Weitere Entscheidung unten: OVG Thüringen, 23.04.2001

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   OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98   

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OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98 (https://dejure.org/2001,3037)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29.03.2001 - 3 KO 827/98 (https://dejure.org/2001,3037)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29. März 2001 - 3 KO 827/98 (https://dejure.org/2001,3037)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 16a Abs 1; AuslG § 50; AuslG § 51 Abs 1; AuslG § 53 Abs 1; AuslG § 53 Abs 4; AuslG § 53 Abs 6; EMRK Art 3
    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Indien; Punjab; Sikh; Khalistan Commando Force; Khalistan; Terrorismus; Gruppenverfolgung; Einzelverfolgung; Glaubhaftmachung; Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit; Inländische Fluchtalternative; Einreisekontrolle; Folter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Asylrecht für Anhänger der Khalistan Commando Force; Indien; Punjab; Sikh; Khalistan; Terrorismus; Gruppenverfolgung; Einzelverfolgung; Glaubhaftmachung; Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit; Einreisekontrolle; Inländische Fluchtalternative; Folter

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16 a; AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 4; EMRK Art. 3
    Indien, Sikhs, Punjab, KCF, Khalistan Commando Force, Unterstützung, Verdacht der Unterstützung, Haft, Folter, Glaubwürdigkeit, Gesteigertes Vorbringen, Folteropfer, Amtsarzt, Gruppenverfolgung, Religiös motivierte Verfolgung, Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (46)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - A 12 S 2456/94

    Keine Gruppenverfolgung der Sikh in Indien; Einzelfall der Verfolgungsgefahr für

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98
    Es gab Anhaltspunkte, wonach die Massaker an den Sikhs nicht Ausdruck spontaner Wut und Trauer über den Mord waren, sondern unter Mitwirkung ortsansässiger Kongressmitarbeiter planmäßig durchgeführt worden seien (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 1996 - A 12 S 2456/94 - zitiert nach juris - m. w. N., insb. auf Dietmar Rothermund (Hrsg.), Handbuch Indien, 1995, S. 205, 207).

    1987 wurde das Regionalparlament in Chandigarh aufgelöst und der Punjab mit der Verhängung der "President"s Rule" der direkten Verwaltung durch die Zentralregierung in Neu-Delhi unterstellt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 1996 - A 12 S 2456/94 - a .a. O. m. w. N.; Rothermund (Hrsg.), Handbuch Indien, S. 207).

    Während im Jahr 1994 insgesamt 76 militante Sikhs getötet wurden, ist nach dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 9. Dezember 1995 "niemand umgekommen" (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 1996 - A 12 S 2456/94 - a. a. O. m. w. N.).

    Angehörige der Khalistan-Bewegung waren allein wegen der Forderung nach einem unabhängigen Staat Khalistan außerhalb des Punjab und insbesondere in Neu-Delhi keiner asylrechtlich erheblichen Verfolgung ausgesetzt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 1996 - a. a. O. m. w. N., etwa auf Erhard Haubold, Aussage vor dem VG Köln vom 14. Januar 1992, Dr. Gabriele Venzky, Aussage vor dem VG Köln vom 3. Februar 1992; vgl. auch OVG Brandenburg, Beschluss vom 3. Januar 1997 - 4 A 256/96.A - und Beschluss vom 9. April 1999 - 2 A 158/97.A - zitiert nach juris).

    Der Kläger hätte auch außerhalb des Punjab infolge der anerkannt wirtschaftlichen Tüchtigkeit der Sikhs keine unüberwindlichen Schwierigkeiten gehabt, sich ein wirtschaftliches Existenzminimum zu erarbeiten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 1996 - A 12 S 2456/94 - a. a. O. m. w. N.):.

    Seit 1992/1993 beruhigte sich die politische Lage, nachdem im Februar 1992 wieder freie Landtagswahlen im Punjab stattgefunden hatten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 1996 - A 12 S 2456/94 - a. a. O. - m. w. N.; AA, Lagebericht vom 9. Dezember 1994, Stand: 1. Dezember 1994; AA, Lagebericht vom 12. September 1995, Stand: August 1995; Rothermund (Hrsg.), Handbuch Indien, S. 207 f.; s. o. unter 1.).

    Mit dem Nachlassen des politischen Terrorismus seit Ende 1993/1994 ist auch die Gefahr, Opfer einer willkürlichen Verhaftung zu werden, für (jüngere) Sikhs geringer geworden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 1996 - A 12 S 2456/94 - a. a. O. m. w. N.).

    Maßnahmen nach dem National Security Act (NSA) und dem Terrorist And Other Disruptive Activities (Prevention) Act (TADA) richteten sich gegen junge Männer, die verdächtigt wurden, Verbindungen zu bewaffneten Separatistengruppen zu unterhalten (vgl. etwa AA, Lagebericht vom 12. September 1995, Stand: August 1995; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 1996 - A 12 S 2456/94 - a. a. O. m. w. N.).

    Verfolgung aus religiösen Gründen findet ebenfalls nicht statt (AA, Lagebericht vom 12. September 1995, Stand: August 1995; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 1. August 1996 - A 12 S 2456/94 - a. a. O. m. w. N.).

    Sikhs sind auch vor Übergriffen Dritter in Indien hinreichend sicher (VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 1. August 1996 - A 12 S 2456/94 - a. a. O. m. w. N.).

    Zwangsmaßnahmen gegen gewaltlose Befürworter eines Staates Khalistan außerhalb des Punjabs und der angrenzenden Staaten Haryana und Uttar Pradesh sind nicht anzunehmen (zur Sicherheit außerhalb des Punjabs: Dr. Gabriele Venzky, Aussage vor dem VG Köln vom 3. Februar 1992; Erhard Haubold, Aussage vor dem VG Köln vom 14. Januar 1992; AA an VG Sigmaringen vom 14. Januar 1997; AA an VG Sigmaringen vom 28. April 1997; AA an VG Aachen vom 9. Mai 1997; vgl. auch AA an VG Frankfurt/Main vom 6. Mai 1999; zur inländischen Fluchtalternative auch Bundesamt vom 1. Mai 2000, S. 15 f.; vgl. zu möglichen Fluchtalternativen auch Rat der Europäischen Union an CIREA vom 5. Juli 2000, Ziff. 8.7.1.; vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 1. August 1996 - A 12 S 2456/94 - a. a. O. m. w. N.; ferner OVG Brandenburg, Beschluss vom 3. Januar 1997 - 4 A 256/96.A - und Beschluss vom 9. April 1999 - 2 A 158/97.A - a. a. O.).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98
    Die Gefahr eigener politischer Verfolgung kann sich auch aus gegen Dritte gerichtete Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das der Asylsuchende mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet, so dass seine eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen als eher zufällig anzusehen ist (Gefahr der Gruppenverfolgung; vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 1827/89 - BVerfGE 83, 216 (231); BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - NVwZ 1995, 175 m. w. N.).

    Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet nach Intensität und Häufigkeit so dicht und eng gestreut fallen, dass bei objektiver Betrachtung für jedes Gruppenmitglied nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - BVerwGE 96, 200; Urteil vom 20. Juni 1995 - 9 C 294/94 - NVwZ-RR 1996, 57; Senatsurteile vom 26. Oktober 1995 - 3 KO 150/95 - ThürVGRspr.

    Denn eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, kann gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen, weil sie im Hinblick auf die Zahl der Gruppenmitglieder nicht ins Gewicht fällt und sich deshalb nicht als Bedrohung der Gruppe darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - a. a. O.; Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 170/95 - BVerwGE 101, 123).

    Mithin bedarf es wie bei der Individualverfolgung letztlich einer wertenden Gesamtbetrachtung, weil auch insoweit die Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Heimatstaat das für die Beurteilung des Vorliegens einer beachtlich wahrscheinlichen Verfolgungsgefahr vorrangige qualitative Kriterium bildet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 1996 - 9 B 355/96 - S. 6 des Abdrucks; Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - a. a. O.; Beschluss vom 22. Mai 1996 - B 136/96 - zitiert nach juris -).

    "Referenzfälle politischer Verfolgung" sowie ein "Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung" sind auch dabei gewichtige Indizien für eine gegenwärtige Gefahr politischer Verfolgung (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - a. a. O.; Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 170/95 - a. a. O.).

    Auf eine "regionale" Gruppenverfolgung kann sich nach der Rechtsprechung zu Art. 16a Abs. 1 GG nur berufen, wer die Gefahr eigener politischer Verfolgung aus Maßnahmen des Verfolgerstaates gegenüber solchen Dritten ableiten kann, die wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen als eher zufällig anzusehen ist (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 und 515, 1827/89 - a. a. O.; auch BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - a. a. O. m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 171/95 - BVerwGE 101, 134 (139 ff.)).

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95

    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98
    Auf eine "regionale" Gruppenverfolgung kann sich nach der Rechtsprechung zu Art. 16a Abs. 1 GG nur berufen, wer die Gefahr eigener politischer Verfolgung aus Maßnahmen des Verfolgerstaates gegenüber solchen Dritten ableiten kann, die wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen als eher zufällig anzusehen ist (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 und 515, 1827/89 - a. a. O.; auch BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - a. a. O. m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 171/95 - BVerwGE 101, 134 (139 ff.)).

    Diesem Phänomen eines mehrgesichtigen Staates kann es entsprechen, dass er zur Abwehr einer separatistischen Bewegung in einem Landesteil Mittel einsetzt, die als politische Verfolgung zu qualifizieren sind, in anderen Landesteilen, in denen solche Bestrebungen fehlen, derartige Mittel jedoch nicht anwendet (BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 171/95 - a. a. O., S. 140 m. w. N.).

    Welche zusätzlichen Merkmale oder Umstände zur Abgrenzung der verfolgten Gruppe heranzuziehen sind, ist nach der tatsächlichen Reichweite des Verfolgungsgeschehens zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 171/95 - a. a. O., S. 140).

    Die Frage einer "regionalen" Verfolgung durch einen sog. mehrgesichtigen Staat kann sich danach nur für solche Personen stellen, die sämtliche Verfolgungskriterien erfüllen (BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 171/95 - a. a. O., S. 141).

    Diese Gefährdungslagen dürfen nicht in einer den Gewährleistungsinhalt des Grundrechts des Art. 16a Abs. 1 GG verkürzenden Weise unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 - a. a. O.; BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 171/95 - a. a. O.; s. o. unter 2.c.).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98
    Die Gefahr eigener politischer Verfolgung kann sich auch aus gegen Dritte gerichtete Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das der Asylsuchende mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet, so dass seine eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen als eher zufällig anzusehen ist (Gefahr der Gruppenverfolgung; vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 1827/89 - BVerfGE 83, 216 (231); BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - NVwZ 1995, 175 m. w. N.).

    Auf eine "regionale" Gruppenverfolgung kann sich nach der Rechtsprechung zu Art. 16a Abs. 1 GG nur berufen, wer die Gefahr eigener politischer Verfolgung aus Maßnahmen des Verfolgerstaates gegenüber solchen Dritten ableiten kann, die wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen als eher zufällig anzusehen ist (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 und 515, 1827/89 - a. a. O.; auch BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - a. a. O. m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 171/95 - BVerwGE 101, 134 (139 ff.)).

    Der Kläger konnte auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit eine begründete Furcht ableiten, selbst Opfer von Verfolgungsmaßnahmen wegen seiner Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft der Sikhs sowie zur Khalistan Commando Force zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 - a. a. O., S. 230 ff.; BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 9 C 154/90 - BVerwGE 88, 367 = DVBl. 1991, 1089 (1092 f.)).

    Diese Gefährdungslagen dürfen nicht in einer den Gewährleistungsinhalt des Grundrechts des Art. 16a Abs. 1 GG verkürzenden Weise unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 - a. a. O.; BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 171/95 - a. a. O.; s. o. unter 2.c.).

    Insoweit ist er in Gebieten außerhalb des Punjab vor Verfolgungsmaßnahmen wegen seiner Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft der Sikhs sowie zur Khalistan Commando Force hinreichend sicher (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 - a. a. O., S. 230 ff.; BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 9 C 154/90 - a. a. O.).

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98
    Der Kläger konnte auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit eine begründete Furcht ableiten, selbst Opfer von Verfolgungsmaßnahmen wegen seiner Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft der Sikhs sowie zur Khalistan Commando Force zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 - a. a. O., S. 230 ff.; BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 9 C 154/90 - BVerwGE 88, 367 = DVBl. 1991, 1089 (1092 f.)).

    Hiermit soll nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts indes keine dritte Kategorie asylerheblicher Verfolgungsbetroffenheit neben die bisherigen Formen der Einzel- und Gruppenverfolgung treten (BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 9 C 154/90 - a. a. O.).

    Tatsächlichen Gefährdungslagen in diesem Übergangsbereich ist vielmehr im Rahmen der Prüfung der Frage Rechnung zu tragen, ob ein Asylsuchender begründete Furcht vor politischer Verfolgung hegt, weil es ihm bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles nicht zuzumuten ist, in seinem Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 9 C 154/90 - a. a. O.).

    Allerdings müssen die für eine Verfolgung sprechenden Umstände nach ihrer Intensität und Häufigkeit von einem solchen Gewicht sein, dass sich daraus für den Asylbewerber bei objektiver Betrachtung die begründete Furcht ableiten lässt, selbst Opfer solcher Verfolgungsmaßnahmen zu werden (BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 9 C 154/90 - a. a. O.).

    Insoweit ist er in Gebieten außerhalb des Punjab vor Verfolgungsmaßnahmen wegen seiner Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft der Sikhs sowie zur Khalistan Commando Force hinreichend sicher (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 - a. a. O., S. 230 ff.; BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 9 C 154/90 - a. a. O.).

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98
    Denn eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, kann gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen, weil sie im Hinblick auf die Zahl der Gruppenmitglieder nicht ins Gewicht fällt und sich deshalb nicht als Bedrohung der Gruppe darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - a. a. O.; Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 170/95 - BVerwGE 101, 123).

    "Referenzfälle politischer Verfolgung" sowie ein "Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung" sind auch dabei gewichtige Indizien für eine gegenwärtige Gefahr politischer Verfolgung (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - a. a. O.; Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 170/95 - a. a. O.).

    Eine solche inländische Fluchtalternative setzt voraus, dass der Verfolgte an einem anderen Ort in seinem Heimatland vor erneuter politischer Verfolgung hinreichend sicher war und ihm dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohten, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. grundlegend BVerfGE 80, 315 (343 ff.); BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 170/95 - a. a. O., S. 130 f.).

    Auch in diesem Zusammenhang ist nicht allein auf die Zahl der Beispielsfälle von Übergriffen abzustellen, sondern die Größe der betroffenen Bevölkerungsgruppe zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 170/95 - a. a. O., S. 131).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98
    Dabei steht der eingetretenen Verfolgung die unmittelbar drohende Gefahr der Verfolgung gleich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - BVerfGE 80, 315 (344) m. w. N.).

    Das Asylgrundrecht des Art. 16a Abs. 1 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken und setzt grundsätzlich einen kausalen Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - BVerfGE 74, 51 (64) und Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u. a. - a. a. O., S. 344).

    Eine solche inländische Fluchtalternative setzt voraus, dass der Verfolgte an einem anderen Ort in seinem Heimatland vor erneuter politischer Verfolgung hinreichend sicher war und ihm dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohten, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. grundlegend BVerfGE 80, 315 (343 ff.); BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 170/95 - a. a. O., S. 130 f.).

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98
    Für die Auslegung von (Klage- wie Rechtsmittel-)Anträgen sowohl eines Asylbewerbers wie des Bundesamtes und des Bundesbeauftragten gilt, dass sie nach der "typischen Interessenlage" des jeweiligen Beteiligten auszulegen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1997 - 9 C 19/96 - BVerwGE 104, 260 = NVwZ 1997, 1132 = InfAuslR 1997, 420; Beschluss vom 29. Juli 1998 - 9 B 135/98 -).

    Sofern er die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG oder - hilfsweise - Abschiebungsschutz nach § 53 AuslG nicht ausdrücklich beantragt, sind diese Klagebegehren in der Regel gleichwohl gestellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1997 - 9 C 19/96 - a. a. O.; Beschluss vom 29. Juli 1998 - 9 B 135/98 -).

    Ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz - wie hier - nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, fällt auch durch das Rechtsmittel gegen die Verpflichtung nach dem Hauptantrag ohne weiteres automatisch in der Rechtsmittelinstanz an, ohne dass dies zur Disposition des Rechtsmittelführers stünde (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 15. April 1997 - 9 C 19/96 - a. a. O.; Beschluss vom 12. August 1999 - 9 B 268/99 - a. a. O.).

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98
    Wer hingegen unverfolgt ausgereist ist, hat nur dann einen Asylanspruch, wenn ihm politische Verfolgung aufgrund eines asylrechtlich erheblichen Nachfluchtgrundes mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1990 - 9 C 64/89 - NVwZ 1991, 790; Urteil vom 3. November 1992 - 9 C 21/92 - BVerwGE 91, 150 (154)).

    Bei unverfolgt aus ihrem Heimatstaat ausgereisten Schutzsuchenden gilt der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1992 - 9 C 21/92 - a. a. O. m. w. N.).

  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 134.95

    Ausländerrecht: Abschiebungsschutz wegen Bürgerkrieg, Afghanistan

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98
    Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 1 und Abs. 4 AuslG i. V. m. Art. 3 EMRK scheidet bereits deshalb aus, weil die Vorschrift voraussetzt, dass dem Betreffenden bei einer Abschiebung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit landesweit die vom Zielstaat ausgehende oder von ihm zu verantwortende konkrete und individuelle Gefahr droht, der Folter oder einer sonstigen unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe i. S. d. Art. 3 EMRK unterworfen oder in sonstigen fundamentalen Menschenrechten verletzt zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - 9 C 77/95 - NVwZ Beilage 8/1996, 58, Urteil vom 4. Juni 1996 - 9 C 134/95 - InfAuslR 1996, 289 und Urteil vom 15. April 1997 - 9 C 38/96 - BVerwGE 104, 265).

    Ein der indischen Flughafenpolizei bekannter indischer Staatsbürger, der bereits einmal Folter erlitten hat und dessen Folterspuren äußerlich erkennbar sind, mag zum Kreis der Personen gehören, für den die konkrete Gefahr erneuter Folterung bei Rückkehr in seine Heimat in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 2 BvR 528/96 - zitiert nach juris = AuAS 1996, 246; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1996 - 9 C 134/95 - NVwZ Beilage Nr. 12/1996, S. 89; ferner HessVGH, Urteil vom 26. Juni 1995 - 10 UE1282/95 - a. a. O. m. w. N., auch zum Fall des Kuldeep Singh).

  • VGH Hessen, 26.06.1995 - 10 UE 1282/95

    Erforderlichkeit einer individuell-konkreten Gefahr der Folter oder

  • OVG Berlin, 16.03.1993 - 8 B 106.92
  • BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 294.94

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 64.89

    Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

  • OVG Brandenburg, 09.04.1999 - 2 A 158/97
  • BVerwG, 12.08.1999 - 9 B 268.99

    Asylrelevante Gruppenverfolgung jugoslawischer Staatsangehöriger albanischer

  • BVerwG, 29.07.1998 - 9 B 135.98

    Ansprüche auf Asyl, Abschiebungsschutz und Schutz vor drohender Abschiebung -

  • BVerwG, 22.08.1996 - 9 B 355.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vorgehen eines Staates als

  • BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99

    Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit,

  • BVerwG, 24.11.1994 - 9 C 285.94

    Wirksamkeit eines eingelegten Rechtsmittels bei nur zwischenzeitlicher Vakanz der

  • BVerwG, 27.01.1998 - 9 C 34.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Pflicht zur Begründung der Berufung;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1999 - A 12 S 1891/97

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht; keine Rückkehrgefährdung

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

  • BVerwG, 18.04.1996 - 9 C 77.95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Gewährung von Abschiebungsschutz

  • BVerwG, 22.02.1996 - 9 B 14.96

    Asylrecht: Abgrenzung zwischen Verfolgungsbetroffenheit aufgrund

  • OVG Saarland, 25.05.1994 - 9 R 35/91

    Sikhaktivisten; Asylanerkennung; Einzelfall; Punjab; Straftat; Folter;

  • BVerwG, 10.03.1995 - 9 B 661.94

    Bildung der Gruppe der "jüngeren Tamilen" - Annahme einer starren Altersgrenze

  • OVG Thüringen, 26.10.1995 - 3 KO 150/95

    Verfolgungsdichte; Verfolgungsmaßnahmen; Dritte; Gruppenverfolgung; Zahl der

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - A 12 S 1478/90

    Zur Situation der Jeziden in der Türkei - keine unmittelbare oder mittelbare

  • BVerwG, 16.01.2001 - 9 C 16.00

    Nordirak; Abschiebungsschutz; inländische Fluchtalternative; Erreichbarkeit;

  • BVerfG, 17.11.1988 - 2 BvR 442/88
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

  • OVG Thüringen, 30.09.1998 - 3 KO 864/98

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Pakistan; Ahmadis; Gruppenverfolgung;

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 56.88

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Nachfluchtgrund - Latente Gefährdungslage

  • BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92

    Klageänderung - Parteiwechsel - Auswechseln des Beklagten - Fristversäumnis -

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1991 - 18a A 10259/85

    Jeziden; Besiri; Gruppenverfolgung; Kurden; Verfolgungsgefahr; Regional;

  • BVerfG, 17.05.1996 - 2 BvR 528/96

    Überspannung der Anforderungen an die Darlegung von Abschiebungshindernissen

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87

    Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Subjektive Nachfluchtgründe -

  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 169.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis des Bundesbeauftragten für

  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 8.95

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

  • OVG Sachsen, 02.11.2005 - A 1 B 492/03

    Indien Punjab, Sikh Khalistan, ISYF

    Allerdings führte das seit der Entstehung der Religionsgemeinschaft der Sikh ("Jünger/Schüler") als der Anhängerschaft von zehn in den Jahren 1469 - 1708 lebenden religiösen Führern (Gurus) bestehende Bestreben der Gemeinschaft um Bewahrung und Schutz ihrer religiösen, kulturellen und wirtschaftlichen Selbständigkeit - nach der militanten Abwehr von Islamisierungsversuchen, nach der Abwehr britischer Herrschaft bis zur Erlangung der Unabhängigkeit des indischen Staates im Jahr 1947 und nach zunächst friedlichen Forderungen nach Staatsautonomie für den Punjab ("Khalistan-Staat") - in den achtziger Jahren unter der Führung von Sant Jarnal S. Bhindranwale, der die Stellung der bis dahin einflussreichten moderaten Partei Akali Dal zurückdrängte, zu einer Radikalisierung und Eskalation, die den Punjab in ein von Terror überzogenes Krisengebiet verwandelte (vgl. zur Geschichte der Sikhs seit dem 15. Jahrhundert und zur Entstehung des gewaltsam ausgetragenen Konflikts um den Punjab Bericht des Südasien-Instituts, Abteilung Rechtswissenschaft, vom 26.4.2004 an das VG Gelsenkirchen, dort unter 1.2.1; Bericht der dänischen Delegation des Rates der Europäischen Union vom 5.7.2000 - CIREA 45 - S. 7 ff; ThürOVG, Urt. v. 29.3.2001 - 3 KO 827/98 -, InfAuslR 2002, 154; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.8.1996 - A 12 S 2456/94 -, Rn. 32 nach Juris).

    Die Lage blieb selbst nach der Ermordung des Chief Minister Beant Singh von August 1995, die der Babbar Khalsa zugeschrieben wird, ruhig (Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 17.7.1996, S. 5; (vgl. ThürOVG, Urt. v. 29.3.2001 - 3 KO 827/98 -, InfAuslR 2002, 154).

    Jedoch bestand danach, selbst wenn diese Situation als eine Gruppenverfolgung von (insbesondere jungen männlichen) Sikhs oder Mitgliedern der SSF zu bewerten oder der Kläger im Punjab indiviuell verfolgt gewesen wäre (für die Zeit bis 1991 verneinend ThürOVG, Urt. v. 29.3.2001 - 3 KO 827/98 -, InfAuslR 2002, 154), lediglich eine regional auf das Unruhegebiet begrenzte Bedrohungslage.

    Für ein landesweites staatliches Verfolgungsprogramm bestehen keine Anhaltspunkte (vgl. (vgl. ThürOVG, Urt. v. 29.3.2001 - 3 KO 827/98 -, InfAuslR 2002, 154; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.8.1996 - A 12 S 2456/94 -, Rn. 32 nach Juris).

    Gleiches gilt für eine landesweite Verfolgung etwa durch radikalisierte Hindus (vgl. ThürOVG, Urt. v. 29.3.2001 - 3 KO 827/98 -, InfAuslR 2002, 154).

  • BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 629/06

    Unzureichend begründete Abweisung der Asylklage des Beschwerdeführers im zweiten

    Angesichts dieser Anhaltspunkte für eine von der Einschätzung im Bescheid des Bundesamtes abweichende tatsächliche Ausgangssituation und des sich daraus ergebenden Prüfungsbedarfs sowie angesichts der bis zur angegriffenen Entscheidung ergangenen einschlägigen, in der Frage eines Abschiebungsverbotes uneinheitlichen Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichte (vgl. etwa Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26. Juni 1995 - 10 UE 1282/95 -, juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 29. März 2001 - 3 KO 827/98 -, InfAuslR 2002, S. 154 ff.; VG Sigmaringen, Urteil vom 15. Oktober 2003 - A 1 K 10601/99 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 7. September 2004 - 14 A K 79/03.A - juris; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 8. März 2005 - 7 K 268/04.A -, juris; VG Mainz, Urteil vom 27. April 2005 - 7 K 755/04.MZ -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 5. Juli 2005 - 2 A 129/05 - juris; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 2. November 2005 - 1 B 492/03.A - juris; zur Frage einer Gefahr der Folter und menschenunwürdiger Haftbedingungen in Indien auch BVerfGE 108, 129 ; EGMR, Urteil vom 15. November 1996 - 70/1995/576/662 (Chahal vs. Vereinigtes Königreich) -, NVwZ 1997, S. 1093 ff.) durfte das Gericht die Klage des Beschwerdeführers nicht abweisen, und erst recht nicht als offensichtlich unbegründet abweisen, ohne das Bestehen von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG auf der Grundlage hinreichender Sachverhaltserforschung geklärt und seine Entscheidung mit eigenen Ausführungen begründet zu haben.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2004 - A 13 S 949/01

    Syrien, Aramäer, Christen (syrisch-orthodoxe), Hausdurchsuchung, Falsche

    Der für asylrechtliche Vorverfolgung herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab gilt dabei nicht für Abschiebungsschutz nach § 53 AuslG (zu allem siehe BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, NVwZ 1996, 199; BVerfG, Beschluss vom 10.7.1997 - 2 BvR 1291/96 -, InfAuslR 1998, 363; BVerfG, Beschluss vom 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 -, BVerfGE 81, 142, 155; OVG Weimar, Urteil vom 29.3.2001 - 3 KO 827/98 -, InfAuslR 2002, 154 und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.3.2003 - A 12 S 1142/02 -).
  • VG Schleswig, 21.01.2002 - 4 A 275/01

    Tschetschenien, regionale Verfolgung, inländische Fluchtalternative

    Diese im Wege einer Gesamtbetrachtung vorzunehmende Beurteilung setzt mithin die Feststellung eines konkreten und individuellen Lebenssachverhaltes voraus (Thür. OVG, Urteil vom 29.03.2001 - 3 KO 827/98 - m.w.N.).
  • VG Schleswig, 12.11.2001 - 4 A 282/00

    Tschetschenien, inländische Fluchtalternative

    Diese im Wege einer Gesamtbetrachtung vorzunehmende Beurteilung setzt mithin die Feststellung eines konkreten und individuellen Lebenssachverhaltes voraus (Thür. OVG, Urteil vom 29.03.2001 - 3 KO 827/98 - m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 23.04.2001 - 3 KO 827/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,56271
OVG Thüringen, 23.04.2001 - 3 KO 827/98 (https://dejure.org/2001,56271)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 23.04.2001 - 3 KO 827/98 (https://dejure.org/2001,56271)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 23. April 2001 - 3 KO 827/98 (https://dejure.org/2001,56271)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2006 - 13 S 1799/06

    Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts im

    Es entspricht allerdings der herrschenden Auffassung der Verwaltungsgerichte, dass diese Vorschrift wegen der fehlenden Zulassungsmöglichkeit von Rechtsanwälten für verwaltungsgerichtliche Verfahren auf diese Verfahren nicht unmittelbar angewendet werden kann (siehe dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.10.1996 - A 14 S 3124/95 - VGH BW-Ls 1997, Beil. 1, B 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.6.1992 - 8 E 517/92 -, AnwBl. 1993, 301 und Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 2004, Rn 18 zu § 121 und OVG Weimar, Beschluss vom 23.4.2001 - 3 KO 827/98 - juris).

    Hierbei wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit z.T. der Grundsatz angewendet, es komme im Verwaltungsprozess nur die Beiordnung eines Rechtsanwalts am Sitz des Gerichts oder am Wohnsitz des Antragstellers in Betracht (siehe die Nachweise oben und OVG Weimar, Beschluss vom 23.04.2001 - 3 KO 827/98 -, juris m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2015 - 11 S 124/15

    Beiordnung des am Wohnsitz des Antragstellers ansässigen Rechtsanwalts im

    Dementsprechend ist jedenfalls in verwaltungsgerichtlichen Prozesskostenhilfeverfahren (ebenso für zivilgerichtliche Verfahren: Musielak, a.a.O., § 121 Rn. 18a, m.w.N.; Lissner/Dietrich/Eilzer/Germann/Kessel, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 2. Aufl. 2014, Rn. 630) auch ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt in der Regel dann unbeschränkt beizuordnen, wenn dieser am Wohnsitz des Antragstellers oder in dessen Nähe ansässig ist (Sächs. OVG, Beschluss vom 11.04.2011 - 2 D 69/10 - juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.01.2008 - 11 S 1422/07 - Bayer. VGH, Beschluss vom 30.11.2006 - 12 C 06.1924 - juris; Thür. OVG, Beschluss vom 23.04.2001 - 3 KO 827/98 -, juris; OVG Rheinl.-Pfalz, Beschluss vom 30.05.1989 - 13 E 35/89 - juris; Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 166 Rn. 41).
  • VGH Bayern, 09.01.2017 - 12 C 16.2076

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Klage gegen Ablehnung der Aufhebung eines

    Die Erstattungsfähigkeit der Kosten ist in entsprechender Anwendung von § 121 Abs. 3 ZPO auf diejenigen Kosten zu beschränken, die bei der Beiordnung eines am Sitz des Verwaltungsgerichts München oder am Wohnort der Klägerin ansässigen Rechtsanwalts entstanden wären (vgl. Thüringer OVG, B.v. 23.4.2001 - 3 KO 827/98 -, juris m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2019 - 13 PA 65/19

    Streit um die Beschränkung der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Denn nach allgemeiner Auffassung werden die Reisekosten eines am Wohnort der Partei oder in dessen Nähe ansässigen Rechtsanwalts im Rahmen des § 162 Abs. 1 VwGO regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen angesehen, da § 162 Abs. 1 VwGO nicht eine § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO entsprechende Einschränkung enthält (vgl. nur: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.4.2015 - 11 S 124/15 -, juris; Sächsisches OVG, Beschl. v. 11.4.2011 - 2 D 69/10 -, juris; Bayerischer VGH, Beschl. v. 30.11.2006 - 12 C 06.1924 -, juris; Thüringer OVG, Beschl. v. 23.4.2001 - 3 KO 827/98 -, juris; Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 141; jew. m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2009 - 2 O 37/08

    Prozesskostenhilfe: Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären

    Eine Ausnahme ist jedoch nach dem im Verwaltungsprozess geltenden Kostenrecht geboten, wenn die Partei die Beiordnung eines Rechtsanwalts begehrt, der an ihrem Wohnsitz oder in dessen Nähe ansässig ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 30.11.2006 - 12 C 06.1924 -, JurBüro 2007, 150; ThürOVG, Beschl. v. 23.4.2001 - 3 KO 827/98 -, zit. n. juris; VGH BW, Beschl. v. 21.10.1996 - A 14 S 3124/95 -, zit. n. juris; OVG NW, Beschl. v. 24.1.1992 - 5 E 1522/91.A -,AnwBl 1993, 300; OVG RhPf, Beschl. v. 30.5.1989 - 13 E 35/89 -, NVwZ-RR 1990, 280).
  • OVG Sachsen, 11.04.2011 - 2 D 69/10

    Prozesskostenhilfe, Voraussetzungen der Beiordnung eines auswärtigen

    Denn § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO enthält keine dem § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO entsprechende Einschränkung dahingehend, dass Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts nur bei Notwendigkeit der Zuziehung zu erstatten sind (vgl. Senatsbeschl. v. 13. Februar 2009 - 2 E 101/08 - ThürOVG, Beschl. v. 23. April 2001 - 3 KO 827/98 - VGH BW, Beschl. v. 26. Oktober 2006 - 13 S 1799/06 -; BayVGH, Beschl. v. 30. November 2006 - 12 C 06.1924 -, jeweils juris).
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