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   VG Neustadt, 01.06.2006 - 3 L 685/06   

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https://dejure.org/2006,27251
VG Neustadt, 01.06.2006 - 3 L 685/06 (https://dejure.org/2006,27251)
VG Neustadt, Entscheidung vom 01.06.2006 - 3 L 685/06 (https://dejure.org/2006,27251)
VG Neustadt, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - 3 L 685/06 (https://dejure.org/2006,27251)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG München, 04.05.2005 - M 6a K 04.1

    Vorlagebeschluss an den EuGH zur Vereinbarung der MPU-Anforderung mit der

    Auszug aus VG Neustadt, 01.06.2006 - 3 L 685/06
    Der EuGH hat nämlich in seinem Beschluss vom 6. April 2006 - C 227/05 - in der Rechtssache Halbritter auf eine entsprechende Vorlage des Verwaltungsgerichts München vom 4. Mai 2005- M 6a K 04.1 -folgendes entschieden:.
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VG Neustadt, 01.06.2006 - 3 L 685/06
    Der EuGH hat nämlich in seinem Beschluss vom 6. April 2006 - C 227/05 - in der Rechtssache Halbritter auf eine entsprechende Vorlage des Verwaltungsgerichts München vom 4. Mai 2005- M 6a K 04.1 -folgendes entschieden:.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VG Neustadt, 01.06.2006 - 3 L 685/06
    Falls der Ausstellungsmitgliedstaat nicht die geeigneten Maßnahmen ergreift, könnte der Aufnahmemitgliedstaat gegen diesen Staat gegebenenfalls ein Verfahren nach Artikel 227 EG einleiten, um den Gerichtshof einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/439 feststellen zu lassen (EuGH, Urteil vom 29. April 2004 - C 476/01 in der Rechtssache Kapper, Randziffer 48).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 16 B 989/06

    EU-Führerscheintourismus hilft nicht bei Entzug der Fahrerlaubnis

    OVG, Beschluss vom 29.6.2006 - 2 EO 240/06 - Hess. VGH, Beschluss vom 9.8.2006 - 2 TG 1400/06 -, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 15.8.2006 - 12 ME 123/06 -, a.a.O.; OVG M.-V., Beschluss vom 29.8.2006 - 1 M 46/06 - anderer Ansicht VG Augsburg, Beschluss vom 29.5.2006 - Au 3 S 06.600 -, a.a.O.; VG Neustadt, Beschlüsse vom 30.5.2006 - 3 L 745/06.NW - und vom 1.6.2006 - 3 L 685/06.NW -, jeweils a.a.O.; OVG Schl.-H., Beschluss vom 20.6.2006 - 4 MB 44/06 -, a.a.O., führt die vorzunehmende Interessenabwägung zu einem eindeutigen Überwiegen der vom Antragsgegner ins Feld geführten öffentlichen Belange, die dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs Rechnung tragen und somit dem Schutz höchstrangiger Rechtsgüter dienen.
  • VGH Hessen, 03.08.2006 - 2 TG 673/06

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen (hier: tschechischen)

    Ob es zu einer hinreichenden Klärung der Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten des ordentlichen Wohnsitzes durch die Rechtsprechung des EuGH gehindert sind, in einem solchen Fall von der den Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie einschränkenden Befugnis gemäß Art. 8 Abs. 2 Gebrauch zu machen, durch die Entscheidung des EuGH vom 6. April 2006 gekommen ist - dort hatte der Kläger seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt und sich dort einer medizinischen und einer psychologischen Begutachtung unterzogen - , vermag der beschließende Senat hier nicht abschließend zu beurteilen; er hält deshalb - im Unterschied zu dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 26. Juni 2006 - 4 MB 44/06 - , vgl. auch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 29. Mai 2006 - Au 3 S 06.600 - und des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 1. Juni 2006 - 3 L 685/06.NW -, zitiert nach www.fahrerlaubnisrecht.de) - in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.
  • VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06

    Missbräuchliche Ausnutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis, dem diese in

    Andere Gerichte ziehen aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 06.04.2006 - teilweise in Fortführung der Rechtsprechung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 - die allgemeine Folgerung, dass dann, wenn ein EU-Führerschein nach Ablauf einer Sperrfrist erteilt wurde, keine Eignungsprüfung auf der Grundlage von Erkenntnissen eingeleitet werden dürfe, die der deutschen Fahrerlaubnisbehörde bereits im Zeitpunkt der Erteilung des EU-Führerscheines vorlagen (vgl. VG Bayreuth, Beschluss vom 27.06.2006 - B 1 S 06.473 - , anders für eine besondere Fallgestaltung Beschluss vom 27.06.2006 - B 1 S 06.412 - OVG Schleswig, Beschluss vom 20.06.2006 - 4 MB 44/06 [3 B 60/06]; VG Neustadt, Beschluss vom 01.06.2006 - 3 L 685/06.NW - VG Augsburg, Beschluss vom 29.05.2006 - Au 3 S 06.600 - so wohl auch Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 30.05.2006 - 74.3853.1-0/656 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2006 - 16 B 1363/06

    Führerscheintourismus - Beweis: Google

    OVG, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 -, ebd.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 -, Juris; Hess. VGH, Beschluss vom 9. August 2006 - 2 TG 1400/06 -, http://www.fahrerlaubnisrecht.de; Nds. OVG, Beschluss vom 15. August 2006 - 12 ME 123/06 -, Juris; OVG MV, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 M 46/06 -, Juris; anderer Ansicht VG Augsburg, Beschluss vom 29. Mai 2006 - Au 3 S 06.600 -, DAR 2006, 527; VG Neustadt, Beschlüsse vom 30. Mai 2006 - 3 L 745/06.NW - und vom 1. Juni 2006 - 3 L 685/06.NW -, http://www.fahrerlaubnisrecht.de; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 4 MB 44/06 -, ebd., führt die vorzunehmende Interessenabwägung zu einem eindeutigen Überwiegen der vom Antragsgegner ins Feld geführten öffentlichen Belange, die dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs Rechnung tragen und somit dem Schutz höchstrangiger Rechtsgüter dienen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2006 - 16 B 1106/06
    OVG, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 -, ebd.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 -, Juris; Hess. VGH, Beschluss vom 9. August 2006 - 2 TG 1400/06 -, http://www.fahrerlaubnisrecht.de; Nds. OVG, Beschluss vom 15. August 2006 - 12 ME 123/06 -, Juris; OVG MV, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 M 46/06 -, Juris; anderer Ansicht VG Augsburg, Beschluss vom 29. Mai 2006 - Au 3 S 06.600 -, DAR 2006, 527; VG Neustadt, Beschlüsse vom 30. Mai 2006 - 3 L 745/06.NW - und vom 1. Juni 2006 - 3 L 685/06.NW -, http://www.fahrerlaubnisrecht.de; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 4 MB 44/06 -, ebd.; offen nunmehr OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06 -, Juris, führt die vorzunehmende Interessenabwägung zu einem eindeutigen Überwiegen der vom Antragsgegner ins Feld geführten öffentlichen Belange, die dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs Rechnung tragen und somit dem Schutz höchstrangiger Rechtsgüter dienen.
  • VGH Hessen, 09.08.2006 - 2 TG 1400/06

    EU-Fahrerlaubnis

    Ob es zu einer hinreichenden Klärung der Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten des ordentlichen Wohnsitzes durch die Rechtsprechung des EuGH gehindert sind, in einem solchen Fall von der den Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie einschränkenden Befugnis gemäß Art. 8 Abs. 2 Gebrauch zu machen, durch die Entscheidung des EuGH vom 6. April 2006 gekommen ist - dort hatte der Kläger seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt und sich dort einer medizinischen und einer psychologischen Begutachtung unterzogen -, vermag der beschließende Senat hier nicht abschließend zu beurteilen; er hält deshalb? im Unterschied zu dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 26. Juni 2006 - 4 MB 44/06 - <3 B 60/06>, vgl. auch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 29. Mai 2006 - Au 3 S 06.600 - und des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 1. Juni 2006 - 3 L 685/06.NW -, zitiert nach www.fahrerlaubnisrecht.de) - in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.
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