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   VG Cottbus, 10.12.2008 - 3 L 238/08   

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VG Cottbus, 10.12.2008 - 3 L 238/08 (https://dejure.org/2008,34327)
VG Cottbus, Entscheidung vom 10.12.2008 - 3 L 238/08 (https://dejure.org/2008,34327)
VG Cottbus, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 3 L 238/08 (https://dejure.org/2008,34327)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1994 - 1 S 1144/94

    Keine lediglich konkludente Anordnung der sofortigen Vollziehung möglich;

    Auszug aus VG Cottbus, 10.12.2008 - 3 L 238/08
    Denn während von der nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO grundsätzlich erforderlichen besonderen Begründung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung unter den Voraussetzungen des § 80 Abs. 3 Satz 2 VwGO abgesehen werden kann, lässt das Gesetz eine Ausnahme von der ausdrücklichen Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht zu (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 30. April 1994 - 1 S 1144/94 -, NVwZ 1995, 8813).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2008 - 1 S 155.08

    Ordnungsverfügung: Beseitigung einer Werbeanlage an einer Bundesautobahn;

    Auszug aus VG Cottbus, 10.12.2008 - 3 L 238/08
    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann auch nicht der Begründung des Widerspruchsbescheides entnommen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Oktober 2008 - 1 S 155.08 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2014 - 3 L 138/11

    Ehemalige DDR; Zugehörigkeit von Leitungen zur öffentlichen Abwasseranlage;

    Die nunmehr geltenden âEURŽSatzungsregelungen des Beklagten (Satzung des Zweckverbandes B. über den Anschluss an die öffentlichen âEURŽâEURŽSchmutzwasseranlagen und ihre Benutzung - SWS - vom 29.04.2002 in der âEURŽFassung der 2. Änderungssatzung vom 18.04.2006), hat der Senat in seinem Beschluss vom 27.04.2009 - 3 L 238/08 insoweit nicht beanstandet, als er ausgeführt hat :âEURŽ.
  • BVerfG, 11.03.2015 - 1 BvL 8/14

    Unzulässigkeit der Vorlage des § 2 Abs. 1 Nr. 13 Hamburgisches

    Darüber hinaus haben auch für das Recht des Nichtraucherschutzes verschiedene Fachgerichte festgestellt, dass auf eine Spielhalle oder grundsätzlich vergleichbare Einrichtungen auch die Vorschriften über den Nichtraucherschutz in Gaststätten Anwendung finden können, wenn dort gleichzeitig eine Gaststätte betrieben wird (vgl. BAG, Urteil vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 241/08 -, NJW 2009, S. 2698 ; SächsVerfGH, Beschluss vom 20. November 2008 - Vf. 63-IV-08 -, juris, Rn. 30; BayVGH München, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 9 CE 10.3177 -, juris, Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2009 - OVG 1 S 8.09 -, juris, Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 322 SsBs 75/09 -, juris, Rn. 2 ff.; VG Cottbus, Urteil vom 14. Juni 2012 - 3 K 958/11 -, juris, Rn. 20; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 L 251/11 -, juris, Rn. 10 f.; VG Minden, Beschluss vom 17. November 2011 - 3 L 463/11 -, juris, Rn. 18 ff. ; VG Cottbus, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 3 L 238/08 -, juris, Rn. 5; vgl. auch jüngst VG Saarland, Beschluss vom 11. August 2014 - 1 L 809/14 -, juris, Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2021 - 13 S 3272/20

    Erstreckung der Anordnung der sofortigen Vollziehung auf eine Verböserung im

    Eine gleichsam dynamische, auch in der Zukunft neu erlassene oder wesentlich geänderte ("verschärfte") Verwaltungsakte miteinschließende Vollziehungsanordnung "auf Vorrat" widerspricht Wortlaut, Systematik und Regelungszweck der gesetzlichen Ermächtigung in § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 VwGO (vgl. Schoch a. a. O. § 80 Rn. 11 ff., 223 ff., 242 ff.; Külpmann a. a. O. Rn. 725 ff.; VG Cottbus, Beschluss vom 10.12.2008 - 3 L 238/08 - juris Rn. 1 f.).
  • VG Cottbus, 14.06.2012 - 3 K 958/11

    Gesundheit; Hygiene; Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)

    So liegt der Fall hier, da in den von der Klägerin betriebenen Spielhallen auch nichtalkoholische Getränke ausgeschenkt werden (vgl. Beschluss der Kammer vom 10. Dezember 2008 - 3 L 238/08 - S. 5 des EA).
  • VG Cottbus, 25.10.2011 - 3 L 251/11

    Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)

    So liegt der Fall hier, da in den von der Antragstellerin betriebenen Spielhallen auch nichtalkoholische Getränke ausgeschenkt werden (vgl. Beschluss der Kammer vom 10. Dezember 2008 - 3 L 238/08 - S. 5 des EA).
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