Weitere Entscheidung unten: OVG Thüringen, 05.06.2018

Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 15.06.2018 - 3 KO 167/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,16070
OVG Thüringen, 15.06.2018 - 3 KO 167/18 (https://dejure.org/2018,16070)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15.06.2018 - 3 KO 167/18 (https://dejure.org/2018,16070)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15. Juni 2018 - 3 KO 167/18 (https://dejure.org/2018,16070)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,16070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 3 Abs 1 AsylVfG 1992, § 3 Abs 3 AsylVfG 1992, Art 1 Abschn D FlüAbk, Art 4 Abs 3 EURL 95/2011, Art 12 Abs 1a EURL 95/2011
    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines staatenlosen Palästinensers aus Syrien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)

    Zum Flüchtlingsstatus aus Syrien geflohener staatenloser Palästinenser

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 19.12.2012 - C-364/11

    Ein Palästinenser, der gezwungen war, das Einsatzgebiet des UNRWA zu verlassen,

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.06.2018 - 3 KO 167/18
    Die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 Satz 2 AsylG, welche das Gericht und auch die zuständige Behörde, also hier die Beklagte, im Rahmen des Verfahrens auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu prüfen und festzustellen haben (§ 3 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 AsylG), müssen in formeller und materieller Hinsicht in der Person eines Betroffenen erfüllt sein (vgl. EuGH, Urteil vom 19.12.2012 - C-364/11 -, juris, Rdn. 61, 76).

    Dies ergibt sich aus der Formulierung in Art. 1 Abschnitt D Satz 2 GFK wie auch in Art. 12 Abs. 1 lit. a) Satz 2 RiLi 2011/95/EU, wonach ein Betroffener ipso facto den Schutz der GFK bzw. der Richtlinie genießt, wenn der Schutz und Beistand der UNRWA "aus irgend einem Grund" nicht länger gewährt wird (EuGH, Urteil vom 19.12.2012 - C-364/11 - a. a. O., Rdn. 58).

    (aa) Für die Frage, ob eine Person aus von ihr nicht zu kontrollierenden und von ihrem Willen unabhängigen Gründen tatsächlich nicht mehr die Möglichkeit hatte, den Beistand zu genießen, der ihr gewährt wurde, bevor sie das Einsatzgebiet der UNRWA verließ, sind im Rahmen einer individuellen Prüfung aller maßgeblichen Umstände die Maßstäbe des Art. 4 Abs. 3 RiLi 2011/95/EU entsprechend anzuwenden (vgl. EuGH, Urteil vom 19.12.2012 - C-364/11 -, a. a. O., Rdn. 64).

    Dabei muss das Ziel von Art. 1 Abschnitt D der GFK berücksichtigt werden, auf den Art. 12 Abs. 1 lit. a) RiLi 2011/95/EU verweist, nämlich, die Fortdauer des Schutzes der palästinensischen Flüchtlinge als solche zu gewährleisten, bis ihre Lage gemäß den einschlägigen Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen endgültig geklärt worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 19.12.2012 - C-364/11 -, a. a. O., Rdn. 62).

    (bb) Angesichts dieses Ziels ist ein palästinensischer Flüchtling dann als gezwungen anzusehen, das Einsatzgebiet des UNRWA zu verlassen, wenn er sich in einer sehr unsicheren persönlichen Lage befindet und es dieser Organisation unmöglich ist, ihm in diesem Gebiet Lebensverhältnisse zu gewährleisten, die mit der ihr übertragenen Aufgabe im Einklang stehen (vgl. EuGH, Urteil vom 19.12.2012 - C-364/11 -, a. a. O., Rdn. 63).

    Auch nach dieser (vgl. EuGH, Urteil vom 19.12.2012 - C-364/11 - a. a. O., Rdn. 49 ff.) kann freilich die bloße Abwesenheit des Betroffenen von diesem Gebiet oder die freiwillige Entscheidung, es zu verlassen, nicht als Wegfall des Beistands eingestuft werden.

    (ee) Für die Frage, wie das für die Prüfung maßgebliche Einsatzgebiet der UNRWA geographisch abzugrenzen ist, folgt aus dem Rechtsgedanken in Art. 1 Abschnitt C Nr. 6 Satz 1 GFK und in Art. 11 Abs. 1 lit. f) RiLi 2011/95/EU bzw. in § 73 Abs. 1 Satz 2 AsylG, dass dabei nicht auf das gesamte Mandatsgebiet der UNRWA abzustellen ist, sondern auf das Gebiet des gewöhnlichen Aufenthalts des Betroffenen (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 19.12.2012 - C-364/11 - a. a. O., Rdn. 77, vgl. auch: UNHCR, Note über die Anwendbarkeit von Artikel 1 D des Abkommens von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge auf palästinensische Flüchtlinge, 10/2002, Abschnitt B. Nr. 8 lit. [ii]).

    cc) Eine Anerkennung als Flüchtling kann auch bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen dann scheitern, wenn einer der Ausschlussgründe des § 3 Abs. 2 AsylG i. V. m. Art. 12 Abs. 2 und 3 RiLi 2011/95/EU (vgl. auch Art. 12 Abs. 2 und 3 RiLi 2004/83/EG) vorliegt (vgl. EuGH, Urteil vom 19.12.2012 - C-364/11 -, a. a. O., Rdn. 76).

  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.06.2018 - 3 KO 167/18
    Zwar geht die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, dass nicht schon vorübergehende Vorkommnisse einen Wegfall der Betreuung durch die UNRWA bewirken, sondern nur solche, denen Dauerhaftigkeit zukommt (BVerwG, Urteil vom 21.01.1992 - 1 C 21/87 - juris).

    Soweit danach ein tatsächlicher Wegfall des Schutzes insbesondere dann nicht vorliegen würde, wenn die UNRWA im Mandatsgebiet durch eine bürgerkriegsartige Situation an der erforderlichen Schutzgewährung gehindert wird (BVerwG, Urteil vom 21.01.1992 - 1 C 21/87 - a. a. O., Rdn. 26) bzw. die UNRWA in dem betreffenden Einsatzgebiet noch (irgendwie) tätig ist, obwohl im Übrigen die allgemeinen oder besonderen Lebensbedingungen, denen der Betroffene dort ausgesetzt ist, es zwingend erscheinen lassen, dass er das Land verlässt (BVerwG, Urteil vom 21.01.1992 - 1 C 21/87 - a. a. O., Rdn. 30), ist diese höchstrichterliche Rechtsprechung angesichts der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu modifizieren.

  • EuGH, 17.06.2010 - C-31/09

    Ein vertriebener Palästinenser genießt den Schutz oder Beistand des Hilfswerks

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.06.2018 - 3 KO 167/18
    Nach dem klaren Wortlaut von Art. 1 Abschnitt D Satz 1 GFK sind nur diejenigen Personen, die die Hilfe der UNRWA tatsächlich in Anspruch nehmen, von dieser Vorschrift über den Ausschluss von der Anerkennung als Flüchtling erfasst, die als Ausschlussklausel eng auszulegen ist und daher nicht auch Personen erfassen kann, die berechtigt sind oder waren, den Schutz oder Beistand dieses Hilfswerks in Anspruch zu nehmen (vgl. EuGH, Urteil vom 17.06.2010 - C-31/09 -, juris, Rdn. 50 - 51).

    Nichtregistrierte Betroffene, müssen den Nachweis der tatsächlichen Inanspruchnahme des Schutzes und des Beistandes der UNRWA auf andere Weise erbringen (vgl. EuGH, Urteil vom 17.06.2010 - C-31/09 -, a. a. O., Rdn. 52).

  • BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06

    Verletzung des Grundrechts auf Asyl (Art 16a Abs 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.06.2018 - 3 KO 167/18
    Insoweit gilt nichts anderes, als wenn Folter im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG in Frage steht, die zuerkannt worden ist oder zuerkannt werden kann, die - als Verfolgungshandlung - wegen ihrer besonderen Intensität Indiz für das Vorliegen eines flüchtlingsrelevanten Politmalus im Rahmen von Art. 16a Abs. 1 GG und § 3 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 3a Abs. 3 AsylG sein kann (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06 - und 29.04.2009 - 2 BvR 78/08 -).
  • BVerfG, 29.04.2009 - 2 BvR 78/08

    Verletzung des Willkürverbotes (Art 3 Abs 1 GG) im Asylverfahren

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.06.2018 - 3 KO 167/18
    Insoweit gilt nichts anderes, als wenn Folter im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG in Frage steht, die zuerkannt worden ist oder zuerkannt werden kann, die - als Verfolgungshandlung - wegen ihrer besonderen Intensität Indiz für das Vorliegen eines flüchtlingsrelevanten Politmalus im Rahmen von Art. 16a Abs. 1 GG und § 3 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 3a Abs. 3 AsylG sein kann (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06 - und 29.04.2009 - 2 BvR 78/08 -).
  • OVG Saarland, 18.12.2017 - 2 A 541/17

    Zur Flüchtlingsanerkennung von staatenlosen Palästinensern aus Syrien

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.06.2018 - 3 KO 167/18
    Dem Kläger steht als staatenlosem Palästinenser mit dauerhaften Aufenthalt in Syrien zu dem nach § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der internationale Flüchtlingsschutz nach § 3 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Abs. 1 und 2 sowie § 4 AsylG zu (wie hier vgl. im Ergebnis auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2017 - A 11 S 664/17 - juris; OVG Saarland, Urteile vom 21.09.2017 - 2 A 447/17 - und vom 18.12.2017 - 2 A 541/17 - juris).
  • BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 79.16

    Anforderung an Berufungsbegründung bei asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.06.2018 - 3 KO 167/18
    Es ist anerkannt, dass die Berufung durch Verweis auf umfangreiche Darlegungen im Zulassungsverfahren, die selbst wiederum - wie hier - den Anforderungen an eine substantiierte Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung genügen, begründet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 03.08.2016 - 1 B 79.16 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2017 - A 11 S 664/17

    Flüchtlingseigenschaft einen staatenlosen palästinensischen Volkszugehörigen aus

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.06.2018 - 3 KO 167/18
    Dem Kläger steht als staatenlosem Palästinenser mit dauerhaften Aufenthalt in Syrien zu dem nach § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der internationale Flüchtlingsschutz nach § 3 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Abs. 1 und 2 sowie § 4 AsylG zu (wie hier vgl. im Ergebnis auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2017 - A 11 S 664/17 - juris; OVG Saarland, Urteile vom 21.09.2017 - 2 A 447/17 - und vom 18.12.2017 - 2 A 541/17 - juris).
  • OVG Saarland, 21.09.2017 - 2 A 447/17

    Flüchtlingseigenschaft staatenloser palästinensischer Flüchtlinge mit

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.06.2018 - 3 KO 167/18
    Dem Kläger steht als staatenlosem Palästinenser mit dauerhaften Aufenthalt in Syrien zu dem nach § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der internationale Flüchtlingsschutz nach § 3 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Abs. 1 und 2 sowie § 4 AsylG zu (wie hier vgl. im Ergebnis auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2017 - A 11 S 664/17 - juris; OVG Saarland, Urteile vom 21.09.2017 - 2 A 447/17 - und vom 18.12.2017 - 2 A 541/17 - juris).
  • OVG Thüringen, 05.06.2018 - 3 ZKO 167/18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines staatenlosen Palästinensers aus

    - 3. Senat - 3 KO 167/18 Verwaltungsgericht Meiningen - 1. Kammer - 1 K 21743/16 Me.

    3 KO 167/18 2.

    3 KO 167/18 3.

    3 KO 167/18 4.

    3 KO 167/18 5.

    3 KO 167/18 6.

    3 KO 167/18 7.

    3 KO 167/18 8.

    3 KO 167/18 9.

    3 KO 167/18 10.

    3 KO 167/18 11.

    3 KO 167/18 12.

    3 KO 167/18 13.

    3 KO 167/18 14.

    3 KO 167/18 15.

    Aufgrund ihrer Lage in den wichtigsten urbanen, stark umkämpften Zentren, die von den intensiven Kämpfen betroffen waren, einschließlich solcher in den Gouvernements Darâ?¢â?¢, Damaskus, Damaskus-Umgebung, Homs, Hama, Lattakia 3 KO 167/18 16.

    3 KO 167/18 17.

    3 KO 167/18 18.

    3 KO 167/18 19.

  • BVerwG, 25.04.2019 - 1 C 28.18

    Vorrangige Prüfung von asylrechtlichen Unzulässigkeitsgründen auch bei

    Die vom Berufungsgericht offengelassene Frage, ob der Wegfall des Schutzes bereits dadurch indiziert wird, dass dem Kläger durch den streitgegenständlichen Bescheid wegen der Bürgerkriegssituation in Syrien subsidiärer Schutz gewährt worden ist, ist daher jedenfalls dann zu bejahen, wenn für den Schutzwegfall in Ermangelung eines substantiellen Bezugs des Klägers zu anderen Operationsgebieten allein auf Syrien abzustellen ist (ähnlich VGH Mannheim, Urteil vom 28. Juni 2017 - A 11 S 664/17 - Asylmagazin 2017, 349 , OVG Weimar, Urteil vom 15. Juni 2018 - 3 KO 167/18 - juris Rn. 54 und VGH Kassel, Beschluss vom 30. Juli 2018 - 3 A 582/17.A - juris Rn. 35; siehe auch BT-Drs.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2018 - A 3 S 791/18

    Syrische Asylbewerber; Rückkehrprognose; illegale Ausreise und Aufenthalt im

    Der 11. Senat des VGH Baden-Württemberg hat diese Frage dahin beantwortet, dass die den betreffenden Personen im Falle der Rückkehr drohende Verfolgung als flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung zu qualifizieren sei, und hat dies damit begründet, dass eine realitätsnahe Bewertung des Charakters des gegenwärtigen syrischen Regimes und seiner Handlungen und Aktivitäten gegenüber seiner Bevölkerung keine andere Deutung zulasse, als dass diese an ein flüchtlingsrelevantes Merkmal im Sinne von jedenfalls § 3b Abs. 1 Nr. 5 AsylG anknüpften (Urt. v. 14.6.2017 - A 11 S 511/17 - DVBl 2017, 1312; Urt. v. 2.5.2017 - A 11 S 562/17 - juris; im Ergebnis ebenso BayVGH Urt. v. 14.2.2017 - 21 B 16.31001 - juris; HessVGH, Urt. v. 26.7.2018 - 3 A 809/18.A - juris; OVG Sachsen, Urt. v. 7.2.2018 - 5 A 1245/17.A - Asylmagazin 2018, 203; OVG Thüringen, Urt. v. 15.6.2018 - 3 KO 167/18 - Pressemitteilung des Gerichts).
  • VGH Hessen, 30.07.2018 - 3 A 582/17

    Flüchtlingsschutz für staatenlose Palästinenser aus Syrien

    Zur Überzeugung des Senats steht des Weiteren fest, dass es UNWRA im Jahr 2015 nicht mehr möglich war, im Großraum Damaskus für palästinensische Flüchtlinge Lebensverhältnisse zu gewährleisten, die mit den UNRWA obliegenden Aufgaben im Einklang stehen (vgl. hierzu auch OVG des Saarlandes, Urt. vom 16.05.2018 - 1 A 679/17 -, juris Rdnr. 34 ff.; Urt. vom 26.04.2018 - 1 A 593/17 -, juris Rdnr. 35; Urt. vom 18.01.2018 - 2 A 521/17 -, juris Rdnr. 26; Urt. vom 21.09.2017 - 2 A 447/17 -, juris Rdnr. 24; Thür. OVG, Urt. vom 05.06.2018 - 3 KO 167/18 -).

    Dass Schutz und Beistand durch UNWRA in Syrien aus Umständen weggefallen ist, die vom Willen der Klägerin unabhängig sind, wird schließlich auch durch die Tatsache indiziert, dass der Klägerin wegen der Bürgerkriegssituation in Syrien von der Beklagten die subsidiäre Schutzberechtigung zugesprochen worden ist (vgl. hierzu VGH-Bad.-Württ., Urt. vom 28.06.2017 - A 11 S 664/17 -, juris Rdnr. 24; ebenso Thür. OVG, Urt. vom 05.06.2018 - 3 KO 167/18 -).

  • VG Gelsenkirchen, 24.09.2019 - 18a K 4716/16

    Syrien, Palästinaflüchtling, UNRWA, Flüchtlingslager Yarmouk, Operationsgebiet,

    vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - C-31/09 -,juris, Rn. 51 f.; zu den Voraussetzungen für eine Registrierung beim UNRWA ausführlich OVG Thüringen, Urteil vom 15. Juni 2018 - 3 KO 167/18 -, juris, Rn. 36 ff.

    Für dieses Ergebnis auch: OVG des Saarlandes, u.a. Urteil vom 26. April 2018 - 1 A 645/17 -, juris, Rn. 44; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. Juli 2018 - 3 A 582/17.A -, juris, Rn. 37; OVG Thüringen, Urteil vom 15. Juni 2018 - 3 KO 167/18 -, juris, Rn. 75; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 7. Februar 2018 - 4a K 7799/16.A -, juris, Rn. 40 und Urteil vom 11. Mai 2018 - 17 a K 7076/16.A -, juris, Rn. 61.

    vgl. insoweit VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Juni 2017 - A 11 S 664/17 -, juris, Rn. 24; OVG Thüringen, Urteil vom 15. Juni 2018 - 3 KO 167/18 -,juris, Rn. 64; OVG Saarland, Urteil vom 18. Januar 2018 - 2 A 521/17 -, juris, Rn. 26; s. auch: Antwort der Bundesregierung auf die parlamentarische Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, BT-Drs.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2022 - 14 A 3716/18

    Ablehnung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Flüchtlingseigenschaft im

    OVG, Urteile vom 15. Juni 2018 - 3 KO 155/18 -, juris, Rdnr. 124 ff., und - 3 KO 167/18 -, juris, Rdnr. 126 ff.
  • VG Bayreuth, 18.05.2022 - B 7 K 21.30347

    Kein Flüchtlingsschutz für in Deutschland nachgeborenes Kind, dessen Eltern

    Nicht registrierte Betroffene müssen hingegen den Nachweis der tatsächlichen Inanspruchnahme des Schutzes und des Beistandes des UNRWA auf andere Weise erbringen (vgl. OVG Weimar, U.v. 15.6.2018 - 3 KO 167/18 - juris).

    Die Ausschlussklausel des § 3 Abs. 3 Satz 1 AsylG ist eng auszulegen und erfasst keine Personen, die lediglich berechtigt sind oder waren, den Schutz oder Beistand des UNRWA in Anspruch zu nehmen (OVG Weimar, U.v. 15.6.2018 - 3 KO 167/18 - juris m.w.N.).

  • VG Berlin, 13.08.2020 - 34 K 639.17

    Ausländerrecht: Anforderungen an die Zuerkennung eines Flüchtlingsstatus

    Zudem kann offen bleiben, ob der Kläger überhaupt beim UNRWA registriert ist oder er zumindest aber ohne Registrierung über seine registrierte Ehefrau als unterstützungsberechtigt anerkannt ist (vgl. OVG Weimar, Urteil vom 15. Juni 2018 - 3 KO 167/18 - juris Rn. 36 ff.; VG Berlin, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 8 K 870.16 A - juris Rn. 18).
  • VG Aachen, 08.03.2019 - 3 K 1069/16

    Asyl; Libyen; Bengasi; Palästinenser; staatenlos; Gruppenverfolgung

    Kommt § 3 Abs. 3 S. 2 AsylG zur Anwendung, ist der Ausländer Flüchtling i. S. d. § 3 Abs. 1 AsylG, ohne dass es einer Einzelfallprüfung der Voraussetzungen der Flüchtlingseigenschaft bedarf, vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 18 A 901/11 - juris, Rn. 13 ff.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Juni 2017 - A 11 S 664/17 - juris, Rn. 22; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. November 2017 - 15 ZB 17.31475 - juris, Rn. 28; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. Juli 2018 - 3 A 582/17.A - juris, Rn. 16; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 9. November 2017 - 2 A 232/17 - juris, Rn. 21; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Juni 2018 - 3 KO 167/18 - juris, Rn. 58.
  • VG Berlin, 19.09.2022 - 34 K 594.20

    Asylrecht: Staatenloser Palästinenser; maßgeblicher Zeitpunkt für das Entfallen

    Auch die obergerichtliche Rechtsprechung legt für die Prüfung, ob Schutz oder Beistand des UNRWA entfallen ist, in erster Linie den Zeitpunkt des Verlassens des Einsatzgebietes zugrunde (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 5. Oktober 2021 - 2 A 153/21 - juris Rn. 40; VGH Kassel, Beschluss vom 30. Juli 2018 - 3 A 582/17.A - juris Rn. 27 f.; OVG Weimar, Urteil vom 15. Juni 2018 - 3 KO 167/18 - juris Rn. 46 und Rn. 63).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2019 - 5 LB 39/19

    Anerkennung eines palästinensischen Volkszugehörigen sunnitischen Glaubens aus

  • VG Aachen, 13.09.2018 - 5 K 105/17

    Schiiten; Alawiten; Sunniten; UNHCR-Risikoprofile

  • VG Aachen, 19.07.2018 - 5 K 580/17

    Flüchtlingsschutz Wehrdienstentzug

  • VG Berlin, 25.10.2018 - 8 K 870.16

    Syrien, Upgrade-Klage, Palästinenser, UNRWA, oppositionelle Gesinnung,

  • VG Berlin, 29.08.2018 - 34 K 345.16

    Asylrecht: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, ebenso subsidiären

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 05.06.2018 - 3 KO 167/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,89721
OVG Thüringen, 05.06.2018 - 3 KO 167/18 (https://dejure.org/2018,89721)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 05.06.2018 - 3 KO 167/18 (https://dejure.org/2018,89721)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - 3 KO 167/18 (https://dejure.org/2018,89721)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,89721) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylG § 3 Abs. 3 S. 1, AsylG § ... 3 Abs. 3 S. 2, AsylG § 3 Abs. 1, AsylG § 3 Abs. 2, AsylG § 4, GFK Art. 1 D. GFK Art. 1 D S. 2, RL 2011/95/EU Art. 12 Abs. 1 Bst. a S. 2, RL 2011/95/EU Art. 4 Abs. 3, AsylG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, GFK Art. 1 C Nr. 6 S. 1, RL 2011/95/EU Art. 11 Abs. 1 Bst. f, AsylG § 73 Abs. 1 S. 2
    Syrien, UNRWA, Palästinenser, Staatenlosigkeit, staatenloser Palästinenser, Schutz, Flüchtlingsanerkennung, subsidiärer Schutz, eo-ipso-Flüchtling, Upgrade-Klage

  • milo.bamf.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.06.2018 - 3 KO 167/18
    [...] Zwar geht die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, dass nicht schon vorübergehende Vorkommnisse einen Wegfall der Betreuung durch die UNRWA bewirken, sondern nur solche, denen Dauerhaftigkeit zukommt (BVerwG, Urteil vom 21.01.1992 - 1 C 21.87 - juris).

    Soweit danach ein tatsächlicher Wegfall des Schutzes insbesondere dann nicht vorliegen würde, wenn die UNRWA im Mandatsgebiet durch eine bürgerkriegsartige Situation an der erforderlichen Schutzgewährung gehindert wird (BVerwG, Urteil vom 21.01.1992 - 1 C 21.87 - a.a.O., Rdn. 26) bzw. die UNRWA in dem betreffenden Einsatzgebiet noch (irgendwie) tätig ist, obwohl im übrigen die allgemeinen oder besonderen Lebensbedingungen, denen der Betroffene dort ausgesetzt ist, es zwingend erscheinen lassen, dass er das Land verlässt (BVerwG, Urteil vom 21.01.1992 - 1C 21.87 - a.a.O., Rdn. 30), ist diese höchstrichterliche Rechtsprechung angesichts der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu modifizieren.

  • EuGH, 19.12.2012 - C-364/11

    Ein Palästinenser, der gezwungen war, das Einsatzgebiet des UNRWA zu verlassen,

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.06.2018 - 3 KO 167/18
    Dies ergibt sich aus der Formulierung in Art. 1 Abschnitt D Satz 2 GFK wie auch in Art. 12 Abs. 1 lit. a) Satz 2 RiLi 2011/95/EU, wonach ein Betroffener ipso facto den Schutz der GFK bzw. der Richtlinie genießt, wenn der Schutz und Beistand der UNRWA "aus irgend einem Grund" nicht länger gewährt wird (EuGH, Urteil vom 19.12.2012 - C-364/11 - a.a.O., Rdn. 58).

    Auch nach dieser (vgl. EuGH, Urteil vom 19.12.2012 - C-364/11 - a.a.O. Rdn. 49 ff.) kann freilich die bloße Abwesenheit des Betroffenen von diesem Gebiet oder die freiwillige Entscheidung, es zu verlassen, nicht als Wegfall des Beistands eingestuft werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2017 - A 11 S 664/17

    Flüchtlingseigenschaft einen staatenlosen palästinensischen Volkszugehörigen aus

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.06.2018 - 3 KO 167/18
    (Leitsätze der Redaktion; Zurückweisung der Berufung des BAMF; unter Bezug auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2017 - A 11 S 664/17 (Asylmagazin 9/2017, S. 349 ff.) - asyl.net: M25278 und Rechtsprechung des OVG Saarland, siehe asyl.net: M26264, M25828, M25716.).

    [...] Dem Kläger steht als staatenlosem Palästinenser mit dauerhaften Aufenthalt in Syrien zu dem nach § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der internationale Flüchtlingsschutz nach § 3 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 und 2 sowie § 4 AsylG zu (wie hier vgl. im Ergebnis auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2017 - A 11 S 664/17 - juris; O\/G Saarland, Urteile vom 21 09.2017 - 2 A 447/17 - und vom 18.12.2017 - 2 A 541/17 - juris).

  • EuGH, 17.06.2010 - C-31/09

    Ein vertriebener Palästinenser genießt den Schutz oder Beistand des Hilfswerks

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.06.2018 - 3 KO 167/18
    Nichtregistrierte Betroffene müssen den Nachweis der tatsächlichen Inanspruchnahme des Schutzes und des Beistandes der UNRWA auf andere Weise erbringen (vgl. EuGH, Urteil vom 17.06.2010 - C-31/09 -, a.a.O., Rdn. 52).
  • OVG Saarland, 18.12.2017 - 2 A 541/17

    Zur Flüchtlingsanerkennung von staatenlosen Palästinensern aus Syrien

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.06.2018 - 3 KO 167/18
    [...] Dem Kläger steht als staatenlosem Palästinenser mit dauerhaften Aufenthalt in Syrien zu dem nach § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der internationale Flüchtlingsschutz nach § 3 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 und 2 sowie § 4 AsylG zu (wie hier vgl. im Ergebnis auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2017 - A 11 S 664/17 - juris; O\/G Saarland, Urteile vom 21 09.2017 - 2 A 447/17 - und vom 18.12.2017 - 2 A 541/17 - juris).
  • OVG Saarland, 21.09.2017 - 2 A 447/17

    Flüchtlingseigenschaft staatenloser palästinensischer Flüchtlinge mit

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.06.2018 - 3 KO 167/18
    [...] Dem Kläger steht als staatenlosem Palästinenser mit dauerhaften Aufenthalt in Syrien zu dem nach § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der internationale Flüchtlingsschutz nach § 3 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 und 2 sowie § 4 AsylG zu (wie hier vgl. im Ergebnis auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2017 - A 11 S 664/17 - juris; O\/G Saarland, Urteile vom 21 09.2017 - 2 A 447/17 - und vom 18.12.2017 - 2 A 541/17 - juris).
  • EuGH, 22.03.2012 - C-354/11

    Emram / HABM

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.06.2018 - 3 KO 167/18
    [...] (ee) Für die Frage, wie das für die Prüfung maßgebliche Einsatzgebiet der UNRWA geographisch abzugrenzen ist, folgt aus dem Rechtsgedanken in Art. 1 Abschnitt C Nr. 6 Satz 1 GFK und in Art. 11 Abs. 1 lit. f) RiLi 2011/95/EU bzw. in § 73 Abs. 1 Satz 2 AsylG, dass dabei nicht auf das gesamte Mandatsgebiet der UNRWA abzustellen ist, sondern auf das Gebiet des gewöhnlichen Aufenthalts des Betroffenen (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 19.12.2012 - C-354/11 - a.a.O., Rdn. 77, vgl. auch UNHCR, Note über die Anwendbarkeit von Artikel 1 D des Abkommens von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge auf palästinensische Flüchtlinge, 10/2002, Abschnitt B, Nr. 8 lit. [ii]).
  • VG Frankfurt/Oder, 19.11.2020 - 3 K 1633/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für staatenlose Palästinenserin aus Syrien

    § 3 Abs. 3 Satz 2 AsylG ist insoweit eine Rechtsfolgenverweisung und begründet einen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 AsylG nicht vorliegen (vgl. z.B. OVG Weimar, Urteil vom 05. Juni 2018 - 3 KO 167/18 - OVG Saarlouis, Urteil vom 21. September 2017 - 2 A 447/17 -, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 30. Juli 2018 - 3 A 582/17.A -, alle zitiert nach juris).

    Der Einzelrichter folgt auch insoweit der Auffassung der oben genannten Oberverwaltungsgerichte, wonach sich aufgrund der verfügbaren Erkenntnisquellen zur gerichtlichen Überzeugung feststellen lässt, dass es der UNRWA faktisch unmöglich war und ist, in ihrem Einsatzgebiet Syrien Lebensverhältnisse zu gewährleisten, die mit der der UNRWA übertragenen Aufgabe im Einklang stehen (vgl. OVG Weimar, Urteil vom 05. Juni 2018 - 3 KO 167/18 -, Seite 17 des Urteilsabdrucks) und dass auch nicht begründet davon ausgegangen werden kann, dass staatenlose Palästinenser - wie die Klägerin - in einem anderen Flüchtlingslager der UNRWA innerhalb Syriens den vom Gesetz geforderten Schutz hätten in Anspruch nehmen können (Seite 18 desselben Urteilsabdrucks).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht