Rechtsprechung
VG Aachen, 23.04.2010 - 3 L 121/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Widerruf einer Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren mit 17
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der hier im Vordergrund stehenden Fahrerlaubnis der Klasse B des "begleiteten Fahrens ab 17" wegen Fahrens ohne Begleitperson
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 K 2198/16
Zulässigkeit der Androhung der Wegnahme des Führerscheins im Wege des …
Hinter der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung steht nach der Regelungssystematik des Gesetzgebers inhaltlich die unbefristete Erteilung einer Fahrerlaubnis, die lediglich übergangsweise mit der Auflage des begleiteten Fahrens verbunden ist (vgl. VG Aachen, Beschl. v. 23.4.2010 - 3 L 121/10 -, juris unter Hinweis auf die amtliche Begründung des für das "Begleitete Fahren ab 17" maßgeblichen Dritten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 14.8.2005, Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr (VkBl.), 2005, 691).Durch den geahndeten Verkehrsverstoß hat der Fahrerlaubnisinhaber aber ein Fehlverhalten gezeigt, das im Regelfall weniger auf einer fehlenden Kenntnis der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften oder der fehlenden Fahrzeugbeherrschung beruht, sondern seine Ursache vielmehr in einer mangelhaften Einstellung zum erforderlichen Verhalten im Straßenverkehr findet (VG Aachen, Beschl. v. 23.4.2010 - 3 L 121/10 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 11.08.2017 - 12 ME 169/17
Widerruf der Fahrerlaubnis nach § 6e Abs. 2 Satz 1 StVG
Denn durch den Auflagenverstoß hat der Fahrerlaubnisinhaber ein Fehlverhalten gezeigt, das seine Ursache in einer mangelhaften Einstellung zum erforderlichen Verhalten im Straßenverkehr findet (vgl. VG Aachen, Beschl. v. 23.4.2010 - 3 L 121/10 -, juris).
Rechtsprechung
VG Chemnitz, 06.07.2010 - 3 L 121/10 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 06.07.2010 - 3 L 121/10
- OVG Sachsen, 27.10.2010 - 1 B 223/10