Rechtsprechung
VG Koblenz, 04.04.2014 - 3 L 229/14.KO |
Kurzfassungen/Presse (7)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Studierverbot rechtmäßig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verbot eines Studiums nach verbüßter Haftstrafe
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Terrorhelfer darf nicht Informatik studieren
- lto.de (Kurzinformation)
Ausländerbehörde - Verurteilter Terrorhelfer darf nicht in Deutschland studieren
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Studierverbot rechtmäßig
- rhein-zeitung.de (Pressemeldung, 17.04.2014)
Verurteilter Al-Kaida-Unterstützer darf nicht Informatik studieren
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Studierverbot für Al Qaida-Unterstützer nach Haftentlassung rechtmäßig - Studierverbot wurde von Ausländerbehörde ermessensfehlerfrei verfügt
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 04.04.2014 - 3 L 229/14.KO
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2014 - 7 B 10433/14
Wird zitiert von ...
- VG Koblenz, 21.01.2016 - 3 K 108/15
Ausweisung eines Ausländers trotz Abkehr von seinen Straftaten rechtmäßig
Die Entscheidung hierüber steht im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Stelle, das nach § 114 Satz 1 VwGO nur einer eingeschränkten Kontrolle unterliegt (vgl. OVG Rh-Pf., B.v. 27.08.2014, 7 B 10433/14.OVG und VG Koblenz, B.v. 04.04.2014, 3 L 229/14.KO).Zusammengefasst halte der Kreisrechtsausschuss unter den o.a. Umständen das über das (betriebene) Bachelorstudium hinausgehende Studierverbot für zweckmäßig, so dass auch die Anordnung des Sofortvollzugs insoweit mit der Begründung, wie sie das Verwaltungsgericht Koblenz mit Beschluss vom 4. April 2014 (3 L 229/14.KO) für korrekt gehalten habe, aufrechterhalten bleibe.