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   VG Berlin, 24.07.2013 - 3 L 494.13   

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https://dejure.org/2013,18113
VG Berlin, 24.07.2013 - 3 L 494.13 (https://dejure.org/2013,18113)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.07.2013 - 3 L 494.13 (https://dejure.org/2013,18113)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - 3 L 494.13 (https://dejure.org/2013,18113)
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Kurzfassungen/Presse (8)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf koedukativen Unterricht an Berliner Schulen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nach Geschlechtern getrennter Sportunterricht

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf koedukativen Unterricht an Berliner Schulen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Geschlechterdiskriminierung - Kein Anspruch auf gemischten Schulunterricht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf koedukativen Sportunterricht

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf durchgehend koedukativen Unterricht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eltern haben keinen Anspruch auf koedukativen Unterricht an Berliner Schulen - Nach Geschlechtern getrennter Unterricht für pädagogisch sinnvolle und zielgerichtete Förderung nicht zu beanstanden

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf koedukativen Unterricht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Berlin, 22.05.2014 - 3 K 515.13

    Unterricht in nach dem Geschlecht getrennten Gruppen

    Diesen Antrag hat die Kammer mit Beschluss vom 24. Juli 2013 (VG 3 L 494.13) zurückgewiesen, die dagegen gerichtete Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 18. September 2013 (OVG 3 S 52.13) ebenfalls zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens VG 3 L 494.13 sowie auf den Verwaltungsvorgang und die Schülerbögen des Beklagten verwiesen.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf den Beschluss der Kammer vom 24. Juli 2013 im parallel gelagerten Eilverfahren VG 3 L 494.13 verwiesen, mit dem der Antrag der Kläger, den Beklagten im Sinne des mit der Klage verfolgten Begehrens vorläufig zu verpflichten, unter anderem mangels eines entsprechenden Anordnungsanspruches zurückgewiesen wurde.

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