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Rechtsprechung
   BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 3/09 R   

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https://dejure.org/2010,4772
BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 3/09 R (https://dejure.org/2010,4772)
BSG, Entscheidung vom 29.04.2010 - B 3 KR 3/09 R (https://dejure.org/2010,4772)
BSG, Entscheidung vom 29. April 2010 - B 3 KR 3/09 R (https://dejure.org/2010,4772)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Gewährung von Arzneimittelherstellerrabatt durch Hersteller eines verschreibungs- und apothekenpflichtigen aus Blutplasma gewonnenen Fertigarzneimittels

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 S 3 SGB 5 vom 22.12.1999, § 129a SGB 5, § 130a Abs 1 S 1 SGB 5 vom 23.12.2002, § 130a Abs 1 S 2 SGB 5 vom 23.12.2002, § 130a Abs 1 S 4 SGB 5 vom 23.12.2002
    Krankenversicherung - Gewährung von Arzneimittelherstellerrabatt durch Hersteller eines verschreibungs- und apothekenpflichtigen aus Blutplasma gewonnenen Fertigarzneimittels - Verfassungsmäßigkeit des BSSichG inklusive § 130a SGB 5 - kein Schutz der Erwerbschancen von ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 S 3 SGB 5 vom 22.12.1999, § 129a SGB 5, § 130a Abs 1 S 1 SGB 5 vom 23.12.2002, § 130a Abs 1 S 2 SGB 5 vom 23.12.2002, § 130a Abs 1 S 4 SGB 5 vom 23.12.2002
    Krankenversicherung - Gewährung von Arzneimittelherstellerrabatt durch Hersteller eines verschreibungs- und apothekenpflichtigen aus Blutplasma gewonnenen Fertigarzneimittels - Verfassungsmäßigkeit des BSSichG inklusive § 130a SGB 5 - kein Schutz der Erwerbschancen von ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Arzneimittelherstellerabschlags des § 130a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) für verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige aus Blutplasma gewonnene Fertigarzneimittel

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Gewährung von Arzneimittelherstellerrabatt durch Hersteller eines verschreibungs- und apothekenpflichtigen aus Blutplasma gewonnenen Fertigarzneimittels - Verfassungsmäßigkeit des BSSichG inklusive § 130a SGB 5 - kein Schutz der Erwerbschancen von ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Krankenversicherung - Gewährung von Arzneimittelherstellerrabatt durch Hersteller eines verschreibungs- und apothekenpflichtigen aus Blutplasma gewonnenen Fertigarzneimittels - Verfassungsmäßigkeit des BSSichG inklusive § 130a SGB 5 - kein Schutz der Erwerbschancen von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit des Arzneimittelherstellerabschlags des § 130a SGB V für verschreibungs- und apothekenpflichtige aus Blutplasma gewonnene Fertigarzneimittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 386 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 7/09 R

    Apotheke - Abgabe von verschreibungs- und apothekenpflichtigen

    Auszug aus BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 3/09 R
    Der Hersteller eines verschreibungs- und apothekenpflichtigen, aus Blutplasma gewonnenen Fertigarzneimittels hat bei der Abgabe dieses Mittels durch Apotheker an Versicherte auf Kassenrezept den Arzneimittelherstellerrabatt zu gewähren, obgleich der Direktvertrieb an Ärzte und Krankenhäuser nicht der Rabattierungspflicht unterliegt (Anschluss an BSG vom 27.10.2009 - B 1 KR 7/09 R = SozR 4-2500 § 130a Nr. 4).

    Der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat bereits entschieden, dass im Fall der vertragsärztlich verordneten Abgabe von Berinert P durch einen Apotheker an einen GKV-Versicherten der Krankenkasse ein Herstellerrabatt nach § 130a SGB V einzuräumen ist (Urteil vom 27.10.2009 - B 1 KR 7/09 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Soweit es dort heißt, dass Blutprodukte zu den Arzneimitteln gehören, für die keine Preisbindungen aufgrund von Vorschriften des AMG gelten, sodass für diese kein Herstellerrabatt anfalle (so Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages, Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucks 16/194 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung, BT-Drucks 16/691, S 17 zu Buchst g zu Buchst a am Ende und zu Buchst b vorletzter Absatz ) , hat der 1. Senat des BSG die Auffassung vertreten, es könnten durchaus Blutprodukte gemeint sein, die zB keine Fertigarzneimittel im Rechtssinne darstellten, aber dennoch dem Herstellerrabatt unterworfen worden seien (Urteil vom 27.10.2009 - B 1 KR 7/09 R -, für SozR vorgesehen, RdNr 18) .

    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut, dem systematischen Zusammenhang sowie aus Sinn und Zweck der einschlägigen Regelungen (zu den Einzelheiten vgl das Urteil des 1. Senats vom 27.10.2009 - B 1 KR 7/09 R -, für SozR vorgesehen, RdNr 21 bis 26; aA Kraft, Deutsche Apotheker Zeitung 2007, 826 f) .

    Eine Ausklammerung von typischen Erwerbsvorgängen, wie sie die Arzneimittelabgabe an Versicherte in einer Apotheke auf vertragsärztliche Verordnung hin darstellt, aus der generell angeordneten Geltung der arzneimittelrechtlichen Preisregelungen ohne ausdrückliche Ausnahmeregelung und ohne erkennbare Gründe für eine solche Ausnahme, ist hiermit unvereinbar (so auch der 1. Senat in seinem Urteil vom 27.10.2009 - B 1 KR 7/09 R -, für SozR vorgesehen, RdNr 26) .

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 3/09 R
    Die Annahme, dass pharmazeutische Unternehmen dadurch einen Anreiz erhielten, Apotheken von der Abgabe von Blutzubereitungen so weit wie möglich auszunehmen und stattdessen zwecks Vermeidung von Rabattierungen den direkten Vertriebsweg an Ärzte und Krankenhäuser wählten, mag zwar berechtigt sein, ist aber verfassungsrechtlich unerheblich, weil Apotheken schon nicht in einem direkten Wettbewerbsverhältnis zu diesen anderen Leistungserbringern stehen, sodass von grundrechtsrelevanten Wettbewerbsverfälschungen mit objektiv berufsregelnder Tendenz (vgl dazu zB BVerfGE 105, 252, 273; 105, 279, 303) nicht ausgegangen werden kann.

    Bloße Erwerbschancen von Apothekern und anderen Leistungserbringern werden durch Art. 12 Abs. 1 GG nicht geschützt (vgl zB BVerfGE 24, 236, 251; 81, 108, 122; 105, 252, 265; 106, 275, 299; 110, 274, 288; 116, 135, 152; Urteil des 1. Senats vom 27.10.2009 - B 1 KR 709 R - für SozR vorgesehen, RdNr 28) .

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klagen gegen Entscheidungen der

    Auszug aus BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 3/09 R
    Im Gegenzug sind die pharmazeutischen Unternehmer verpflichtet, den Abschlag den Apotheken innerhalb von zehn Tagen nach Geltendmachung des Anspruches zu erstatten (vgl § 130a Abs. 1 Satz 2 und 4 SGB V; zum Verfahren vgl BSG SozR 4-1500 § 51 Nr. 4 RdNr 2 ff) .

    Die AMPreisV legt zwingend (vgl § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AMPreisV) ua für Fertigarzneimittel, deren Abgabe nach § 43 Abs. 1 AMG den Apotheken vorbehalten ist, die "Großhandelszuschläge" (Preisspannen bei der Abgabe im Wiederverkauf an Apotheken) sowie die "Apothekenzuschläge" (Preisspannen bei der Abgabe im Wiederverkauf) fest (§§ 2 und 3 AMPreisV; vgl auch BSGE 101, 161 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 3, RdNr 18 ff; BSG SozR 4-1500 § 51 Nr. 4 RdNr 3) .

  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - kein Herstellerrabatt auf durch

    Auszug aus BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 3/09 R
    Dies ergibt sich seit dem 1.5.2006 ausdrücklich aus § 130a Abs. 1 Satz 5 SGB V (eingefügt durch Art. 1 Nr. 7a Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung - AVWG - vom 26.4.2006, BGBl I 984), galt aber nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelungen auch bereits zuvor, was sich insbesondere den Gesetzesmaterialien zum AVWG (vgl BT-Drucks 16/691 S 17) entnehmen lässt, die insoweit nur von einer "Klarstellung" der schon bestehenden Rechtslage sprechen (so auch BSGE 101, 161 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 3 RdNr 15 ff mwN) .

    Die AMPreisV legt zwingend (vgl § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AMPreisV) ua für Fertigarzneimittel, deren Abgabe nach § 43 Abs. 1 AMG den Apotheken vorbehalten ist, die "Großhandelszuschläge" (Preisspannen bei der Abgabe im Wiederverkauf an Apotheken) sowie die "Apothekenzuschläge" (Preisspannen bei der Abgabe im Wiederverkauf) fest (§§ 2 und 3 AMPreisV; vgl auch BSGE 101, 161 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 3, RdNr 18 ff; BSG SozR 4-1500 § 51 Nr. 4 RdNr 3) .

  • BVerfG, 26.03.2003 - 1 BvR 112/03

    Erlass weiterer einstweiliger Anordnung gegen Regelungen des

    Auszug aus BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 3/09 R
    Das BVerfG hat das BSSichG einschließlich des mit ihm eingeführten § 130a SGB V als mit dem GG vereinbar angesehen (BVerfGE 108, 45 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 1; BVerfGE 114, 196 = SozR 4-2500 § 266 Nr. 9) .
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 3/09 R
    Bloße Erwerbschancen von Apothekern und anderen Leistungserbringern werden durch Art. 12 Abs. 1 GG nicht geschützt (vgl zB BVerfGE 24, 236, 251; 81, 108, 122; 105, 252, 265; 106, 275, 299; 110, 274, 288; 116, 135, 152; Urteil des 1. Senats vom 27.10.2009 - B 1 KR 709 R - für SozR vorgesehen, RdNr 28) .
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 3/09 R
    Bloße Erwerbschancen von Apothekern und anderen Leistungserbringern werden durch Art. 12 Abs. 1 GG nicht geschützt (vgl zB BVerfGE 24, 236, 251; 81, 108, 122; 105, 252, 265; 106, 275, 299; 110, 274, 288; 116, 135, 152; Urteil des 1. Senats vom 27.10.2009 - B 1 KR 709 R - für SozR vorgesehen, RdNr 28) .
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 3/09 R
    Das BVerfG hat das BSSichG einschließlich des mit ihm eingeführten § 130a SGB V als mit dem GG vereinbar angesehen (BVerfGE 108, 45 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 1; BVerfGE 114, 196 = SozR 4-2500 § 266 Nr. 9) .
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 3/09 R
    Bloße Erwerbschancen von Apothekern und anderen Leistungserbringern werden durch Art. 12 Abs. 1 GG nicht geschützt (vgl zB BVerfGE 24, 236, 251; 81, 108, 122; 105, 252, 265; 106, 275, 299; 110, 274, 288; 116, 135, 152; Urteil des 1. Senats vom 27.10.2009 - B 1 KR 709 R - für SozR vorgesehen, RdNr 28) .
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 3/09 R
    Die Annahme, dass pharmazeutische Unternehmen dadurch einen Anreiz erhielten, Apotheken von der Abgabe von Blutzubereitungen so weit wie möglich auszunehmen und stattdessen zwecks Vermeidung von Rabattierungen den direkten Vertriebsweg an Ärzte und Krankenhäuser wählten, mag zwar berechtigt sein, ist aber verfassungsrechtlich unerheblich, weil Apotheken schon nicht in einem direkten Wettbewerbsverhältnis zu diesen anderen Leistungserbringern stehen, sodass von grundrechtsrelevanten Wettbewerbsverfälschungen mit objektiv berufsregelnder Tendenz (vgl dazu zB BVerfGE 105, 252, 273; 105, 279, 303) nicht ausgegangen werden kann.
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

  • BGH, 22.02.1984 - I ZR 13/82

    Begriff des geltenden Herstellerabgabepreises

  • BFH, 10.12.2020 - V R 34/18

    Herstellerrabatt als Entgeltbestandteil des innergemeinschaftlichen Erwerbs von

    Denn der Anspruch der Versandapotheken entsteht nach § 130a Abs. 1 Satz 3 SGB V nur aufgrund und in Höhe des Herstellerrabatts, den die Apotheke einer Krankenkasse gemäß § 130a Abs. 1 Satz 1 SGB V bei Abgabe von Arzneimitteln zu gewähren hat (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 29.04.2010 - B 3 KR 3/09 R, Neue Zeitschrift für Sozialrecht --NZS-- 2011, 386, Rz 13; Schneider in jurisPK-SGB V, § 130a Rz 53).
  • BGH, 05.03.2015 - I ZR 185/13

    Patientenindividuell zusammengestellte Arzneimittelblister - Wettbewerbsverstoß:

    Es macht dabei keinen Unterschied, ob der einzelne in § 1 Abs. 3 und 4 AMPreisV geregelte Ausnahmetatbestand an eine bestimmte Stellung oder Funktion des Abgebenden oder Empfängers (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3a und 5 AMPreisV), an eine bestimmte Beschaffenheit des Arzneimittels (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, 3a, 4, 6 und 8 und insbesondere § 1 Abs. 4 AMPreisV) oder an eine besondere Zweckbestimmung anknüpft, wie das außer in den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 bis 6 AMPreisV auch im Fall des § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 AMPreisV gegeben ist (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 7/09 R, SozR 4-2500 § 130a Nr. 4, juris Rn. 19 und 21 bis 28, zu § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und § 1 Abs. 4 AMPreisV; Urteil vom 29. April 2010 - B 3 KR 3/09 R, SozR 4-2500 § 130a Nr. 6, juris Rn. 19 f. und 22 bis 25, zu § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 AMPreisV; Dettling/Kieser/Ulshöfer, PharmR 2009, 421, 427 und Kutlu in Spickhoff aaO § 1 AMPreisV Rn. 14, jeweils zu § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 AMPreisV; aA Saalfrank/Wesser, A&R 2010, 19, 22).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.01.2014 - L 9 KA 5/12

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung -

    Die Rabattierungspflicht ist aber auch im Rahmen des § 47 AMG (= Fall des § 1 Abs. 3 Nr. 3 AMPreisV vom 14. November 1980, BGBl. I, 2147; zuletzt geändert durch Art. 3 des Apothekennotdienstsicherstellungsgesetzes vom 15. Juli 2013, BGBl. I, 2420) zu beachten (siehe hierzu näher BSG, Urteil vom 29. April 2010 - B 3 KR 3/09 R - SozR 4-2500 § 130a Nr. 6; Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 7/09 R - SozR 4-2500 § 130a Nr. 4).

    Selbst wenn nämlich der Gesetzgeber der Auffassung gewesen sein sollte, auch eine Blutzubereitung wie das vorliegende Gerinnungspräparat werde nicht von der Herstellerrabattpflicht nach § 130a SGB V erfasst, was durch die Anfügung des Satzes 5 an dessen Absatz 1 klargestellt werden sollte, ändert dies nichts an der sich aus den §§ 43, 47 und 78 AMG sowie der AMPreisV ergebenden gegenteiligen Rechtslage (näher hierzu nochmals BSG, Urteil vom 29. April 2010 - B 3 KR 3/09 R - SozR 4-2500 § 130a Nr. 6).

  • LSG Hessen, 30.06.2011 - L 8 KR 198/08

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Gewährung von Arzneimittelherstellerrabatt

    Dies beruht darauf, dass der Hersteller an dem Abrechnungsverfahren zwischen Apotheker und Krankenkasse nicht selbst beteiligt ist (Vgl. BSG, Urteil vom 29.04.2010, Az.: B 3 KR 3/09 R - Berinert P).
  • LSG Hessen, 29.01.2009 - L 8 KR 226/07

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Gewährung des Herstellerrabatts - Abstellen

    Anmerkung: Rechtsmittel eingelegt, BSG-Az: B 3 KR 3/09 R, erledigt: 29.04.2010.
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   BSG - B 3 KR 3/09 B   

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BSG - B 3 KR 3/09 B (https://dejure.org/9999,14571)
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Verfahrensgang

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   BSG, 22.12.2009 - B 3 KR 3/09 BH   

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https://dejure.org/2009,44866
BSG, 22.12.2009 - B 3 KR 3/09 BH (https://dejure.org/2009,44866)
BSG, Entscheidung vom 22.12.2009 - B 3 KR 3/09 BH (https://dejure.org/2009,44866)
BSG, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - B 3 KR 3/09 BH (https://dejure.org/2009,44866)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2009 - L 5 KR 189/08

    Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 22.12.2009 - B 3 KR 3/09 BH
    Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. Juni 2009 - L 5 KR 189/08 - Prozesskostenhilfe zu gewähren und Rechtsanwalt Dr. H. L. beizuordnen, wird abgelehnt.
  • BSG, 04.03.2020 - B 3 KR 5/19 BH
    Die bei der beklagten Krankenkasse versicherte Klägerin begehrt erneut die Ausstattung mit einem sog Power-Plate-Vibrationsgerät (vorhergehender erfolgloser Rechtsstreit ua: Urteil des LSG vom 18.6.2009 - L 5 KR 189/08 - und BSG Beschluss vom 22.12.2009 - B 3 KR 3/09 BH).
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   BSG, 28.09.2009 - B 3 KR 3/09 D   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,56612
BSG, 28.09.2009 - B 3 KR 3/09 D (https://dejure.org/2009,56612)
BSG, Entscheidung vom 28.09.2009 - B 3 KR 3/09 D (https://dejure.org/2009,56612)
BSG, Entscheidung vom 28. September 2009 - B 3 KR 3/09 D (https://dejure.org/2009,56612)
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