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VG Minden, 03.05.2005 - 3 L 132/05 |
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- VG Minden, 11.03.2005 - 2 L 121/05
Auszug aus VG Minden, 03.05.2005 - 3 L 132/05
Darüber hinaus ist der Antragsteller auch deshalb nicht schutzwürdig, weil (wie das Gericht bereits in seinen Beschlüssen vom 11. März 2005 - 2 L 121/05 und 2 L 140/05 - ausgeführt hat) er im Internet mit seinem pyrotechnischen Betrieb wirbt und im Rahmen seines Internetauftrittes bis vor kurzem noch auf die "fast unbegrenzten" Einsatzmöglichkeiten von Sprengstoff, wie z.B. Felssprengungen, Stahlsprengungen und Sprengungen unter Wasser hingewiesen hat, so dass für Dritte ohne weiteres erkennbar war, dass der Antragsteller als Anbieter von Sprengungen über besondere Explosivstoffe verfügt. - VG Minden, 11.03.2005 - 2 L 140/05
Auszug aus VG Minden, 03.05.2005 - 3 L 132/05
Darüber hinaus ist der Antragsteller auch deshalb nicht schutzwürdig, weil (wie das Gericht bereits in seinen Beschlüssen vom 11. März 2005 - 2 L 121/05 und 2 L 140/05 - ausgeführt hat) er im Internet mit seinem pyrotechnischen Betrieb wirbt und im Rahmen seines Internetauftrittes bis vor kurzem noch auf die "fast unbegrenzten" Einsatzmöglichkeiten von Sprengstoff, wie z.B. Felssprengungen, Stahlsprengungen und Sprengungen unter Wasser hingewiesen hat, so dass für Dritte ohne weiteres erkennbar war, dass der Antragsteller als Anbieter von Sprengungen über besondere Explosivstoffe verfügt.
- VG Minden, 21.10.2005 - 3 L 587/05 Er hat in diesem Zusammenhang (seine Ausführungen im Verfahren - 3 L 132/05 - ergänzend) angegeben, die Notwendigkeit der Vorwegnahme einer Hauptsacheentscheidung ergebe sich aus dem besonderen Gefahrenpotential der Explosivstoffe, mit denen er handele.
Wegen der weiteren Begründung nimmt das Gericht auf die entsprechenden Ausführungen im Beschluss vom 03. Mai 2005 - 3 L 132/05 - Bezug, an denen es nach Überprüfung festhält.
- VG Minden, 11.03.2005 - 2 L 140/05 Im Übrigen enthält das Straßenverkehrsgesetz ohnehin gesonderte Bestimmungen zur Eintragung von Übermittlungssperren, auf die sich der Antragsteller im Verfahren 3 L 132/05 beruft.