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Rechtsprechung
   BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 3/15 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35244
BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 3/15 R (https://dejure.org/2015,35244)
BSG, Entscheidung vom 25.11.2015 - B 3 KR 3/15 R (https://dejure.org/2015,35244)
BSG, Entscheidung vom 25. November 2015 - B 3 KR 3/15 R (https://dejure.org/2015,35244)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Zahlung von Krankengeld an pflichtversicherten Arbeitnehmer bei gleichzeitiger Zahlung von Verletztengeld aufgrund einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung als Unternehmer

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 4 SGB 5 vom 20.12.1988, § 11 Abs 5 S 1 SGB 5 vom 21.07.2012, § 47 Abs 1 S 1 SGB 5 vom 01.11.1996, § 47 Abs 1 SGB 7, Art 2 Abs 1 GG
    Krankenversicherung - Zahlung von Krankengeld aufgrund einer Pflichtversicherung wegen hauptberuflicher Erwerbstätigkeit - gleichzeitige Zahlung von Verletztengeld aufgrund einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung wegen nebenberuflicher ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Zahlung von Krankengeld an pflichtversicherten Arbeitnehmer bei gleichzeitiger Zahlung von Verletztengeld aufgrund einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung als Unternehmer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines selbstständigen Unternehmers auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung bei gleichzeitigem Erhalt eines Verletztengeldes aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Vorrang der Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Falle ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Anspruchskonkurrenz von Verletztengeld und Krankengeld - Unfall bei neben-beruflicher selbstständiger Tätigkeit - Verletztengeld aus freiwilliger Unternehmerversicherung kraft Satzung - daneben (hauptberufliche) Tätigkeit im Angestelltenverhältnis - kein ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Krankenversicherung - Zahlung von Krankengeld aufgrund einer Pflichtversicherung wegen hauptberuflicher Erwerbstätigkeit - gleichzeitige Zahlung von Verletztengeld aufgrund einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung wegen nebenberuflicher ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 11 Abs. 5 S. 1; SGB V § 47; SGB VII § 47
    Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung bei gleichzeitigem Bezug von Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Keine Anwendung der Ausschlussregelung des § 11 Abs. 5 S. 1 SGB V bei freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung; private Pflegeversicherung; Künstlersozialversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 120, 113
  • NJW 2016, 10
  • NJW 2016, 2061
  • NZA 2016, 752
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.06.2002 - B 1 KR 13/01 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - kein Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 3/15 R
    Die entsprechende Grundsatzentscheidung des 1. Senats des BSG aus dem Jahr 2002 (Urteil vom 25.6.2002 - B 1 KR 13/01 R - BSGE 89, 283 = SozR 3-2500 § 11 Nr. 3) sei auf den vorliegenden Fall übertragbar, obgleich es dort um die umgekehrte Situation des Arbeitsunfalls eines Unternehmers bei freiwilliger Versicherung in der GKV und Pflichtversicherung in der GUV gegangen sei.

    Die unterschiedliche Behandlung der genannten Personengruppen ist eine unvermeidliche Folge der Entscheidung des Gesetzgebers, die GKV von Leistungen für anderweitig versicherte Risiken freizustellen (vgl Urteil des 1. Senats des BSG vom 25.6.2002 - B 1 KR 13/01 R - BSGE 89, 283 = SozR 3-2500 § 11 Nr. 3) .

  • BSG, 23.07.2015 - B 2 U 6/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Mehrfachbeschäftigung - Verletztenrente - Beginn

    Auszug aus BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 3/15 R
    Vergleichbare Wertungen liegen dem Urteil des für die GUV zuständigen 2. Senats des BSG vom 23.7.2015 (B 2 U 6/14 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2700 § 72 Nr. 1 vorgesehen) zugrunde.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 3/15 R
    Solange das nicht geschehen ist, kann der Ausschluss des Krg-Anspruches nicht eintreten, weil dies weder mit Art. 3 Abs. 1 GG - im Verhältnis zu Personen, die sich in ihrer selbstständigen Tätigkeit privat unfallversichert oder auf den Unfallversicherungsschutz ganz verzichtet haben - noch mit Art. 2 Abs. 1 GG - unter der Perspektive der Pflichtversicherung in der GKV (BVerfGE 115, 25 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5) - vereinbar wäre.
  • BSG, 23.09.1997 - 2 RU 37/96

    Krankenversicherungsträger - Unfallversicherungsträger - Leistungspflicht -

    Auszug aus BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 3/15 R
    Voraussetzung für den Ausschluss ist die konkrete Leistungspflicht bzw Zuständigkeit des UV-Trägers (BSGE 81, 103, 107 f = SozR 3-1300 § 105 Nr. 4 S 9) .
  • OLG Saarbrücken, 26.07.2017 - 5 U 15/17

    Anspruch des Krankentagegeldversicherers auf Rückzahlung gewährter Leistungen

    (3) Eine rechtliche Grundlage für die in der Berufungsbegründung angesprochenen Parallelen zum Sozialrecht, für das der Beklagte unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 26.11.2015 - B 3 KR 3/15 R, r+s 2017, 52) darauf hinweist, Ansprüche auf Krankengeld und Verletztengeld könnten unter bestimmten Voraussetzungen nebeneinander bestehen, sieht der Senat nicht.
  • BGH, 07.09.2016 - IV ZR 318/13

    Betriebsrente von einer Zusatzversorgungskasse in Bayern: Ruhen der Betriebsrente

    Dieses Verständnis setzt allerdings voraus, dass zwischen beiden Ansprüchen eine Kongruenz hinsichtlich des auszugleichenden Einnahmeausfalls besteht (vgl. zur Kongruenz auch BSG, Urteil vom 25. November 2015  B 3 KR 3/15 R, zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen, hier zitiert aus juris Rn. 10 und 24).
  • SG München, 23.05.2017 - S 23 U 18/17

    Analoge Anwendung des § 47a SGB V zur Vermeidung der Schlechterstellung bei Bezug

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. November 2015 (Az. B 3 KR 3/15 R).

    Vielmehr ist allgemein davon auszugehen, dass die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung typischerweise eher höher sind als diejenigen der gesetzlichen Krankenversicherung (so auch BSG, Urteil vom 25. November 2015 aaO., juris Rz. 17, 20).

  • LSG Hamburg, 27.10.2021 - L 1 KR 41/20

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit

    Der Vergütungsanspruch für eine Krankenhausbehandlung (und damit korrespondierend die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse) entstehe dem Grunde nach unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgte und im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich sei (vgl. BSG, Urteil vom 10.03.2015, B 3 KR 3/15 R, m.w.N.) und bemesse sich bezüglich der Höhe nach § 109 Abs. 4 Satz 3 SGB V in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG), § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und Anlage 1 der hier maßgeblichen Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2016 sowie dem am 1. Juli 2004 in Kraft getretenen Landesvertrag Mecklenburg-Vorpommern (Vertrag gemäß § 112 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V über die allgemeinen Bedingungen der Krankenhausbehandlung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2019 - L 7 AL 66/18

    Aufhebung einer Arbeitslosengeldbewilligung

    Der Senat braucht nicht darüber zu entscheiden, ob der Kläger gegen seine Krankenkasse ab dem 13. Juli 2016 einen Anspruch auf Krankengeld hatte, was im Hinblick auf BSG, Urteil vom 25. November 2015 - B 3 KR 3/15 R - nicht abwegig erscheint.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 KR 3743/16
    Bei Bezug von Verletztengeld kann aufgrund von § 11 Abs. 5 SGB V ein Anspruch auf Krg schon dem Grunde nach nicht entstehen, denn nach dieser Vorschrift besteht auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung kein Anspruch, wenn sie als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit iS der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringen sind; auch ein sog Spitzbetrag in Form eines ergänzenden Krg kann deswegen nicht in Anspruch genommen werden (vgl BSG 25.11.2015, B 3 KR 3/15 R, BSGE 120, 113 = SozR 4-2500 § 11 Nr. 3; Knorr/Krasney in Entgeltfortzahlung - Krankengeld - Mutterschaftsgeld, Stand 2/14, § 49 SGB V, Rdnr 33 ff).
  • SG Hamburg, 06.10.2022 - S 18 KR 4076/19

    Bestimmung des Vergütungsanspruchs des Krankenhauses bei Verlegung des

    Der Vergütungsanspruch für eine Krankenhausbehandlung (und damit korrespondierend die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse) entsteht (a.) dem Grunde nach unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt und im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) erforderlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 10.03.2015, B 3 KR 3/15 R, m.w.N.) und bemisst sich (b.) bezüglich der Höhe nach § 109 Abs. 4 Satz 3 SGB V in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 9 Abs. 1 Nr. 1 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG), § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) - jeweils in der bis zum 31.12.2018 geltenden Fassung - und der hier maßgeblichen Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2018 sowie dem am 01.01.2003 in Kraft getretenen Vertrag "Allgemeine Bedingungen der Krankenhausbehandlung" nach § 112 Abs. 1, 2 Nr. 1 SGB V vom 19.12.2002.
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Rechtsprechung
   BSG, 02.07.2015 - B 3 KR 3/15 BH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,19030
BSG, 02.07.2015 - B 3 KR 3/15 BH (https://dejure.org/2015,19030)
BSG, Entscheidung vom 02.07.2015 - B 3 KR 3/15 BH (https://dejure.org/2015,19030)
BSG, Entscheidung vom 02. Juli 2015 - B 3 KR 3/15 BH (https://dejure.org/2015,19030)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 3 SGB 5, § 33 Abs 1 SGB 5, Art 3 Abs 3 S 2 GG
    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Beschaffungswegs vor Selbstbeschaffung der Leistung - kein Verstoß gegen Verfassungsrecht

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Beschaffungswegs vor Selbstbeschaffung der Leistung - kein Verstoß gegen Verfassungsrecht

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R

    Krankenversicherung - Sachleistung - selbstbeschaffte Leistung - Kostenerstattung

    Auszug aus BSG, 02.07.2015 - B 3 KR 3/15 BH
    Zu beiden Regelungs-Alternativen des Kostenerstattungsanspruchs nach § 13 Abs. 3 SGB V liegt umfangreiche Rechtsprechung des BSG vor (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 1 mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 31.01.2023 - L 11 KR 3181/20

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - keine Kostenerstattung für

    Hieran fehlt es, wenn dieser vor Inanspruchnahme der Versorgung mit dem Leistungsbegehren nicht befasst worden ist, obwohl dies möglich gewesen wäre, oder wenn die Leistungsberechtigte auf eine bestimmte Versorgung von vornherein festgelegt war (BSG 24.04.2018, B 1 KR 29/17 R, SozR 4-2500 § 2 Nr. 11; BSG 02.07.2015, B 3 KR 3/15 RH, Rn 9, juris; BSG 22.04.2015, B 3 KR 3/14 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 45; BSG 24.01.2013, B 3 KR 5/12 R, BSGE 113, 40; BSG 17.12.2009, B 3 KR 20/08 R, BSGE 105, 170; BSG 16.12.2008, B 1 KR 2/08 R, SozR 4-2500 § 13 Nr. 20).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2015 - L 2 R 741/14

    Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Beschaffungswegs vor Selbstbeschaffung

    Der sog. Beschaffungsweg ist vielmehr nur dann eingehalten, wenn vor der Selbstbeschaffung der Leistung die Entscheidung des zuständigen Versicherungsträgers abgewartet wurde (st. Rspr., BSG, Beschluss vom 2. Juli 2015, Az. B 3 KR 3/15 BH, Urteil vom 14. Dezember 2006, Az. B 1 KR 8/06 R, m.w.N.).
  • LSG Bayern, 13.10.2020 - L 20 KR 139/19

    Gesetzliche Krankenversicherung: Voraussetzung an einen fiktionsfähigen Antrag

    a) § 13 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SGB V - Beschaffungsweg nicht eingehalten Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG scheidet ein auf § 13 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SGB V gestützter Erstattungsanspruch aus, wenn sich der Versicherte die Leistung besorgt hat, ohne zuvor die Krankenkasse einzuschalten und ihre Entscheidung abzuwarten (z.B. BSG, Urteil vom 02.07.2015, B 3 KR 3/15 BH; BSG, Beschluss vom 21.02.2008, B 1 KR 123/07 B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - L 9 KR 130/16

    Ausschluss einer Leistungspflicht der Krankenkasse für Befruchtung und

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts scheidet ein auf § 13 Abs. 3 Satz 1 2. Alternative SGB V gestützter Erstattungsanspruch aus, wenn sich der Versicherte die Leistung besorgt hat, ohne zuvor die Krankenkasse einzuschalten und ihre Entscheidung abzuwarten (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteile vom 20. Mai 2003, B 1 KR 9/03 R; vom 14. Dezember 2006, B 1 KR 8/06 R; vom 21. Februar 2008, B 1 KR 123/07 B; Beschluss vom 2. Juli 2015, B 3 KR 3/15 BH; jeweils juris).
  • SG Nürnberg, 18.01.2019 - S 21 KR 33/16

    Keine Kostenerstattung für die Behandlung eines Glioblastoms mit Hyperthermie,

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts scheidet ein auf § 13 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. SGB V gestützter Erstattungsanspruch aus, wenn sich der Versicherte die Leistung besorgt hat, ohne zuvor die Krankenkasse einzuschalten und ihre Entscheidung abzuwarten (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSG, 02.07.2015, B 3 KR 3/15 BH, BSG, 21.02.2008, B 1 KR 123/07 B; BSG, 14.12.2006, B 1 KR 8/06 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2017 - L 4 KR 3299/16
    dd) Vor diesem Hintergrund kommt es auf den Umstand, dass der Kläger jedenfalls mit Blick auf die vor Antragstellung bei der Beklagten angeschafften Prostagutt forte-Produkte auch den sog. Beschaffungsweg - ein auf die unrechtmäßige Verweigerung der Sachleistung gestützter Erstattungsanspruch scheidet nach der ständigen Rechtsprechung des BSG regelmäßig aus, wenn sich der Versicherte die Leistung besorgt hat, ohne die Krankenkasse einzuschalten und ihre Entscheidung abzuwarten (BSG, Urteil vom 20. Mai 2003 - B 1 KR 9/03 R - juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 1 KR 31/07 R - juris, Rn. 16; BSG, Beschluss vom 2. Juli 2015 - B 3 KR 3/15 BH - juris, Rn. 9) - nicht eingehalten hat, nicht mehr an.
  • SG Nürnberg, 18.01.2019 - S 21 KR 363/17

    Keine Kostenübernahme für Hörgeräte ohne Einhaltung des Beschaffungsweges

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts scheidet ein auf § 13 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. SGB V gestützter Erstattungsanspruch aus, wenn sich der Versicherte die Leistung besorgt hat, ohne zuvor die Krankenkasse einzuschalten und ihre Entscheidung abzuwarten (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSG, 02.07.2015, B 3 KR 3/15 BH, BSG, 21.02.2008, B 1 KR 123/07 B; BSG, 14.12.2006, B 1 KR 8/06 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.08.2015 - L 4 KR 952/15
    Ein auf die unrechtmäßige Verweigerung der Sachleistung gestützter Erstattungsanspruch scheidet nach der ständigen Rechtsprechung des BSG nämlich regelmäßig aus, wenn sich der Versicherte die Leistung besorgt hat, ohne die Krankenkasse einzuschalten und ihre Entscheidung abzuwarten (BSG, Urteil vom 20. Mai 2003 - B 1 KR 9/03 R - in juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 1 KR 31/07 R - in juris, Rn. 16; zuletzt BSG, Beschluss vom 2. Juli 2015 - B 3 KR 3/15 BH - in juris, Rn. 9).
  • SG Nürnberg, 04.03.2021 - S 21 KR 2193/18

    Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Maintrac-Bluttest bei Neuroblastom

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts scheidet ein auf § 13 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. SGB V gestützter Erstattungsanspruch aus, wenn sich der Versicherte die Leistung besorgt hat, ohne zuvor die Krankenkasse einzuschalten und ihre Entscheidung abzuwarten (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSG, 02.07.2015, B 3 KR 3/15 BH, BSG, 21.02.2008, B 1 KR 123/07 B; BSG, 14.12.2006, B 1 KR 8/06 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2016 - L 4 KR 2490/16
    Ein auf die unrechtmäßige Verweigerung der Sachleistung gestützter Erstattungsanspruch scheidet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nämlich regelmäßig aus, wenn sich der Versicherte die Leistung besorgt hat, ohne die Krankenkasse einzuschalten und ihre Entscheidung abzuwarten (BSG, Urteil vom 20. Mai 2003 - B 1 KR 9/03 R - juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 1 KR 31/07 R - juris, Rn. 16; BSG, Beschluss vom 2. Juli 2015 - B 3 KR 3/15 BH - juris, Rn. 9).
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Rechtsprechung
   BSG, 14.04.2015 - B 3 KR 3/15 B   

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https://dejure.org/2015,10390
BSG, 14.04.2015 - B 3 KR 3/15 B (https://dejure.org/2015,10390)
BSG, Entscheidung vom 14.04.2015 - B 3 KR 3/15 B (https://dejure.org/2015,10390)
BSG, Entscheidung vom 14. April 2015 - B 3 KR 3/15 B (https://dejure.org/2015,10390)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung - Krankentransportleistung - privater Unternehmer

    Auszug aus BSG, 14.04.2015 - B 3 KR 3/15 B
    Der Kläger benennt zwar eine Entscheidung des BSG (Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 3), von der das LSG abgewichen sein soll, referiert die aus seiner Sicht dort und in einem weiteren Urteil des BSG (vom 29.11.1995 - 3 RK 32/94 - BSGE 77, 119 = SozR 3-2500 § 133 Nr. 1) enthaltenen Aussagen, stellt dem aber keinen vom LSG entwickelten abweichenden Rechtssatz gegenüber.

    Vielmehr bezieht sich das LSG ausdrücklich auf das Urteil des BSG vom 20.11.2008 (B 3 KR 25/07 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 3), auf das der Kläger seine Divergenzrüge stützt, und ferner auf ein weiteres Urteil vom 10.4.2008 (B 3 KR 5/07 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 2).

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 14.04.2015 - B 3 KR 3/15 B
    Bei einer Nichtzulassungsbeschwerde obliegt es nicht dem BSG, die eigentliche Rechtsfrage selbst herauszufinden oder aus der Gesamtheit des Beschwerdevorbringens herauszufiltern (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 160a RdNr 14a mwN).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 14.04.2015 - B 3 KR 3/15 B
    In der Regel fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage, wenn diese höchstrichterlich bereits entschieden ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65, BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8) oder sich ihre Beantwortung eindeutig aus dem Gesetz ergibt (Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, 1X. Kap RdNr 66 mwN).
  • BSG, 30.03.2005 - B 4 RA 257/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage, Empfänger einer Geldleistung

    Auszug aus BSG, 14.04.2015 - B 3 KR 3/15 B
    Zur Darlegung des Revisionszulassungsgrundes, die angegriffene Entscheidung betreffe eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG), ist es erforderlich, die Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 [BSG 22.08.1975 - 11 BA 8/75] = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7 RdNr 4), im Falle der Revisionszulassung also entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 5/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Rettungsfahrten eines privaten

    Auszug aus BSG, 14.04.2015 - B 3 KR 3/15 B
    Vielmehr bezieht sich das LSG ausdrücklich auf das Urteil des BSG vom 20.11.2008 (B 3 KR 25/07 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 3), auf das der Kläger seine Divergenzrüge stützt, und ferner auf ein weiteres Urteil vom 10.4.2008 (B 3 KR 5/07 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 2).
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 32/94

    Abschluß von Verträgen über das Entgelt für Krankentransporte

    Auszug aus BSG, 14.04.2015 - B 3 KR 3/15 B
    Der Kläger benennt zwar eine Entscheidung des BSG (Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 3), von der das LSG abgewichen sein soll, referiert die aus seiner Sicht dort und in einem weiteren Urteil des BSG (vom 29.11.1995 - 3 RK 32/94 - BSGE 77, 119 = SozR 3-2500 § 133 Nr. 1) enthaltenen Aussagen, stellt dem aber keinen vom LSG entwickelten abweichenden Rechtssatz gegenüber.
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 14.04.2015 - B 3 KR 3/15 B
    In der Regel fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage, wenn diese höchstrichterlich bereits entschieden ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65, BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8) oder sich ihre Beantwortung eindeutig aus dem Gesetz ergibt (Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, 1X. Kap RdNr 66 mwN).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 14.04.2015 - B 3 KR 3/15 B
    Zur Darlegung des Revisionszulassungsgrundes, die angegriffene Entscheidung betreffe eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG), ist es erforderlich, die Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 [BSG 22.08.1975 - 11 BA 8/75] = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7 RdNr 4), im Falle der Revisionszulassung also entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2014 - L 4 KR 270/11
    Auszug aus BSG, 14.04.2015 - B 3 KR 3/15 B
    L 4 KR 270/11 (LSG Niedersachsen-Bremen).
  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

    Auszug aus BSG, 14.04.2015 - B 3 KR 3/15 B
    Zur Darlegung des Revisionszulassungsgrundes, die angegriffene Entscheidung betreffe eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG), ist es erforderlich, die Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 [BSG 22.08.1975 - 11 BA 8/75] = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7 RdNr 4), im Falle der Revisionszulassung also entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

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Rechtsprechung
   BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 3/15 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,31293
BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 3/15 S (https://dejure.org/2015,31293)
BSG, Entscheidung vom 30.09.2015 - B 3 KR 3/15 S (https://dejure.org/2015,31293)
BSG, Entscheidung vom 30. September 2015 - B 3 KR 3/15 S (https://dejure.org/2015,31293)
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