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   VG Neustadt, 03.03.2015 - 3 L 175/15.NW   

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https://dejure.org/2015,5167
VG Neustadt, 03.03.2015 - 3 L 175/15.NW (https://dejure.org/2015,5167)
VG Neustadt, Entscheidung vom 03.03.2015 - 3 L 175/15.NW (https://dejure.org/2015,5167)
VG Neustadt, Entscheidung vom 03. März 2015 - 3 L 175/15.NW (https://dejure.org/2015,5167)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungslose Duldungspflicht eines gewerbetreibenden Straßenanliegers hinsichtlich von Instandhaltungsarbeiten an der Straße

  • esovgrp.de

    GG Art 14,LStrG § 39,StVO § 45,StVO § 45 Abs 1,VwGO § 80,VwGO § 123
    Anlieger, Bauarbeiten, Beeinträchtigung, Behinderung, Dauer, Eigentum, Eigentümer, Eingriff, Entschädigung, Ermessen, Erreichbarkeit, Existenzbedrohung, Fahrbahnbreite, Gemeingebrauch, Gewerbe, Gewerbebetrieb, Kosten, Kunden, Opfergrenze, Planung, Rechtsschutz, Sperrung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Ruppertsberger Winzerverein scheitert mit Eilantrag gegen Vollsperrung der K 10

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gewerbetreibender Straßenanlieger kann Vollsperrung der Straße hinzunehmen haben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gewerbetreibender Straßenanlieger kann Vollsperrung der Straße hinzunehmen haben

  • weka.de (Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch eines Gewerbetreibenden bei Vollsperrung der Zufahrtsstraße wegen Straßenbauarbeiten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.07.1980 - III ZR 32/79
    Auszug aus VG Neustadt, 03.03.2015 - 3 L 175/15
    Ein gewerbetreibender Straßenanlieger, der den Gemeingebrauch an der Straße für seinen Betrieb nutzt, muss Arbeiten, die der Erhaltung, Verbesserung und Modernisierung der Straße dienen, bis zu einer verhältnismäßig hoch anzusetzenden Opfergrenze entschädigungslos dulden, da er mit dem Schicksal der Straße verbunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 1980 - III ZR 32/79 - OLG Brandenburg, Urteil vom 10. März 1998 - 2 U 193/96 -, beide in juris veröffentlicht).

    Dabei steht die Auswahl unter verschiedenen technischen Möglichkeiten grundsätzlich im pflichtmäßigen Ermessen der Behörde, wenn auch die gebührende Rücksicht auf die Interessen der betroffenen - infolgedessen anzuhörenden - Anlieger dem Ermessen eine Grenze setzt (vgl. zum Ganzen: BGH, Urteil vom 7. Juli 1980 - III ZR 32/79 - OLG Nürnberg, Urteil vom 21. Dezember 2009 - 4 U 1436/09 -, beide in juris veröffentlicht).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus VG Neustadt, 03.03.2015 - 3 L 175/15
    Ein Abwehrrecht steht dem Anlieger nur so weit zu, wie die angemessene Nutzung des Grundeigentums die Verbindung mit der Straße erfordert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 VR 7.99 -, juris, Rn. 5).
  • OLG Nürnberg, 21.12.2009 - 4 U 1436/09

    Entschädigungsanspruch des Betreibers einer Diskothek bei längerfristiger

    Auszug aus VG Neustadt, 03.03.2015 - 3 L 175/15
    Dabei steht die Auswahl unter verschiedenen technischen Möglichkeiten grundsätzlich im pflichtmäßigen Ermessen der Behörde, wenn auch die gebührende Rücksicht auf die Interessen der betroffenen - infolgedessen anzuhörenden - Anlieger dem Ermessen eine Grenze setzt (vgl. zum Ganzen: BGH, Urteil vom 7. Juli 1980 - III ZR 32/79 - OLG Nürnberg, Urteil vom 21. Dezember 2009 - 4 U 1436/09 -, beide in juris veröffentlicht).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2005 - 6 B 11634/05

    Kein Abwehranspruch gegen die Platzierung eines Weihnachtsmarktstandes in einer

    Auszug aus VG Neustadt, 03.03.2015 - 3 L 175/15
    Auch wenn diese Beeinträchtigungen nicht mehr "unerheblich" sind, kann der Eigentümer bzw. Anlieger sie nicht abwehren (vgl. OVG RP, Beschluss vom 9. Dezember 2005 - 6 B 11634/05 -, juris, Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 10.02.1998 - 2 U 193/96
    Auszug aus VG Neustadt, 03.03.2015 - 3 L 175/15
    Ein gewerbetreibender Straßenanlieger, der den Gemeingebrauch an der Straße für seinen Betrieb nutzt, muss Arbeiten, die der Erhaltung, Verbesserung und Modernisierung der Straße dienen, bis zu einer verhältnismäßig hoch anzusetzenden Opfergrenze entschädigungslos dulden, da er mit dem Schicksal der Straße verbunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 1980 - III ZR 32/79 - OLG Brandenburg, Urteil vom 10. März 1998 - 2 U 193/96 -, beide in juris veröffentlicht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1995 - 10 B 894/95

    Widerspruch; Einlegung vor Ergehen eines Verwaltungsaktes; Antrag auf Gewährung

    Auszug aus VG Neustadt, 03.03.2015 - 3 L 175/15
    Ein zwischenzeitliches Aufstellen eines Verkehrsschildes ändert hieran nichts (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Mai 1995 - 10 B 894/95 -, juris), weil sowohl im Zeitpunkt des Einlegens eines Widerspruchs, der Erhebung einer Anfechtungsklage als auch der Stellung eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO ein Verwaltungsakt vorliegen muss.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1991 - 23 B 2230/91

    Abwehrrechte; Gewerbebetrieb; Rückbau; Zufahrtsstraße

    Auszug aus VG Neustadt, 03.03.2015 - 3 L 175/15
    Unterhalb dieser Schwelle kann weder ein Unterlassungs- noch ein Entschädigungsanspruch angenommen werden; die Beeinträchtigungen sind dann entschädigungslos zu dulden (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 23 B 2230/91 -, juris).
  • BGH, 20.12.1971 - III ZR 79/69

    Enteignender Charakter einer Gewerbebeeinträchtigung infolge U-Bahn-Baus;

    Auszug aus VG Neustadt, 03.03.2015 - 3 L 175/15
    Daraus folgt, dass im Falle rechtmäßiger bzw. ordnungsgemäßer Straßenbauarbeiten zur Modernisierung und Anpassung der Anliegerstraße an gestiegene Verkehrsbedürfnisse und damit einhergehender Beeinträchtigungen für anliegende Gewerbebetriebe selbst im Falle einer Existenzbedrohung nur ein Entschädigungsanspruch, nicht aber ein Unterlassungsanspruch oder Anspruch auf weiterhin uneingeschränkte Nutzung der Straße besteht, wobei die "Opfergrenze", mithin die Grenze, bis zu der Beeinträchtigungen vom Eigentümer entschädigungslos hingenommen werden müssen, verhältnismäßig hoch anzusetzen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1971 - III ZR 79/69 -, juris).
  • VG Hamburg, 16.05.2019 - 15 E 1775/19

    Eilverfahren gegen die im Rahmen der Baumaßnahmen vorgenommene Vollsperrung einer

    Vertretbare organisatorische Maßnahmen zur zeitlichen und inhaltlichen Begrenzung unerlässlicher Beeinträchtigungen sind zu erwägen, Stillstandszeiten und Verzögerungen sind zu vermeiden ( Stahlhut in Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl. 2010, Kapitel 26 Rn. 54; BGH, Urteil vom 7.7.1980, III ZR 79, juris Rn. 17; vgl. auch VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 3.3.2015, 3 L 175/15 NW, juris Rn. 17 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.7.2011, 1 M 100/11, juris Rn. 20).
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