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   VG Cottbus, 27.02.2012 - 3 L 307/11   

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https://dejure.org/2012,2959
VG Cottbus, 27.02.2012 - 3 L 307/11 (https://dejure.org/2012,2959)
VG Cottbus, Entscheidung vom 27.02.2012 - 3 L 307/11 (https://dejure.org/2012,2959)
VG Cottbus, Entscheidung vom 27. Februar 2012 - 3 L 307/11 (https://dejure.org/2012,2959)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 123 VwGO, § 2 UIG
    Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Daten über umweltrelevante und im Planfeststellungsverfahren zugelassene Vorhaben als Umweltinformationen i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG; Daten als tatsächliche Entscheidungsgrundlage der Planfeststellungsbehörde; Gewährung von Akteneinsicht bzgl. des Ausbaus eines ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Flughafen Schönefeld: kein Zugang zu Unterlagen über Flugroutenvorüberlegungen im Vorfeld der Flughafenplanfeststellung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.11.2007 - 7 B 37.07

    Umweltinformationen; geplante Tätigkeiten; aufgegebene Pläne;

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2012 - 3 L 307/11
    Dagegen sind die Daten über Besprechungen bzw. Beratungen, aber auch Planungen und Projekten, die die Planungsstufe nicht überschritten haben, keine Daten im Sinne des Gesetzes, da sie nicht Teil der Maßnahme wurden, die sich ihrerseits auf die Umwelt auswirkt oder auswirken kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 1. November 2007 - 7 B 37/07 - Rn. 15 zu § 2 Abs. 3 Nr. 3 des Umweltinformationsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein, welches fordert, dass sich Maßnahmen oder Tätigkeiten "auswirken oder wahrscheinlich auswirken", zitiert nach juris).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2012 - 3 L 307/11
    Dies ist nicht gesondert für jede einzelne Angabe festzustellen, da § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG sich ausdrücklich auf "alle Daten" über die erfassten Maßnahmen bezieht (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. September 2009 - 7 C 2/09 - Rn. 32, zitiert nach juris).
  • EuGH, 17.06.1998 - C-321/96

    Mecklenburg

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2012 - 3 L 307/11
    Der Planfeststellungsbeschluss wurde seinerseits von der Planfeststellungsbehörde auf Grundlage des Planfeststellungsantrages der Antragsgegnerin (bzw. ihrer Rechtsvorgänger) aus dem Februar 2000 und sämtlicher sich im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geäußerten Stellungnahmen sowie Einwendungen gegen die Ausbaupläne getroffen, welche sich dementsprechend auch auf Umweltbestandteile auswirken konnten (vgl. hinsichtlich der Stellungnahmen im Planfeststellungsverfahren Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Februar 2008 - 4 C 13/07 - Rn.12, im Anschluss an Europäischen Gerichtshof, Urteil vom 17. Juni 1998 - C-321/96 - Leitsatz 1; jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.12.2010 - 12 L 73.10

    Informationsfreiheitsgesetz; Streitwert; wirtschaftliches Interesse

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2012 - 3 L 307/11
    Da es für das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen weder auf ein berechtigtes, noch auf ein rechtliches oder wirtschaftliches Interesse der Antragstellerin ankommt, ist auf den Auffangstreitwert abzustellen (vgl. zum Akteneinsichtsanspruch aus dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Dezember 2010 - OVG 12 L 73.10 -).
  • VG Berlin, 10.01.2006 - 10 A 215.04

    Umweltinformationsgesetz; Gewährung von Exportkrediten im Bereich der

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2012 - 3 L 307/11
    Wäre es anders und würde jegliche Planungsvariante oder jegliche Planungsabsicht Teil des Zugangsrechtes sein, würde nicht nur dieses Recht ins uferlose ausgedehnt werden, sondern dies auch eine unzulässige Ausdehnung des Kausalzusammenhanges darstellen (vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 10. Januar 2006, Az.: 10 A 215.04, NuR 2006, 731).
  • BVerwG, 13.10.2011 - 4 A 4000.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Planergänzungsbeschluss; ergänzendes Verfahren;

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2012 - 3 L 307/11
    2.1.3 Nichts anderes folgt aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 2011 zum Planergänzungsbeschluss "Lärmschutzkonzept " (- 4 A 4000.09 - Stichwort: Nachtflugverbot), in dem dieses auch auf Unterlagen der Arbeitsgruppe "An- und Abflugverfahren EDDB" des dortigen Beklagten (der Planfeststellungsbehörde) aus den Jahren 1997 und 1998 Bezug nimmt.
  • VG Cottbus, 19.09.2013 - 1 L 219/13

    Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH muss Interna des Aufsichtsrates offenbaren

    1.2.2 Auf die Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes des Landes Brandenburg kann sich der Antragsteller bereits deshalb nicht berufen, weil es vorliegend nicht um Umweltinformationen i. S. v. § 1 BbgUIG i. V. m. § 2 Abs. 3 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3704) geht (zu diesem Begriff vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14. Mai 2012 - OVG 12 S 12.12 - juris zu VG Cottbus, Beschl. v. 27. Februar 2012 - 3 L 307/11 - juris).
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