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   VG Cottbus, 25.10.2011 - 3 L 251/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8111
VG Cottbus, 25.10.2011 - 3 L 251/11 (https://dejure.org/2011,8111)
VG Cottbus, Entscheidung vom 25.10.2011 - 3 L 251/11 (https://dejure.org/2011,8111)
VG Cottbus, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - 3 L 251/11 (https://dejure.org/2011,8111)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 GastG, § 2 Abs 1 Nr 8 PassivrauchSchG BB, § 3 Nr 8 PassivrauchSchG BB, § 4 Abs 2 S 1 PassivrauchSchG BB, Art 12 Verf BB, Art 49 Verf BB
    Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rauchverbot in Spielhallen bestätigt

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 59.86

    Versagung der Gaststättenerlaubnis - Versagung für Verabreichnung von Speisen -

    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2011 - 3 L 251/11
    Zudem folgt aus der Unterscheidung in der Spielhallenverordnung nicht, dass in einem erlaubnisbedürftigen Spielhallenunternehmen nicht nebenbei auch noch andere gewerbliche Leistungen, etwa wie hier Leistungen eines Gaststättenbetriebes, angeboten werden können (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 4. Oktober 1988 - 1 C 59/86 - Rn. 12, zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 10 S 2392/09

    Nichtraucherschutz in Gaststätten - bauliche Voraussetzungen für Nebenräume

    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2011 - 3 L 251/11
    Eine stärkere Belastung solcher Betriebe, die von tatbestandlich klar abgegrenzten willkürfreien Ausnahmen vom strikten Rauchverbot nicht erfasst werden, ist somit durch sachliche Gründe gerechtfertigt (Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 10 S 2392/09 - GewArch 2010, 168).
  • VG Cottbus, 10.12.2008 - 3 L 238/08

    Reichweite der Anordnung der sofortigen Vollziehung nach reformatio in peius

    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2011 - 3 L 251/11
    So liegt der Fall hier, da in den von der Antragstellerin betriebenen Spielhallen auch nichtalkoholische Getränke ausgeschenkt werden (vgl. Beschluss der Kammer vom 10. Dezember 2008 - 3 L 238/08 - S. 5 des EA).
  • BayObLG, 29.09.1994 - 3 ObOWi 71/94
    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2011 - 3 L 251/11
    Da auch ein mittelbarer Vorteil Gewinn ist, liegt Gewerbsmäßigkeit insbesondere auch dann vor, wenn unentgeltliche Leistungen nicht nur aus Gastlichkeit oder sonstigen persönlichen Gründen angeboten werden, sondern damit in erster Linie der Zweck verfolgt wird, den so Bewirteten in Zukunft als Gast oder Kunden zu gewinnen oder zu erhalten oder durch seine Empfehlung den Kundenkreis zu erweitern (Metzner aaO Rn. 18f.; Ennuschat in Tettinger/Wank, Gewerbeordnung, Kommentar, 8. Auflage, § 1 Rn. 17) oder durch die Verabreichung von [unentgeltlichen] Getränken z.B. den Spielbetrieb zu stabilisieren oder zu fördern (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 29. September 1994 - 3 ObOWi 71/94 - Rn. 18, zitiert nach juris).
  • KG, 28.08.2018 - 5 U 174/17

    Spielhallen - Wettbewerbsverstoß: Rauchverbot und Verbot der unentgeltlichen

    zugelassener "Raucherräume" gemäß § 4 Abs. 3 NRSG - der Fall ist (wie hier OLG Brandenburg BeckRS 2012, 05323; VG Cottbus, Beschl. v. 25.10.2011 - 3 L 251/11, juris-Rn. 13 ff. [jeweils für BbgNiRSchG]; a.A. VerfGH Leipzig, Beschl. v. 20.11.2008 - Vf. 63-IV-08, juris [für SächsNSG]; VerfGH Weimar, Beschl. v.05.12.2008 - 26/08, juris [für NichtRauchSchG TH]).
  • BVerfG, 11.03.2015 - 1 BvL 8/14

    Unzulässigkeit der Vorlage des § 2 Abs. 1 Nr. 13 Hamburgisches

    Darüber hinaus haben auch für das Recht des Nichtraucherschutzes verschiedene Fachgerichte festgestellt, dass auf eine Spielhalle oder grundsätzlich vergleichbare Einrichtungen auch die Vorschriften über den Nichtraucherschutz in Gaststätten Anwendung finden können, wenn dort gleichzeitig eine Gaststätte betrieben wird (vgl. BAG, Urteil vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 241/08 -, NJW 2009, S. 2698 ; SächsVerfGH, Beschluss vom 20. November 2008 - Vf. 63-IV-08 -, juris, Rn. 30; BayVGH München, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 9 CE 10.3177 -, juris, Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2009 - OVG 1 S 8.09 -, juris, Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 322 SsBs 75/09 -, juris, Rn. 2 ff.; VG Cottbus, Urteil vom 14. Juni 2012 - 3 K 958/11 -, juris, Rn. 20; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 L 251/11 -, juris, Rn. 10 f.; VG Minden, Beschluss vom 17. November 2011 - 3 L 463/11 -, juris, Rn. 18 ff. ; VG Cottbus, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 3 L 238/08 -, juris, Rn. 5; vgl. auch jüngst VG Saarland, Beschluss vom 11. August 2014 - 1 L 809/14 -, juris, Rn. 8).
  • VG Minden, 17.11.2011 - 3 L 463/11

    Anwendbarkeit des Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalen auf ein

    vgl. dazu auch VG Cottbus, Beschluss vom 25.10.2011 - 3 L 251/11 -, Juris, Rn. 10; s.a. Michel/Kienzle/Pauly, Das Gaststättengesetz, 14. Aufl. 2003, § 1, Rn. 43.

    vgl. zur vergleichbaren brandenburgischen Regelung VG Cottbus, Beschluss vom 25.10.2011 - 3 L 251/11 -, Juris, Rn. 12.

  • OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 53 Ss OWi 404/10

    Nichtraucherschutz in Brandenburgischen Spielhallen

    Sie gilt nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht für Betriebe mit dem Hauptzweck einer Spielhalle, in denen zusätzlich auch Getränke und Snacks ausgeschenkt werden (VG Cottbus, Beschl. v. 25. Oktober 2011 - 3 L 251/11, zit. nach Juris; Dürr, GewArch 2009, 286, 289 und Anmerkung zu OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 5. Juni 2009 - 1 S 8.09, zit. nach Juris).
  • VG Cottbus, 14.06.2012 - 3 K 958/11

    Gesundheit; Hygiene; Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Inhalte der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und der Gerichtsakte zum Verfahren VG 3 L 251/11 Bezug genommen, welche jeweils zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden.
  • VG Berlin, 29.02.2012 - 35 L 416.11

    Vereinbarkeit des SpielhG Bln (juris: SpielhG BE) mit höherrangigem Recht;

    Es muss hier offen bleiben, ob das Nichtraucherschutzgesetz verfassungsgemäß ist, obwohl es - anders als bei Gaststätten (§ 4 Abs. 3 NRSG) - keine Möglichkeit vorsieht, in Spielhallen abgetrennte Nebenräume einzurichten, in denen das Rauchen zugelassen ist (vgl. Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 20. November 2008 - Vf. 63 - IV-08-, Juris; Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 26/08, 34/08 -, Juris; a. A. VG Cottbus, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 L 251/11 - Juris; offen gelassen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2009 - OVG 1 S 8.09 -, Juris, Rn. 8).
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