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   VG Saarlouis, 17.12.2014 - 3 L 2066/14   

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https://dejure.org/2014,41623
VG Saarlouis, 17.12.2014 - 3 L 2066/14 (https://dejure.org/2014,41623)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 17.12.2014 - 3 L 2066/14 (https://dejure.org/2014,41623)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 3 L 2066/14 (https://dejure.org/2014,41623)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.09.1972 - II ZR 28/69
    Auszug aus VG Saarlouis, 17.12.2014 - 3 L 2066/14
    Die in ihrer Gesamtheit lediglich hilfsweise gestellten Anträge des Antragstellers zu 2), der als natürliche Person und nicht als Teil des Organs Regionalversammlung und daher prozessual als ein anderes Rechtssubjekt als der Antragsteller zu 1) tätig wird, sind als sogenannte eventuelle subjektive Antragshäufung unzulässig.(Vgl. Zur eventuellen subjektiven Klagehäufung BGH, Urteil vom 25.09.1972 - II ZR 28/69 - MDR 1973, 742 = NJW 1972, 2302 (nur Leitsätze) = juris.).
  • BVerwG, 11.07.1985 - 7 C 59.84

    Anforderungen an die Rückforderung von Fraktionszuschüssen wegen zweckwidriger

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.12.2014 - 3 L 2066/14
    Diese sind indes weder aus den Grundrechten herzuleiten noch im Schutzbereich der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG angesiedelt, sondern dem Organ oder Organteil im Interesse der Körperschaft verliehen, der dieses als Organ oder Organteil angehört.(Vgl. zur fehlenden Grundrechtsfähigkeit eines Innenrechtsträgers OVG Münster, Beschluss vom 27.09.2002 - 15 B 855/02 - OVG Münster, Urteil vom 10.09.1982 - 15 A 1223/80 - zur Rechtsweggarantie BVerwG, Urteil vom 11.07.1985 - 7 C 59.84.) Vor diesem Hintergrund folgt die Kammer der ständigen Rechtsprechung des OVG Münster, die für den Anordnungsgrund in einem Organstreit nicht auf die subjektive Betroffenheit des jeweiligen Antragstellers abstellt, sondern darauf, ob die einstweilige Anordnung im Interesse der Körperschaft objektiv notwendig bzw. - bei einer Vorwegnahme der Hauptsache - unabweisbar erscheint.(Vgl. zu dieser Rspr. insbesondere den Beschluss vom 27.09.2002 - 15 B 855/02 -, NVwZ-RR 2003, 228 = juris, m.w.N. sowie den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15.08.2008 - 1 L 1272/08 -, juris.) Die Veranstaltung eines Neujahrsempfangs und die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit durch den Antragsteller erscheinen im Interesse des Regionalverbandes jedoch weder objektiv notwendig noch gar unabweisbar.
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.12.2014 - 3 L 2066/14
    In einem solchen Fall kann ein Anordnungsanspruch nur dann bejaht werden, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht.(Vgl. statt vieler Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 19. Aufl., 2013, § 123, Rdnr. 14sowie BVerwG, Urteil vom 18.04.2013 - 10 C 9/12 - NVwZ 2013, 1344 = juris, Rn. 22; jeweils m.z.N.) Hiervon kann vorliegend jedoch nicht ausgegangen werden; vielmehr sind die Erfolgsaussichten insoweit gering.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1982 - 15 A 1223/80

    Rauchen in Ratssitzungen

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.12.2014 - 3 L 2066/14
    Diese sind indes weder aus den Grundrechten herzuleiten noch im Schutzbereich der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG angesiedelt, sondern dem Organ oder Organteil im Interesse der Körperschaft verliehen, der dieses als Organ oder Organteil angehört.(Vgl. zur fehlenden Grundrechtsfähigkeit eines Innenrechtsträgers OVG Münster, Beschluss vom 27.09.2002 - 15 B 855/02 - OVG Münster, Urteil vom 10.09.1982 - 15 A 1223/80 - zur Rechtsweggarantie BVerwG, Urteil vom 11.07.1985 - 7 C 59.84.) Vor diesem Hintergrund folgt die Kammer der ständigen Rechtsprechung des OVG Münster, die für den Anordnungsgrund in einem Organstreit nicht auf die subjektive Betroffenheit des jeweiligen Antragstellers abstellt, sondern darauf, ob die einstweilige Anordnung im Interesse der Körperschaft objektiv notwendig bzw. - bei einer Vorwegnahme der Hauptsache - unabweisbar erscheint.(Vgl. zu dieser Rspr. insbesondere den Beschluss vom 27.09.2002 - 15 B 855/02 -, NVwZ-RR 2003, 228 = juris, m.w.N. sowie den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15.08.2008 - 1 L 1272/08 -, juris.) Die Veranstaltung eines Neujahrsempfangs und die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit durch den Antragsteller erscheinen im Interesse des Regionalverbandes jedoch weder objektiv notwendig noch gar unabweisbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1992 - 15 B 2283/92

    Öffentlichkeitsarbeit; Ratsfraktion

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.12.2014 - 3 L 2066/14
    Von daher spricht vieles dafür, dass der auf körperschaftsinterne Zwecke begrenzte Sinn der Fraktionsarbeit - ebenso wie beim einzelnen Körperschaftsmitglied - deren Darstellung gegenüber der Öffentlichkeit nicht einschließt.(Vgl. nur OVG Münster, Beschluss vom 12.06.1992 - 15 B 2283/92 -, DVBl. 1993, 212 = DÖV 1993, 207 = juris, m.w.N.) Dem braucht vorliegend jedoch nicht weiter nachgegangen zu werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2002 - 15 B 855/02

    Ersetzung eines Mitglieds des Ratsausschusses; Rücktritt des gewählten Mitglieds;

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.12.2014 - 3 L 2066/14
    Diese sind indes weder aus den Grundrechten herzuleiten noch im Schutzbereich der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG angesiedelt, sondern dem Organ oder Organteil im Interesse der Körperschaft verliehen, der dieses als Organ oder Organteil angehört.(Vgl. zur fehlenden Grundrechtsfähigkeit eines Innenrechtsträgers OVG Münster, Beschluss vom 27.09.2002 - 15 B 855/02 - OVG Münster, Urteil vom 10.09.1982 - 15 A 1223/80 - zur Rechtsweggarantie BVerwG, Urteil vom 11.07.1985 - 7 C 59.84.) Vor diesem Hintergrund folgt die Kammer der ständigen Rechtsprechung des OVG Münster, die für den Anordnungsgrund in einem Organstreit nicht auf die subjektive Betroffenheit des jeweiligen Antragstellers abstellt, sondern darauf, ob die einstweilige Anordnung im Interesse der Körperschaft objektiv notwendig bzw. - bei einer Vorwegnahme der Hauptsache - unabweisbar erscheint.(Vgl. zu dieser Rspr. insbesondere den Beschluss vom 27.09.2002 - 15 B 855/02 -, NVwZ-RR 2003, 228 = juris, m.w.N. sowie den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15.08.2008 - 1 L 1272/08 -, juris.) Die Veranstaltung eines Neujahrsempfangs und die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit durch den Antragsteller erscheinen im Interesse des Regionalverbandes jedoch weder objektiv notwendig noch gar unabweisbar.
  • VG Düsseldorf, 15.08.2008 - 1 L 1272/08

    Antrag einer Ratsfraktion auf Nutzung des Plenarsaales des Rathauses der Stadt

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.12.2014 - 3 L 2066/14
    Diese sind indes weder aus den Grundrechten herzuleiten noch im Schutzbereich der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG angesiedelt, sondern dem Organ oder Organteil im Interesse der Körperschaft verliehen, der dieses als Organ oder Organteil angehört.(Vgl. zur fehlenden Grundrechtsfähigkeit eines Innenrechtsträgers OVG Münster, Beschluss vom 27.09.2002 - 15 B 855/02 - OVG Münster, Urteil vom 10.09.1982 - 15 A 1223/80 - zur Rechtsweggarantie BVerwG, Urteil vom 11.07.1985 - 7 C 59.84.) Vor diesem Hintergrund folgt die Kammer der ständigen Rechtsprechung des OVG Münster, die für den Anordnungsgrund in einem Organstreit nicht auf die subjektive Betroffenheit des jeweiligen Antragstellers abstellt, sondern darauf, ob die einstweilige Anordnung im Interesse der Körperschaft objektiv notwendig bzw. - bei einer Vorwegnahme der Hauptsache - unabweisbar erscheint.(Vgl. zu dieser Rspr. insbesondere den Beschluss vom 27.09.2002 - 15 B 855/02 -, NVwZ-RR 2003, 228 = juris, m.w.N. sowie den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15.08.2008 - 1 L 1272/08 -, juris.) Die Veranstaltung eines Neujahrsempfangs und die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit durch den Antragsteller erscheinen im Interesse des Regionalverbandes jedoch weder objektiv notwendig noch gar unabweisbar.
  • VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 12/14
    2.) den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17.12.2014, Az.: 3 L 2066/14,.

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29.12.2014 - 2 B 409/14 - und der Beschluss des Verwaltungsge- richts des Saarlandes vom 17.12.2014 - 3 L 2066/14 - verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 60 Abs. 1 SVerf), auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (Art. 60 Abs. 1 SVerf) und auf Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 12 Abs. 1 SVerf).

    Mit Beschluss vom 17.12.2014 - 3 L 2066/14 - lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweili- gen Anordnung mit der Begründung ab, zu den Aufgaben eines einzelnen frak- tionslosen Mitgliedes der Regionalversammlung gehöre das Betreiben von Öf- fentlichkeitsarbeit nicht.

  • OVG Saarland, 29.12.2014 - 2 B 409/14

    Nutzung gemeindeeigener Räume für Veranstaltungen eines fraktionslosen

    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17.12.2014 - 3 L 2066/14 - wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 17.12.2014 - 3 L 2066/14 - hat das Verwaltungsgericht die Anträge zurückgewiesen.

    Die gemäß § 146 Abs. 1 VwGO statthafte Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 17.12.2014 - 3 L 2066/14 - ist zulässig, aber unbegründet.

  • OVG Saarland, 05.01.2015 - 2 B 1/15

    Anhörungsrüge wegen Gehörsverstoß in einer Beschwerdeentscheidung

    Den nach einer Mitteilung des Antragsgegners vom 9.12.2014, dass eine Nutzungsüberlassung an - wie im Falle des Antragstellers - fraktionslose Mitglieder der Regionalversammlung nicht vorgesehen sei, und nach entsprechender (ergänzender) Antragstellung seinerseits unter demselben Datum "hilfsweise" auch mit einem Verweis auf seine Eigenschaft als "Einwohner" des Regionalverbands zur Durchsetzung seines Anliegens gestellten Anordnungsantrag (§ 123 Abs. 1 VwGO) hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 17.12.2014 - 3 L 2066/14 - zurückgewiesen.
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