Rechtsprechung
VG Trier, 02.01.2013 - 3 L 1564/12.TR |
Volltextveröffentlichung
- zvr-online.com
§ 34 BeamtStG RPf, § 35 Satz 2 BeamtStG RPf, § 11 Abs. 2 LDG RPf, § 16 Abs. 1 LDG RPf, § 45 Abs. 1 LDG RPf, § 47 LDG RPf
"Geschlechtsverkehr mit Strafgefangenen"
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sex hinter "schwedischen Gardinen"
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Dienstenthebung - Sexuelle Beziehung zu einer Gefangenen
- lto.de (Kurzinformation)
Zum Beamtenrecht - Vollzugsbeamter nach Gefängnis-Sex suspendiert
- spiegel.de (Pressemeldung)
Justizbeamter vom Dienst suspendiert
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vorläufige Dienstenthebung eines Justizvollzugsbeamten wegen sexueller Beziehung zu einer Gefangenen rechtmäßig - Völlige Pflichtvergessenheit nach Verletzung des Gebots der Zurückhaltung gegenüber Strafgefangenen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.06.1992 - 1 D 11.91
Beamter des höheren Dienstes der Deutschen Bundesbahn; Vorwurf der …
Auszug aus VG Trier, 02.01.2013 - 3 L 1564/12
Ein Strafbefehl ist kein Urteil im Sinne des § 16 Abs. 1 LDG und enthält keine der Bindungswirkung zugänglichen tatsächlichen Feststellungen, weil er nicht auf erwiesenen Tatsachen beruht, sondern in einem summarischen Verfahren lediglich auf den hinreichenden Verdacht solcher Tatsachen gestützt ist (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1992 - 1 D 11/91 - BVerwGE 93, 255). - BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …
Auszug aus VG Trier, 02.01.2013 - 3 L 1564/12
Ob und gegebenenfalls inwieweit eine Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn vorliegt, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 - Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9/06 - juris). - OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 329/08
Disziplinarverfahren; Wiedereinsetzung bei Kanzleiversehen; JVA-Beamter; …
Auszug aus VG Trier, 02.01.2013 - 3 L 1564/12
Abgesehen davon, dass mit intimen Beziehungen regelmäßig Aufmerksamkeitseinbußen bei der Bewachung der Gefangenen verbunden sind, die der "begünstigte" Gefangene oder Dritte ausnutzen können, macht sich der Beamte, der bereits aus dienstrechtlichen Gründen ein Öffentlichwerden der Beziehung zu befürchten hat, sowohl gegenüber dem "Begünstigten" wie auch gegenüber dritten Gefangenen erpressbar (vgl. BayVGH, Urteil vom 11. Juli 2007 - 16 aD 06.85 - Thüringer OVG, Urteil vom 5. Dezember 2011 - 8 DO 329/08 - juris).