Rechtsprechung
   VG Leipzig, 05.10.2015 - 3 L 183/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34294
VG Leipzig, 05.10.2015 - 3 L 183/15 (https://dejure.org/2015,34294)
VG Leipzig, Entscheidung vom 05.10.2015 - 3 L 183/15 (https://dejure.org/2015,34294)
VG Leipzig, Entscheidung vom 05. Oktober 2015 - 3 L 183/15 (https://dejure.org/2015,34294)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,34294) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08

    Waffenschein, Unzuverlässigkeit, verfassungsfeindliche Bestrebungen,

    Auszug aus VG Leipzig, 05.10.2015 - 3 L 183/15
    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.9.2009 - 6 C 29/08 - ergebe sich, dass verfassungsfeindliche Aktivitäten regelmäßig auch dann der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse entgegenstünden, wenn entsprechende Aktivitäten im Rahmen der Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei ausgeübt werden.

    Auch die systematische Abgrenzung zu § 5 Abs. 2 Nr. 2b WaffG fordert dies, da dort lediglich an das organisationsbezogene Merkmal der Mitgliedschaft angeknüpft wird Diese Sichtweise steht im Einklang mit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 30.9.2009 - 6 C 29/08 - ; dort genügte die Eigenschaft des Klägers als Mitglied und Vorsitzender der Deutschen Volksunion nicht für die Begründung einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit.

    Die Behörde muss daher im Einzelfall feststellen, ob die vom Betroffenen verfolgten Bestrebungen gegen Verfassungsgrundsätze, den Gedanken der Völkerverständigung oder Menschenrechte verstoßen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 30.9.2009, a.a.O.; Gade/Stoppa, WaffG, § 5 Rz. 29; Steindorf, Waffenrecht, § 5 Rz. 21).

    Vor diesen Konsequenzen schützt das Parteienprivileg des Art. 21 GG nicht (BVerwG, Urt. v. 30.9.2009, a.a.O.).

  • VG Weimar, 09.01.2013 - 1 E 1194/12

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Auszug aus VG Leipzig, 05.10.2015 - 3 L 183/15
    Im Unterschied zu § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG , wonach die Mitgliedschaft in einem unanfechtbar verbotenen Verein oder einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, zur Regelunzuverlässigkeit führt, knüpft der Begriff des "Verfolgens" verfassungsfeindlicher Betätigung immer an die aktive individuelle Betätigung an (vgl. VG Weimar, Beschl. v. 9.1.2013 - 1 E 1194/12 We -, [...] Rn. 7).

    Die Mitgliedschaft in einer entsprechenden Vereinigung ist somit eine notwendige, doch keine hinreichende Bedingung (vgl. VG Weimar, Beschl. v. 9.1.2013, a. a. O.).

    Für die Annahme der Unzuverlässigkeit i. S. v. § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG kann deshalb die bloße Mitgliedschaft ohne zusätzlich hinzutretende, in der Person des Betreffenden liegende Umstände nicht genügen (so aber VG Bayreuth, Beschl. v. 10.10.2012 - B 1 S 12.648 -, ; VG Weimar, Beschl. v. 9.1.2013, a. a. O., VG Bremen, Beschl. v. 8.8.2014 - 2 K 1002/13 -, ).

  • VG Bayreuth, 10.10.2012 - B 1 S 12.648

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

    Auszug aus VG Leipzig, 05.10.2015 - 3 L 183/15
    Für die Annahme der Unzuverlässigkeit i. S. v. § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG kann deshalb die bloße Mitgliedschaft ohne zusätzlich hinzutretende, in der Person des Betreffenden liegende Umstände nicht genügen (so aber VG Bayreuth, Beschl. v. 10.10.2012 - B 1 S 12.648 -, ; VG Weimar, Beschl. v. 9.1.2013, a. a. O., VG Bremen, Beschl. v. 8.8.2014 - 2 K 1002/13 -, ).
  • OVG Sachsen, 15.03.2010 - 3 A 451/08

    Regelfall des § 5 Abs 2 WaffG

    Auszug aus VG Leipzig, 05.10.2015 - 3 L 183/15
    Dabei war bezüglich der beiden Waffenbesitzkarten der Auffangstreitwert nicht um einen Betrag von 750, 00 EUR je weitere Waffe zu erhöhen, weil im vorliegenden Fall nicht eine Vielzahl von Waffenbesitzkarten oder Waffen betroffen ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20.3.2008 - 3 BS 306/07 -, [...]; Beschl. v. 15.3.2010 - 3 A 451/08 -, Rn. 8).
  • VG Bremen, 08.08.2014 - 2 K 1002/13

    Widerruf einer Waffenerlaubnis und Waffenverbot gegen Funktionsträger der NPD

    Auszug aus VG Leipzig, 05.10.2015 - 3 L 183/15
    Für die Annahme der Unzuverlässigkeit i. S. v. § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG kann deshalb die bloße Mitgliedschaft ohne zusätzlich hinzutretende, in der Person des Betreffenden liegende Umstände nicht genügen (so aber VG Bayreuth, Beschl. v. 10.10.2012 - B 1 S 12.648 -, ; VG Weimar, Beschl. v. 9.1.2013, a. a. O., VG Bremen, Beschl. v. 8.8.2014 - 2 K 1002/13 -, ).
  • VG Karlsruhe, 17.05.2004 - 2 K 1002/03

    Rückführung von Ashkali in das Kosovo: Zumutbare Möglichkeit der freiwilligen

    Auszug aus VG Leipzig, 05.10.2015 - 3 L 183/15
    Durch die Regelung des § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG werde die Anwendung der Nr. 3 nicht gänzlich gesperrt; unter Bezugnahme auf das Urteil des VG Bremen vom 8.8.2014 - 2 K 1002/03 - und das Urteil des BVerwG vom 21.7.2010 - Az. 6 C 2 - verweist die Antragsgegnerin darauf, dass ein lediglich aktives Tätigwerden ausreiche und ein kämpferischaggressives Vorgehen nicht notwendig sei.
  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD

    Zur Regelunzuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG a.F. führen andererseits entgegen einer verbreiteten Ansicht (vgl. VG Leipzig, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 3 L 183/15 - juris Rn. 23; Bushart, in: Apel/Bushart, Waffenrecht, Band 2: Waffengesetz, 3. Aufl. 2004, § 5 Rn. 39; Gade, Waffengesetz, 2. Aufl. 2018, § 5 Rn. 29; Beaucamp, DÖV 2018, 709 ) nicht nur solche Aktivitäten, die die Bereitschaft erkennen lassen, die Waffe zukünftig zum Kampf gegen die verfassungsmäßige Ordnung einzusetzen.
  • VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)

    Ob darüber hinaus auch ein aktives, ziel- und zweckgerichtetes, nicht notwendigerweise aggressiv-kämpferisches Vorgehen in oder außerhalb einer Vereinigung gegen ein in § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG a.F. genanntes Schutzgut erforderlich ist, wofür eine rechtsextremistische Gesinnung allein und auch die Ausübung eines Funktionärsamtes nicht ausreiche (VG Dresden, Urteil vom 23. Juni 2016 - 4 K 286/16 -, juris; VG Leipzig, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 3 L 183/15 -, juris Rdnr. 21; VG Dresden, Beschluss vom 31. August 2015 - 4 L 304/15 -, juris Rdnr. 16; ), kann dahinstehen.
  • VG Greifswald, 18.12.2017 - 6 B 2431/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines NPD-Funktionärs

    Ob darüber hinaus auch ein aktives, ziel- und zweckgerichtetes, nicht notwendigerweise aggressiv-kämpferisches Vorgehen in oder außerhalb einer Vereinigung gegen ein in § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG a.F. genanntes Schutzgut erforderlich ist, wofür eine rechtsextremistische Gesinnung allein und auch die Ausübung eines Funktionärsamtes nicht ausreiche (VG Dresden, Urteil vom 23. Juni 2016 - 4 K 286/16 -, juris; VG Leipzig, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 3 L 183/15 -, juris Rdnr. 21; VG Dresden, Beschluss vom 31. August 2015 - 4 L 304/15 -, juris Rdnr. 16; ), kann dahinstehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht