Rechtsprechung
VG Saarlouis, 27.01.2014 - 3 L 40/14 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Forderung eines Parteienverbots auf einer städtischen Webseite
- juraforum.de (Kurzinformation)
Saarbrücker Oberbürgermeisterin fordert NPD-Verbot: kein Verstoß gegen Neutralitätsgebot
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 27.01.2014 - 3 L 40/14
- OVG Saarland, 21.02.2014 - 2 B 24/14
- VerfGH Saarland, 08.01.2015 - Lv 2/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Saarland, 18.02.2009 - 3 B 33/09
Einstweilige Anordnung auf Überlassung einer gemeindlichen Festhalle an einen …
Auszug aus VG Saarlouis, 27.01.2014 - 3 L 40/14
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hatte insoweit die Antragsgegnerin zur Überlassung der Halle unter anderem mit der Begründung verpflichtet, dass weder konkret dargetan noch sonst erkennbar sei, dass die NPD mit der geplanten Veranstaltung inhaltlich gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen werde und dies die Ablehnung der Überlassung der Halle rechtfertigen könnte.(Beschluss vom 18.02.2009 - 3 B 33/09 -, juris.) Im Rahmen dieser Veranstaltung hielt der NPD-Politiker U. P. sodann eine Rede, die zu seiner anschließenden rechtskräftigen(Vgl. die Nachricht zur Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 28.06.2011 - Ss 21/2011 (28/11) - bei juris.) Verurteilung wegen Volksverhetzung führte. - BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister
Auszug aus VG Saarlouis, 27.01.2014 - 3 L 40/14
Ein Bürgermeister darf deshalb in amtlicher Eigenschaft keine Wahlempfehlung aussprechen.(Vgl. nur Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 5/96 -, BVerwGE 104, 323, juris, m.w.N. insbesondere zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.). - BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvE 11/12
Anträge der NPD gegen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung erfolglos
Auszug aus VG Saarlouis, 27.01.2014 - 3 L 40/14
Staatlichen Stellen ist es dabei wegen des Rechts politischer Parteien auf Chancengleichheit untersagt, eine nicht verbotene politische Partei in der Öffentlichkeit nachhaltig verfassungswidriger Zielsetzung und Betätigung zu verdächtigen, wenn ein solches Vorgehen bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht .(St. Rspr. Des Bundesverfassungsgerichts, vgl. insbesondere im Beschluss vom 20.02.2013 - 2 BvE 11/12 - m.w.N., NVwZ 2013, 568, juris.). - OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - Ss 21/11
Udo Pastörs
Auszug aus VG Saarlouis, 27.01.2014 - 3 L 40/14
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hatte insoweit die Antragsgegnerin zur Überlassung der Halle unter anderem mit der Begründung verpflichtet, dass weder konkret dargetan noch sonst erkennbar sei, dass die NPD mit der geplanten Veranstaltung inhaltlich gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen werde und dies die Ablehnung der Überlassung der Halle rechtfertigen könnte.(Beschluss vom 18.02.2009 - 3 B 33/09 -, juris.) Im Rahmen dieser Veranstaltung hielt der NPD-Politiker U. P. sodann eine Rede, die zu seiner anschließenden rechtskräftigen(Vgl. die Nachricht zur Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 28.06.2011 - Ss 21/2011 (28/11) - bei juris.) Verurteilung wegen Volksverhetzung führte. - OVG Saarland, 21.02.2014 - 2 B 24/14
Auszug aus VG Saarlouis, 27.01.2014 - 3 L 40/14
Rechtsmittel-AZ: 2 B 24/14.
- VerfGH Saarland, 08.01.2015 - Lv 2/14 2) den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27.01.2014, Az. 3 L 40/14, - 2 -.
Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen Ent- scheidungen des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27.01.2014 (3 L 40/14) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21.02.2014 (2 B 24/14), die ihren im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gestellten Antrag, der Oberbür- germeisterin der Landeshauptstadt Saarbrücken einstweilen zu untersagen, zu Las- ten der Antragstellerin in den laufenden Europa- und Kommunalwahlkampf einzugrei- fen und es insbesondere zu unterlassen, öffentlich ein Verbot der Antragstellerin zu fordern, zurückgewiesen haben.
Das Verwaltungsgericht wies den Antrag mit Beschluss vom 27.01.2014 (3 L 40/14) zu- rück.
festzustellen, dass der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21.02.2014 - 2 B 24/14 - sowie der Be- schluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27.01.2014 - 3 L 40/14 - sie in ihren Grundrechten aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 12 der Verfassung des Saarlandes (Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit bei Wahlen) in Verbindung mit Artikel 63 - 7 -.
- OVG Saarland, 21.02.2014 - 2 B 24/14
(Un-)Zulässigkeit von kommunalen Forderungen nach einem Parteiverbot
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. Januar 2014 - 3 L 40/14 - wird zurückgewiesen.