Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4462
OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10 (https://dejure.org/2011,4462)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 28.07.2011 - 3 KO 1326/10 (https://dejure.org/2011,4462)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 (https://dejure.org/2011,4462)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,4462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürVwVfG § 36 Abs 2 Nr 2; ThürVwVfG § 43 Abs 2; ThürVwVfG § 48 Abs 4; ThürVwVfG § 49a; ThürVwVfG § 49a Abs 1; ThürVwVfG § 49a Abs 3; ThürVwVfG § 53; ThürVwVfG § 96a Abs 2; VwVfG §... 53; VwVfG § 102; BGB §§ 194 ff; BGB § 195 a F (Fassung bis 31.12.2001); BGB § 198 a F; BGB § 195 idFv 01.01.2002; BGB § 199 Abs 1 idFv 01.01.2002; BGB § 199 Abs 1 Nr 2 idFv 01.01.2002; EGBGB Art 229 § 6
    Verjährung des Erstattungsanspruchs aus § 49a Abs. 1 ThürVwVfG; Erstattungsanspruch; auflösende Bedingung; Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P); Zinsanspruch; Verjährung; Verjährungsvorschrift; Verjährungsfrist; Bürgerliches Gesetzbuch; ...

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Verjährung des Erstattungsanspruchs aus § 49a Abs. 1 ThürVwVfG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung des Erstattungsanspruchs aus § 49a Abs. 1 ThürVwVfG; Voraussetzungen für das Vorliegen der für den Verjährungsbeginn erforderlichen Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F.; Berechnung der Frist des § 195 BGB auch in den ...

  • Justiz Thüringen

    Verjährung des Erstattungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1316
  • DÖV 2011, 1
  • DÖV 2011, 904
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10
    Demgegenüber will der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die verkürzte Regelverjährungsfrist des § 195 BGB n. F. für den von ihm als öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch eingeordneten Erlösherausgabeanspruch aus § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG nicht angewendet wissen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - 3 C 37.07 -, BVerwGE 132, 324 = juris Rdn. 10 - dort werden auch die beiden oben genannten Urteile des 2. und 5. Senats vom 15.06.2006 und vom 15.05.2008 zitiert, ohne allerdings zu verdeutlichen, dass diese Entscheidungen sich nicht nur zur Verjährung nach § 195 BGB a. F. äußern, sondern auch die entsprechende Anwendung des § 195 BGB n. F. auf öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche befürworten).

    Vor allem ließen sie die hier vorrangig wirksamen rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens unberührt (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - 3 C 37.07 -, BVerwGE 132, 324 = juris Rdn. 10 ff.).

    Die entsprechende Anwendung des § 195 BGB n. F. auf öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche begegnet auch nicht etwa deshalb Bedenken, weil es sich hier - wie die Regelung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n. F. zeigt - um eine kenntnisabhängige Verjährungsfrist handelt (in diesem Sinne aber BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - 3 C 37.07 -, BVerwGE 132, 324 und juris Rdn. 16 -, nach dessen Auffassung dies vor allem dann Schwierigkeiten bereitet, wenn beide Beteiligte Verwaltungsträger sind und typischerweise nicht der Gläubiger, sondern der Schuldner die nötige Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen besitzt).

    Schließlich sprechen auch die vom 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts für den Bereich des Vermögenszuordnungsrechts angeführten Übergangsprobleme (vgl. dazu Urteil vom 11.12.2008 - 3 C 37.07 - juris Rdn. 17) nicht gegen eine entsprechende Anwendung der kurzen Regelverjährungsfrist des § 195 BGB auf den streitgegenständlichen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch.

  • OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 893/07

    Besoldung und Versorgung; Verjährung von Besoldungsansprüchen;

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10
    Dementsprechend zieht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung - soweit sie von einer entsprechenden Anwendung des § 195 BGB n. F. auf öffentlich-rechtliche Ansprüche ausgeht - zur Ermittlung des Beginns der Verjährungsfrist ohne weiteres die Vorschrift des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB heran (so etwa der 2. Senat des ThürOVG in seinem Urteil vom 29.10.2009 - 2 KO 893/07 -, LKV 2010, 332 und juris Rdn. 31).

    Es ist kein sich aus den Besonderheiten des öffentlichen Rechts ergebender Gesichtspunkt erkennbar, der es gebietet, im Bereich der öffentlich-rechtlichen Forderungen von der herrschenden zivilrechtlichen Rechtsprechung abzuweichen (so schon der 2. Senat des ThürOVG in seinem Urteil vom 29.10.2009 - 2 KO 893/07 -, LKV 2010, 332 und juris Rdn. 31 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH; vgl. dazu nur dessen Urteil vom 23.01.2007 - XI ZR 44/06 -, BGHZ 171, 1 = NJW 2007, 1584 = juris - dort insb.

    Es genügt, dass der Gläubiger den Hergang in seinen Grundzügen kennt und weiß, dass der Sachverhalt erhebliche Anhaltspunkte für die Entstehung eines Anspruchs bietet (so etwa der 2. Senat des ThürOVG, Urteil vom 29.10.2009 - 2 KO 893/07 - juris Rdn. 33).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 418/08

    Kostenerstattungsanspruch nach § 23 Abs. 5 StrG ST; Verjährung

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10
    Überwiegend geht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung - soweit sie sich da- mit bereits zu befassen hatte - davon aus, dass öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche in entsprechender Anwendung des § 195 BGB n. F. in drei Jahren verjähren (für den Erstattungsanspruch nach § 49a Abs. 1 VwVfG so etwa VG Lüneburg, Urteil vom 03.12.2008 - 5 A 81.08 - juris; für sonstige Erstattungsansprüche ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.12.2008 - 1 A 444/07 - juris Rdn. 27 ff., VG Berlin, Urteil vom 11.02.2010 - 16 K 117.09 - juris Rdn. 27 sowie OVG Sachsen- Anhalt, Urteile vom 19.05.2010 - 3 L 418/08 - LKV 2010, 519 = juris Rdn. 34 ff. und vom 20.04.2011 - 3 L 277/09 - juris Rdn. 29).

    Zwar lässt dies nicht zwingend den Schluss zu, dass die durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz geschaffene neue Rechtslage auch auf die Verjährung der im Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz geregelten vermögensrechtlichen Ansprüche übertragen werden kann (in diesem Sinne für das dortige Landesrecht auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.05.2010 - 3 L 418/08 -, LKV 2010, 519 = juris Rdn. 34 ff.); hierzu hätte es einer ausdrücklichen Verweisungsregelung bedurft.

    Die Verjährungsregelungen verfolgen (auch) im öffentlichen Recht im Wesentlichen das Ziel, Rechtsfrieden und Rechtssicherheit herbeizuführen (vgl. dazu aus der Rechtsprechung BVerwG, Urteil vom 15.05.1984 - 3 C 86.82 -, BVerwGE 69, 227 = juris Rdn. 32; Urteil vom 04.10.1994 - 1 C 41.92 -, BVerwGE 97, 1 = juris Rdn. 23; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.05.2010, a. a. O.; aus der Lit. s. etwa Guckelberger, Die Verjährung im Öffentlichen Recht, S. 78 mit weiteren Nachw. aus Rspr. und Lit.).

  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10
    Das entspricht hinsichtlich der Zinsansprüche aus § 49a Abs. 3 (Thür)VwVfG und vergleichbarer öffentlich-rechtlicher Zinsansprüche der wohl einhelligen Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.08.1995 - 3 C 17.94 -, BVerwGE 99, 109 und juris - dort Rdn. 27 [zu § 197 BGB a. F.]; BVerwG, Teilurteil vom 21.10.2010 - 3 C 4.10 - juris Rdn. 50 [zu § 195 BGB n. F.]), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Senatsurteil vom 07.04.2011 - 3 KO 505/09 - juris - dort Leitsatz 1 und Rdn. 30 f.; zur Verjährung des sog. Zwischenzinsanspruchs aus § 49a Abs. 4 ThürVwVfG s. dort Rdn. 32 ff. mit Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 27.04.2005 - 8 C 5.04 -, BVerwGE 123, 303 und juris Rdn. 24, das hier eine Festsetzungsverjährung in analoger Anwendung der §§ 169 ff. AO für vorzugswürdig zu halten scheint).

    Dieser auch für andere öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche bekräftigten Auffassung des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Teilurteil vom 21.10.2010 - 3 C 4.10 - juris Rdn. 17) sind die Instanzgerichte nur zum Teil gefolgt (so etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 17.05.2011 - 10 LB 156/08 - juris Rdn. 136).

    Abgesehen davon, dass dies nicht gegen eine Heranziehung der kurzen Verjährungsfrist, sondern nur gegen eine entsprechende Anwendung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB spräche (so geht das BVerwG in seinem Teilurteil vom 21.10.2010 - 3 C 4.10 - juris Rdn. 49 f. - für Zinsansprüche von der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB n. F. aus, will aber § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n. F. nicht entsprechend anwenden), teilt der erkennende Senat die seitens des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichts gegen eine Heranziehung subjektiver Merkmale geäußerten Vorbehalte nicht.

  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 294/08

    Beginn der Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach §

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10
    Bei Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, auf die Kenntnis des zuständigen Bediensteten der verfügungsberechtigten Behörde an; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei solche Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für die Verfolgung der jeweiligen Ansprüche zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2009 - VI ZR 294/08 - juris Rdn. 12 unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung zu § 852 BGB a. F.; Urteil vom 15.03.2011 - VI ZR 162/10 -, NJW 2011, 1799 und juris Rdn. 11; ebenso BVerwG, Beschlüsse vom 20.08.2009 - 2 B 24.09 - und vom 20.12.2010 - 2 B 34.10 - jeweils in juris).

    Dementsprechend lässt es die zivilgerichtliche Rechtsprechung für den Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen ausreichen, wenn dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage - sei es auch nur in Form einer Feststellungsklage - erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2009 - VI ZR 294/08 - juris Rdn. 17; für zivilrechtliche Bereicherungsansprüche vgl. auch BGH, Urteil vom 07.12.2010 - XI ZR 348/09 -, NJW 2011, 1278 = juris -, der dort ebenfalls auf die Zumutbarkeit der Erhebung einer Feststellungsklage abstellt, vgl. a. a. O. Rdn. 20).

  • BGH, 18.01.1994 - VI ZR 190/93

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer juristischen Person

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10
    Das ist nach dem hier heranzuziehenden Rechtsgedanken des § 166 BGB dann der Fall, wenn der Bedienstete vom Anspruchsinhaber mit der Erledigung der betreffenden Angelegenheit, hier also mit der Betreuung und der Verfolgung der in Frage stehenden Regressforderung, in eigener Verantwortung betraut worden ist (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1994 - VI ZR 190/93, VersR 1994, 491 mwN).

    Dabei hält es der Bundesgerichtshof allerdings für ausreichend, wenn der Bedienstete einer juristischen Person innerhalb seines Aufgabenbereichs mit der Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen befasst und insoweit ihr Wissensvertreter ist, auch wenn für die Geltendmachung der Ansprüche eine andere Abteilung zuständig ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.1994 - VI ZR 190/93 -, NJW 1994, 1150 = juris - s. dort den Leitsatz - in Abgrenzung zum Urteil vom 11.02.1992 - VI ZR 133/97 - juris, das auf den Kenntnisstand der für Regresse zuständigen Stelle innerhalb einer regressbefugten Behörde abgestellt hatte).

  • BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 5.04

    Zinsanspruch: Verzögerungs-; Entstehung -; Fälligkeit -; Verjährung eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10
    Das entspricht hinsichtlich der Zinsansprüche aus § 49a Abs. 3 (Thür)VwVfG und vergleichbarer öffentlich-rechtlicher Zinsansprüche der wohl einhelligen Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.08.1995 - 3 C 17.94 -, BVerwGE 99, 109 und juris - dort Rdn. 27 [zu § 197 BGB a. F.]; BVerwG, Teilurteil vom 21.10.2010 - 3 C 4.10 - juris Rdn. 50 [zu § 195 BGB n. F.]), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Senatsurteil vom 07.04.2011 - 3 KO 505/09 - juris - dort Leitsatz 1 und Rdn. 30 f.; zur Verjährung des sog. Zwischenzinsanspruchs aus § 49a Abs. 4 ThürVwVfG s. dort Rdn. 32 ff. mit Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 27.04.2005 - 8 C 5.04 -, BVerwGE 123, 303 und juris Rdn. 24, das hier eine Festsetzungsverjährung in analoger Anwendung der §§ 169 ff. AO für vorzugswürdig zu halten scheint).

    Die Frage der Verjährung des Erstattungsanspruchs in entsprechender Anwendung der Vorschriften des BGB n. F. ist eine Frage des nicht revisiblen Landesrechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.2005 - 8 C 5.04 -, BVerwGE 123, 303 = juris Rdn. 19 ff.).

  • OVG Thüringen, 20.04.2011 - 3 KO 505/09

    (Verjährung des Zinsanspruchs aus

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10
    Das entspricht hinsichtlich der Zinsansprüche aus § 49a Abs. 3 (Thür)VwVfG und vergleichbarer öffentlich-rechtlicher Zinsansprüche der wohl einhelligen Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.08.1995 - 3 C 17.94 -, BVerwGE 99, 109 und juris - dort Rdn. 27 [zu § 197 BGB a. F.]; BVerwG, Teilurteil vom 21.10.2010 - 3 C 4.10 - juris Rdn. 50 [zu § 195 BGB n. F.]), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Senatsurteil vom 07.04.2011 - 3 KO 505/09 - juris - dort Leitsatz 1 und Rdn. 30 f.; zur Verjährung des sog. Zwischenzinsanspruchs aus § 49a Abs. 4 ThürVwVfG s. dort Rdn. 32 ff. mit Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 27.04.2005 - 8 C 5.04 -, BVerwGE 123, 303 und juris Rdn. 24, das hier eine Festsetzungsverjährung in analoger Anwendung der §§ 169 ff. AO für vorzugswürdig zu halten scheint).

    Entsprechendes gilt für den im Rückforderungsbescheid geltend gemachten Zinsanspruch nach § 49a Abs. 3 Satz 1 ThürVwVfG (zur Verjährung von Zinsansprüchen in entsprechender Anwendung des § 195 BGB n. F. vgl. schon das oben unter 2. zitierte Senatsurteil vom 07.04.2011 - 3 KO 505/09 - juris - s. dort Leitsatz 1).

  • BGH, 15.03.2011 - VI ZR 162/10

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen einer gesetzlichen Pflegekasse: Kenntnis des

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10
    Bei Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, auf die Kenntnis des zuständigen Bediensteten der verfügungsberechtigten Behörde an; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei solche Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für die Verfolgung der jeweiligen Ansprüche zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2009 - VI ZR 294/08 - juris Rdn. 12 unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung zu § 852 BGB a. F.; Urteil vom 15.03.2011 - VI ZR 162/10 -, NJW 2011, 1799 und juris Rdn. 11; ebenso BVerwG, Beschlüsse vom 20.08.2009 - 2 B 24.09 - und vom 20.12.2010 - 2 B 34.10 - jeweils in juris).
  • BGH, 11.02.1992 - VI ZR 133/91

    Verwirkung von deliktischen Ansprüchen vor Eintritt der Verjährung; Kenntnis vom

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10
    Es ist vielmehr jeweils zu prüfen, ob es sich bei dem Bediensteten um einen Wissensvertreter handelt (vgl. dazu z. B. Senat, Urteile vom 25. Juni 1996 - VI ZR 117/95, BGHZ 133, 129, 139; vom 19. März 1985 - VI ZR 190/83, VersR 1985, 735; vom 22. April 1986 - VI ZR 133/85 und vom 11. Februar 1992 - VI ZR 133/91, jeweils aaO).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • BGH, 22.04.1986 - VI ZR 133/85

    Zurechnung der Kenntnisse verschiedener Bediensteter einer Behörde für den

  • BVerwG, 20.12.2010 - 2 B 34.10

    Rückforderung von Bezügen; Verjährungsbeginn des Rückforderungsanspruchs;

  • VG Lüneburg, 03.12.2008 - 5 A 81/08

    Erstattung; Erstattungsanspruch; Rückforderung; Rückforderungsanspruch;

  • BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 297/94

    Zurechnung des Wissens eines Wissensvertreters einer GmbH & Co. KG

  • BVerwG, 20.08.2009 - 2 B 24.09

    Verjährung von beamtenrechtlichen Rückforderungsansprüchen; Anforderungen an die

  • BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95

    Voraussetzungen des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger;

  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

  • BGH, 19.03.1985 - VI ZR 190/83

    Zurechnung von Wissen des Kompaniechefs im Rahmen der Abwicklung von

  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 348/09

    Verbraucherkredit zur Finanzierung einer Fondseinlage: Verjährung eines

  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92

    Beitragsanspruch - Insolvenzsicherung - Erlaß eines Beitragsbescheids -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 L 277/09

    Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen für Errichtung einer

  • BVerwG, 17.08.1995 - 3 C 17.94

    Recht der Landwirtschaft: Hemmung der Verjährung bei nachträglich geltendgemchtem

  • VG München, 19.05.2005 - M 15 K 03.2578
  • OVG Sachsen, 08.10.2009 - 1 B 139/07

    Denkmalförderung; Rückforderung; Feststellung der Unwirksamkeit

  • BVerwG, 24.07.2008 - 7 A 2.07

    Landessammelstelle; Ausgabenverantwortung; Zweckausgaben; Verwaltungsausgaben;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2008 - 1 A 444/07

    Anspruch des Dienstherrn auf Rückzahlung eines zur Aufbringung einer Mietkaution

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LB 156/08

    Für Rückforderungen von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von Speisekartoffeln ist

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2002 - 4 A 4927/99

    Erstattung von Fördermitteln für Beratungsleistungen zur Anpassung von

  • VG Berlin, 11.02.2010 - 16 K 117.09

    Rückforderung von Subventionen - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch,

  • BFH, 15.12.1989 - VI R 151/86

    Keine Hemmung der Festsetzungsfrist in bezug auf den Einkommensteueranspruch

  • BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82

    Absatz der deutschen Landwirtschaft - Blumenerzeugende Betriebe - Beiträge -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.11.2000 - 1 L 51/00

    Einordnung der in Nr. 2 der allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 10.05

    Schadensersatzanspruch des Dienstherrn wegen Dienstpflichtverletzung des Beamten,

  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 25.07

    Abrechnungsfehler im öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis;

  • VGH Hessen, 13.05.2014 - 9 A 2289/12

    Zinsforderung wegen der Überzahlung einer Zuwendung nach dem

    Zwar ist die Rechtsfrage, ob sich eine entsprechende Anwendung von  § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n. F. in Verwaltungsverfahren deswegen verbietet, weil die nach der zivilrechtlichen Neuregelung vorgesehene - verjährungsverzögernd wirkende - Anknüpfung des Beginns der Verjährungsfrist an subjektive Umstände im öffentlichen Recht auf Schwierigkeiten stößt, in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung umstritten (so die Auffassung des dritten Senats des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Teilurteil vom 21. Oktober 2010, a. a. O., Rn. 50, unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 11. Dezember 2008 - 3 C 37/07 - juris; a. A. der zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 29/11 - juris, Rn. 43; Hess. VGH, Urteil vom 9. Dezember 2011, a. a. O., Rn. 48; OVG Thüringen, Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 - juris, Rn. 50 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. November 2013 - 2 L 140/12 - juris, Rn. 24; Sächs. OVG.

    Der erkennende Senat teilt die vom dritten Senat des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Anwendbarkeit des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n. F. geäußerten Vorbehalte nicht und schließt sich der überzeugenden Begründung der Gegenmeinung durch das Oberverwaltungsgericht des Landes Thüringen an (Urteil vom 28. Juli 2011, a. a. O., Rn. 45).

    Dabei sind nicht die Verjährungsfristen isoliert betrachtet zu vergleichen, sondern die Modalitäten der Fristberechnung in den Vergleich mit einzubeziehen (OVG Thüringen, Urteil vom 28. Juli 2011, a. a. O., Rn. 49).

    Bei der analogen Anwendung der Überleitungsvorschrift im vorliegenden Fall wäre daher zu beachten, dass nach beiden Gesetzesfassungen der Anspruch frühestens mit Eingang des Verwendungsnachweises beim Beklagten hätte entstehen können - als Voraussetzung des Beginns der Verjährungsfrist - und überdies die an sich kürzere Frist des neuen Rechts durch die Anknüpfung an die Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände einen noch späteren Fristbeginn zur Folge gehabt hätte (vgl. dazu auch OVG Thüringen, Urteil vom 28. Juli 2011, a. a. O., Rn. 49; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. März 2010 - OVG 2 B 1.09 - juris, Rn. 29).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11

    Revisionsbegründungsfrist; Verspätung; Säumnis; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung

    Insoweit halte sie die Rechtsprechung des Thüringischen OVG zu § 49a VwVfG (Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10) für überzeugend, die sich auf öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche insgesamt beziehe und in der dargelegt werde, dass der Bundesgesetzgeber bei der nachträglichen Änderung des § 53 VwVfG unter Einführung der Übergangsvorschrift des § 102 VwVfG von einer Anwendung des neuen Verjährungsrechts im öffentlichen Recht ausgegangen sei.

    Die Einwände, welche die Beklagte dagegen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 - juris) erhebt, geben keine Veranlassung, von dieser Rechtsprechung abzurücken, dies schon deswegen, weil sich das Oberverwaltungsgericht für den dort behandelten landesrechtlichen Erstattungsanspruch auf die hier nicht maßgebliche Gesetzgebungsgeschichte des § 53 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes beruft (ähnlich verhält es sich mit dem Urteil des OVG Magdeburg vom 19. Mai 2010 - 3 L 418/08 - mit Anmerkung von Fenzel/Hennig in LKV 2010, 519 f.).

  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 A 16.15

    Klageänderung; Klagebegehren; Auslegung; nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit;

    Auch ein allgemeiner Rechtsgedanke zugunsten einer derart langen Verjährung, wie ihn der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts für öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche in Anlehnung an § 195 BGB a.F. angenommen hat (vgl. Urteile vom 11. Dezember 2008 - 3 C 37.07 - BVerwGE 132, 324 Rn. 8, 10 und vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 17; kritisch dazu etwa Grothe, in: MünchKommBGB, 7. Aufl. 2015, § 195 Rn. 16 ff., sowie OVG Weimar, Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 - LKV 2011, 520), ist jedenfalls für den hier in Rede stehenden Ersatzanspruch nicht nachweisbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 12 A 876/12

    Verjährung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches eines Landes

    Ihre bereits vom Verwaltungsgericht zugelassene und rechtzeitig eingelegte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil begründet die Klägerin im Wesentlichen damit, dass sie sich die Ausführungen des Thüringischen OVG in dessen Urteil 3 KO 1326/10 vom 28. Juli 2011 (LKV 2011, 520, juris) zur Verjährung öffentlich-rechtlicher Erstattungsansprüche zu eigen mache.

    Den Streitstand in Rechtsprechung und Literatur zu dieser Frage beschreibt das Thüringische OVG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 -, LKV 2011, 520, juris, anschaulich wie folgt:.

    Die Einwände, welche die Beklagte dagegen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 -, juris) erhebt, geben keine Veranlassung, von dieser Rechtsprechung abzurücken, dies schon deswegen, weil sich das Oberverwaltungsgericht für den dort behandelten landesrechtlichen Erstattungsanspruch auf die hier nicht maßgebliche Gesetzgebungsgeschichte des § 53 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes beruft (ähnlich verhält es sich mit dem Urteil des OVG Magdeburg vom 19. Mai 2010 - 3 L 418/08 - mit Anmerkung von Fenzel/Hennig in LKV 2010, 519 f.).

  • BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15

    Extensivierungsbeihilfe; Rückforderung; Zinsen; Zinsanspruch; Zinsforderung;

    Dem entspricht die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa OVG Bautzen, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 A 106/13 - juris Rn. 25 ff., 37; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. März 2010 - 2 B 1.09 - juris Rn. 29; OVG Weimar, Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 - LKV 2011, 520 ; VGH Kassel, Urteile vom 9. Dezember 2011 - 8 A 909/11 - juris Rn. 48 und vom 13. Mai 2014 - 9 A 2289/12 - juris Rn. 68).
  • OVG Sachsen, 26.04.2012 - 1 A 963/10

    Verjährung bei der Erhebung von Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung von

    Zum anderen soll sie den Gläubiger aber auch dazu veranlassen, rechtzeitig gegen den Schuldner vorzugehen (vgl. BGH, Urt. v. 15. März 2011, NJW 2011, 1799; ThürOVG, Urt. v. 28. Juli 2011, LKV 2011, 520, m. w. N.).

    Der Gläubiger eines Zwischenzinsanspruchs hat die erforderliche Kenntnis, wenn er die Umstände kennt, aus denen sich der Zwischenzinsanspruch herleitet oder diese ohne grobe Fahrlässigkeit nicht kannte (vgl. ThürOVG, Urt. v. 28. Juli 2011 a. a. O., juris Rn. 52).

    Der Einwand des Beklagten, dass das Verwendungsnachweisverfahren aufwendig sei und seine Bediensteten gehalten seien, die eingereichten Verwendungsnachweise vollständig und detailliert zu prüfen sowie den Betroffenen anschließend ggf. zu einer beabsichtigten Rückforderung anzuhören, rechtfertigt das "Hinausschieben" des Verjährungsbeginns nicht (vgl. ThürOVG, Urt. v. 28. Juli 2011 a. a. O., juris Rn. 60), da zunächst eine überschlägige Prüfung bezogen auf Zinsansprüche genügt hätte.

  • VG Gelsenkirchen, 18.05.2016 - 4 K 5265/13

    Zuwendung, Rückforderung

    Nach den auf den Erstattungsanspruch entsprechend anzuwendenden Regelungen der §§ 195, 199 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -, vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Mai 2008 - 5 C 25/07 - und vom 15. Juni 2006 - 2 C 10/05 - OVG Sachsen, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 1 A 511/12 - und vom 28. Februar 2013 - 1 A 346/09 - OVG Thüringen, Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10. März 2015 - 2 L 268/11 - jeweils juris, beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren - soweit wie hier nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist - mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (Nr. 1, hierzu unter 1.) und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (Nr. 2, hierzu unter 2.).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 4/11 - und Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 2 B 34/10 - OVG Thüringen, Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 - VG Köln, Urteile vom 13. Juni 2013 - 16 K 1261/11 - und 16. April 2015 - 16 K 4043/13 - jeweils juris.

    vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - VI ZR 294/08 - OVG Thüringen, Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 - jeweils juris.

    vgl. OVG Thüringen, Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 -, juris.

  • VGH Hessen, 09.12.2011 - 8 A 909/11

    Verjährungshemmung durch aufgehobenen Leistungsbescheid

    Es entspricht aber der herrschenden zivilrechtlichen Rechtsprechung, dass in diesen Überleitungsfällen für den Fristbeginn nicht nur auf diesen Stichtag, sondern entsprechend der Regelung in § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n. F. auf die subjektive Voraussetzung abzustellen ist, wonach die Verjährungsfrist erst beginnt, wenn der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06 - BGHZ 171 S. 1 ff. = NJW 2007 S. 1584 ff. = juris Rdnrn. 18 ff.; Thür. OVG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 - juris Rdnr. 49).

    Auch dagegen führt das Thüringer Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28. Juli 2011 (a.a.O. juris Rdnrn. 45 f.) überzeugend aus, dass auch im öffentlichen Recht der Lauf der Fristen in anderen Fällen von der Kenntnis der Behörde abhängig sei, ohne dass die Bestimmung des jeweiligen Fristbeginns auf unüberwindbare Schwierigkeiten stoßen würde, wie etwa in § 48 Abs. 4 (H)VwVfG.

  • VG Gießen, 21.10.2019 - 4 K 2262/19

    "Zahlungsverjährung bei Grundstücksanschlusskosten"

    (vgl. § 195 BGB, hierzu VG Gießen, Urteil vom 23.06.2017, 4 K 1372/16: „Die Verjährung des Rückforderungsanspruchs und des Zinsbegehrens beurteilt sich mangels anderweitiger Regelungen im öffentlichen (Landes-)Recht nach den Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.03.2017, 10 C 3/16 zu Erstattungsansprüchen nach § 49a VwVfG, Urteil vom 15.07.2016, 9 A 16/15, Urteil vom 17.03.2016, 3 C 7/15 zu unionsrechtlichen Zinsansprüchen, Urteil vom 26.04.2012, 2 C 4/11, Beschluss vom 20.12.2010, 2 B 34/10, Urteil vom 15.05.2008, 5 C 25/07, Urteil vom 15.06.2006, 2 C 10/05; OVG Thüringen, Urteil vom 28.07.2011, 3 KO 1326/10 und Urteil vom 29.10.2009, 2 KO 893/07; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 14.02.2012, 2 L 154/10; Sächsisches OVG, Urteil vom 10.03.2017, 1 A 461/14, Urteil vom 28.02.2013, 1 A 346/09, Beschluss vom 16.07.2012, 1 A 842/10 und Hess. VGH, Urteil vom 13.05.2014, 9 A 2289/12 zu Zinsansprüchen nach § 49a VwVfG, Urteil vom 09.12.2011, 8 A 909/11 ), was hinsichtlich der Zinsansprüche aus § 49a Abs. 3 HVwVfG und vergleichbarer öffentlich-rechtlicher Zinsansprüche der wohl im Übrigen einhelligen Auffassung in der Rechtsprechung entspricht (BVerwG, Teilurteil vom 21.10.2012, 3 C 4.10 und Urteil vom 17.08.1995, 3 C 17.94).
  • OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 76/14

    Bürgschaftserklärung einer Aktiengesellschaft für eine Zuwendungsempfängerin

    Allerdings ist die in Ziffer 2.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P in der ab dem 1. Januar 1996 gültigen Fassung) getroffene Regelung, wonach sich die Zuwendung ermäßigt, sofern sich nach der Bewilligung - wie es hier der Fall war - die nach dem Finanzierungsplan zuwendungsfähigen Ausgaben für den Zuwendungszweck ermäßigen, die Deckungsmittel erhöhen oder neue Deckungsmittel (z.B. Investitionszulagen) hinzutreten, ihrem Wortlaut nach als auflösende Bedingung i.S.d. § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfGBbg ausgestaltet (ebenso zu gleichlautenden landesrechtlichen Regelungen: Thüringisches OVG, Urteil vom 28. Juli 2013 - 3 KO 1326/10 - Rdnr. 31; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. November 2000 - 1 L 51/00; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Januar 2002 - 4 A 4927/99 - Rdnr. 31).
  • VG München, 12.05.2021 - M 31 K 15.2119

    Anteilige Kürzung von Zuwendungen für kommunalen Straßenbau

  • OVG Sachsen, 17.12.2013 - 1 A 106/13

    Verjährung von öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüchen nach der regelmäßigen

  • OVG Thüringen, 21.12.2011 - 3 KO 629/08

    Haftungsbescheid gegen ehemalige Gesellschafterin einer OHG

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2017 - 2 L 151/15

    Verjährung von Zinsen wegen nicht alsbald verwendeter Städtebaufördermittel

  • OVG Sachsen, 28.02.2013 - 1 A 346/09

    Vorliegen einer auflösenden Bedingung i.S.v. § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG bei Nr. 2.1

  • OVG Thüringen, 30.06.2015 - 2 KO 535/14

    Kein Anspruch auf Verwendungszulage für Fachlehrer an einer Regelschule (BesGr A

  • VG Köln, 13.06.2013 - 16 K 1261/11

    Unwirksamkeit eines als Rechtsgrundlage für einen geltend gemachten Anspruch in

  • OVG Sachsen, 18.10.2012 - 1 A 511/12

    Anwendung der Verjährungsvorschriften des BGB in der jeweils geltenden Fassung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 4 A 2005/10

    Verjährung von Ansprüchen auf Überzahlungszinsen im Zusammenhang mit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2017 - 15 A 359/16
  • VG Köln, 28.09.2018 - 2 K 5270/14
  • OLG Brandenburg, 23.05.2013 - 1 Ws (Reha) 24/12

    Geltendmachung von Zinsen nach Rückforderung der Kapitalentschädigung

  • VG Magdeburg, 13.09.2022 - 4 A 214/20

    Zinsforderung wegen Überschreitung der Verwendungsfrist

  • VG Düsseldorf, 02.08.2019 - 26 K 12344/17

    Rückforderung von Besoldungsbezügen

  • OVG Sachsen, 28.02.2013 - 1 A 414/11

    Zuwendung, Rückforderung, auflösende Bedingung, ANBest-P Nr 2.1

  • VG Aachen, 15.12.2016 - 1 K 2298/15

    Abgetreten; Altvertragler; Anspruch; Betriebsordnung; Entreicherung;

  • VG Halle, 20.05.2015 - 7 A 3/15

    Verjährung von Verzögerungszinsen

  • VG Berlin, 18.06.2015 - 26 K 441.13

    Rückforderung überzahlter Auslandszuschläge

  • VG Aachen, 23.02.2016 - 3 K 2123/13

    Zuwendung; Zweckwidrigkeit; Rückforderung; Rückzahlung; Verrechnung;

  • VG Berlin, 16.08.2012 - 3 K 145.12

    Teilweise Rückforderung eines Personalkostenzuschusses für eine als Ersatzschule

  • VG München, 29.11.2013 - M 9 K 13.1740

    Rückforderung von Zuwendungen; Erlöschen des Erstattungsanspruchs

  • VG Berlin, 16.08.2012 - 3 K 151.12

    Teilweise Rückforderung von Personalkostenzuschüssen für eine als Ersatzschule

  • VG Augsburg, 18.10.2011 - Au 3 K 10.2013

    Förderung einer Meisterausbildung; Doppelförderung; Rücknahme; Widerruf;

  • VG Köln, 22.05.2023 - 3 K 5782/20
  • VG Berlin, 16.08.2012 - 3 K 1011.11

    Teilweise Rückforderung eines Personalkostenzuschusses für eine als Ersatzschule

  • VG Magdeburg, 15.12.2011 - 3 A 241/09

    Erfolgreiche Anfechtung eines isolierten Zinsbescheides

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht