Rechtsprechung
VG Neustadt, 12.04.2010 - 3 L 281/10.NW |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Fahrtenbuchauflage, Voraussetzungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Überwiegen des öffentlichen Interesses an einer Auferlegung zur Führung eines Fahrtenbuchs im Hinblick auf das öffentliche Verkehrssicherungsinteresse
Kurzfassungen/Presse (14)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Fahrtenbuchauflage nach erstmaligem Verkehrsverstoß
- beck-blog (Kurzinformation)
Fahrtenbuchauflage schon bei "Ersttat"
- beck-blog (Kurzinformation)
Fahrtenbuchauflage nach erstmaligem gravierendem Geschwindigkeitsverstoß
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Einmal zu schnell - und schon winkt das Fahrtenbuch
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fahrtenbuchauflage nach erstmaligem Verkehrsverstoß
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Fahrtenbuchauflage nach erstmaligem Verkehrsverstoß
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Erstmalige erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigt Fahrtenbuchauflage
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Fahrtenbuchauflage bei erstmaliger Geschwindigkeitsüberschreitung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Autofahrer muss Fahrtenbuch führen - Diese Auflage kann auch nach einmaligem "Fehltritt" berechtigt sein
- haufe.de (Kurzinformation)
Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuches nach Verkehrsverstoss: Verhältnismäßigkeit
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Fahrtenbuch bei Gedächtnislücken
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Fahrtenbuchauflage schon nach erstem Verkehrsverstoß möglich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fahrtenbuchauflage schon nach erstem Verkehrsverstoß möglich
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fahrtenbuchauflage nach erstmaligem Verkehrsverstoß zulässig - Gravierender Verstoß gegen Verkehrsregeln macht Auflage nicht unverhältnismäßig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94
Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß
Auszug aus VG Neustadt, 12.04.2010 - 3 L 281/10
- 11 C 12/94 -, juris und NJW 1995, 2866). - OVG Bremen, 01.08.2007 - 1 A 465/06
Fahrtenbuchauflage; Wesentlicher Verkehrsverstoß
Auszug aus VG Neustadt, 12.04.2010 - 3 L 281/10
Die Dauer der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches von 18 Monaten ist mit Rücksicht auf die Schwere des Verkehrsverstoßes - Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 59 km/h, mithin um ca. 84 % -, die bei Ermittlung des Fahrers zu einem einmonatigen Fahrverbot und dem Eintrag von vier Punkten in das Verkehrszentralregister geführt hätte, ermessensgerecht und liegt noch innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens (siehe zu einer neunmonatigen Fahrtenbuchauflage bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 27 km/h [= 27 %]: OVG Bremen, Be-schluss vom 1. August 2007 - 1 A 465/06 -, juris, Rn. 15).