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   OVG Niedersachsen, 14.11.1996 - 3 L 5961/94   

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OVG Niedersachsen, 14.11.1996 - 3 L 5961/94 (https://dejure.org/1996,13374)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.11.1996 - 3 L 5961/94 (https://dejure.org/1996,13374)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. November 1996 - 3 L 5961/94 (https://dejure.org/1996,13374)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.09.1994 - 4 B 181.94

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Sinn und Zweck des Beschwerdeverfahrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.1996 - 3 L 5961/94
    Im übrigen ist es unbedenklich, daß sich die angefochtene Verfügung auf ein technisches Regelwerk bezieht, um den erstrebten Zustand näher zu beschreiben, weil sie in nachdrücklicher Weise der Bestimmtheit der getroffenen Anordnungen dient (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.9.1994 - 4 B 181.94).

    Die Wasserbehörde ist auch nicht verpflichtet gewesen, die Vorschriften der DIN 4261 in ihrem Bescheid im einzelnen anzugeben; ausreichend ist nämlich, daß das technische Regelwerk, auf das sich der Bescheid bezieht, für jedermann und ohne Schwierigkeiten zugänglich ist (vgl. BVerwG. Beschl. v. 5.9.1994, a.a.O.), was auf die DIN 4261 Teil 1 ohne weiteres zutrifft.

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 3 L 3433/93

    Regeln der Technik; Baubestimmungen; DIN; Abwasseranlage; Errichtung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.1996 - 3 L 5961/94
    Die Klägerin hat damals auf ihren an die zentrale Schmutzwasserkanalisation der Stadt C. nicht angeschlossenen Grundstücken eine Abwasseranlage betrieben, die den Regeln der Technik im Sinne des § 153 Abs. 1 Satz 1 NWG, die in der DIN 4261 niedergelegt sind (Senatsurt. v. 24.6.1996 - 3 L 3433/93 - Senatsbeschl. v. 31.8.1995 - 3 L 2328/92 - Haupt/Reffken/Rhode, Niedersächsisches Wassergesetz, Komm., Stand: November 1994, § 153 RdNr. 3 f.: Gieseke/Wiedemann/Czychowski, Wasserhaushaltsgesetz, 6. Aufl., 18 b RdNr. 5), nicht entsprochen hat, weil das Nutzvolumen der Kleinkläranlage zu gering gewesen ist, die Untergrundverrieselung gefehlt hat und die vorhandenen Sickerschächte nicht mehr den Regeln der Technik genügt haben; dies ist in dem angefochtenen Bescheid und dem Widerspruchsbescheid zutreffend dargelegt worden.
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93

    Zone 30

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.1996 - 3 L 5961/94
    Im Zweifel gilt die Regel, daß bei der Anfechtung von Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist, während bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung - je nach dem zeitlichen Umfang des Aufhebungsbegehrens - auch spätere Veränderungen der Sachlage bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1994, BVerwGE 97, 214, 220 m.w. Nachw. z. höchstrichtl. Rspr.; Kopp, VwGO, Komm., 10. Aufl., § 113 RdNr. 23 m. w. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.1996 - 3 L 5433/94

    Anfechtungsklage; Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes; Sach- und Rechtslage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.1996 - 3 L 5961/94
    Der hier angefochtene Bescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheides verpflichtet die Klägerin, die vom Landkreis angeordneten Maßnahmen bis zum 1. Februar 1993 durchzuführen; anders als in den Parallelverfahren 3 L 5433/94 u.a. (vgl. dazu Senatsurt. v. 28.10.1996) hat die Widerspruchsbehörde die Frist für die Befolgung der Anordnungen im Falle der Klägerin nämlich nicht bis ein Jahr nach Bestandskraft des Bescheides verlängert.
  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87

    Peep-Show II - § 44 II Nr. 6, Abs. 5 VwVfG, Art. 1 GG, 'Sittenwidrigkeit'

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.1996 - 3 L 5961/94
    Weder die Verwaltungsvorgänge noch das Vorbringen der Klägerin bieten nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür, daß die Bescheide unter grober Außerachtlassung elementarer Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens erlassen worden sind (vgl. dazu Kopp, VwVfG, § 44 RdNr. 52 m.w.N.) oder gegen vorherrschende sozialethische Wertvorstellungen und Überzeugungen verstoßen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 30.1.1990, NVwZ 1990, 668).
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.1996 - 3 L 5961/94
    Ein derartiger Fehler liegt nur vor, wenn der Verwaltungsakt in einem so schweren Widerspruch zur geltenden Rechtsordnung und den ihr zugrundeliegenden Wertvorstellungen steht, daß es unerträglich wäre, wenn er die intendierte Rechtswirkung hätte, was bei einem Widerspruch zu tragenden Verfassungsprinzipien der Fall wäre (vgl. Kopp, VwVfG, Komm., 6. Aufl., § 44 RdNr. 5 m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 22.2.1985, BayVBl. 1985, 410 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 LC 211/16

    Absolut; abstrakt; Altfall; Änderungsbescheid; rückwirkende Anwendung;

    Dass ein Verwaltungsakt im maßgeblichen Erlasszeitpunkt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.4.2011 - BVerwG 6 B 41.10 -, juris Rn. 4) an einem solchen besonders schwerwiegenden Fehler leidet, ist dann offensichtlich, wenn dies für einen unvoreingenommenen, mit den in Betracht kommenden Umständen vertrauten, verständigen durchschnittlichen Beobachter (einen "urteilsfähigen Bürger", vgl. BVerwG, Urt. v. 16.7.1970 - BVerwG VIII C 23.68 -, juris Rn. 9) ohne Weiteres ersichtlich ist, das heißt sich geradezu aufdrängt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 14.11.1996 - 3 L 5961/94 -, NdsVBl. 1997, 111, 112).
  • VG Oldenburg, 15.09.2010 - 5 A 2964/09

    Abwasseranlage; Bestandsschutz; Grundwassergefährdung; Kleinkläranlage; Regeln

    Zwar hat der Beklagte die Einzelheiten der Anlagensanierung nicht ausdrücklich festgelegt, diese sind jedoch wegen der Bezugnahme auf die aktuelle DIN 4261 bestimmbar (Nds. OVG, Urteil vom 14. November 1996 - 3 L 5961/94 - NdsVBl 1997, 111).
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