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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2008 - 3 L 18/02   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2008 - 3 L 18/02 (https://dejure.org/2008,9379)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12.09.2008 - 3 L 18/02 (https://dejure.org/2008,9379)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12. September 2008 - 3 L 18/02 (https://dejure.org/2008,9379)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Brandschutz; nachträgliche Anordnungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer bauordnungsrechtlichen Anordnung zum Schließen von Fenstern und den Rückbau einer Dachgaube an der nördlichen Seite eines Hauses; Berücksichtigung von brandschutzrechtlichen Wertungen des Gesetzgebers i.R.d. Ermessensentscheidung über ...

  • Judicialis

    LBauO M-V § 6; ; LBauO M-V § 30; ; LBauO M-V § 31; ; LBauO M-V § 32; ; LBauO M-V § 58 Abs. 1 Satz 1; ; LBauO M-V § 58 Abs. 2 Satz 2; ; LBauO M-V § 67; ; LBauO M-V a.F § 80 Abs. 1 S... atz 1; ; LBauO M-V a.F § 80 Abs. 1 Satz 2; ; LBauO M-V a.F § 87; ; VwGO § 114

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Brandschutz; nachträgliche Anordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Brandschutzanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1433
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2002 - 7 A 3098/01

    Erteilung einer Baugenehmigung; Beschränkung der Befugnisse der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2008 - 3 L 18/02
    Der Eigentümer einer baulichen Anlage sollte ein im Einklang mit dem seinerzeit geltenden Recht ausgeführtes Vorhaben grundsätzlich auch dann unverändert weiter nutzen können, wenn neue bauordnungsrechtliche Vorschriften diesem Vorhaben, sollte es jetzt errichtet werden, entgegenstünden (vgl. OVG Münster, U. v. 15.07.2002 - 7 A 3098/01 - zit. nach juris).

    So bestand die von § 80 Abs. 1 Satz 1 und 2 LBauO M-V a.F. (jetzt § 58 Abs. 1 Satz 1 und 2 LBauO M-V) umfasste Verpflichtung, eine bauliche Anlage instand zu halten, ungeachtet der Frage, ob sie einmal in einem ordnungsgemäßen Zustand errichtet worden ist (vgl. OVG Münster, U. v. 15.07.2002 - 7 A 3098/01 - zit. nach juris).

  • VG Saarlouis, 08.12.2004 - 5 K 117/04
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2008 - 3 L 18/02
    In diesem Falle ist die Gefahr des Übergreifens eines Brandes, der durch die Errichtung einer Gebäudeabschlusswand gebannt werden soll, nicht mehr gegeben (vgl. VG des Saarlandes, U. v. 08.12.2004 - 5 K 117/04 - zitiert nach juris Rn. 28).
  • VG Dessau, 17.03.2004 - 1 A 452/02
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2008 - 3 L 18/02
    Der Widerruf einer Baugenehmigung ist damit nicht ausgeschlossen, trifft aber eine andere Regelung (VG Dessau, U. v. 17.3.2004 -1 A 452/02 - zit. nach juris).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 23.83

    Berücksichtigung des bundesrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bzgl.

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2008 - 3 L 18/02
    Es ist nämlich sinnwidrig, müsste der Bauherr bauliche Anlagen abreißen oder umbauen, deren Wiedererrichtung sogleich nach Vollzug gestattet werden müsste (vgl. BVerwG, U. v. 06.12.1985 - 4 C 23/83 - NJW 1986, 1186).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2002 - 7 B 508/01

    Ordnungsverfügung zur Anbringung einer Nottreppe als 2. Rettungsweg;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2008 - 3 L 18/02
    Kommt es zu einem solchen, jederzeit möglichen Brand, ist auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit mit einer Gefährdung von Leben und Gesundheit der Personen zu rechnen, die sich in den hier in Rede stehenden Tüschenhäusern aufhalten (vgl. OVG Münster, B. v. 22.07.2002 - 7 B 508/01 - NVwZ-RR 2003, 722).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.1995 - 3 M 154/94

    Abstandsflächen; Grenzabstand; Tüsche; Nachbarrecht

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2008 - 3 L 18/02
    Im vorliegenden Fall hat der Senat bereits herausgehoben, dass das Ensemble X. eine besondere städtebauliche Gestaltung aufweist, die es geradezu gebietet, dass es sich die vorhandene wie eine neue Bebauung in Dimension und Anordnung an die bestehende Bebauung mit schmalen Giebelhäusern, die durch Tüschen getrennt sind, hält (Senatsbeschluss v. 20.07.1995 - 3 M 154/04 - BRS 57 Nr. 160).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2013 - 3 L 4/08

    Festsetzung der Berücksichtigung von Dachvorsprüngen und Terrassen bei der

    Es ist nämlich sinnwidrig, müsste der Bauherr bauliche Anlagen abreißen oder umbauen, deren Wiedererrichtung sogleich nach Vollzug gestattet werden müsste (OEufach0000000005, B. v. 12.09.2008 - 3 L 18/02 -, NordÖR 2009, 83 = BauR 2009, 1433 = BRS 73 Nr. 187 unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 06.12.1985 - 4 C 23/83 -, NJW 1986, 1186).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2018 - 3 M 39/18

    Nachbaranfechtung einer - nicht beantragten - Abweichungsentscheidung;

    Schutzniveaugleiche Bauausführungen sollen daher zugelassen werden (OVG Greifswald, B. v. 12.09.2008 - 3 L 18/02 - NordÖR 2009, 83 = BauR 2009, 1433 = BRS 73 Nr. 187).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.04.2012 - 3 L 3/08

    Rechtswidrigkeit einer Anordnung zum Rückbau eines Wochenendhauses - Ermittlung

    Es ist nämlich sinnwidrig, müsste der Bauherr bauliche Anlagen abreißen oder umbauen, deren Wiedererrichtung sogleich nach Vollzug gestattet werden müsste (OEufach0000000005, B. v. 12.09.2008 - 3 L 18/02 -, NordÖR 2009, 83 = BauR 2009, 1433 = BRS 73 Nr. 187 unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 06.12.1985 - 4 C 23/83 -, NJW 1986, 1186).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2017 - 2 L 78/16

    Anpassung eines Hochhauses an den baulichen Brandschutz

    Soweit es um den baulichen (vorbeugenden) Brandschutz geht, ist zu berücksichtigen, dass mit der Entstehung eines Brandes in einem Gebäude praktisch jederzeit gerechnet werden muss (OVG NW, Urt. v. 25.08.2010 - 7 A 749/09 -, juris, RdNr. 50 ff.; OVG MV, Beschl. v. 12.09.2008 - 3 L 18/02 -, juris, RdNr. 33; VGH BW, Beschl. v. 29.03.2011 - 8 S 2910/10 -, juris, RdNr. 24, m.w.N.; SächsOVG, Beschl. v. 21.08.2013 - 1 B 353/13 -, juris, RdNr. 7).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2012 - 3 L 12/08

    Bauaufsichtliche Anordnung zum Rückbau eines Wochenendhauses, eines Anbaus und

    Es ist nämlich sinnwidrig, müsste der Bauherr bauliche Anlagen abreißen oder umbauen, deren Wiedererrichtung sogleich nach Vollzug gestattet werden müsste (OVG Greifswald, B. v. 12.09.2008 - 3 L 18/02 -, NordÖR 2009, 83 = BauR 2009, 1433 = BRS 73 Nr. 187 unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 06.12.1985 - 4 C 23/83 -, NJW 1986, 1186).
  • OVG Sachsen, 18.04.2018 - 1 B 141/16

    Verwirkung; Abänderungsantrag; vorbeugender Brandschutz

    Der Senat geht dabei in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht davon aus, dass die genannte Vorschrift die Bauaufsichtsbehörde auch in den Fällen bestandsgeschützter Bauten ermächtigt, zur Abwehr von Gefahren Anordnungen zu treffen, mit denen eine Anpassung an veränderte baurechtliche Vorschriften erreicht werden soll (vgl. im Zusammenhang mit ähnlichen landesrechtlichen Vorschriften OVG M-V, Beschl. v. 12. September 2008, BauR 2009, 1433; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 12. Dezember 1012, DVBl. 2013, 316, m. w. N.; OVG NRW, Urt. v. 25. August 2010, NVwZ-RR 2011, 47, m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2013 - 3 M 98/13

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen bauordnungsrechtliche Maßnahme zur Entfernung

    Die Aufsichtsbehörde kann somit einem Störer eine Maßnahme aufgeben, die, wollte er sie durchführen, einer Baugenehmigung bedürfte (vgl. schon OEufach0000000005, B. v. 12.09.2008 - 3 L 18/02 - NordÖR 2009, 83 = BauR 2009, 1433).
  • OVG Sachsen, 21.08.2013 - 1 B 353/13

    Bauaufsichtliche Anordnung, Zweiter Rettungsweg, Gefahr, Bestandsschutz

    Der Senat geht dabei in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht davon aus, dass die genannte Vorschrift die Bauaufsichtsbehörde auch in den Fällen bestandsgeschützter Bauten ermächtigt, zur Abwehr von Gefahren Anordnungen zu treffen, mit denen eine Anpassung an veränderte baurechtliche Vorschriften erreicht werden soll (vgl. im Zusammenhang mit ähnlichen landesrechtlichen Vorschriften OVG M-V, Beschl. v. 12. September 2008, BauR 2009, 1433; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 12. Dezember 1012, DVBl. 2013, 316, m. w. N.; OVG NRW, Urt. v. 25. August 2010, NVwZ-RR 2011, 47, m. w. N.).7 Für eine nachträgliche Maßnahme des Brandschutzes fordernde Anordnung ist das Vorliegen einer erheblichen Gefahr erforderlich.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2013 - 3 M 100/13

    Nicht standsichere Solarpanelle sind zu entfernen!

    Die Aufsichtsbehörde kann somit einem Störer eine Maßnahme aufgeben, die, wollte er sie durchführen, einer Baugenehmigung bedürfte (vgl. schon OVG Greifswald, B. v. 12.09.2008 - 3 L 18/02 - NordÖR 2009, 83 = BauR 2009, 1433).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2013 - 3 M 99/13

    Nicht standsichere Solarpanelle sind zu entfernen!

    Die Aufsichtsbehörde kann somit einem Störer eine Maßnahme aufgeben, die, wollte er sie durchführen, einer Baugenehmigung bedürfte (vgl. schon OVG Greifswald, B. v. 12.09.2008 - 3 L 18/02 - NordÖR 2009, 83 = BauR 2009, 1433).
  • VG Schwerin, 14.05.2014 - 2 A 649/12

    Abweichung für Tür in Brandwand

  • VG Schwerin, 14.02.2013 - 2 A 1774/10

    Abweichung von Abstandserfordernis bei weicher Bedachung (Reetdach)

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