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   VG Mainz, 20.07.2010 - 3 L 766/10.MZ   

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VG Mainz, 20.07.2010 - 3 L 766/10.MZ (https://dejure.org/2010,22146)
VG Mainz, Entscheidung vom 20.07.2010 - 3 L 766/10.MZ (https://dejure.org/2010,22146)
VG Mainz, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 3 L 766/10.MZ (https://dejure.org/2010,22146)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie wegen Fahrens unter Einfluss von Betäubungsmitteln; Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Feststellung der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Fahrerlaubnisentzug in zweiter Probezeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrerlaubnisentzug in zweiter Probezeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bauschild umgefallen - Führerschein weg

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schaden durch umgekipptes Bauschild und anschließende Flucht - Führerschein weg?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Gar nicht gefahren trotzdem: Führerschein auf Probe weg

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrererlaubnisentzug in zweiter Probezeit bei fehlender Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtmäßig - Unerlaubtes entfernen vom Unfallort: Kraftfahrzeug muss an der Hervorrufung eines Schadens nicht beteiligt sein

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus VG Mainz, 20.07.2010 - 3 L 766/10
    Sinn der Begründungspflicht ist es, dass sich die Behörde den Ausnahmecharakter der Vollzugsanordnung vor Augen führt und sie veranlasst wird, mit Sorgfalt zu prüfen, ob tatsächlich ein überwiegendes Interesse die Anordnung des Sofortvollzugs erfordert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 -, NZV 2002, 580; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 19 B 1757/00 -, NZV 2001, 396; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage 2008, Rdnr. 741 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

    Auszug aus VG Mainz, 20.07.2010 - 3 L 766/10
    Sinn der Begründungspflicht ist es, dass sich die Behörde den Ausnahmecharakter der Vollzugsanordnung vor Augen führt und sie veranlasst wird, mit Sorgfalt zu prüfen, ob tatsächlich ein überwiegendes Interesse die Anordnung des Sofortvollzugs erfordert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 -, NZV 2002, 580; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 19 B 1757/00 -, NZV 2001, 396; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage 2008, Rdnr. 741 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

    Auszug aus VG Mainz, 20.07.2010 - 3 L 766/10
    Mit diesem grundsätzlichen Vorrang der strafrichterlichen vor verwaltungsbehördlichen Feststellungen sollen überflüssige, aufwendige und sich widersprechende Doppelprüfungen möglichst vermieden werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. September 1992 - 11 B 22.92 -, NVwZ-RR 1993, 165; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Mai 2010 - 10 S 256/10 -, [...] [Rdnr. 3]).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2010 - 10 S 256/10

    Zum Umfang der Bindung der Verwaltungsbehörde an die Beurteilung der

    Auszug aus VG Mainz, 20.07.2010 - 3 L 766/10
    Mit diesem grundsätzlichen Vorrang der strafrichterlichen vor verwaltungsbehördlichen Feststellungen sollen überflüssige, aufwendige und sich widersprechende Doppelprüfungen möglichst vermieden werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. September 1992 - 11 B 22.92 -, NVwZ-RR 1993, 165; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Mai 2010 - 10 S 256/10 -, [...] [Rdnr. 3]).
  • OVG Hamburg, 15.12.2005 - 3 Bs 214/05

    (Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrerlaubnisentziehung als Regelfall;

    Auszug aus VG Mainz, 20.07.2010 - 3 L 766/10
    Wenn sich ein Kraftfahrer als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, muss dies nicht nur zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern in aller Regel auch dazu führen, dass diese Anordnung sofort vollzogen wird, um den ungeeigneten Führerscheininhaber unverzüglich von der weiteren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen, da ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit daran besteht, dass die Gefahren, die von einem ungeeigneten Kraftfahrer für ihre Sicherheit ausgehen, nicht länger hingenommen werden (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 3 Bs 214/05 -, NJW 2006, 1367).
  • VGH Bayern, 23.10.2008 - 11 CS 08.2017

    Fahrerlaubnis auf Probe; Forderung nach Beibringung eines Gutachtens

    Auszug aus VG Mainz, 20.07.2010 - 3 L 766/10
    Da es somit für die Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Gutachtens nicht auf Ermessenserwägungen der Behörde ankommt, ist es auch nicht erforderlich, dass die Behörde im Einzelnen begründet, warum sie einen Regelfall annimmt (vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 11 CS 08.2017 -, [...] [Rdnr. 13]).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07

    Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisbehörde; Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung

    Auszug aus VG Mainz, 20.07.2010 - 3 L 766/10
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 3 B 99.07 -, NJW 2008, 3014).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung von Leistungsbescheiden bei Kosten der

    Auszug aus VG Mainz, 20.07.2010 - 3 L 766/10
    Unter diesen Umständen gebührt dem Interesse des Antragsgegners an der sofortigen Vollziehung seiner Verfügung Vorrang vor dem Interesse des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines gegen den Bescheid eingelegten Widerspruchs wiederherzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. März 1986 - 1 B 14/86 -, NVwZ 1987, 240).
  • VG Cottbus, 06.10.2009 - 3 L 342/08

    Entziehung; Fahrerlaubnis auf Probe

    Auszug aus VG Mainz, 20.07.2010 - 3 L 766/10
    Die Regelung beruht mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. m StVG auch auf einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage und hält sich zudem im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung (vgl. hierzu VG Cottbus, Beschluss vom 6. Oktober 2009 -3 L 342/08 -, [...] [Rdnr. 12]).
  • VG Frankfurt/Main, 04.10.1990 - III/V H 1870/90
    Auszug aus VG Mainz, 20.07.2010 - 3 L 766/10
    Diese Bindungswirkung besteht selbst dann, wenn das Strafurteil - dem der Strafbefehl nach§ 3 Abs. 4 Satz 2 StVG gleichsteht - rechtswidrig ist (vgl. VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 4. Oktober 1990 - III/V H 1870/90 -, NZV 207, 208; Janker in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Auflage 2010, § 3 StVG Rdnr. 12).
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