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VG Neustadt, 05.05.2008 - 3 L 406/08.NW |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Fahreignungsuntersuchung
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.09.1970 - I B 50.69
Rechtsmittel
Auszug aus VG Neustadt, 05.05.2008 - 3 L 406/08
Denn ein Verstoß gegen die ärztliche Pflicht zur Verschwiegenheit liegt unter anderem dann nicht vor, wenn und soweit die Offenbarung zum Schutz eines höheren Rechtsgutes, insbesondere zur Abwehr schwerer gesundheitlicher Gefahren von dem Patienten oder einem anderen, erforderlich ist (BVerwG, Beschluss vom 4. September 1970 - I B 50.69 -, DÖV 1972, 59 m.w.N.). - BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96
Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens …
Auszug aus VG Neustadt, 05.05.2008 - 3 L 406/08
Hat sich der Betroffene der angeordneten Begutachtung gestellt und liegt der Behörde das Gutachten vor, so ist dies eine neue Tatsache, die selbständige Bedeutung hat; ihre Verwertbarkeit hängt dann nicht mehr von der Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung nach § 11 bis 14 FeV ab (zu der Vorgängervorschrift des § 15b StVZO: BVerwG, Beschluss vom 19. März 1996 - 11 B 14/96 -, juris, Rn. 3).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.05.2013 - 1 M 123/12
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis: Folgen fehlerhafter Aktenübersendung an …
Soweit der Antragsgegner meint, aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.03.1996 - 11 B 14.96 -, NZV 1996, 332 - zitiert nach juris) und anderer Verwaltungsgerichte (vgl. VG Stade, Beschl. v. 22.09.2005 - 1 B 1699/05 -, Blutalkohol 44, 402 - zitiert nach juris; VG Neustadt, Beschl. v. 05.05.2008 - 3 L 406/08.NW -, juris) ergebe sich, dass das bzw. die vorliegende(n) Gutachten als neue Tatsachen hätten berücksichtigt werden dürfen, ist dem nicht zu folgen. - VG Mainz, 24.06.2009 - 3 L 643/09
Fahrerlaubnisrecht; MPU
Ihre Verwertbarkeit hängt dann nicht mehr von der Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung nach §§ 11 bis 14 FeV ab (zu der Vorgängervorschrift des § 15 b StVZO: vgl. bereits Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. März 1982 - 7 C 69/81 -, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. März 1996 - 11 B 14/96 - sowie zur derzeit geltenden Rechtslage Verwaltungsgericht Neustadt a. d. Weinstraße, Beschluss vom 05. Mai 2008 - 3 L 406/08.NW -, alle Entscheidungen veröffentlich in juris).