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   BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 24/05 R   

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https://dejure.org/2006,1487
BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 24/05 R (https://dejure.org/2006,1487)
BSG, Entscheidung vom 03.08.2006 - B 3 KR 24/05 R (https://dejure.org/2006,1487)
BSG, Entscheidung vom 03. August 2006 - B 3 KR 24/05 R (https://dejure.org/2006,1487)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - selbstbeschaffte Leistung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege [hier Insulininjektionen] - Sekundärhaftung des Versicherten gegenüber Pflegedienst

  • openjur.de
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattungsanspruch wegen der von einem Pflegedienst durchgeführten und bezahlten Insulininjektionen - Tatbestandsmerkmal der "laufenden" Geldleistung im Rahmen der Behandlungssicherungspflege

  • Judicialis

    SGB I § 32; ; SGB I § 56 Abs 1 S 1 Nr 2; ; SGB V § 2 Abs 2 S 1; ; SGB V § 13 Abs 3; ; SGB V § 37 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung selbstbeschaffter Leistungen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege in der Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 372 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 24/05 R
    Dem Anspruch eines Versicherten gegen die Krankenkasse auf Erstattung der Kosten für die Selbstbeschaffung von unaufschiebbaren Leistungen der häuslichen Krankenpflege (hier: Insulininjektionen) steht nicht entgegen, dass der Versicherte sich gegenüber dem Pflegedienst schon vor der Entscheidung der Krankenkasse zur Zahlung der Vergütung verpflichtet hat, falls die Krankenkasse die Bewilligung der Pflegemaßnahmen als Sachleistung ablehnen sollte (Weiterführung von BSG vom 24.9.1996 - 1 RK 33/95 = BSGE 79, 125 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11, BSG vom 25.9.2000 - B 1 KR 5/99 R = SozR 3-2500 § 13 Nr. 22 und BSG vom 19.6.2001 - B 1 KR 23/00 R = SozR 3-2500 § 28 Nr. 6).

    Für spätere Leistungen wird der erforderliche Kausalzusammenhang dagegen bejaht, soweit die Entscheidung der Krankenkasse noch geeignet war, das weitere Leistungsgeschehen zu beeinflussen (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 22 und BSGE 79, 125, 128 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11).

  • BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 23/00 R

    Krankenversicherung - Voraussetzung für Kostenerstattungsanspruch -

    Auszug aus BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 24/05 R
    Dem Anspruch eines Versicherten gegen die Krankenkasse auf Erstattung der Kosten für die Selbstbeschaffung von unaufschiebbaren Leistungen der häuslichen Krankenpflege (hier: Insulininjektionen) steht nicht entgegen, dass der Versicherte sich gegenüber dem Pflegedienst schon vor der Entscheidung der Krankenkasse zur Zahlung der Vergütung verpflichtet hat, falls die Krankenkasse die Bewilligung der Pflegemaßnahmen als Sachleistung ablehnen sollte (Weiterführung von BSG vom 24.9.1996 - 1 RK 33/95 = BSGE 79, 125 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11, BSG vom 25.9.2000 - B 1 KR 5/99 R = SozR 3-2500 § 13 Nr. 22 und BSG vom 19.6.2001 - B 1 KR 23/00 R = SozR 3-2500 § 28 Nr. 6).

    War mit dem Beginn der Behandlung der weitere Verlauf bereits endgültig festgelegt, fehlt dagegen der erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen der Ablehnungsentscheidung der Krankenkasse und der Kostenbelastung des Versicherten auch für den Teil der Behandlung, der zeitlich nach dem ablehnenden Bescheid liegt (BSG SozR 3-2500 § 28 Nr. 6 für eine umfangreiche zahnärztliche Behandlung mit Implantaten und einer daran befestigten Unterkieferprothese).

  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 24/05 R
    Dem Anspruch eines Versicherten gegen die Krankenkasse auf Erstattung der Kosten für die Selbstbeschaffung von unaufschiebbaren Leistungen der häuslichen Krankenpflege (hier: Insulininjektionen) steht nicht entgegen, dass der Versicherte sich gegenüber dem Pflegedienst schon vor der Entscheidung der Krankenkasse zur Zahlung der Vergütung verpflichtet hat, falls die Krankenkasse die Bewilligung der Pflegemaßnahmen als Sachleistung ablehnen sollte (Weiterführung von BSG vom 24.9.1996 - 1 RK 33/95 = BSGE 79, 125 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11, BSG vom 25.9.2000 - B 1 KR 5/99 R = SozR 3-2500 § 13 Nr. 22 und BSG vom 19.6.2001 - B 1 KR 23/00 R = SozR 3-2500 § 28 Nr. 6).

    Für spätere Leistungen wird der erforderliche Kausalzusammenhang dagegen bejaht, soweit die Entscheidung der Krankenkasse noch geeignet war, das weitere Leistungsgeschehen zu beeinflussen (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 22 und BSGE 79, 125, 128 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11).

  • BSG, 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R

    Kriegsopferversorgung - Pflegezulage - Erstattungsanspruch - Heimpflege -

    Auszug aus BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 24/05 R
    Der Anspruch auf Kostenerstattung hat somit lediglich eine einmalige Geldleistung zum Gegenstand (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 9 V 7/03 R - BSGE 92, 42 RdNr 7 = SozR 4-3100 § 35 Nr. 3 RdNr 13), auch wenn er sich aus diversen Beträgen wegen mehrmaliger Nichterfüllung des Sachleistungsanspruchs zusammensetzt, die im Wege einer Klagehäufung (§ 56 SGG) geltend gemacht werden.
  • BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 23/99 R

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei nicht ausgebildeten Pflegepersonen und

    Auszug aus BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 24/05 R
    Bei den vertragsärztlich verordneten Injektionen handelte es sich um medizinisch notwendige Maßnahmen der Behandlungspflege, weil sie krankheitsspezifisch zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung der Diabeteserkrankung eingesetzt wurden (BSGE 86, 101 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 2).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Anspruchshindernd ist vielmehr, wie der Senat bereits entschieden hat, erst ein unbedingtes Verpflichtungsgeschäft im Verhältnis zwischen Versichertem und Leistungserbringer (vgl BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 10 RdNr 22).
  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Anspruchshindernd ist vielmehr, wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, erst ein unbedingtes Verpflichtungsgeschäft im Verhältnis zwischen Versichertem und Leistungserbringer (vgl BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 10 RdNr 22) .
  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 30/15 R

    Krankenversicherung - behandlungsbedürftige Krankheit - Schädelasymmetrie im

    Eine Leistung ist nach der Rechtsprechung des Senats selbst beschafft, wenn im Verhältnis zwischen Versichertem und Leistungserbringer bezogen auf die Leistung ein unbedingtes Verpflichtungsgeschäft zustande gekommen ist und sich der Versicherte damit einer endgültigen rechtlichen Zahlungsverpflichtung ausgesetzt hat (vgl zu Hilfsmittel-Leistungen: BSGE 105, 170 = SozR 4-2500 § 36 Nr. 2, RdNr 12; vgl auch BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 10 RdNr 20 ff).
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