008 wegen Beihilfe zur Untreue in vier hierzu tateinheitlich begangenen Fällen, Beihilfe zur Hinterziehung von Umsatzsteuer in 13 Fällen, Beihilfe zur Hinterziehung von Gewerbesteuer in drei Fällen, Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftssteuer in drei Fällen, Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftssteuer mit Hinterziehung des Solidaritätszuschlags und mit Hinterziehung der Gewerbesteuer sowie der Hinterziehung von Einkommensteuer in fünf Fällen, jeweils mit Hinterziehung des Solidaritätszuschlages, von Gewerbesteuer und von Umsatzsteuer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt; hinsichtlich des Vorwurfs der Umsatzsteuerhinterziehung 2005 und der versuchten Hinterziehung von Einkommensteuer mit Solidaritätszuschlag und versuchter Hinterziehung von Gewerbesteuer wurde der Angeklagte freigesprochen.

    Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 24.11.2008 ist noch nicht rechtskräftig.

    a) Der dringende Tatverdacht ergibt sich aus den Gründen des Urteils des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 24.11.2008.

    b) Es ist ferner aus den weiterhin tragenden Gründen der Senatsentscheidung vom 28.1.2009 Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) gegeben, wenn auch insoweit eine Veränderung eingetreten ist, als bei unterstellter Rechtskraft des Urteils vom 24.11.2008 und einer als hinreichend wahrscheinlich zu erwartenden Strafaussetzung gemäß § 57 Abs. 1 StGB zum 13.2.2010 nunmehr nur noch eine Vollzugsdauer von rund sieben Monaten und zwei Wochen zu berücksichtigen ist.

    Der Senat ist bei seiner Entscheidung vom 28.1.2009 davon ausgegangen, dass bis in sechs Monaten - also bis Juli 2009 - eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die eingelegten Revisionen ergehen dürfte und bei einer Bestätigung des angefochtenen Urteils auch im Hinblick auf den in Betracht kommenden Entlassungszeitpunkt 13.2.2010 der Resozialisierungszweck der Strafhaft nicht in Frage gestellt sei.

  • BVerfG - 2 BvR 2703/10 (anhängig)
    - das Urteil des Landgerichts Nürnberg vom 24. November 2008 - 3 KLs 501 Js 1777/2008 -, .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht