Rechtsprechung
   VG Cottbus, 28.02.2014 - 3 L 37/14.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13717
VG Cottbus, 28.02.2014 - 3 L 37/14.A (https://dejure.org/2014,13717)
VG Cottbus, Entscheidung vom 28.02.2014 - 3 L 37/14.A (https://dejure.org/2014,13717)
VG Cottbus, Entscheidung vom 28. Februar 2014 - 3 L 37/14.A (https://dejure.org/2014,13717)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,13717) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Oldenburg, 21.01.2014 - 3 B 7136/13

    Aufschiebende Wirkung; Dublin III VO; Dublin II VO; Überstellungsfrist

    Auszug aus VG Cottbus, 28.02.2014 - 3 L 37/14
    Der Auffassung, dass die bloße Stellung eines Antrages nach § 80 Abs. 5 VwGO i. V. m. § 34 a Abs. 2 Satz 1 AsylVfG noch nicht dazu führe, dass der Lauf einer neuen sechsmonatigen Überstellungsfrist ausgelöst wird, sondern es einer dahingehend gerichtlichen Entscheidung bedürfe (vgl. VG Oldenburg - Beschluss vom 21. Januar 2014 - 3 B 7136/13 ) kann nach alledem nicht gefolgt werden.
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 103-IV-13

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Ablehnung der

    Auszug aus VG Cottbus, 28.02.2014 - 3 L 37/14
    Insoweit ist maßgeblich, dass der EuGH (Urteil vom 29. Januar 2009 - C - 90/08) sich bereits zur Frage der Fristberechnung dahingehend geäußert hatte, dass bei der Auslegung der Vorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Rdnr. 34), ferner, dass zur Wahrung der praktischen Wirksamkeit diese Regelung dahin auszulegen ist, dass die Frist für die Durchführung der Überstellung, wenn die Rechtsvorschriften des ersuchenden Mitgliedsstaates vorsehen, dass ein Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung hat, nicht bereits ab der vorläufigen gerichtlichen Entscheidung läuft, mit der die Durchführung des Überstellungsverfahrens ausgesetzt wird, sondern erst ab der gerichtlichen Entscheidung, mit der über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens entschieden wird und die dieser Durchführung nicht mehr entgegenstehen kann (vgl. Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 23. Januar 2014 - Vf.103-IV-13-, zitiert nach juris).
  • EuGH, 05.03.2009 - C-90/08

    K & L Ruppert Stiftung / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus VG Cottbus, 28.02.2014 - 3 L 37/14
    Insoweit ist maßgeblich, dass der EuGH (Urteil vom 29. Januar 2009 - C - 90/08) sich bereits zur Frage der Fristberechnung dahingehend geäußert hatte, dass bei der Auslegung der Vorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Rdnr. 34), ferner, dass zur Wahrung der praktischen Wirksamkeit diese Regelung dahin auszulegen ist, dass die Frist für die Durchführung der Überstellung, wenn die Rechtsvorschriften des ersuchenden Mitgliedsstaates vorsehen, dass ein Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung hat, nicht bereits ab der vorläufigen gerichtlichen Entscheidung läuft, mit der die Durchführung des Überstellungsverfahrens ausgesetzt wird, sondern erst ab der gerichtlichen Entscheidung, mit der über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens entschieden wird und die dieser Durchführung nicht mehr entgegenstehen kann (vgl. Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 23. Januar 2014 - Vf.103-IV-13-, zitiert nach juris).
  • VG Göttingen, 28.11.2013 - 2 B 887/13

    Abänderung; Antrag auf Abänderung; Abschiebungsanordnung; Dublin-Verfahren;

    Auszug aus VG Cottbus, 28.02.2014 - 3 L 37/14
    Die genannte Vorschrift beinhaltet nämlich zwei Anknüpfungspunkte für den Lauf der Sechsmonatsfrist zur Überstellung des betroffenen Asylbewerbers an den zuständigen Mitgliedsstaat nämlich einerseits die Wiederaufnahmezusage des zuständigen Mitgliedsstaates und zum anderen - wie hier - die gerichtliche Entscheidung über einen - aufschiebende Wirkung entfaltenden - Rechtsbehelf des betroffenen Asylbewerbers gegen die Mitteilung des ersuchenden Mitgliedsstaates über seine Wiederaufnahme durch den zuständigen Mitgliedsstaat (vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 28. November 2013 - 2 B 887/13 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 16.04.2002 - 2 BvR 553/02

    Reiseunfähigkeit wegen Suizidgefahr eines Ausländers als inlandsbezogenes

    Auszug aus VG Cottbus, 28.02.2014 - 3 L 37/14
    Aus dem Gesundheitszustand des Ausländers folgende Abschiebungshindernisse sind in jedem Stadium der Durchführung der Abschiebung zu beachten und gegebenenfalls durch ein vorübergehendes Absehen von der Abschiebung oder - hier relevant - durch eine entsprechende Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen (BVerfG, Beschluss vom 16. April 2002 - 2 BvR 553/02 - juris).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Cottbus, 28.02.2014 - 3 L 37/14
    Wird das Vorliegen einer PTBS auf traumatisierende Erlebnisse im Heimatland gestützt und werden die Symptome erst längere Zeit nach der Ausreise aus dem Heimatland vorgetragen, so ist in der Regel auch eine Begründung dafür erforderlich, warum die Erkrankung nicht früher geltend gemacht worden ist (BVerwG, Urteile vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 Rn. 15 = Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 30 Rn. 15 und - 10 C 17.07 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 31 Rn. 15).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07

    Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer

    Auszug aus VG Cottbus, 28.02.2014 - 3 L 37/14
    Wird das Vorliegen einer PTBS auf traumatisierende Erlebnisse im Heimatland gestützt und werden die Symptome erst längere Zeit nach der Ausreise aus dem Heimatland vorgetragen, so ist in der Regel auch eine Begründung dafür erforderlich, warum die Erkrankung nicht früher geltend gemacht worden ist (BVerwG, Urteile vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 Rn. 15 = Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 30 Rn. 15 und - 10 C 17.07 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 31 Rn. 15).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 10 B 13.11

    Abschiebungsverbot wegen Verschlimmerung einer Krankheit; richterliche Sachkunde

    Auszug aus VG Cottbus, 28.02.2014 - 3 L 37/14
    In den Fällen einer Erkrankung eher singulären Charakters sind die Voraussetzungen des genannten Abschiebungsverbotes erfüllt, wenn sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, das heißt, dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (vgl. BVerwG; Beschluss vom 17. August 2011 - 10 B 13/11 -, u.a. -, zitiert nach juris).
  • VG Cottbus, 24.07.2014 - 1 L 174/14

    Asylrecht aus Kartenart 2, 5

    § 34a Abs. 2 Satz 2 AsylVfG hemmt lediglich im Sinne eines vorübergehenden Vollstreckungsverbotes die Durchführung der weiterhin sofort vollziehbaren Überstellungsentscheidung und realisiert damit allein den - nunmehr nach Art. 27 Abs. 1 und Abs. 3 VO 604/2013 ausdrücklich vorgeschriebenen - effektiven Rechtsschutz gegen Überstellungsentscheidungen für das deutsche Recht in der Weise, dass die Überstellung ausgesetzt wird, bis die Entscheidung über den ersten Antrag auf Aussetzung ergangen ist (vgl. Art. 27 Abs. 3 lit. c) Satz 2 VO 604/2013) (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 16. April 2014 - VG 6 L 211/14.A -, juris Rn. 8 ff.; VG Oldenburg, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 3 B 7136/13 -, juris, Rn.13, 15; VG Oldenburg, Urteil vom 7. Juli 2014 - 3 A 416/14 -, juris Rn. 26 ff.; VG Göttingen, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 B 86/14 -, juris Rn. 6 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2014 - 13 L 644/14.A -, juris Rn. 12 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 23. Mai 2014 - 2 K 719/14.A -, juris Rn. 20 f.; VG Magdeburg, Beschluss vom 2. Juni 2014 - 9 B 207/14 -, juris Rn. 8 ff.; VG Hannover, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 6 B 9277/14 -, juris Rn. 18 ff.; VG Hannover, Beschluss vom 31. März 2014 - 1 B 6483/14 -, juris Rn. 20 ff.; a.A.: VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 3. Juli 2014 - VG 6 L 373/14.A -, juris Rn. 9 f.; VG Cottbus, Beschluss vom 28. Februar 2014 - 3 L 37/14.A -, juris Rn. 8 f.; VG Göttingen, Beschluss vom 28. November 2013 - 2 B 887/13 -, juris, Rn. 7; VG Regensburg, Beschluss vom 13. Dezember 2013 - RO 9 S 13.30618 -, juris Rn. 19; VG Würzburg, Beschluss vom 11. Juni 2014 - W 6 S 14.50065 -, juris Rn. 20 ff.; VG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 10 AE 2414/14 -, S. 6 ff. BA; VG München, Urteil vom 12. Mai 2014 - M 21 K 14.30347 -, juris Rn. 49).
  • VG Oldenburg, 20.06.2014 - 12 B 1903/14

    Dublin VO; subjektives Recht; Überstellungsfrist

    Entgegen der Auffassung verschiedener Verwaltungsgerichte (vgl. etwa VG Hannover, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 6 B 9277/14 - ; Beschluss vom 31. März 2014 - 1 B 6483/14 - ; VG Karlsruhe, Beschluss vom 15. April 2014 - A 1 K 25/14 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2014 -13 L 644/14.A; VG Potsdam, Beschluss vom 16. April 2014 -6 L 211/14.A-; VG Magdeburg, Beschluss vom 28. Februar 2014 - 1 A 413/14 - VG Oldenburg, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 3 B 7136/13 - jeweils juris) ist dieses Verfahren von der Antragstellung bis zur gerichtlichen Entscheidung bei der Fristbestimmung zu berücksichtigen (ebenso VG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 10 AE 2414/14 -, n.v.; VG Hannover, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 5 B 634/14 - VG München, Beschluss vom 12. Mai 2014 - M 21 K 13.31154 - VG Freiburg, Beschluss vom 10. April 2014 - A 4 K 2202/11 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. April 2014 - 2 L 55/14.A - VG Leipzig, Beschluss vom 28. Februar 2014 - A 6 L 360/13 - VG Cottbus, Beschluss vom 28. Februar 2014 - 3 L 37/14.A - VG Göttingen, Beschluss vom 28. November 2013 - 2 B 887/13 - jeweils juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht