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   VG Neustadt, 05.06.2003 - 3 L 1290/03   

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https://dejure.org/2003,21191
VG Neustadt, 05.06.2003 - 3 L 1290/03 (https://dejure.org/2003,21191)
VG Neustadt, Entscheidung vom 05.06.2003 - 3 L 1290/03 (https://dejure.org/2003,21191)
VG Neustadt, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 3 L 1290/03 (https://dejure.org/2003,21191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    VG Neustadt v. 05.06.2003: Die Fahrerlaubnisbehörde, die dem Betroffenen einen "Vertrauensvorschuss" in Form der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis unter Auflagen eingeräumt hat, darf sich in der Folgezeit hierzu nicht in Widerspruch setzen. Für eine abweichende Bewertung ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.10.1982 - 7 B 97.82

    Voraussetzungen für eine vorübergehende Gestattung des Führens von

    Auszug aus VG Neustadt, 05.06.2003 - 3 L 1290/03
    Die Entziehung der Fahrerlaubnis richtet sich auch in den Fällen, in denen die Umstände, die die Nichteignung begründen, bereits im Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis vorgelegen haben, nach diesen Vorschriften (BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1982 - 7 B 97/82 -Juris; VGH Kassel, Urteil vom 04. Juni 1985 - 2 OE 65/83 -, NJW 1985, 2909 m.w.N.).

    Die Fahrerlaubnisbehörde, die dem Betroffenen einen "Vertrauensvorschuss" in Form der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis unter Auflagen eingeräumt hat, darf sich in der Folgezeit hierzu nicht in Widerspruch setzen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. November 1996 - 7 B 13064/96.OVG; VGH Kassel, Urteil vom 04. Juni 1985 - 2 OE 65/83 -, NJW 1985, 2909; BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1982 - 7 B 97/82 -, Juris).

  • VGH Hessen, 04.06.1985 - 2 OE 65/83
    Auszug aus VG Neustadt, 05.06.2003 - 3 L 1290/03
    Die Entziehung der Fahrerlaubnis richtet sich auch in den Fällen, in denen die Umstände, die die Nichteignung begründen, bereits im Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis vorgelegen haben, nach diesen Vorschriften (BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1982 - 7 B 97/82 -Juris; VGH Kassel, Urteil vom 04. Juni 1985 - 2 OE 65/83 -, NJW 1985, 2909 m.w.N.).

    Die Fahrerlaubnisbehörde, die dem Betroffenen einen "Vertrauensvorschuss" in Form der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis unter Auflagen eingeräumt hat, darf sich in der Folgezeit hierzu nicht in Widerspruch setzen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. November 1996 - 7 B 13064/96.OVG; VGH Kassel, Urteil vom 04. Juni 1985 - 2 OE 65/83 -, NJW 1985, 2909; BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1982 - 7 B 97/82 -, Juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1997 - 7 A 10529/97
    Auszug aus VG Neustadt, 05.06.2003 - 3 L 1290/03
    Das Hilfsmittel der medizinisch-psychologischen Begutachtung ist deshalb in aller Regel unverzichtbar, da weder die Behörden noch die Gerichte über eigenen Sachverstand verfügen, notwendige medizinisch-psychologische Erkenntnisse selbst zu gewinnen, geschweige denn, das Verhalten eines Menschen selbst einer diesbezüglichen Bewertung zu unterziehen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Juni 1997 - 7 A 10529/97.OVG -, in ESOVG-RP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.03.1992 - 7 B 10321/92
    Auszug aus VG Neustadt, 05.06.2003 - 3 L 1290/03
    Hat sie aber trotz Vorliegen eines solchen Gutachtens die Fahrerlaubnis - wenn auch unter Auflagen - wiedererteilt, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 27. März 1992 - 7 B 10321/92.OVG -, ZfSch 1993, 143; ESOVG-RP) Folgendes zu beachten:.
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