Weitere Entscheidung unten: VG Neustadt, 25.03.2010

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - 3 L 167/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,39330
OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - 3 L 167/10 (https://dejure.org/2011,39330)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.07.2011 - 3 L 167/10 (https://dejure.org/2011,39330)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - 3 L 167/10 (https://dejure.org/2011,39330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Mitgliederbezogenen Anteil des Landeszuschusses für jüdische Gemeinden; Prüfungspflicht des Generalsekretärs des Zentralrats der Juden in Deutschland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StV 2006 Art. 13 Abs. 1
    Eigene Entscheidungsbefugnis des Landesverbands Jüdischer Gemeinden hinsichtlich des mitgliederbezogenen Anteils des Landeszuschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Recht der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie der Ordensgesellschaften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eigene Entscheidungsbefugnis des Landesverbands Jüdischer Gemeinden hinsichtlich des mitgliederbezogenen Anteils des Landeszuschusses

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.02.2002 - 7 C 7.01

    Staatskirchenrecht; Rechtsweg zu staatlichen Gerichten; Anwendung staatlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - 3 L 167/10
    Fehl geht die Klägerin in der Annahme, der Senat weiche von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 28.02.2002 - 7 C 7/01 -) und des Bundesfinanzhofs (BFH, Urt. v. 28.01.2004 - 1 R 63/02 -) ab.
  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - 3 L 167/10
    Verschiedene Strömungen einer Religion haben dabei das Recht, sich unabhängig voneinander zu organisieren (so zu Art. 4 Abs. 1 und 2 GG: BVerfG, Beschl. v. 12.05.2009 - 2 BvR 890/06 - Rdnr. 170 ).
  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 21.12

    Staatsvertrag mit Religionsgemeinschaften; finanzielle Zuwendungen an

    HAL OVG Magdeburg - 20.07.2011 - AZ: OVG 3 L 167/10.
  • BVerfG, 20.01.2022 - 2 BvR 2467/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen betreffend die Festsetzung

    Vielmehr überträgt der Staatsvertrag nach der Auslegung durch das Oberverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 20. Juli 2011 - 3 L 167/10 -, juris, Rn. 48 ff.; BVerwG, Urteil vom 27. November 2013 - 6 C 21/12 -, juris, Rn. 32) dem Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland als neutrale Stelle die Prüfung, wie viele Mitglieder die Gemeinden jeweils haben.
  • BVerwG, 18.06.2013 - 6 C 21.12

    Bescheidungsurteil; Feststellung des Sachverhalts durch einen Dritten;

    HAL OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 20.07.2011 - AZ: OVG 3 L 167/10.
  • BVerwG, 09.08.2012 - 6 B 18.12

    Vereinbarkeit des Unterwerfens der für die Verteilung des Landeszuschusses für

    HAL OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 20.07.2011 - AZ: OVG 3 L 167/10.
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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 25.03.2010 - 3 L 167/10.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,30087
VG Neustadt, 25.03.2010 - 3 L 167/10.NW (https://dejure.org/2010,30087)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25.03.2010 - 3 L 167/10.NW (https://dejure.org/2010,30087)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25. März 2010 - 3 L 167/10.NW (https://dejure.org/2010,30087)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus VG Neustadt, 25.03.2010 - 3 L 167/10
    Vielmehr handelt es sich bei den ARGEN - ungeachtet ihrer Verfassungswidrigkeit (s. dazu BVerfG, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 2433/04, 2 BvR 2434/04 -, juris Rdn. 144 ff.) - um gemeinschaftliche Einrichtungen einerseits der dem Bund zuzuordnenden Agenturen für Arbeit und andererseits der kommunalen Träger.

    Der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 20. Dezember 2007 (a. a. O.) vorgenommenen Qualifizierung der ARGEN als gemeinschaftliche Verwaltungseinrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und der kommunalen Träger zum Vollzug der Grundsicherung für Arbeitssuchende steht auch das von der Antragsgegnerin vorgelegte Organigramm der Agentur für Arbeit Kaiserslautern nicht entgegen, worin die jeweiligen Geschäftsführer der ARGEN D...., Stadt ... Landkreis K. und Landkreis K... dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Kaiserslautern unterstellt sind.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2006 - 1 B 751/06
    Auszug aus VG Neustadt, 25.03.2010 - 3 L 167/10
    Auch ist § 126 Abs. 3 Nr. 3 BRRG weder unmittelbar noch analog auf die Zuweisung anwendbar (OVG NRW, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 1 B 751/06 -, juris Rdnrn. 15 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2006 - 5 A 11469/05

    Teilnahme der nach § 123a BRRG und § 12 BAT zugewiesenen Beamten und Angestellten

    Auszug aus VG Neustadt, 25.03.2010 - 3 L 167/10
    Bei den ARGEN handelt es sich um öffentliche Einrichtungen ohne Dienstherrneigenschaft (vgl. OVG RP, Urteil vom 8. März 2006 - 5 A 11469/05.OVG -, ESOVGRP sowie NVwZ-RR 2006, 804 u. juris, Rdn. 16).
  • VG Lüneburg, 08.10.2008 - 1 B 57/08

    Sofortige Vollziehbarkeit der Zuweisung befristeter, nicht amtsangemessener

    Auszug aus VG Neustadt, 25.03.2010 - 3 L 167/10
    Die Zuweisung ist eine abordnungsähnliche Personalmaßnahme mit belastendem Charakter i. S. v. § 35 VwVfG und verpflichtet den Beamten zu einer Tätigkeit bei einer nicht dienstherrnfähigen Einrichtung (vgl. VG Lüneburg, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 1 B 57/08 -, juris).
  • OVG Sachsen, 31.07.2019 - 2 B 193/19
    Die Zuweisung ist eine abordnungsähnliche Personalmaßnahme mit belastendem Charakter i. S. v. § 35 VwVfG und verpflichtet den Beamten zu einer Tätigkeit bei einer nicht dienstherrnfähigen Einrichtung (vgl. VG Lüneburg, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 1 B 57/08 -, juris; VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. v. 25. März 2010 - 3 L 167/10.NW -, juris).
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