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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2008 - 3 L 84/05   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2008 - 3 L 84/05 (https://dejure.org/2008,21648)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09.04.2008 - 3 L 84/05 (https://dejure.org/2008,21648)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. April 2008 - 3 L 84/05 (https://dejure.org/2008,21648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen - Ziele der Raumordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darstellung von Eignungsräumen für Windenergieanlagen in regionalen Raumordnungsprogrammen als verbindliches Ziel i.S.d. Raumordnung; Verbindlichkeit eines Ziels i.S.d. Raumordnung und i.S.d. § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB); In Aufstellung befindliches Ziel der ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ssl-id.de PDF, S. 240 (Leitsatz)

    Ziele der Raumordnung

  • ssl-id.de PDF, S. 235 (Leitsatz)

    Ziele der Raumordnung

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2008 - 3 L 84/05
    Diese im Unterschied zur multipolaren planerischen Abwägung durch eine zweiseitige Interessenbewertung gekennzeichnete Entscheidungsstruktur der Zulassungsvorschrift des § 35 Abs. 1 BauGB lässt vom rechtlichen Ansatz her Raum dafür, in Aufstellung befindliche Ziele als Erfordernisse der Raumordnung im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 1 ROG zu "berücksichtigen" (BVerwG, U. v. 27.01.2005 - 4 C 5/04 - BVerwGE 122, 364 = NVwZ 2005, 578).

    Seine Verhinderungskraft kann nicht weitergehen als die der späteren endgültigen Zielfestlegung (BVerwG, U. v. 27.01.2005 - a.a.O.).

    Dieses Stadium der Verlautbarungsreife ist regelmäßig erreicht, wenn es im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens zum Gegenstand der Erörterung gemacht werden kann (BVerwG, U. v. 27.01.2005 - a.a.O.).

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2008 - 3 L 84/05
    § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stellt die Errichtung von Windenergieanlagen (sowie anderer Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB) im gemeindlichen Außenbereich unter einen Planungsvorbehalt, der sich auch an die Gemeinden als Träger der Flächennutzungsplanung und an die Träger der Raumordnungsplanung, insbesondere der Regionalplanung, richtet (BVerwG, U. v. 21.10.2004 - 4 C 2/04 - BVerwGE 122, 109 = NVwZ 2005, 211).

    Die Planung der Gemeinde auf der Ebene der Flächennutzungsplanung mit Wirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB steht ihr nicht nur dann zu, wenn es an einer Ausweisung von Flächen für Windenergienutzung als Ziel der Raumordnung fehlt - etwa weil ein Regionalplan nicht (mehr) existiert oder dieser sich zur Windenergienutzung nicht verhält -, sondern auch in den Fällen, in denen wie in Mecklenburg-Vorpommern auf der Ebene der Raumordnung Eignungsräume für Windenergienutzung als raumordnerisches Ziel im Sinne des § 3 Nr. 2 Raumordnungsgesetzes ROG ausgewiesen sind (BVerwG, U. v. 21.10.2004 - a.a.O.).

    Der Ausschluss der Anlagen auf Teilen des Plangebiets lässt sich nach der Wertung des Gesetzgebers nur rechtfertigen, wenn der Plan sicherstellt, dass sich die betroffenen Vorhaben an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen (BVerwG, U. v. 21.10.2004 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 12 LB 44/07

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung von

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2008 - 3 L 84/05
    Will sie der Windenergienutzung (auch) auf anderen Vorrangflächen Raum verschaffen, vermag sie dies in wirksamer Weise nur durch die Darstellung entsprechender Vorrangflächen für nicht raumbedeutsame Windkraftanlagen zu tun (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 24.01.2008 - 12 LB 44/07 - juris).

    Da letztere Vorschrift ein Ziel im Sinne der Raumordnung voraussetzt (Krautzberger in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB 10. Aufl. § 35 Rdn. 78), ist dieses auch verbindlich im Sinne des § 1 Abs. 4 BauGB (vgl. OVG Saarland, U. v. 21.02.2008 - 2 R 11/08; OVG Lüneburg, U. v. 24.01.2008 - 12 LB 44/07, beide nach juris).

    Windenergieanlagen mit einer beabsichtigten Höhe von mehr als 100 m sind raumbedeutsam (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 24.01.2008 - 12 LB 44/07 - juris).

  • BVerwG, 07.02.2005 - 4 BN 1.05

    Ziele der Raumordnung; Anpassungspflicht; Bebauungsplan,

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2008 - 3 L 84/05
    Legt ein RROP als Ziel der Raumordnung fest, dass innerhalb eines bestimmten Gebiets eine bestimmte Art der Nutzung stattfinden soll, muss die Gemeinde bei einer Überplanung des Gebiets diese beachten und darf den Verlauf nur innerhalb des durch den RROP nicht parzellenscharf vorgegebenen Bereichs näher festlegen (BVerwG, B. v. 07.02.2005 - 4 BN 1/05 -NVwZ 2005, 584).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2008 - 3 L 84/05
    Eine Überplanung des Windfeldes unter Beachtung des Anpassungsgebots ist nur möglich, wenn der Bauleitplan die raumordnerische Entscheidung des RROP im Grundsatz akzeptiert und seine Aufgabe nur in einer "Feinsteuerung" zum innergebietlichen Interessenausgleich der Windenergieprojekte, aber auch gegenüber anderen Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebiets liegt (BVerwG, U. v. 19.02.2004 - 4 CN 16/03 - BVerwGE 120, 138 = NVwZ 2004, 858).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 8 A 4744/06

    Konzentrationszone für Windkraftnutzung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2008 - 3 L 84/05
    Es wird nicht durch abweichende Stellungnahmen des Amts für Raumordnung ersetzt, zumal sie nicht der Rechtslage entsprechen (vgl. OVG Münster, U. v. 28.11.2007 - 8 A 4744/06 - juris).
  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2008 - 3 L 84/05
    Damit ist - unabhängig von der Wortwahl (vgl. zur Bedeutung der Begrifflichkeiten für Raumordnungspläne vor dem 01.07.1998 BVerwG, U. v. 18.09.2003 - 4 CN 20/02 - BVerwGE 119, 54 = NVwZ 2004, 226 -) ein Ziel im Sinne einer verbindlichen Vorgabe in Form von räumlichen und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen normiert.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.2008 - 3 K 30/06

    Normenkontrollverfahren - Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2008 - 3 L 84/05
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 17.02.2004 - 3 K 12/00 - sich dem angeschlossen, gleichermaßen in dem Urteil vom 21.01.2008 - 3 K 30/06 -.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2001 - 4 K 9/99

    Ausweisung von Eignungsraum für Windenergieanlagen in der Raumordnungsplanung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2008 - 3 L 84/05
    In diesem Zusammenhang hat der 4. Senat des erkennenden Gerichts in seinem Urteil vom 19.01.2001 - 4 K 9/99 - NVwZ 2001, 1063 - ausgeführt, die Ausweisung von Flächen für Windenergienutzung in sogenannten Eignungsräumen verfolge eindeutig die Absicht, Windkraftanlagen auf eine begrenzte Anzahl von geeignet befundenen Flächen zu konzentrieren und zugleich zu beschränken.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.02.2004 - 3 K 12/00
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2008 - 3 L 84/05
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 17.02.2004 - 3 K 12/00 - sich dem angeschlossen, gleichermaßen in dem Urteil vom 21.01.2008 - 3 K 30/06 -.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2009 - L 2 R 11/08
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2008 - 3 L 281/03

    Klage einer Nachbargemeinde gegen geplanten Verbrauchermarkt

    Aus der Formulierung des Textes muss deutlich werden, dass die Gemeinden gerade nicht die Möglichkeit haben sollen, sich über die landesplanerischen Abwägung hinwegzusetzen (Senatsurteil vom 09.04.2008 - 3 L 84/05).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2009 - 3 K 24/05

    Steuerung von Windenergieanlagen durch Bebauungsplan

    Ob dies der Fall ist, richtet sich danach, ob bereits ein Mindestmaß an inhaltlicher Konkretisierung des künftigen Ziels gegeben ist, die hinreichend sichere Erwartung gerechtfertigt ist, dass diese Zielsetzung über das Entwurfsstadium hinaus zu einer verbindlichen Vorgabe im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG führt, das heißt der Abwägungsprozess bereits einen weitgehenden Fortschritt erreicht hat, und schließlich ob die in diesem Stadium des Verfahrens angestellte Abwägung den materiellen Vorgaben entspricht (vgl. Senat, U. v. 09.04.2008 - 3 L 84/05 - BVerwG, U. v. 21.10.2004 - 4 C 2/04 - BVerwGE 122, 109 = NVwZ 2005, 211).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 17.02.2004 - 3 K 12/00 - sich dem angeschlossen, gleichermaßen in den Urteilen vom 21.01.2008 - 3 K 30/06 - und vom 09.04.2008 - 3 L 84/05 - NordÖR 2009, 27.

    Die Bauleitplanung unterliegt somit der Anpassungspflicht auch "nach innen" als Ziel der Raumordnung im Sinne von § 1 Abs. 4 BauGB (vgl. Senat, U. v. 09.04.2008 - 3 L 84/05 - NordÖR 2009, 27).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2015 - 3 K 44/11

    Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg - erneute

    Die Festlegung von Eignungsgebieten in einem Raumordnungsprogramm bewirkt ferner gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, dass außerhalb dieser Gebiete einem entsprechenden Vorhaben in der Regel öffentliche Belange entgegenstehen (vgl. OVG Greifswald U. v. 20.05.2009 - 3 K 24/05 - Juris Rn. 68 f.; U. v. 09.04.2008 - 3 L 84/05 - NordÖR 2009, 27 = Juris Rn. 42; OVG Lüneburg U. v. 28.01.2010 - 12 KN 65/07 - Juris Rn. 34; OVG Münster U. v. 06.09.2007 - 8 A 4566/04 - Juris Rn. 96; zweifelnd OVG Schleswig U. v. 20.01.2015 - 1 KN 6/13 - Juris Rn. 58; a.A. Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2. Aufl. 2013 Rn. 158; Dallhammer in Dyong ua Raumordnung in Bund und Ländern § 8 ROG-2008 Rn. 191).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2015 - 3 K 18/12

    Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg vom 31.08.2011-

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Ausweisung eines Eignungsgebietes ein Ziel der Raumordnung nicht nur "nach außen" darstellt, d.h. hinsichtlich der Ausschlusswirkung für die nicht als Eignungsgebiete ausgewiesenen Flächen, sondern auch hinsichtlich der Durchsetzung der Windenergienutzung "nach innen" (vgl. OVG Greifswald U. v. 20.05.2009 - 3 K 24/05 - Juris Rn. 68 ff.; U. v. 09.04.2008 - 3 L 84/05 - NordÖR 2009, 27 = Juris Rn. 40 ff.; zu § 8 ROG 2008 vgl. Goppel in Spannowsky u.a. ROG § 8 Rn. 84 ff, 88; a.A. OVG Schleswig U. v. 20.01.2015 - 1 KN 75/13 - Juris Rn. 15; Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2. Aufl. 2013 Rn. 157 ff; Dallhammer in Dyong ua Raumordnung in Bund und Ländern § 8 ROG-2008 Rn. 186 ff mwN).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2016 - 2 K 464/14

    Zuwegung zu Windenergieanlage ist keine Betriebsvorrichtung

    Das OVG Greifswald hat nämlich entschieden, dass die Ausweisung eines Eignungsgebietes im Rahmen der Regionalen Raumentwicklungspläne in Mecklenburg-Vorpommern ein Ziel der Raumordnung darstellt mit der Rechtsfolge, dass im Eignungsgebiet grundsätzlich ein Anspruch auf Genehmigung einer WEA besteht (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 20.05.2009 - 3 K 24/05 - Juris Rn. 68 ff. für das hier betroffene Regionale Raumordnungsprogramm Vorpommern, das durch Landesverordnung vom 29.09.1998 [GVOBl. M-V S. 833] für verbindlich erklärt wurde; s. auch Urteil vom 09.04.2008 - 3 L 84/05 - NordÖR 2009, 27 = Juris Rn. 40 ff).
  • VG Osnabrück, 27.08.2015 - 2 A 75/11

    Abwägungsfehler; Abwägungsmangel; Erheblichkeit; dienende Funktion;

    Aus der Wertung, die der Gesetzgeber in § 4 Abs. 2 Raumordnungsgesetz - ROG - vorgenommen hat, ergibt sich, dass in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung als nicht benannter öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB auch im Rahmen des § 35 Abs. 1 BauGB von rechtlicher Bedeutung sein können, wenn den Gegenstand des Genehmigungsverfahrens eine raumbedeutsame Maßnahme im Sinne des § 3 Nr. 6 ROG bildet (so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 09.04.2008 - 3 L 84/05 -, zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 4 Abs. 4 ROG a.F. unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 27.01.2005 - 4 C 5/04 -, juris).
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