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   VG Wiesbaden, 08.11.2012 - 3 L 1139/12.WI   

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https://dejure.org/2012,41952
VG Wiesbaden, 08.11.2012 - 3 L 1139/12.WI (https://dejure.org/2012,41952)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 08.11.2012 - 3 L 1139/12.WI (https://dejure.org/2012,41952)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 08. November 2012 - 3 L 1139/12.WI (https://dejure.org/2012,41952)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 314
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Ansbach, 30.08.2017 - AN 11 K 16.00709

    Keine Verkürzung der Probezeit wegen Anwaltstätigkeit und juristischem

    Ergänzend sei auf einen Beschluss des VG Wiesbaden vom 8. November 2012 - 3 L 1139/12.WI - juris hingewiesen, der eine Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst alleine durch das Erste Juristische Staatsexamen verneine und weiterhin ausführe, dass die Referendarzeit nicht als hauptberufliche Tätigkeit angesehen werden könne, sondern wie eine Ausbildungszeit zu werten sei.

    Hinsichtlich des von der Beklagten zitierten Urteils des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 8. November 2012, 3 L 1139/12.WI, werde darauf hingewiesen, dass die Klägerin im Gegensatz zum dort entschiedenen Fall nicht nur über lediglich das Erste Juristische Staatsexamen verfüge, sondern darüber hinaus auf Grund ihres Studiums an einer bayerischen Universität auch den akademischen Grad einer Diplom-Juristin (Univ.) verliehen bekommen habe und somit zusätzlich über einen universitären Diplom-Abschluss verfüge.

    Dies hilft nicht darüber hinweg, dass die mit dem Studium der Rechtswissenschaften erworbenen praktischen Kenntnisse nicht gleichwertig sind (in diesem Sinne auch VG Wiesbaden, B.v. 8.11.2012 - 3 L 1139/12.WI - juris).

  • VG Ansbach, 30.08.2017 - AN 11 K 16.00708

    Erstfestsetzung der Erfahrungszeiten

    Ergänzend sei auf einen Beschluss des VG Wiesbaden vom 8. November 2012 - 3 L 1139/12.WI - juris hingewiesen, der eine Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst alleine durch das Erste Juristische Staatsexamen verneine und weiterhin ausführe, dass die Referendarzeit nicht als hauptberufliche Tätigkeit angesehen werden könne, sondern wie eine Ausbildungszeit zu werten sei.

    Dies hilft nicht darüber hinweg, dass die mit dem Studium der Rechtswissenschaften erworbenen praktischen Kenntnisse nicht gleichwertig sind (in diesem Sinne auch VG Wiesbaden, B.v. 8.11.2012 - 3 L 1139/12.WI - juris).

  • VG Gießen, 25.11.2022 - 5 K 3897/21

    Festsetzung von Versorgungsbezügen

    Soweit der Referendar an die Stelle des funktionell zuständigen Richters tritt (vgl. § 10 GVG), hat dieser die Tätigkeit des Referendars zu überwachen und auf die sachgerechte, richtige Erledigung einschließlich der Protokollierung hinzuwirken [...]." (VG Wiesbaden, Beschluss vom 08.11.2012 - 3 L 1139/12.WI).
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