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   VG Potsdam, 31.07.2008 - 3 L 172/08   

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https://dejure.org/2008,30148
VG Potsdam, 31.07.2008 - 3 L 172/08 (https://dejure.org/2008,30148)
VG Potsdam, Entscheidung vom 31.07.2008 - 3 L 172/08 (https://dejure.org/2008,30148)
VG Potsdam, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 3 L 172/08 (https://dejure.org/2008,30148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    PassG § 13 Abs. 1 Nr. 1; PassG § 13 Abs. 1 Nr. 3; PassG § 12 Abs. 1; PassG § 11 Nr. 2; StAG § 4 Abs. 1; BGB § 1592 Nr. 1; BGB § 1599 Abs. 1; GG Art. 16 Abs. 1; StAG § 4 Abs. 3; AsylVfG § 55 Abs. 3
    Staatsangehörigkeitsrecht, Reisepass, Kinderreisepass, Sicherstellung, Einziehungsgrund, deutsche Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit, Kinder, Vaterschaftsanfechtung, Rückwirkung, Ehemann, Staatsangehörigkeitserwerb ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 696/04

    Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit bei erfolgreicher

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2008 - 3 L 172/08
    Zwar führt die erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung zu einem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, der an Art. 16 Abs. 1 GG zu messen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.10.2006 - 2 BvR 696/04 - zit. nach juris).
  • VG Frankfurt/Main, 25.02.2005 - 1 G 457/05

    Abstammung; Vaterschaftsanfechtung

    Auszug aus VG Potsdam, 31.07.2008 - 3 L 172/08
    Das Kindschaftsverhältnis zum Vater entfällt bei einer erfolgreichen Anfechtung der Vaterschaft nach allgemeiner Ansicht mit Rückwirkung auf den Tag der Geburt des Kindes (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 25.2.2005 -1 G 457/05 - zit. nach juris m.w.N.).
  • VG Hamburg, 25.09.2009 - 5 K 1457/08

    Wegfall der Staatsangehörigkeit; Vaterschaftsanerkennung

    Dies ist solange nicht der Fall, wie das betroffene Kind sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft in einem Alter befindet, in dem Kinder üblicherweise ein eigenes Bewusstsein ihrer Staatsangehörigkeit und ein Vertrauen auf deren Bestand noch nicht entwickelt haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2006, a. a. O., Rn. 19, 22 [dort Entziehung bei ca. eineinhalbjährigem Kind verneint]; vgl. ferner BayVGH, Beschl. v. 11.09.2007, 5 CS 07.1921, juris, Rn. 3 [Entziehung bei ca. zweieinhalbjährigem Kind verneint]; VG München, Urt. v. 16.04.2009, M 10 K 08.5928, juris, Rn. 34 [Entziehung bei ca. dreijährigem Kind verneint]; VG Potsdam, Beschl. v. 31.07.2008, 3 L 172/08, juris, Rn. 8 [Entziehung bei ca. dreijährigem Kind verneint]).
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