Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - VI-3 Kart 313/12 (V) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Festlegung BK 8-12-019 der Bundesnetzagentur betreffend Kriterien für die Bestimmung einer angemessenen Vergütung bei strombedingten Redispatch-Maßnahmen und bei spannungsbedingten Anpassung der Wirkleistungseinspeisung; Begriff der angemessenen ...
- ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Aufhebung der Vergütungsfestlegung für Redispatchmaßnahmen
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EnWG § 13 Abs. 1a
Rechtmäßigkeit der Festlegung BK 8-12-019 der Bundesnetzagentur betreffend Kriterien für die Bestimmung einer angemessenen Vergütung bei strombedingten Redispatch-Maßnahmen und bei spannungsbedingten Anpassung der Wirkleistungseinspeisung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 2015, 1160
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 12.08.2020 - 3 Kart 894/18 Beim Redispatch besteht demgegenüber die Besonderheit, dass aufgrund der lokalen, knotenscharfen Charakteristik eine wettbewerbliche, marktorientierte Ausgestaltung nicht in Betracht kommt: Da eine Redispatch-Maßnahme nur lokal auftritt und mithilfe der dort verfügbaren Kraftwerke durchgeführt werden muss, liegt nahe, dass kaum ein effizienter Markt entstehen kann (so bereits Senat, Beschluss v. 28.04.2015, VI-3 Kart 313/12 [V], Rn. 143, juris).
Darüber hinaus ist nicht fernliegend, dass bei einer pseudo-wettbewerblichen Ausgestaltung die Gefahr überhöhter Gebote sowie engpassprovozierender Kraftwerksfahrweise besteht (vgl. bereits Senat, Beschluss v. 28.04.2015, VI-3 Kart 313/12 [V], Rn. 106, juris).
- OLG Düsseldorf, 12.08.2020 - 3 Kart 895/18 Beim Redispatch besteht demgegenüber die Besonderheit, dass aufgrund der lokalen, knotenscharfen Charakteristik eine wettbewerbliche, marktorientierte Ausgestaltung nicht in Betracht kommt: Da eine Redispatch-Maßnahme nur lokal auftritt und mithilfe der dort verfügbaren Kraftwerke durchgeführt werden muss, liegt nahe, dass kaum ein effizienter Markt entstehen kann (so bereits Senat, Beschluss v. 28.04.2015, VI-3 Kart 313/12 [V], Rn. 143, juris).
Darüber hinaus ist nicht fernliegend, dass bei einer pseudo-wettbewerblichen Ausgestaltung die Gefahr überhöhter Gebote sowie engpassprovozierender Kraftwerksfahrweise besteht (vgl. bereits Senat, Beschluss v. 28.04.2015, VI-3 Kart 313/12 [V], Rn. 106, juris).
- OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 312/12
Begriff der Mindestnennleistungsgrenze i.S. von § 13 Abs. 1a EnWG
Diese Festlegung hat die Betroffene mit gesondert eingelegter Beschwerde angegriffen, die beim Senat unter dem Aktenzeichen VI-3 Kart 313/12 (V) geführt wird.