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   FG Düsseldorf, 24.08.2012 - 3 Ko 4024/11 KF   

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FG Düsseldorf, 24.08.2012 - 3 Ko 4024/11 KF (https://dejure.org/2012,26366)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.08.2012 - 3 Ko 4024/11 KF (https://dejure.org/2012,26366)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. August 2012 - 3 Ko 4024/11 KF (https://dejure.org/2012,26366)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Prozesskostenhilfe: Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr - Maßgeblichkeit der tatsächlich erhaltenen Gebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung der nicht gezahlten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im PKH-Verfahren

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anrechnung nicht gezahlter Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung der nicht gezahlten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im PKH-Verfahren

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 2160
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Niedersachsen, 16.05.2011 - 7 KO 6/10

    Anrechnung nicht gezahlter Geschäftsgebühren des Vorverfahrens auf die

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2012 - 3 Ko 4024/11
    Aus dieser in § 55 Abs. 5 RVG geregelten Erklärungspflicht ergibt sich, dass eine Gebührenanrechnung im Verhältnis zur Staatskasse jedenfalls dann nicht stattfinden soll wenn der Rechtsanwalt keine Zahlungen erhalten hatte (vgl. u.a. FG Niedersachsen, Beschluss vom 16.05.2011 7 KO 6/10, juris).

    Diese Angaben wären entbehrlich, wenn es nur auf die entstandene, nicht auf die gezahlte Geschäftsgebühr ankäme (vgl. u.a. FG Niedersachsen, Beschluss vom 16.05.2011 7 KO 6/10, juris; FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4.5.2010, 4 KO 409/10, EFG 2010, 1820).

  • FG Sachsen-Anhalt, 04.05.2010 - 4 KO 409/10

    Rechtsanwaltskosten: Anwendbarkeit des § 15a Abs. 1 RVG gegenüber der Landeskasse

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2012 - 3 Ko 4024/11
    Der Rechtsanwalt kann also nicht beide Gebühren ungekürzt verlangen, sondern insgesamt nur den um die Anrechnung verminderten Gesamtbetrag (Finanzgericht - FG - Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.05.2010, 4 KO 409/10, EFG 2010, 1820).

    Diese Angaben wären entbehrlich, wenn es nur auf die entstandene, nicht auf die gezahlte Geschäftsgebühr ankäme (vgl. u.a. FG Niedersachsen, Beschluss vom 16.05.2011 7 KO 6/10, juris; FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4.5.2010, 4 KO 409/10, EFG 2010, 1820).

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 10 W 27/11

    Notwendigkeit der Beachtung des zum 05.08.2009 in Kraft getretenen § 15a RVG bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2012 - 3 Ko 4024/11
    Aus dem Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 15a RVG folgt, dass eine Anrechnung der Geschäftsgebühr zu unterbleiben hat (vgl. Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2011 I-10 W 27/11, 10 W 27/11, Rechtsprechungsreport der Neuen Juristischen Wochenschrift - NJW-RR - 2011, 1565; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschlüsse vom 06.04.2011 IV ZB 4/11, juris und vom 22.06.2011 I ZB 86/10, juris; Winkler, in: Mayer/Kroiß, RVG 5. Aufl. 2011, § 15 Rz. 26).

    Die Anwendung des § 15a Abs. 1 RVG im Rahmen der Vergütungsfestsetzung führt daher dazu, dass der beigeordnete Rechtsanwalt, sofern er von seinem Mandanten noch keine Zahlungen erhalten hat, die Festsetzung sowohl der Verfahrensgebühr als auch der Geschäftsgebühr verlangen kann, solange er insgesamt keinen höheren Betrag erhält, als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag beider Gebühren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2011 I-10 W 27/11, 10 W 27/11, NJW-RR 2011, 1565).

  • BGH, 06.04.2011 - IV ZB 4/11

    Anrechnung der Geschäftsgebühr eines Rechtsanwaltes im Innenverhältnis zwischen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2012 - 3 Ko 4024/11
    Aus dem Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 15a RVG folgt, dass eine Anrechnung der Geschäftsgebühr zu unterbleiben hat (vgl. Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2011 I-10 W 27/11, 10 W 27/11, Rechtsprechungsreport der Neuen Juristischen Wochenschrift - NJW-RR - 2011, 1565; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschlüsse vom 06.04.2011 IV ZB 4/11, juris und vom 22.06.2011 I ZB 86/10, juris; Winkler, in: Mayer/Kroiß, RVG 5. Aufl. 2011, § 15 Rz. 26).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 86/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2012 - 3 Ko 4024/11
    Aus dem Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 15a RVG folgt, dass eine Anrechnung der Geschäftsgebühr zu unterbleiben hat (vgl. Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2011 I-10 W 27/11, 10 W 27/11, Rechtsprechungsreport der Neuen Juristischen Wochenschrift - NJW-RR - 2011, 1565; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschlüsse vom 06.04.2011 IV ZB 4/11, juris und vom 22.06.2011 I ZB 86/10, juris; Winkler, in: Mayer/Kroiß, RVG 5. Aufl. 2011, § 15 Rz. 26).
  • FG Düsseldorf, 12.10.2009 - 14 KO 2495/09

    Anteilige Anrechnung der Geschäftsgebühr eines Anwalts aus seinem

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2012 - 3 Ko 4024/11
    Das Gericht war in dem dortigen Verfahren zu dem Ergebnis gekommen, dass die Vorschrift in diesem Fall noch nicht anwendbar war (vgl. zum zeitlichen Inkrafttreten auch FG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2009 14 Ko 2495/09 KF, EFG 2010, 170).
  • FG Düsseldorf, 11.10.2010 - 15 KO 2438/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des beigeordneten RA;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2012 - 3 Ko 4024/11
    Es liegt auch keine Divergenz zu der Entscheidung des FG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2010, EFG 2011, 78 mit Anm. Reuß vor.
  • FG Hessen, 10.05.2011 - 13 KO 276/11

    Entstehung einer Erledigungsgebühr - Anrechnung der Geschäftsgebühr -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2012 - 3 Ko 4024/11
    Daher ist im Antrag auf Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung auch die Angabe erforderlich, welche Zahlungen auf etwaige anzurechnende Gebühren geleistet worden sind (vgl. Hessisches FG, Beschluss vom 10.05.2011 13 Ko 276/11, 13 Ko 580/11, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - 18 E 1722/09

    Zurückweisung einer Erinnerung gegen die Vergütungsfestsetzung durch den

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2012 - 3 Ko 4024/11
    Ob der Anwalt die Geschäftsgebühr tatsächlich erhalten hat bzw. erhält, ist nach dem Gesetzeswortlaut nicht maßgebend (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NW - vom 10.06.2010 18 E 1722/09, juris; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. 2011, VV 3100 Rz. 55).
  • SG Berlin, 30.03.2017 - S 164 SF 796/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Da die Staatskasse nicht Dritter im Sinne von § 15a Abs. 2 RVG ist, kann sie nach Auffassung von Teilen der Rechtsprechung sich auf die Anrechnung nur berufen, wenn die Geschäftsgebühr für das Vorverfahren auch tatsächlich gezahlt worden ist (so z.B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Mai 2013, 18 W 68/13; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. Juli 2011, 6 W 55/10; FG Düsseldorf, Beschluss vom 24. August 2012, 3 Ko 4024/11 KF; Fundstellen juris).
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