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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12   

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https://dejure.org/2012,52745
OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12 (https://dejure.org/2012,52745)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.07.2012 - 3 L 147/12 (https://dejure.org/2012,52745)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 (https://dejure.org/2012,52745)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 3 Abs. 1; AsylVfG § 3 Abs. 4
    Abschiebungsverbot gegenüber einem syrischen Staatsangehörigen wegen drohender Verfolgungsmaßnahmen bei illegaler Ausreise aus Syrien, nach Asylantragstellung und nach mehrjährigen Aufenthalt im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abschiebungsverbot gegenüber einem syrischen Staatsangehörigen wegen drohender Verfolgungsmaßnahmen bei illegaler Ausreise aus Syrien, nach Asylantragstellung und nach mehrjährigen Aufenthalt im Ausland

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Wird zitiert von ... (370)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12
    Die Qualifikationsrichtlinie modifiziert diese - asylrechtliche - Nachweiserleichterung in Art. 4 Abs. 4. Der der Prognose zugrunde zu legende Wahrscheinlichkeitsmaßstab bleibt unverändert, auch wenn der Antragsteller bereits Vorverfolgung oder einen ernsthaften Schaden im Sinne des Art. 15 QRL erlitten hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 5.09 -, NVwZ 2011, 51; EuGH, Urteil v. 02.03.2010 - Rs. C-175/08 u.a. - Abdulla -, NVwZ 2010, 505).

    Dieser stellt bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr ab ("real risk"; vgl. EGMR, Urt. v. 28.02.2008 - Nr. 37201/06 -, NVwZ 2008, 1330); dies entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010, a. a. O).Art. 4 Abs. 4 QRL privilegiert den Vorverfolgten bzw. Geschädigten auf andere Weise: Wer bereits Verfolgung bzw. einen ernsthaften Schaden erlitten hat, für den streitet die tatsächliche Vermutung, dass sich frühere Handlungen und Bedrohungen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen werden.

    Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung bzw. des Eintritts eines solchen Schadens entkräften (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010, a. a. O.).

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12
    Die Qualifikationsrichtlinie modifiziert diese - asylrechtliche - Nachweiserleichterung in Art. 4 Abs. 4. Der der Prognose zugrunde zu legende Wahrscheinlichkeitsmaßstab bleibt unverändert, auch wenn der Antragsteller bereits Vorverfolgung oder einen ernsthaften Schaden im Sinne des Art. 15 QRL erlitten hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 5.09 -, NVwZ 2011, 51; EuGH, Urteil v. 02.03.2010 - Rs. C-175/08 u.a. - Abdulla -, NVwZ 2010, 505).

    Die Vorschrift misst den in der Vergangenheit liegenden Umständen Beweiskraft für ihre Wiederholung in der Zukunft bei (vgl. EuGH, Urt. v. 02.03.2010, a. a. O.).

  • BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92

    Asylerhebliche Zielgerichtetheit staatlicher Maßnahmen und ihre für eine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12
    Dienen diese Maßnahmen der Ausforschung der Verhältnisse des Dritten, so kann ihnen die Asylerheblichkeit nicht von vornherein mit dem Argument abgesprochen werden, sie seien nicht gegen die politische Überzeugung des Betroffenen gerichtet (BVerfG, Beschl. v. 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92 -, juris).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12
    Daher hat sich das Gericht die volle Überzeugung von der Wahrheit - und nicht nur von der Wahrscheinlichkeit - des vom Schutzsuchenden behaupteten Sachverhalts zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.04.1985 - 9 C 109.84 -, NVwZ 1985, 658).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 321.85

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12
    Er muss unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt schildern, aus dem sich - als wahr unterstellt - bei verständiger Würdigung die drohende Verfolgung ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.03.1987 - 9 C 321.85 -, NVwZ 1987, 701).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 9 B 14.96

    Asylrecht: Abgrenzung zwischen Verfolgungsbetroffenheit aufgrund

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12
    Löst die Zugehörigkeit zum Kreis der Vertreter einer bestimmten politischen Richtung, wie hier, nicht bei jedem Gruppenangehörigen unterschiedslos und ungeachtet sonstiger individueller Besonderheiten, sondern nur nach Maßgabe weiterer individueller Eigentümlichkeiten die Verfolgung des Einzelnen aus, so kann hiernach eine "Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit" vorliegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.02.1996 - 9 B 14.96 -, DVBl 1996, 623 m. w. N.).
  • BVerwG, 18.12.2008 - 10 C 27.07

    Ausnahme; Ausnahmefall; Flüchtlingseigenschaft; Folgeantrag; Folgeverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12
    Erst in dem (erfolglosen) Abschluss eines Erstverfahrens liegt eine entscheidende zeitliche Zäsur; für nach diesem Zeitpunkt selbst geschaffene Nachfluchtgründe wird ein Missbrauch der Inanspruchnahme des Flüchtlingsschutzes in der Regel vermutet (BVerwG, Urt. v. 18.12.2008 - 10 C 27.07 -, NVwZ 2009, 730).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12
    Dann handelt es sich um eine in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 21.04.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237 m. w. N.) als Gruppenverfolgung bezeichnetes Verfolgungsgeschehen.
  • EGMR, 28.02.2008 - 37201/06

    Saadi ./. Italien

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12
    Dieser stellt bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr ab ("real risk"; vgl. EGMR, Urt. v. 28.02.2008 - Nr. 37201/06 -, NVwZ 2008, 1330); dies entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010, a. a. O).Art. 4 Abs. 4 QRL privilegiert den Vorverfolgten bzw. Geschädigten auf andere Weise: Wer bereits Verfolgung bzw. einen ernsthaften Schaden erlitten hat, für den streitet die tatsächliche Vermutung, dass sich frühere Handlungen und Bedrohungen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - 14 A 2708/10

    Bestehen einer Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 2 AufenthG bei Abschiebung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12
    Die Gefahrendichte ist also nicht mangels hinreichender Referenzfälle zu verneinen, vielmehr kann sie nur nicht durch Referenzfälle nachgewiesen werden, weil die deutschen wie auch andere europäische Behörden Abschiebungen nach Syrien zur Zeit nicht vornehmen (so ausdrücklich zur Gefahr der Folter im Rahmen von Verhören: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.02.2012 - 14 A 2708/10.A -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Damit folgt das Verwaltungsgericht der Rechtsprechung der überwiegenden Zahl der bislang mit dieser Frage befassten Gerichte (vgl. OVG S-A, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, VGH BW, Beschlüsse vom 19. Juni 2013 - A 11 S 927/13 - und vom 29. Oktober 2013 - A 11 S 2046/13 -, HessVGH, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 3 A 917/13.Z.A -, sowie eine Vielzahl erstinstanzlicher Entscheidungen, zuletzt etwa VG Köln, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 20 K 2890/16.A -, VG Münster, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 8 K 2127/16.A -, VG Schleswig, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 12 A 651/16 -, m. w. N.; a. A. : in ständiger Rechtsprechung OVG NRW, zuletzt mit Beschlüssen vom 5. September 2010 - 14 A 1802/16.A - und vom 6. Oktober 2016 - 14 A 1852/16.A -, jeweils m. w. N., OVG SH, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, VG Potsdam, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 6 K 3592/13.A -, VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juli 2016 - 5 K 5853/16.A - und vom 11. Oktober 2016 - 2 K 9062/16.A -, alle in juris, sowie BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 ZB 16.30338 u. a. -, Entscheidungsgründe noch nicht veröffentlicht).

    Hierzu gehören insbesondere (vgl. exemplarisch etwa OVG S-A, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, juris) die Behandlung von Personen, die bis zum Erlass des generellen Abschiebungsstopps im April 2011 aus der Bundesrepublik Deutschland und anderen europäischen Staaten nach Syrien abgeschoben wurden, die umfassende Beobachtung von syrischen Staatsangehörigen im Ausland durch die verschiedenen syrischen Geheimdienste, die Eskalation der innenpolitischen Situation seit März 2011 und der Umgang der syrischen Behörden mit Personen in Syrien, insbesondere seit Beginn des Jahres 2012, die aus ihrer Sicht verdächtig sind, die Opposition unterstützen.

    Die mit derartigen Befragungen ausweislich zahlreicher bis zum Jahr 2011 dokumentierter Referenzfälle (vgl. beispielsweise OVG S-A, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, und OVG NRW, Urteil vom 14. Februar 2012 - 14 A 2708/10.A -, beide in juris, jeweils m. w. N.) jedenfalls in der Vergangenheit verbunden gewesenen weiteren Risiken einer Verhaftung und/oder von Misshandlungen vom Schweregrad des § 3a AsylG können auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen massenhaften Ausreise jedenfalls nicht hinreichend verlässlich ausgeschlossen werden.

    (bb) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt seinem Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 - zugrunde gelegten Dokumentationen von amnesty international "Menschenrechtskrise in Syrien erfordert Abschiebungsstopp und Aussetzung des Deutsch-Syrischen Rückübernahmeabkommens' vom 14. März 2012.

  • VG Trier, 07.10.2016 - 1 K 5093/16

    Politische Verfolgung in Syrien - Zuerkennung des Flüchtlingsstatus auch ohne

    Für die Flüchtlingsanerkennung müssen diese - anders als bei der Asylanerkennung - nicht einmal auf einer festen, bereits im Herkunftsland erkennbar betätigten Überzeugung beruhen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, juris Rn. 26).

    Das Gericht folgte insoweit insbesondere der durch das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt erarbeiteten und nach wie vor gültigen Gesamtschau der Situation, wonach der syrische Staat infolge einer sämtliche Lebensbereiche umfassenden autoritären Struktur und seiner totalitären Ausrichtung in so hohem Maße unduldsam war, dass er schon im Grunde belanglose Handlungen wie die illegale Ausreise, die Asylantragstellung und den längeren Aufenthalt im westlichen Ausland zum Anlass für Verfolgungsmaßnahmen nahm und auch die Möglichkeit zu deren Durchsetzung hatte (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, juris).

    (4) Diese Rechtsprechung der Kammer stand im Einklang mit der weit überwiegenden Zahl der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juni 2013 - A 11 S 927/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Oktober 2013 - A 11 S 2046/13 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Januar 2014 - OVG 3 N 91.13 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 3 A 917/13.Z.A -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 14. März 2013 - RN 6 K 12.30059 -, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 15. März 2013 - A 7 K 2987/12 -, juris; VG Kassel, Urteil vom 2. Juli 2013 - 5 K 200/13.KS.A -, juris; VG Saarland, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 3 K 986/13 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 21. November 2013 - 9 K 1844/13.A -, juris; VG München, Urteil vom 9. Juli 2014 - M 22 K 14.30752 -, juris; VG Gießen, Urteil vom 17. Juli 2014 - 2 K 3472/12.GI.A -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 9. September 2014 - RN 1 K 14.30205 -, n.v.; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 26. September 2014 - 3 K 1489/13.A -, n.v.; VG Augsburg, Urteil vom 25. November 2014 - Au 2 K 14.30422 -, juris; VG Köln, Urteil vom 18. Juni 2015 - 20 K 4052/14.A -, juris; aA OVG NRW, Beschluss vom 9. Juli 2012 - 14 A 2485/11.A -, juris).

    Es handelt sich nämlich nicht um eine Gruppenverfolgung, sondern um eine "Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit" (vgl. bereits OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, juris Rn. 24 ff.).

  • VG Münster, 13.10.2016 - 8 K 2127/16

    Syrer können Flüchtlingseigenschaft beanspruchen

    Sowohl das Bundesamt als auch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung gehen davon aus, dass in Syrien seit Beginn des Bürgerkrieges im März 2011 gegenwärtig nicht nur politisch Verdächtigen, sondern auch rückkehrenden Asylbewerbern mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ein Verhör unter Anwendung von Foltermethoden droht, vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. Februar 2012 - 14 A 2708/10.A -, Juris, Rn. 36, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - 14 A 1852/16.A -, Juris, Rn. 12; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, Juris, Rn. 27; VG Trier, Urteil vom 7. Oktober 2016 - 1 K 5093/16.TR -, Juris.

    Es ist eine Reihe von Fällen dokumentiert, in denen abgeschobene syrische Asylbewerber nach ihrer Abschiebung festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt unter erheblicher Foltergefahr von den Geheimdiensten inhaftiert wurden, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, m. w. N., Juris, Rn. 27 - 37; VG Trier, Urteil vom 7. Oktober 2016 - 1 K 5093/16.TR -, m. w. N., Juris, Rn. 34 f.

    Seit Beginn des sog. "Arabischen Frühlings" hat sich nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes die Aktivität der syrischen Geheimdienste in der Bundesrepublik Deutschland intensiviert, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, Juris, Rn. 38; VG Trier, Urteil vom 7. Oktober 2016 - 1 K 5093/16.TR -, Juris, Rn. 37 und 69 ff.

    Die den nach Syrien zurückkehrenden Asylbewerbern drohende Verfolgung knüpft an eine bei ihnen vermutete politische Überzeugung und damit an ein Merkmal im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG an, so dass grundsätzlich für alle nach Syrien zurückkehrenden Asylbewerber die Gefahr einer Verfolgung aufgrund ihrer politischen Überzeugung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG droht, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juni 2013 - A 11 S 927/13 -, Juris, Rn. 14; VG München, Urteil vom 17. März 2016 - M 22 K 5.30256 -, Juris, Rn. 46; ebenso für den Fall der Illegalen Ausreise aus Syrien: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, Juris, Rn. 24; VG Regensburg, Urteil vom 29. Juni 2016 - RN 11 K 16.30666, Juris, Rn. 31; VG Düsseldorf, Urteil vom 10. August 2016 - 3 K 7501/16.A -, Juris, Rn. 15; VG Köln, Urteil vom 25. August 2016 - 20 K 6664/15.A -, Juris, Rn. 20; VG Schleswig, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 12 A 651/16 -, Juris, Rn. 17; VG Trier, Urteil vom 7. Oktober 2016 - 1 K 5093/16.TR -, Juris, Rn. 85; a.A: OVG NRW, Beschluss vom 6. Oktober 2016 -14 A 1852/16.A -, Juris, Rn. 16.

    Des Weiteren lassen die syrischen Behörden seit Beginn des Bürgerkrieges geringfügige Umstände ausreichen, damit der Betroffene in den Verdacht einer oppositionellen Haltung gerät, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Juli 2012- 3 L 147/12 -, Juris, Rn. 77.

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