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   OVG Thüringen, 22.02.2007 - 3 KO 94/06   

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OVG Thüringen, 22.02.2007 - 3 KO 94/06 (https://dejure.org/2007,21197)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 22.02.2007 - 3 KO 94/06 (https://dejure.org/2007,21197)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 3 KO 94/06 (https://dejure.org/2007,21197)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    WaffG § 2 Abs 2; WaffG § 4 Abs 1; WaffG § 8; WaffG § 10 Abs 1; WaffG § 14; WaffG § 15 Abs 1; WaffG § 46; VwGO § 162 Abs 2 S 2; GKG § 47; GKG § 52 Abs 1; GKG § 52 Abs 2
    Waffenrecht; Waffenrecht; Schusswaffe; Erlaubnisverfahren; Erwerb; Besitz; ("Gelbe") Waffenbesitzkarte; Eintragung; Sportschütze; Bedürfnis; Nachweis; Glaubhaftmachung; Schießsportverband; Bescheinigung; Inhalt; Streitwert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Erlaubnis zum Erwerb und zum Besitz einer Repetierbüchse des Kalibers 357 Magnum in die "gelbe" Waffenbesitzkarte; Statthaftigkeit einer Verpflichtungsklage für die Eintragung einer Waffenbesitzerlaubnis; Präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt; ...

  • Judicialis

    WaffG § 2 Abs. 2; ; WaffG § 4 Abs. 1; ; WaffG § 8; ; WaffG § 10 Abs. 1; ; WaffG § 14; ; WaffG § 15 Abs. 1; ; WaffG § 46; ; VwGO § 162 Abs. 2 S. 2; ; GKG § 47; ; GKG § 52 Abs. 1; ; GKG § 52 Abs. 2

  • xn--rechtsanwlte-bb-8kb.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2007, 259
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Meiningen, 21.03.2006 - 2 K 1003/04

    Waffenrecht; Waffenrecht; gelbe Waffenbesitzkarte; Bedürfnisprüfung

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2007 - 3 KO 94/06
    Die Erwerbserlaubnis nach § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG schließt nur den vorübergehenden Besitz der Waffe ein, während die materielle Erlaubnis zum dauerhaften Besitz erst mit der Eintragung in die Waffenbesitzkarte gemäß § 14 Abs. 4 Satz 2 WaffG erfolgt (so König/Papsthart, Das neue Waffenrecht, 1. Auflage 2004, Rn. 103 und 343; ebenso VG Weimar, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 2 K 868/05 We - offen lassend: VG Meiningen, Urteil vom 21. März 2006 - 2 K 1003/04 Me - ThürVBl. 2006, 184).

    Dies wird sowohl in der Judikatur als auch in der Literatur überwiegend verneint (so Apel/Bushart, Waffenrecht, Band 2: Waffengesetz, 3. Auflage 2004, § 14 Rn. 25; ebenso König/Papsthart, Das neue Waffenrecht, 1. Auflage 2004, Rn. 345 und 347, der allerdings eine Missbrauchskontrolle gegen die Anlegung von Waffensammlungen für zulässig hält; ebenso VG Meiningen, Urteil vom 21. März 2006 - 2 K 1003/04 Me - ThürVBl.

  • VG Darmstadt, 10.05.2006 - 2 E 317/05

    Abweichungsgenehmigung bei Bestehen eines Regionalplans, der keine Abweichungen

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2007 - 3 KO 94/06
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens (1 Band), des abgeschlossenen parallelen Eilverfahrens des Klägers (VG Weimar, Az.: 2 E 317/05 We) und der - zum überwiegenden Teil bereits vom Verwaltungsgericht beigezogenen - Verwaltungsvorgänge der Beklagten (1 Aktenordner).
  • VG Minden, 12.05.2006 - 8 K 2020/05
    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2007 - 3 KO 94/06
    2006, 184; VG Minden, Urteil vom 12. Mai 2006 - 8 K 2020/05 - Juris, das sowohl für den Erwerb der Waffe gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG als auch für deren Eintragung gemäß § 14 Abs. 4 Satz 2 WaffG einen Bedürfnisnachweis für entbehrlich hält; ebenso Steindorf, Waffenrecht, 8. Auflage 2007, § 14 WaffG Rn. 6; vgl. ferner auch Ziffer 14.4.3 des Entwurfes der Bundesregierung vom 27. Januar 2006 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz [BR-Drs.
  • BVerwG, 27.11.1997 - 1 C 16.97

    Waffenrechtliches Bedürfnis; Sportschütze; Kurzwaffen; Leistungsschütze.

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2007 - 3 KO 94/06
    Diese im neuen Waffenrecht enthaltene Regelung entspricht dem in der Rechtsprechung schon zum alten Recht anerkannten Grundsatz, dass dem waffenrechtlichen Bedürfnisbegriff eine Abwägung zwischen dem jeweiligen persönlichen Interesse eines Antragstellers und dem öffentlichen Interesse, möglichst wenige Waffen "ins Volk" gelangen zu lassen, zugrunde liegt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27. November 1997 - 1 C 16.97 - NVwZ-RR 1998, 234 = DVBl. 1998, 834 m. w. N.).
  • VG Ansbach, 29.06.2005 - AN 15 K 05.00592
    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2007 - 3 KO 94/06
    81/06], wonach bei der behördlichen Eintragung erworbener Waffen in die Waffenbesitzkarte die Vorlage einer Bescheinigung gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 WaffG nicht erforderlich sei; a. A. VG Weimar, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 2 K 868/05 We - Juris; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. November 2006 - 1 S 716/05 - Juris, n. rechtskr., der in § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG eine Sonderregelung nur hinsichtlich der unbefristeten Geltung der Erwerbserlaubnis sieht und deshalb die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG für anwendbar hält; ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 6. März 2006 - 21 C 05.2988 - und VG Ansbach, Urteil vom 29. Juni 2005 - AN 15 K 05.00592 - Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2006 - 1 S 716/05

    Zum Erwerbserstreckungsverbot bei der Erteilung einer gelben Waffenbesitzkarte

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2007 - 3 KO 94/06
    81/06], wonach bei der behördlichen Eintragung erworbener Waffen in die Waffenbesitzkarte die Vorlage einer Bescheinigung gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 WaffG nicht erforderlich sei; a. A. VG Weimar, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 2 K 868/05 We - Juris; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. November 2006 - 1 S 716/05 - Juris, n. rechtskr., der in § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG eine Sonderregelung nur hinsichtlich der unbefristeten Geltung der Erwerbserlaubnis sieht und deshalb die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG für anwendbar hält; ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 6. März 2006 - 21 C 05.2988 - und VG Ansbach, Urteil vom 29. Juni 2005 - AN 15 K 05.00592 - Juris).
  • OVG Hamburg, 18.04.2016 - 4 Bf 299/13

    Voraussetzungen für die Eintragung einer nach WaffG 2002 § 14 Abs 4 S 1

    Erst durch die Eintragung der Waffe wird die Erlaubnis zum dauerhaften Besitz einer Waffe vermittelt, wenn diese - wie im Fall des Klägers - aufgrund einer unbefristeten Erlaubnis von einem Sportschützen nach § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG erworben wird (vgl. auch OVG Weimar, Urt. v. 22.2.2007, 3 KO 94/06, ThürVBl. 2007, 262, juris Rn. 47 ff.; N. Heinrich, in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl. 2015, § 14 Rn. 6).

    Mit der Neufassung des § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG durch das ÄndG vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 426) hat der Gesetzgeber (was vorher in der Rechtsprechung umstritten war: vgl. für eine Bedürfnisprüfung: OVG Lüneburg, Urt. v. 31.5.2007, 11 LC 102/07, NdsVBl. 2007, 245, juris Rn. 25 ff.; OVG Münster, Urt. v. 8.11.2007, 20 A 3215/06, NWVBl. 2008, 188, juris Rn. 26, 27; a.A. OVG Weimar, Urt. v. 22.2.2007, 3 KO 94/06, ThürVBl. 2007, 262, juris Rn. 55 ff.) klargestellt, dass für Sportschützen eine spezifische Bedürfnisprüfung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 WaffG für den Erwerb der in § 14 Abs. 4 Satz 1 aufgelisteten Waffenarten nicht erfolgt.

  • VG Gießen, 28.10.2021 - 9 K 2448/20

    Waffenerwerb von Jägern

    Erst durch die Eintragung einer Waffe wird die Erlaubnis zum dauerhaften Besitz einer Waffe vermittelt, wenn diese - wie im Fall des Klägers - von einem Inhaber eines Jahresjagdscheins nach § 13 Abs. 3 Satz 1 WaffG erworben wird (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 18.04.2016, Az.: 4 Bf 299/13 = BeckRS 2016, 50869, Rn. 20; ferner Thüringisches OVG, Urteil vom 22.02.2007, Az.: 3 KO 94/06, ThürVBl. 2007, 262, juris Rn. 47 ff.).
  • VG Hamburg, 01.11.2013 - 4 K 2486/12

    Eintragung einer weiteren Waffe in die Gelbe Waffenbesitzkarte

    Erst durch die Eintragung in die Waffenbesitzkarte wird die Erlaubnis zum dauerhaften Besitz einer Waffe vermittelt, wenn diese - wie hier - aufgrund einer unbefristeten Erlaubnis von einem Sportschützen gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG auf eine "Gelbe Waffenbesitzkarte" - ohne Voreintrag - erworben worden ist (vgl. OVG Weimar, Urt. v. 22.2.2007 - 3 KO 94/06-, juris).
  • VG Meiningen, 10.07.2007 - 2 K 580/05

    Waffenrecht; Waffenrecht; Sportschütze; Waffe; Waffenbesitzkarte; Erwerb; Besitz;

    Sie befreit Sportschützen nach § 14 Abs. 2 WaffG vom Nachweis der spezifischen Bedürfnisvoraussetzungen des § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 WaffG sowohl bei der Erteilung der Erwerbserlaubnis gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG als auch bei der Eintragung der erworbenen Waffe in die Waffenbesitzkarte gemäß § 14 Abs. 4 Satz 2 WaffG (ThürOVG, Urt. v. 22.02.2007 - 3 KO 94/06 - Juris; VG Meiningen, Urt. v. 21.03.2006 - 2 K 1003/04 Me - ThürVBl.

    Zur Begründung wird nunmehr mit Schriftsatz vom 07.06.2007 darauf verwiesen, dass das Thüringer Oberverwaltungsgericht zwar mit Urteil vom 22.02.2007 (3 KO 94/06) entschieden habe, dass für Sportschützen, die Waffen gemäß § 14 Abs. 4 WaffG erwerben wollten, eine Befreiung von den spezifischen Bedürfnisvoraussetzungen des § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 WaffG gelte.

    dürfnisvoraussetzungen des § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 WaffG sowohl bei der Erteilung der Erwerbserlaubnis gem. § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG als auch bei der Eintragung der erworbenen Waffe in die Waffenbesitzkarte gem. § 14 Abs. 4 Satz 2 WaffG (ThürOVG, Urt. v. 22.02.2007 - 3 KO 94/06 - Juris; VG Meiningen, Urt. v. 21.03.2006 - 2 K 1003/04 Me - ThürVBl.

  • VG Halle, 30.10.2013 - 1 A 41/13

    Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für den Erwerb einer weiteren

    Der Nachweis ist gem. § 8 Abs. 1 WaffG erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, wie hier als Sportschütze, und die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffe für den beantragten Zweck glaubhaft gemacht sind (vgl. Thür. OVG, Urteil vom 22. Februar 2007 - 3 KO 94/06 -, Juris).
  • VG Halle, 28.02.2008 - 3 A 213/05

    Erteilung einer gelben Waffenbesitzkarte für einen Sportschützen zur Ausübung des

    Dann wäre die Annahme, Sportschützen sei eine im Hinblick auf Sportwaffenarten unbeschränkte Waffenbesitzkarte zu erteilen, naheliegend (so Thür. OVG, Urteil vom 22. Februar 2007 - 3 KO 94/06 -, ThürVBl 2007, 262 =[...], Rdn. 50, 59 und Ls. 1).
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