Rechtsprechung
VG Aachen, 13.05.2009 - 3 L 185/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unbegründetheit des Verpflichtungsbegehrens auf Erteilung eines Jahresjagdscheins bei der Aussetzung der Entscheidung über die Erteilung aufgrund eines gegen den Bewerber eingeleiteten Strafverfahrens
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kein Jagdschein für Tierquäler
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Jäger wegen Tierquälerei verurteilt - Solange über die Berufung nicht entschieden ist, wird sein Jagdschein nicht verlängert
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Saarland, 12.06.2006 - 1 W 25/06
Kein Anordnungsanspruch im Falle der rechtmäßigen Aussetzung des …
Auszug aus VG Aachen, 13.05.2009 - 3 L 185/09
Ist die Aussetzungsentscheidung zu Recht ergangen, d.h. hat die Behörde die Voraussetzungen des § 17 Abs. 5 BJagdG zu Recht bejaht und hat sie ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt, so ist ein Verpflichtungsbegehren auf Erteilung des Jahresjagdscheins unbegründet, Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 12. Februar 1980 - 9 B 1824/79 -, OVGE 34, 309-311; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 12. Juni 2006 - 1 W 25/06 -, juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.1995 - 22 B 14/95
Neubewertung einer Hausarbeit; Übungsschein
Auszug aus VG Aachen, 13.05.2009 - 3 L 185/09
Die Kammer bemerkt hierzu lediglich Folgendes: Im Wege der einstweiligen Anordnung kann nur die vorläufige Sicherung eines Rechts begehrt werden, vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse 5. Januar 1995 - 22 B 14/95 -, NVwZ-RR 1995, 329 und vom 4. November 1994 - 17 B 1870/93 - Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl. 2008, Rz. 211; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 123 Rz.13 ff, kritisch: Schoch in Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: März 2008, § 123 Rdnr. 141ff., es sei denn, die Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Anordnungsverfahren ist ausnahmsweise im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes notwendig. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1999 - 8 B 397/99
Anspruch auf Einbürgerung
Auszug aus VG Aachen, 13.05.2009 - 3 L 185/09
vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 9. November 1999 - 8 B 397/99 - Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rz. 211, m.w.N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1980 - 9 B 1824/79
Auszug aus VG Aachen, 13.05.2009 - 3 L 185/09
Ist die Aussetzungsentscheidung zu Recht ergangen, d.h. hat die Behörde die Voraussetzungen des § 17 Abs. 5 BJagdG zu Recht bejaht und hat sie ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt, so ist ein Verpflichtungsbegehren auf Erteilung des Jahresjagdscheins unbegründet, Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 12. Februar 1980 - 9 B 1824/79 -, OVGE 34, 309-311; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 12. Juni 2006 - 1 W 25/06 -, juris.