Rechtsprechung
   VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 51.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,4594
VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 51.21 (https://dejure.org/2021,4594)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.03.2021 - 3 L 51.21 (https://dejure.org/2021,4594)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. März 2021 - 3 L 51.21 (https://dejure.org/2021,4594)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,4594) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    SARS-CoV-2: Vollständiger Ausschluss einzelner Klassenstufen von Präsenzbeschulung im Wechselmodell rechtswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Präsenzbeschulung im Wechselmodell - und der vollständige Ausschluss einzelner Klassenstufen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Ausschluss mittlerer Klassen vom Präsenzunterricht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vollständiger Ausschluss einzelner Klassenstufen von Präsenzbeschulung im Wechselmodell ... - Corona-Virus

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Berlin, 07.05.2020 - 3 L 167.20

    Einstweilige Anordnung auf Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für Grundschüler

    Auszug aus VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 51.21
    Dabei handelt es sich um subjektive Rechte, auf die er sich individuell berufen kann (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2020 - VG 3 L 167/20 - juris Rn. 15-17 und 24 ff.).

    Nach der einfachgesetzlichen Ausprägung dieses Anspruches in § 2 Abs. 2 Satz 2 des Schulgesetzes für das Land Berlin vom 26. Januar 2004 (GVBl. 2004, 26) - SchulG -, zuletzt geändert durch Art. 35 des Gesetzes zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Gesetzen an die Verordnung (EU) 2016/679 (GVBl. 2020 S. 807), hat jeder junge Mensch entsprechend seinen Fähigkeiten und Begabungen grundsätzlich ein Recht auf gleichen Zugang zu allen öffentlichen Schulen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2020 - VG 3 L 167/20 -, juris Rn. 15).

    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen können sich dabei unterschiedliche Grenzen für den Normgeber ergeben, die über eine Evidenz- bzw. Willkürkontrolle hinaus - insbesondere bei einem hier nicht in Rede stehenden Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot - bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2020 - VG 3 L 167/20 -, juris Rn. 16 m.w.N.).

  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 51.21
    In einem solchen Falle sind die zuständigen Behörden verpflichtet, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist, um die grundrechtlichen Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu erfüllen vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 8; vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6, und vom 1. Mai 2020 - 1 BvR 1003/20 -, juris Rn. 7), wobei sie auch Nichtstörer in Anspruch nehmen können (vgl. BT-Drs. 19/18111, S. 25; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2020 - OVG 11 S 14/20 -, juris Rn. 9).

    - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10).

    Gleichwohl kann dieser Spielraum mit der Zeit - etwa wegen besonders schwerer Grundrechtsbelastungen und wegen der Möglichkeit zunehmender Erkenntnis - geringer werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2000 - 8 A 2429/99

    Anspruch auf Anerkennung als Überwachungsorganisation für Hauptuntersuchungen und

    Auszug aus VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 51.21
    Denn selbst im Falle eines - unterstellten - Verstoßes gegen das Zitiergebot wären jedenfalls die Grundsätze heranzuziehen, die das Bundesverfassungsgericht für Fallgestaltungen entwickelt hat, die trotz erkannter Verfassungswidrigkeit die weitere Anwendung der Rechtsnormen für eine Übergangszeit erfordern (vgl. OVG Münster, Urteil vom 22. September 2000 - 8 A 2429/99 -, juris Rn. 83, bestätigt von BVerwG, Beschluss vom 11. April 2001 - BVerwG 3 B 198/00 -, Rn. 11, juris und BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. März 2002 - 1 BvR 61/01 -, juris).
  • VGH Bayern, 10.11.2020 - 20 NE 20.2349

    Corona - Eilantrag gegen Maskenpflicht an Schulen abgelehnt

    Auszug aus VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 51.21
    Die Maskenpflicht ist auch verhältnismäßig (vgl. zur bayerischen Parallelvorschrift ausführlich VGH München, Beschluss vom 10. November 2020 - 20 NE 20.2349 -, juris).
  • BVerwG, 11.04.2001 - 3 B 198.00

    Anspruch auf Zulassung als Überwachungsorganisation - Vorliegen von

    Auszug aus VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 51.21
    Denn selbst im Falle eines - unterstellten - Verstoßes gegen das Zitiergebot wären jedenfalls die Grundsätze heranzuziehen, die das Bundesverfassungsgericht für Fallgestaltungen entwickelt hat, die trotz erkannter Verfassungswidrigkeit die weitere Anwendung der Rechtsnormen für eine Übergangszeit erfordern (vgl. OVG Münster, Urteil vom 22. September 2000 - 8 A 2429/99 -, juris Rn. 83, bestätigt von BVerwG, Beschluss vom 11. April 2001 - BVerwG 3 B 198/00 -, Rn. 11, juris und BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. März 2002 - 1 BvR 61/01 -, juris).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 51.21
    Danach ist die Rechtsgrundlage einer Verordnung in dieser anzugeben, wobei es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einer spezifischen Angabe der unmittelbaren Ermächtigungsgrundlage bedarf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2020 - 11 S 14.20

    Infektionsschutzrecht: Zulässige Regelung des Besuchsrechts in Pflegewohnheimen

    Auszug aus VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 51.21
    In einem solchen Falle sind die zuständigen Behörden verpflichtet, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist, um die grundrechtlichen Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu erfüllen vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 8; vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6, und vom 1. Mai 2020 - 1 BvR 1003/20 -, juris Rn. 7), wobei sie auch Nichtstörer in Anspruch nehmen können (vgl. BT-Drs. 19/18111, S. 25; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2020 - OVG 11 S 14/20 -, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 51.21
    In einem solchen Falle sind die zuständigen Behörden verpflichtet, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist, um die grundrechtlichen Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu erfüllen vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 8; vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6, und vom 1. Mai 2020 - 1 BvR 1003/20 -, juris Rn. 7), wobei sie auch Nichtstörer in Anspruch nehmen können (vgl. BT-Drs. 19/18111, S. 25; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2020 - OVG 11 S 14/20 -, juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2021 - 11 S 22.21

    Anordnung der Schließung eines Elektronikfachmarkts in Zeiten der

    Auszug aus VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 51.21
    Die Vorschrift ist voraussichtlich nicht wegen eines Verstoßes gegen den Gesetzesvorbehalt nichtig (vgl. zuletzt OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. März 2021 - OVG 11 S 22/21 -, juris Rn. 35 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2020 - 11 S 94.20

    Eilantrag eines Tattoo-Studios gegen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes

    Auszug aus VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 51.21
    Der behördliche Einschätzungsspielraum wird jedenfalls durch die Notwendigkeit der Maßnahme im Einzelfall (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. November 2020 - OVG 11 S 94/20 -, juris Rn. 28) und seit Novellierung des Infektionsschutzgesetzes insbesondere durch die Vorgaben des § 28a Abs. 1 und Abs. 3 IfSG konkretisiert und begrenzt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

  • VG Berlin, 06.11.2020 - 3 L 623.20

    Reinickendorf: Quarantäneanordnung für gesamte Schule rechtens

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

  • OVG Thüringen, 02.02.2021 - 4 EO 56/21

    Eilrechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Schulschließung

  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20

    Eilantrag gegen Verweigerung einer Ausnahme von dem Versammlungsverbot in der

  • VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 57.21

    Anspruch auf Beschulung im Präsensunterricht in Zeiten der SARS-CoV2-Pandemie

    Die Antragstellerin hat am 23. Februar 2021 gemeinsam mit sechs weiteren Schülerinnen und Schülern um vorläufigen Rechtsschutz bei Gericht ersucht (VG 3 L 51/21).

    Zwar bewertet die Kammer die nach diesen Vorschriften gegenwärtig für bestimmte Jahrgänge vorgesehene Präsenzbeschulung im "Wechselmodell" im Grundsatz als rechtmäßig, weil der Antragsgegner im Rahmen des ihm bei der Wahl der nach §§ 32 Satz 1 und Satz 2, 28 Abs. 1, 28a Abs. 1 und Abs. 3 InfSG notwendigen Schutzmaßnahmen - auch in fachlicher Hinsicht - zustehenden Einschätzungsspielraums rechtsfehlerfrei den Gesundheitsschutz gegen das Recht auf Bildung und Teilhabe abgewogen hat (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 10. März 2021 - VG 3 L 51.21 u.a.m - , auf deren ausführliche Begründung insoweit ausdrücklich Bezug genommen wird).

    Dies hat die Kammer in den Parallelverfahren (VG 3 L 51/21 u.a.) mit Beschlüssen vom heutigen Tage entschieden, auf deren Begründung insoweit Bezug genommen wird.

  • VG Berlin, 22.04.2021 - 3 L 124.21

    SARS-CoV-2: Testpflicht für Schülerinnen und Schüler bestätigt

    - VG 3 L 51/21 -, juris).
  • VG Berlin, 31.05.2021 - 3 L 180.21

    SARS-CoV-2: Pauschales berlinweites Wechselmodell an Grundschulen rechtswidrig

    Nach den letzten Beschlüssen der Kammer zum Präsenzunterricht (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 10. März 2021 - VG 3 L 51/21 -, a.a.O.) konnte der Antragsgegner dem Anspruch auf uneingeschränkte Beschulung an Grundschulen bislang im Ergebnis mit Erfolg die Regelungen über die Einschränkungen des Präsenzbetriebes nach § 13 Abs. 4 der 2. InfSchMV, zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Mai 2021 (GVBl. S. 446) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der SchulHygCoV-19-VO vom 24. November 2020, zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Mai 2021 (notverkündet unter www.berlin.de/sen/bildung/schule/rechtsvorschriften) entgegenhalten.
  • VG Hamburg, 19.03.2021 - 5 E 643/21

    Erfolgloser Eilantrag einer Grundschülerin auf uneingeschränkte Wiederaufnahme

    Die Antragsgegnerin hat im Rahmen der ihr nach Art. 7 Abs. 1 GG obliegenden Planung, Organisation, Leitung und inhaltlich-didaktischen Ausgestaltung des öffentlichen Schulwesens (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 4 EO 56/21 -, juris Rn. 13) im Regelfall die Beschulung im Präsenzunterricht vorgesehen (so auch VG Berlin, Beschluss vom 10. März 2021 - 3 L 51/21 -, juris, Rn. 17; offen gelassen in VGH München, Beschluss vom 3. Juli 2020, 20 NE 20.1443, juris Rn. 26 ff).

    Das Verwaltungsgericht Berlin hat zur vergleichbaren dortigen Regelung mit Beschluss vom 10. März 2021 (3 L 51/21, juris Rn. 34 ff.) folgende Ausführungen zur Erforderlichkeit einer Wechselbeschulung gemacht, denen sich die Kammer - auch im Hinblick auf die Aussagen zu den im vorliegenden Verfahren gleichfalls eingereichten Anlagen - aus eigener Überzeugung anschließt, zumal die Infektionszahlen in Hamburg (inzwischen) noch deutlich höher liegen als in Berlin (mit einer 7-Tage Inzidenz von 105, 4 am 18. März 2021, https://www.hamburg.de/corona-zahlen/):.

  • VG Hamburg, 03.05.2021 - 5 E 1482/21

    Erfolgloser Eilantrag auf Aufnahme der Beschulung im Präsenzunterricht in Form

    a) Hinsichtlich des aus dem Hamburgischen Schulgesetz sowie aus dem Grundgesetz folgenden Teilhabeanspruch der Antragstellerin an den vorhandenen Bildungsangeboten hat die Kammer bereits mit Beschluss vom 19. März 2021 (a.a.O.) wie folgt ausgeführt: "Die Antragsgegnerin hat im Rahmen der ihr nach Art. 7 Abs. 1 GG obliegenden Planung, Organisation, Leitung und inhaltlich-didaktischen Ausgestaltung des öffentlichen Schulwesens (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 4 EO 56/21 -, juris Rn. 13) im Regelfall die Beschulung im Präsenzunterricht vorgesehen (so auch VG Berlin, Beschluss vom 10. März 2021 - 3 L 51/21 -, juris, Rn. 17; offen gelassen in VGH München, Beschluss vom 3. Juli 2020, 20 NE 20.1443, juris Rn. 26 ff).

    Zu der von der Antragstellerin auch im hiesigen Verfahren zitierten Einschätzung des Präsidenten des Robert Koch-Instituts Wieler vom 19. November 2020 (https://www.tagesschau.de/inland/rki-neuinfektionen-127.html, zuletzt abgerufen am Tag der Entscheidung), der darin von einer erneuten Schließung der Schulen abriet, hatte die Kammer bereits mit Beschluss vom 19. März 2021 (a.a.O.) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 10. März 2021 (3 L 51/21, juris Rn. 39 ff.) ausgeführt, dass Wieler dabei gerade auch die in den Schulen entwickelten Schutzkonzepte, zu denen auch eine schrittweise Einführung von Wechsel- und Präsenzunterricht zählt, einbezogen hat.

  • VG Wiesbaden, 26.03.2021 - 6 L 368/21

    Ausschluss der Mittelstufe vom Wechselunterricht rechtswidrig

    Der behördliche Einschätzungsspielraum wird jedenfalls durch die Notwendigkeit der Maßnahme im Einzelfall und seit Novellierung des Infektionsschutzgesetzes insbesondere auch durch die Vorgaben des § 28a Abs. 1 und Abs. 3 IfSG konkretisiert und begrenzt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10.03.2021 - VG 3 L 51/21, BeckRS 2021, 3968, Rn. 32).
  • VG Berlin, 05.05.2021 - 3 L 140.21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Testpflicht

    § 5 SchulHygCoV-19-VO genügt schließlich dem verfassungsrechtlichen Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG, denn die Präambel der Neunten Verordnung zur Änderung der Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung vom 17. April 2021 nennt die einschlägigen Rechtsgrundlagen (vgl. hierzu auch VG Berlin, Beschluss vom 10. März 2021 - VG 3 L 51/21 -, juris).
  • VG Berlin, 28.05.2021 - 3 L 181.21
    § 5 SchulHygCoV-19-VO genügt schließlich dem verfassungsrechtlichen Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG, denn die Präambel der Zehnten Verordnung zur Änderung der Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung vom 5. Mai 2021 nennt die einschlägigen Rechtsgrundlagen (vgl. zum Zitiergebot VG Berlin, Beschluss vom 10. März 2021 - VG 3 L 51/21 -, juris).
  • VG Berlin, 20.05.2021 - 3 L 157.21

    Einstweiliger Rechtschutz bei Maßnahmen zum Infektionsschutz

    § 5 SchulHygCoV-19-VO genügt schließlich dem verfassungsrechtlichen Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG, denn die Präambel der Zehnten Verordnung zur Änderung der Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung vom 5. Mai 2021 nennt die einschlägigen Rechtsgrundlagen (vgl. zum Zitiergebot VG Berlin, Beschluss vom 10. März 2021 - VG 3 L 51/21 -, juris).
  • VG Berlin, 05.05.2021 - 3 L 163.21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

    § 5 SchulHygCoV-19-VO genügt schließlich dem verfassungsrechtlichen Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG, denn die Präambel der Neunten Verordnung zur Änderung der Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung vom 17. April 2021 nennt die einschlägigen Rechtsgrundlagen (vgl. hierzu auch VG Berlin, Beschluss vom 10. März 2021 - VG 3 L 51/21 -, juris).
  • VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 62.21

    SARS-CoV-2: Vollständiger Ausschluss einzelner Klassenstufen von

  • VG Berlin, 05.05.2021 - 3 L 139.21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

  • VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 58.21

    SARS-CoV-2: Vollständiger Ausschluss einzelner Klassenstufen von

  • VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 59.21

    SARS-CoV-2: Vollständiger Ausschluss einzelner Klassenstufen von

  • VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 61.21

    SARS-CoV-2: Vollständiger Ausschluss einzelner Klassenstufen von

  • VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 60.21

    SARS-CoV-2: Vollständiger Ausschluss einzelner Klassenstufen von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht