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   OLG Düsseldorf, 13.06.2018 - VI-3 Kart 77/17 (V)   

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OLG Düsseldorf, 13.06.2018 - VI-3 Kart 77/17 (V) (https://dejure.org/2018,18541)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.06.2018 - VI-3 Kart 77/17 (V) (https://dejure.org/2018,18541)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juni 2018 - VI-3 Kart 77/17 (V) (https://dejure.org/2018,18541)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2006 - 3 Kart 161/06

    Beiladung eines eingetragenen Vereins zum Verfahren über die Genehmigung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2018 - 3 Kart 77/17
    Für das Kriterium der Interessenberührung wird als ausreichend erachtet, dass durch das Verhalten des Netzbetreibers wirtschaftliche Interessen berührt sind, eine Berührung rechtlicher Interessen ist nicht gefordert (BGH, Beschluss vom 11.11.2008, EnVR 1/08 - citiworks, Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2006, VI-3 Kart 161/06).
  • BGH, 18.10.2011 - EnVR 68/10

    Energiewirtschaft: Einstufung des Stromleitungssystems eines Campingplatzes als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2018 - 3 Kart 77/17
    Damit streiten die Regelungen in § 3 Nr. 16 und Nr. 17 EnWG, die den Versorgungsgedanken in den Vordergrund stellen, für diese weite Auslegung (vgl. BGH, Beschluss vom 18.10.2011, EnVR 68/10, Rdn. 8,9, zitiert nach juris).
  • BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08

    citiworks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2018 - 3 Kart 77/17
    Für das Kriterium der Interessenberührung wird als ausreichend erachtet, dass durch das Verhalten des Netzbetreibers wirtschaftliche Interessen berührt sind, eine Berührung rechtlicher Interessen ist nicht gefordert (BGH, Beschluss vom 11.11.2008, EnVR 1/08 - citiworks, Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2006, VI-3 Kart 161/06).
  • OLG Dresden, 16.09.2020 - Kart 9/19
    Aber eine unentgeltliche Durchleitung bedeutet durchaus, dass der Anlagenbetreiber für die Nutzung der Energieanlage von Letztverbrauchern kein verbrauchsabhängiges Entgelt erhalten darf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2018, VI-3 Kart 77/17 (V), Rn. 71 bei juris).

    Dem von der Beschwerdeführerin weiter angeführten Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist im Übrigen ohnehin nicht zu entnehmen, in welcher Tiefe dort der Sachvortrag erfolgt ist und welche Nachweise erbracht worden sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2018, VI-3 Kart 77/17 (V), Rn. 72, juris).

  • OLG Düsseldorf, 26.02.2020 - 3 Kart 729/19

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

    Die Kosten einer Energieanlage können indessen weitergegeben werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.6.2018 - 3 Kart 77/17 (V), Rn. 62 - juris; Dr. Thomale/Berger EnWZ 2018, S.147 (153)).
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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. April 2018 - VI-3 Kart 77/17 (V) (https://dejure.org/2018,62212)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.11.2007 - KVR 23/07

    Beteiligung der Bundesnetzagentur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2018 - 3 Kart 77/17
    Sie kann auch nicht entsprechend des Rechtsgedankens der BGH-Rechtsprechung (BGH, Beschluss v. 13.11.2007, KVR 23/07) auf eine analoge Anwendung des § 79 Abs. 2 EnWG gestützt werden.
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