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   OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - VI-3 Kart 269/07 (V)   

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https://dejure.org/2012,58108
OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - VI-3 Kart 269/07 (V) (https://dejure.org/2012,58108)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.06.2012 - VI-3 Kart 269/07 (V) (https://dejure.org/2012,58108)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juni 2012 - VI-3 Kart 269/07 (V) (https://dejure.org/2012,58108)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Maßgebliche Preisindizes bei der Ermittlung der Tagesneuwerte nach § 6 Abs. 3 GasNEV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GasNEV § 6 Abs. 3
    Maßgebliche Preisindizes bei der Ermittlung der Tagesneuwerte nach § 6 Abs. 3 GasNEV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.10.2010 - EnVR 49/09

    Energiewirtschaftliches Verwaltungsverfahren: Beurteilungsspielraum der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - 3 Kart 269/07
    Preisindizes für die Ermittlung der Tagesneuwerte sind hinreichend bestimmbar und können in ihren tatsächlichen Voraussetzungen gegebenenfalls durch Sachverständigengutachten geklärt werden (BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 5.10.2010, EnVR 49/09, Rdnr. 8).
  • BGH, 16.12.2014 - EnVR 54/13

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache zur Entgeltgenehmigung für den Zugang zu

    Dem steht nicht entgegen, dass das Beschwerdegericht die Festlegung auf die Beschwerden anderer Netzbetreiber unter anderem durch Beschluss vom 6. Juni 2012 (VI-3 Kart 269/07, juris) aufgehoben hat und die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde vor dem erkennenden Senat ohne Erfolg geblieben ist (Senatsbeschluss vom 12. November 2013 - EnVR 33/12, RdE 2014, 113 - Festlegung Tagesneuwerte).

    Auf den Umstand, dass das Beschwerdegericht die Festlegung auf die Beschwerden anderer Netzbetreiber unter anderem durch Beschluss vom 6. Juni 2012 (VI-3 Kart 269/07, juris) aufgehoben hat und die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde vor dem erkennenden Senat ohne Erfolg geblieben ist (Senatsbeschluss vom 12. November 2013 - EnVR 33/12, RdE 2014, 113 - Festlegung Tagesneuwerte), kann sich die Betroffene nicht berufen, weil die Festlegung insoweit in persönlicher Hinsicht teilbar ist.

  • OLG Düsseldorf, 26.04.2018 - 5 Kart 2/16
    Dies zeige sich insbesondere am Index der "Erzeugerpreise gewerblicher Produkte gesamt (ohne Mineralölerzeugnisse)" in § 6a Abs. 1 Nr. 5 StromNEV, der auch die Preisentwicklung des verarbeitenden Gewerbes und des Bergbaus enthalte, die nach der vom Bundesgerichtshof bestätigten Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 06.06.2012, VI-3 Kart 269/07 (V)) zur Abbildung von Stromnetzanlagen nicht geeignet sei.
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Kart 113/13

    Ermittlung der Erlösobergrenzen eines Gasnetzbetreibers

    Vor dem Hintergrund, dass die von der Bundesnetzagentur sehr differenziert festgelegten Indexreihen gerade aus diesem Grund der gerichtlichen Kontrolle nicht standgehalten haben (vgl. nur: OLG Düsseldorf, 3. Kartellsenat, Beschluss vom 06.06.2012, VI-3 Kart 269/07 (V); BGH, Beschluss vom 12.11.2013, EnVR 33/12 - Festlegung Tagesneuwerte), waren weitere Darlegungen dazu entbehrlich.

    Die mit der Neuregelung des § 6a GasNEV vorgegebenen Indexreihen sind auch nicht unter Zugrundelegung der Vorgaben in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 06.06.2012, VI-3 Kart 269/07 (V), als materiell sachwidrig anzusehen.

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 5 Kart 21/14

    Nachträgliche Korrektur eines Erlösobergrenzenbescheides bei mathematisch nicht

    Die zuvor geltenden, von Beginn der Entgeltregulierung an als problematisch angesehenen Regelungen zur Tagesneuwertberechnung und dann von den Regulierungsbehörden vorgegebenen sehr ausdifferenzierten Indexreihen haben der gerichtlichen Kontrolle nicht standgehalten (vgl. nur: OLG Düsseldorf, 3. Kartellsenat, Beschluss vom 06.06.2012 - VI-3 Kart 269/07 (V); BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 33/12, "Festlegung Tagesneuwerte").
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 5 Kart 33/14

    Ermittlung der Tagesneuwerte für betriebsnotwendige Anlagegüter des Betreibers

    Diese sehr differenziert festgelegten Indexreihen haben der gerichtlichen Kontrolle nicht standgehalten (vgl. nur: OLG Düsseldorf, 3. Kartellsenat, Beschluss vom 06.06.2012 - VI-3 Kart 269/07 (V); BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 33/12 "Festlegung Tagesneuwerte").
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2014 - 3 Kart 180/09

    Berücksichtigung einer außergewöhnlich hohen Anzahl von Zählpunkten bei der

    Auf die Beschwerden weiterer Netzbetreiber gegen die Festlegungen der Beschlusskammer 8 und 9 der gegnerischen Bundesnetzagentur vom 17.10.2007, die bestimmen, welche Preisindizes von den Netzbetreibern bei der Ermittlung der Tagesneuwerte nach § 6 Abs. 3 StromNEV in Anwendung zu bringen sind, hat der erkennende Senat in insgesamt 19 Musterverfahren die angegriffenen Festlegungen mit Beschlüssen vom 06.06.2012 (u.a. VI-3 Kart 269/07 (Gas) und VI-3 Kart 391/07 (Strom)) für rechtswidrig erklärt und aufgehoben.

    Mit Beschluss vom 12.11.2013 (EnVR 33/12) hat der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde der Bundesnetzagentur gegen die vom erkennenden Senat getroffene Entscheidung zu den Preisindizes Gas (VI-3 Kart 269/07) zurückgewiesen.

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - 3 Kart 101/09

    Begriff der Besonderheiten der Versorgungsaufgabe im Sinne von § 15 Abs. 1 S. 1

    Die in der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 17. Oktober 2007 gebildeten Indexreihen seien aus den in dem Beschwerdeverfahren VI-3 Kart 269/07 im Einzelnen dargestellten Erwägungen rechtswidrig und sachfremd.
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2020 - 3 Kart 177/20

    Nachweis und Gebotsformular widersprüchlich: Ausschluss ohne Aufklärung!

    Grenze ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, so dass unter sachgerechtem und rationellem Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel diejenigen Maßnahmen zu treffen sind, die der Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhalts gerecht werden und erfahrungsgemäß Erfolg haben können (Senat, Beschluss vom 06.06.2012 - VI-3 Kart 269/07 (V), Juris Rn. 34; Hanebeck in: Britz/Hellermann/Hermes, a.a.O., § 68 Rn. 3).
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