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   VG Neustadt, 16.12.2014 - 3 L 1063/14.NW   

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https://dejure.org/2014,48116
VG Neustadt, 16.12.2014 - 3 L 1063/14.NW (https://dejure.org/2014,48116)
VG Neustadt, Entscheidung vom 16.12.2014 - 3 L 1063/14.NW (https://dejure.org/2014,48116)
VG Neustadt, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 3 L 1063/14.NW (https://dejure.org/2014,48116)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigene gemeindliche Prüfungskompetenz hinsichtlich der Erfüllung der Buchführungspflicht eines Taxiunternehmers

  • esovgrp.de

    PBefG § 12,PBefG § ... 13,PBefG § 13 Abs 1,PBefG § 13 Abs 1 S 1,PBefG § 15,PBefG § 21,PBefG § 25,PBefG § 25 Abs 1,PBZugV § 1,PBZugV § 1 Abs 1,PBZugV § 1 Abs 1 S 2,PBZugV § 1 Abs 1 S 2 Nr 2d,VwGO § 42,VwGO § 80,VwGO § 80 Abs 5,VwGO § 123,VwVfG § 35
    Abgabenrechtliche Pflicht, Anzeigepflicht, Aufbewahrung, Aufzeichnung, Aufzeichnungspflicht, Beleg, Bereitstellen, Bescheinigung, Besetztkilometer, Besteuerungsverfahren, Betriebspflicht, Buchführung, Buchführungspflicht, Dienstbetrieb, Einnahmen, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schwere Verstöße gegen die abgabenrechtlichen Pflichten können für Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmens sprechen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schwere Verstöße gegen die abgabenrechtlichen Pflichten können für Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmens sprechen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 25.10.2012 - X B 133/11

    Pflicht zur Aufbewahrung der sog. Schichtzettel im Taxigewerbe; keine

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2014 - 3 L 1063/14
    Denn vom Grundsatz her müssten diese Unterlagen nicht zwingend geführt werden und zur Überprüfung vorliegen (vgl. BFH, Beschluss vom 25. Oktober 2012, Az.: X B 133/11 BFH/NV 2013, S. 341).

    Denn der Antragsteller hat nicht nur gegenüber der Antragsgegnerin erklärt, in seinem Betrieb würden keine Schichtzettel geführt, sondern hat auch in der Antragsschrift vom 2. Dezember 2014 (s. S. 5) unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 25. Oktober 2012 - X B 133/11) ausgeführt, solche Unterlagen müssten nicht zwingend geführt werden und könnten demzufolge nicht zur Überprüfung vorgelegt werden.

    N ach der auch von dem Bevollmächtigten des Antragstellers zitierten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - X B 133/11 - (juris, Rn.9 m. w. Nachw.) genügen im Bereich des Taxigewerbes - als Erleichterung gegenüber der grundsätzlich bestehenden Pflicht zur Einzelaufzeichnung der Betriebseinnahmen - die Schichtzettel in Verbindung mit den Angaben, die sich auf dem Kilometerzähler und dem Taxameter des einzelnen Taxis ablesen lassen, den Mindestanforderungen an die Aufzeichnungspflicht.

  • OVG Hamburg, 24.06.2009 - 3 Bs 57/09

    Taxenunternehmer; finanzielle Leistungsfähigkeit; Zuverlässigkeit;

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2014 - 3 L 1063/14
    Dies schließt nicht aus, darin zugleich Verstöße gegen die abgabenrechtlichen Pflichten im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. d PBZugV zu sehen, weil §§ 145 f. AO die Funktion haben, eine ordnungsgemäße Buchführung zu belegen und daher im Rahmen des Besteuerungsverfahren zu den "Mitwirkungspflichten" gehören (so OVG HH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 3 Bs 57/09 -, juris, Rn. 46 ff.).

    Vor diesem Hintergrund darf die Genehmigungsbehörde trotz vorgelegter Bescheinigungen des Finanzamts aufgrund eigener, originärer Prüfungskompetenz (vgl. hierzu OVG HH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 3 Bs 57/09 -, juris, Rn. 30 ff., 52 f.) der Frage nachgehen, ob die Buchführungspflicht erfüllt ist.

  • VG Berlin, 10.08.2011 - 11 L 352.11

    Keine Taxikonzession bei Fehlen sog. "Schichtzettel"

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2014 - 3 L 1063/14
    Aus der Nichtvorlage derartiger steuerrechtlicher Unterlagen darf dann auch auf die Unzuverlässigkeit geschlossen werden (s. zu allem Vorstehendem VG Berlin, Beschluss vom 10. August 2011 - 11 L 352.11 -, juris, Rn. 13f.).
  • VG Hamburg, 19.03.2009 - 15 E 555/09

    Zuverlässigkeit eines Taxiunternehmers - abgabenrechtliche Verpflichtungen,

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2014 - 3 L 1063/14
    Dieser Missachtung der Pflichten nach §§ 145 ff. Abgabenordnung - AO - lässt sich nicht entgegen halten, dass Verstöße gegen Buchführungspflichten in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung allein zur Schätzung gemäß § 162 AO führen (so aber VG HH, Beschluss vom 19. März 2009 - 15 E 555/09 -, juris).
  • OVG Hamburg, 18.11.2010 - 3 Bs 206/10

    Genehmigungsfiktionseintritt bei Genehmigungsantrag gem. PBefG § 15 Abs 1 S 2;

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2014 - 3 L 1063/14
    Gerade die Zielrichtung des Personenbeförderungsgesetzes - der Schutz der zu befördernden Fahrgäste - spricht dafür, dass nur ein sorgfältiger Antragsteller in den Genuss der Genehmigungsfiktion kommen soll (vgl. hierzu insbesondere OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. Februar 1996 - 4 L 40/95 -, NZV 1996, 383; HessVGH, Urteil vom 15. Oktober 2002 - 2 UE 2948/01 -, NZV 2003, 452; aber auch OVG HH, Beschluss vom 18. November 2010 - 3 Bs 206/10 -, GewArch 2011, 120).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.02.1996 - 4 L 40/95
    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2014 - 3 L 1063/14
    Gerade die Zielrichtung des Personenbeförderungsgesetzes - der Schutz der zu befördernden Fahrgäste - spricht dafür, dass nur ein sorgfältiger Antragsteller in den Genuss der Genehmigungsfiktion kommen soll (vgl. hierzu insbesondere OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. Februar 1996 - 4 L 40/95 -, NZV 1996, 383; HessVGH, Urteil vom 15. Oktober 2002 - 2 UE 2948/01 -, NZV 2003, 452; aber auch OVG HH, Beschluss vom 18. November 2010 - 3 Bs 206/10 -, GewArch 2011, 120).
  • VGH Hessen, 15.10.2002 - 2 UE 2948/01

    Genehmigung eines grenzüberschreitenden Linienverkehrs

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2014 - 3 L 1063/14
    Gerade die Zielrichtung des Personenbeförderungsgesetzes - der Schutz der zu befördernden Fahrgäste - spricht dafür, dass nur ein sorgfältiger Antragsteller in den Genuss der Genehmigungsfiktion kommen soll (vgl. hierzu insbesondere OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. Februar 1996 - 4 L 40/95 -, NZV 1996, 383; HessVGH, Urteil vom 15. Oktober 2002 - 2 UE 2948/01 -, NZV 2003, 452; aber auch OVG HH, Beschluss vom 18. November 2010 - 3 Bs 206/10 -, GewArch 2011, 120).
  • BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92

    Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2014 - 3 L 1063/14
    Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse umso größeres Gewicht hat, je größer die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs sind, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse umso mehr Gewicht hat, je geringer die Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 1992 - 7 ER 300/92 -, NVwZ 1993, 266).
  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2014 - 3 L 1063/14
    Dieser Vorgabe wird durch "Schichtzettel" genügt, aus denen sich der Name des jeweiligen Fahrers, des Datums der Schicht, des Schichtbeginns, des Schichtendes, der "Total- und Besetztkilometer", der Touren, des Fahrpreises, des Tachostandes, der Fahrten ohne Uhr, der Gesamteinnahme, der Lohnabzüge und der sonstigen Abzüge, der verbleibenden Resteinnahme und der an den Unternehmer abgelieferten Beträge entnehmen lässt (so BFH, Urteil vom 26. Februar 2004 - XI R 25/02 -, juris, Rn. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2009 - 18 B 331/09

    Sofortige Vollziehung Anordnung besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2014 - 3 L 1063/14
    Das Gericht prüft eigenständig, ob unter Berücksichtigung und Gewichtung aller für und wider den Sofortvollzug sprechenden Umstände - auch solcher, die der Behörde nicht bekannt waren - die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes unter Beachtung der Bedeutung des Grundrechts aus Art. 12 GG in der Hauptsache oder aus anderen Gründen wiederherzustellen ist; maßgebend für die Interessenabwägung sind mangels Vorliegens eines Widerspruchsbescheids dabei die Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (OVG NRW, Beschluss vom 5. August 2009 - 18 B 331/09 -, juris).
  • VG Freiburg, 25.01.2012 - 1 K 46/10

    Antrag auf Personenbeförderungsgenehmigung; Vorlage vollständiger Unterlagen

  • VG Düsseldorf, 25.08.2016 - 6 K 3287/16

    Fahrtenbuchauflage; Verhältnismäßigkeit; Taxiunternehmer; Schichtzettel;

    vgl. st. Rspr., vgl. BFH, Urteil vom 26. Februar 2004 - XI R 25/02 -, juris (= BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599); BFH, Beschlüsse vom 7. Februar 2007 - V B 161/05, V B 162/05, V B 161/05, V B 162/05 -, juris, und vom 28.11.2012 - X B 74/11-, juris (= BFH/NV 2013); OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 1 S 35.12 -, juris; VG Neustadt, Beschluss vom 16. Dezember 2014- 3 L 1063/14.NW -, juris, Diese Angaben stimmen im Wesentlichen mit den bei einer Fahrtenbuchauflage nach § 31a Absatz 2 StVZO erforderlichen Eintragungen überein und ermöglichen die Zuordnung des verantwortlichen Fahrzeugführers zu einer bestimmten Fahrt.
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