Rechtsprechung
VG Neustadt, 10.09.2014 - 3 L 767/14.NW |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 28 Abs 4 S 2 Nr 2 FeV, § 7 Abs 1 FeV, § 3 Abs 3 StVG, § 80 Abs 3 VwGO, EGRL 126/2006
EU-Führerschein; Wohnsitzerfordernis; Bewertung von vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden Eintragungen - esovgrp.de
FeV § 7,FeV § 7 Abs 1,FeV § 28,FeV § 28 Abs 4,FeV § 28 Abs 4 S 2,FeV § 28 Abs 4 S 2 Nr 2,StVG § 3,StVG § 3 Abs 3,VwGO § 80,VwGO § 80 Abs 3
Anhängiges Strafverfahren, Aufenthalt, Aufenthaltsdauer, Auskunft, Ausstellerstaat, Berechtigung, Dauer, Erfordernis, EU-Fahrerlaubnis, EU-Führerschein, EU-Mitgliedsstaat, Europäische Union, EU, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisrecht, Führerschein, Führerscheinrichtlinie, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Tschechische Fahrerlaubnis wird Deutschem bei Verkehrskontrolle zum Verhängnis
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Führerschein: EU-Fahrerlaubnis nur bei Aufenthalt bei Erwerb der Erlaubnis
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fahren verboten - trotz tschechischem Führerschein
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Wohnsitzerfordernis: Tschechische Fahrerlaubnis eines Deutschen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Tschechische Fahrerlaubnis wird Deutschem bei Verkehrskontrolle zum Verhängnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erfüllung des Wohnsitzerfordernisses durch den Eintrag eines Wohnsitzes im Ausstellermitgliedstaat in einem EU Führerschein
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Tschechische Fahrerlaubnis wird Deutschem bei Verkehrskontrolle zum Verhängnis
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine ausländische Fahrerlaubnis bei fehlendem Auslandswohnsitz
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ausländischer Führerschein
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wohnsitzverstoß: Tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht gültig - Führerscheininhaber muss für Anerkennung der Fahrerlaubnis ausreichend langen Aufenthalt an Wohnsitz im anderen EU-Mitgliedsstaat nachweisen können
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Gültigkeit ausländischer Führerscheine
Wird zitiert von ... (6)
- VG Neustadt, 25.01.2016 - 3 K 756/15
Tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland - Wohnsitzerfordernis
Die Vorschrift des § 3 Abs. 3 StVG sei somit nicht einschlägig, da die ausländische EU-Fahrerlaubnis des Klägers unabhängig von dem dem Strafverfahren zugrunde liegenden Sachverhalt in der Bundesrepublik Deutschland ungültig sei (VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 10. September 2014 - 3 L 767/14.NW -).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte 3 L 767/14.NW sowie die zur Gerichtsakte 3 K 756/15.NW gereichten Schriftsätze nebst Anlagen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, und die Niederschrift vom 25. Januar 2016 verwiesen.
Die Kammer verweist insoweit zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen entsprechend § 117 Abs. 5 VwGO auf den Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses des Beklagten vom 23. Juni/11. August 2015 , die Ausführungen in dem Beschluss der Kammer vom 10. September 2014 - 3 L 767/14.NW - sowie in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Oktober 2014 - 10 B 10880/14.OVG - und macht sich die darin dargelegte summarische Rechtsauffassung endgültig auch unter Würdigung der rechtlichen Ausführungen des Klägerbevollmächtigten, insbesondere zur Rechtsprechung des EuGH im Klageverfahren mit folgenden Ergänzungen zu eigen.
Es wird insoweit wiederum auf die Ausführungen in dem Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses des Beklagten vom 23. Juni/11. August 2015 und die Ausführungen in dem Beschluss der Kammer vom 10. September 2014 - 3 L 767/14.NW - (dort S. 6 bis 7) verwiesen, die sich die Kammer endgültig zu eigen macht.
- VG Würzburg, 06.11.2014 - W 6 S 14.1022
Vorlagepflicht zur Eintragung eines inländischen Ungültigkeitsvermerks
Dies trifft aber nicht die vorliegende Fallkonstellation, da die tschechische Fahrerlaubnis des Antragstellers unabhängig von dem dem Strafverfahren zugrundeliegenden Sachverhalt in der Bundesrepublik Deutschland ungültig ist (so auch VG Neustadt (Weinstraße), B.v. 10.9.2014 - 3 L 767/14.NW; VG Augsburg, U.v. 30.8.2010 - Au 7 K 10.825; beide juris). - VG Würzburg, 10.06.2015 - W 6 K 14.1021
Vorlagepflicht zur Eintragung eines inländischen Ungültigkeitsvermerks
Dies trifft aber nicht die vorliegende Fallkonstellation, da die tschechische Fahrerlaubnis des Antragstellers unabhängig von dem dem Strafverfahren zugrundeliegenden Sachverhalt in der Bundesrepublik Deutschland ungültig ist (so auch VG Neustadt (Weinstraße), B.v. 10.9.2014 - 3 L 767/14.NW; VG Augsburg, U.v. 30.8.2010 - Au 7 K 10.825; beide juris).
- VG Trier, 21.02.2017 - 1 L 1165/17
Fahrerlaubnis; hier: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
Das Vorliegen eines Wohnsitzes im Ausstellungsmitgliedstaat ist gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl EG Nr. L 237 S. 1; 2. Führerscheinrichtlinie) und Art. 7 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (…ABl EG Nr. L 403, S. 18, 3. Führerscheinrichtlinie) Voraussetzung für die Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis und gleichzeitig Voraussetzung für die Anerkennung der Fahrerlaubnis im Inland (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - Rs. C-184/10 (Grasser); Urteil vom 13. Oktober 2011 - Rs. C-224/10 (Apelt); VG Neustadt, Beschluss vom 10. September 2014 - 3 L 767/14.NW, m.w.N.). - VG Koblenz, 31.01.2018 - 4 L 6/18
Fahrerlaubnis, Verkehrsrecht
Die tschechischen Behörden haben einen Wohnsitz mit "unknown" bezeichnet, was von dem Antragsgegner zutreffend dahin gedeutet wurde, dass ein solcher - mangels anderer Anhaltspunkte und substantiierten Vortrags des Antragstellers - nicht vorlag (vgl. auch zur Vereinbarkeit der hier anzuwendenden Regelungen des § 28 FeV mit Europarecht: VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 10. September 2014 - 3 L 767/14.NW - und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 10 B 10880/14.OVG -). - VG Trier, 01.09.2015 - 1 L 2332/15
Wohnsitzerfordernis bei der Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (hier: Tschechien)
Das Vorliegen eines Wohnsitzes im Ausstellungsmitgliedstaat ist gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl EG Nr. L 237 S. 1; 2. Führerscheinrichtlinie) und Art. 7 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (…ABl EG Nr. L 403, S. 18, 3. Führerscheinrichtlinie) Voraussetzung für die Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis und gleichzeitig Voraussetzung für die Anerkennung der Fahrerlaubnis im Inland (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - Rs. C-184/10 (Grasser); Urteil vom 13. Oktober 2011 - Rs. C-224/10 (Apelt); VG Neustadt, Beschluss vom 10. September 2014 - 3 L 767/14.NW, m.w.N.).