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   OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2016 - 3 L 94/16   

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OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2016 - 3 L 94/16 (https://dejure.org/2016,38200)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.08.2016 - 3 L 94/16 (https://dejure.org/2016,38200)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. August 2016 - 3 L 94/16 (https://dejure.org/2016,38200)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 3 MRK, Art 20 EURL 95/2011, Art 21 EURL 95/2011, Art 22 EURL 95/2011, Art 23 EURL 95/2011
    International Schutzberechtigte, die keiner vulnerablen Personengruppe angehören, droht nach der derzeitigen Auskunftslage keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung bei ihrer Rückkehr nach Bulgarien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsmarkt; Behandlung, unmenschliche; Behandlung, erniedrigende; Bulgarien; Flüchtling, anerkannter; Inländergleichbehandlung; Integration; Lebensbedingung, wirtschaftliche; Lebensbedingung, soziale; Leistung, soziale; Menschenwürde; Mitverantwortung, grundrechtliche; ...

  • rechtsportal.de

    Rückkehr von internationalen Schutzberechtigten nach Bulgarien hinsichtlich unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung; Anhaltspunkte für eine gänzliche Versogungsverweigerung gegenüber dem Schutzstatusinhaber; Gewährung der Inländergleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückkehr von internationalen Schutzberechtigten nach Bulgarien hinsichtlich unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung; Anhaltspunkte für eine gänzliche Versogungsverweigerung gegenüber dem Schutzstatusinhaber; Gewährung der Inländergleichbehandlung

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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (29)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2014 - A 11 S 1778/14

    Systemische Schwachstellen in Bulgarien

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2016 - 3 L 94/16
    Ungeachtet dessen hat das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung unter Zugrundelegung der maßgeblichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und obergerichtlicher Rechtsprechung (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10. November 2014 - A 11 S 1778/14 -, juris [zum Schutzumfang von Art. 3 ERMK nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 -, juris]; OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 14 A 134/15.A -, beide juris) eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung von Schutzstatusinhabern in Bulgarien verneint und darauf hingewiesen, dass eine solche Behandlung ein Mindestmaß an Schwere erreichen muss, um als unmenschlich oder erniedrigend im Sinne von Art. 3 ERMK zu gelten.

    Soweit daneben das Unionsrecht den Betroffenen lediglich Inländergleichbehandlung (vgl. etwa Art. 26, 27, 28 Abs. 1, 29, 30 RL 2011/95/EU) oder Gleichbehandlung mit anderen sich rechtmäßig aufhaltenden Ausländern (vgl. etwa Art. 32 und 33 RL 2011/95/EU) gewährt, lässt es sie damit nur teilhaben an den wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen des Mitgliedstaates, wobei in Bulgarien fast 50% der Bevölkerung von Armut und Ausgrenzung betroffen bzw. bedroht sind (vgl. im Einzelnen: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10. November 2014, a. a. O., zuletzt: Urteil vom 1. April 2015 - A 11 S 106/15 -, juris [m. w. N.]) .

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang unter Verweis auf obergerichtliche Rechtsprechung darstellt, dass unionsrechtliche normative Vorgaben der Richtlinie 2011/95/EU die allgemeinen - eher niedrigeren - völkervertraglichen Schutzstandards des Art. 3 EMRK überlagern und nach dem Verständnis des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte diese näher mit der Folge konkretisieren würden, dass die konkreten Anforderungen an die immer kumulativ festzustellende Schwere der Schlechtbehandlung niedriger anzusetzen seien, aber gleichwohl die typischerweise für die Mehrheit der einheimischen Bevölkerung geltenden Standards nicht völlig aus den Augen verlieren dürfe (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10. November 2014, a. a. O.) , ist für eine insoweitige Verletzung ebenfalls nichts ersichtlich.

    Darüber hinaus verkennt der Kläger erneut, dass er nur an den wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen des Mitgliedstaates teilhaben kann und in Bulgarien fast 50% der Bevölkerung von Armut und Ausgrenzung betroffen bzw. bedroht sind (vgl. im Einzelnen: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10. November 2014, a. a. O., Urteil vom 1. April 2015, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2015 - 14 B 525/15

    Nichtvorliegen systemischer Mängel im bulgarischen Asylverfahren bei der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2016 - 3 L 94/16
    Vielmehr geht es darum, ob sich die Lebensverhältnisse des Klägers als anerkannter Flüchtling in Bulgarien allgemein als unmenschlich oder erniedrigend darstellen, also darum, ob der den Flüchtlingsschutz aussprechende Staat - hier Bulgarien - insoweit bestehende Schutzpflichten verletzt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 14 B 525/15.A -, juris [m. w. N.]) .

    Die Eingriffsschwelle von Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 Grundrechtecharta wird durch Missstände im sozialen Bereich nur unter strengen Voraussetzungen überschritten (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Mai 2015, a. a. O. Rdnr. 15 f. [m. w. N.]) .

    Hinsichtlich der Gesundheitsversorgung und Unterbringung kann dies nur bei gänzlicher Versorgungsverweigerung mit existenzbedrohenden oder unmenschlicher Behandlung gleichkommenden Folgen der Fall sein (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Mai 2015, a. a. O. Rdnr. 15 f. [m. w. N.]).

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2016 - 3 L 94/16
    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 1975 - 2 BvR 1086/74 -, BVerfGE 40, 101 ).

    Dazu muss das Gericht nicht auf sämtliches Tatsachenvorbringen und alle Rechtsauffassungen eingehen, die im Verfahren von der einen oder anderen Seite zur Sprache gebracht worden sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juni 1975 a.a.O. und vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 -, BVerfGE 42, 364 ).

  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2016 - 3 L 94/16
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, soweit sie entscheidungserheblich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u.a. -, BVerfGE 87, 363 [m. w. N.]; BVerwG, Urteile vom 29. November 1985 - 9 C 49.85 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177 S. 65 [m. w. N.] und vom 20. November 1995 - 4 C 10.95 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 22) .

    Nur der wesentliche Kern des Tatsachenvorbringens einer Partei, der nach der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts von zentraler Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens ist, muss in den Gründen der Entscheidung behandelt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 1995, a.a.O.) .

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2015 - A 11 S 106/15

    Zulässigkeit der Überstellung eines alleinstehenden Mannes nach Bulgarien zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2016 - 3 L 94/16
    Soweit daneben das Unionsrecht den Betroffenen lediglich Inländergleichbehandlung (vgl. etwa Art. 26, 27, 28 Abs. 1, 29, 30 RL 2011/95/EU) oder Gleichbehandlung mit anderen sich rechtmäßig aufhaltenden Ausländern (vgl. etwa Art. 32 und 33 RL 2011/95/EU) gewährt, lässt es sie damit nur teilhaben an den wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen des Mitgliedstaates, wobei in Bulgarien fast 50% der Bevölkerung von Armut und Ausgrenzung betroffen bzw. bedroht sind (vgl. im Einzelnen: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10. November 2014, a. a. O., zuletzt: Urteil vom 1. April 2015 - A 11 S 106/15 -, juris [m. w. N.]) .

    Darüber hinaus verkennt der Kläger erneut, dass er nur an den wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen des Mitgliedstaates teilhaben kann und in Bulgarien fast 50% der Bevölkerung von Armut und Ausgrenzung betroffen bzw. bedroht sind (vgl. im Einzelnen: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10. November 2014, a. a. O., Urteil vom 1. April 2015, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 18.12.2015 - 9 ZB 15.50140

    Verwaltungsgerichte, Beweisantrag, Gehörs, Klägers, VGH München, Asylrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2016 - 3 L 94/16
    Ob die Bewertung des Verwaltungsgerichtes einer rechtlichen Überprüfung standhält, ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung (vgl. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) und der materiellen Richtigkeit der Entscheidung, die sich keinem der Zulassungsgründe des § 78 Abs. 3 AsylG zuordnen lassen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 9 ZB 15.50140, juris) .

    Ob die Bewertung des Verwaltungsgerichtes einer rechtlichen Überprüfung standhält, ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) und der materiellen Richtigkeit der Entscheidung, die sich beide keinem der Zulassungsgründe des § 78 Abs. 3 AsylG zuordnen lassen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 9 ZB 15.50140 -, juris).

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2016 - 3 L 94/16
    Hiernach verpflichtet Art. 3 EMRK die Mitgliedstaaten nicht, jede Person innerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches mit einem Obdach zu versorgen oder sie finanziell zu unterstützen, um einen gewissen Lebensstandard zu ermöglichen (vgl. Urteil vom 21. Januar 2011 - 30696/09 - Beschluss vom 2. April 2013 - 27725/10 - Urteil vom 30. Juni 2015 - 39350/13 -, alle juris) .

    Die Verantwortlichkeit eines Staates nach Art. 3 EMRK wegen der Behandlung eines Ausländers kann ausnahmsweise gegeben sein, wenn dieser vollständig von staatlicher Unterstützung abhängig ist und behördlicher Gleichgültigkeit gegenübersteht (vgl. EGMR, Urteil vom 21. Januar 2011, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - 14 A 134/15

    Sichere Drittstaaten, subsidiärer Schutz, Bulgarien, unmenschliche Behandlung,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2016 - 3 L 94/16
    Ungeachtet dessen hat das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung unter Zugrundelegung der maßgeblichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und obergerichtlicher Rechtsprechung (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10. November 2014 - A 11 S 1778/14 -, juris [zum Schutzumfang von Art. 3 ERMK nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 -, juris]; OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 14 A 134/15.A -, beide juris) eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung von Schutzstatusinhabern in Bulgarien verneint und darauf hingewiesen, dass eine solche Behandlung ein Mindestmaß an Schwere erreichen muss, um als unmenschlich oder erniedrigend im Sinne von Art. 3 ERMK zu gelten.

    Das Fehlen von Integrationsmaßnahmen, ein unzureichender Zugang zum Arbeitsmarkt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 14 A 134/15.A -, juris) bzw. zu Bildung berühren den Schutzbereich des Art. 3 EMRK von vornherein nicht.

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2016 - 3 L 94/16
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt nur dann vor, wenn auf den Einzelfall bezogene Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 -, BVerfGE 47, 182 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 ) oder dass die Entscheidung maßgebend auf Aspekte gestützt worden ist, mit denen im vorgenannten Sinne nicht zu rechnen war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 1 B. 12.13 -, juris) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2005 - 3 L 2/02
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2016 - 3 L 94/16
    Insbesondere vermag die Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (vgl. ständige Rechtsprechung des beschließenden Senates, etwa: Beschlüsse vom 13. Dezember 2004 - 3 L 488/01 - und vom 11. Januar 2005 - 3 L 2/02 - vgl. zudem: BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1969 - 2 BvR 320/69 -, BVerfGE 27, 248 [251]; BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 1997 - 6 B 55.96 -, Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 52 [S. 11]; HessVGH, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 10 UZ 91/95 -, MDR 1995, 525 ).
  • VGH Hessen, 26.01.1995 - 10 UZ 91/95

    Berufungszulassung: keine Berufung auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs bei

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 22.01.1997 - 6 B 55.96

    Verfassungsrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

  • BVerwG, 29.11.1985 - 9 C 49.85

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Rechtliches Gehör - Schriftsatz

  • BVerwG, 23.01.2014 - 1 B 12.13

    Verfahrensfehler bei Streit über die Verweigerung der Ausstellung eines

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

  • VG Darmstadt, 09.07.2014 - 4 L 1034/14
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.1992 - 9 B 3839/91

    Obdachlose; Unterbringung; Witterung; Übernachtung; Aufenthalt am Tage; Getrennte

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

  • EGMR, 30.06.2015 - 39350/13

    A.S. v. SWITZERLAND

  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2016 - 4 A 2103/15

    Klärungsbedürftigkeit der Verelendung eines pakistanischen Staatsangehörigen bei

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2015 - 8 LA 146/15

    Ausübung des Selbsteintrittsrechts bei Verschlimmerung der Situation eines

  • VGH Hessen, 10.03.2016 - 3 B 2796/15
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2019 - 11 A 228/15

    Asylanspruch in Deutschland bei bestehender Asylgewährung in Bulgarien; Umdeutung

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17

    Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Bulgarien; Gravierende Mangel- oder

    Anerkannte Schutzberechtigte müssen sich deshalb auf den für alle bulgarischen Staatsangehörigen vorhandenen Lebensstandard verweisen lassen (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.08.2016 - 3 L 94/16 -, juris Rn. 9 und 11).

    Auch nach diesen strengen Maßstäben bestehen in Bulgarien aktuell grundlegende Defizite im Hinblick auf die Aufnahmebedingungen, die in ihrer Gesamtheit betrachtet, zur Überzeugung des Senats die Annahme rechtfertigen, dass dem Kläger bei einer Abschiebung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S.v. Art. 4 EUGrCh bzw. Art. 3 EMRK droht (ebenfalls eine drohende Verletzung von Art. 3 EMRK für anerkannte Schutzberechtigte bejahend: Hessischer VGH, Urteil vom 04.11.2016 - 3 A 1322/16.A -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 04.10.2017 - 9 A 507/17 - n. v. (zumindest für besonders schutzbedürftige Personen); VG Oldenburg, Urteil vom 17.01.2017 - 12 A 3971/16 -, juris; VG Lüneburg, Urteil vom 21.12.2016 - 8 A 170/16 -, juris; VG Göttingen, Beschluss vom 03.11.2016 - 2 B 361/16 - , juris; VG Arnsberg, Beschluss vom 13.06.2017 - 12 L 1407/17.A -, juris; eine drohende Verletzung von Art. 3 EMRK für anerkannte Schutzberechtigte verneinend: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.08.2016 - 3 L 94/16 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2017 - 8 L 1199/17.A -, juris; VG Potsdam, Beschluss vom 13.07.2017 - 1 L 127/17.A -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 12.07.2017 - 23 L 503.17 A -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 11.07.2017 - AN 11 S 17.50830 -, juris; VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 26.06.2017 - W 2 K 17.31807 -, juris (jedenfalls für nicht besonders schutzbedürftige Personen); VG Magdeburg, Beschluss vom 02.05.2017 - 9 B 94/17 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 14.03.2017 - 2 A 301/15 -, n. v.; VG Cottbus, Beschluss vom 10.03.2017 - VG 5 L 673/16.A -, juris; VG Trier, Beschluss vom 08.02.2017 - 1 L 945/17.TR - , juris; VG Hamburg, Urteil vom 09.01.2017 - 16 A 5546/14 -, juris; differenzierend: OVG Saarland, Urteil vom 13.12.2016 - 2 A 260/16 -, juris Rn. 28, wonach einzelfallbezogen die Voraussetzungen gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG vorliegen können).

    Aus diesen Gründen vermag sich der Senat auf der Grundlage der aktuellen Erkenntnislage nicht der gegenteiligen Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt anzuschließen, wonach anerkannte Schutzberechtigte entweder in Asylunterkünften untergebracht würden oder doch zumindest an einer Kurzzeitunterbringung durch die Flüchtlingsbehörde partizipieren könnten (Beschluss vom 31.08.2016 - 3 L 94/16 -, juris Rn. 12).

    Auch diese Beschäftigungsverhältnisse bieten also keine Gewähr dafür, eine Unterkunft und den übrigen Lebensbedarf finanzieren zu können (a. A. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.08.2016 - 3 L 94/16 -, juris Rn. 14, jedoch ohne Auseinandersetzung mit der Stellungnahme von Ilareva vom 27.08.2015).

  • VG Hamburg, 09.01.2017 - 16 A 5546/14

    Zur Zulässigkeit der Rückführung von anerkannten international Schutzberechtigten

    Diese Beurteilung entspricht der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 31.08.2016 - 3 L 94/16 - juris) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Urteil vom 25.10.2016 - 2 A 96/16 -, juris) sowie mehrerer Verwaltungsgerichte (z.B. VG Schleswig, Beschluss vom 09.09.2016 - 10 A 336/16 - VG Düsseldorf, Urteil vom 14.11.2016 - 12 K 5984/16.A - VG Potsdam, Urteil vom 29.04.2016 - 12 K 393/15.A; VG Berlin, Urteil vom 10.03.2016 - 23 K 10.16 A-, jeweils juris), der sich das Gericht anschließt und auf deren Entscheidungen es zur Begründung Bezug nimmt.

    Defizite bei staatlichen Angeboten zum Sprachunterricht, bei der staatlichen Bereitstellung von Kindergartenplätzen oder bei der staatlichen Hilfe zur Arbeitsmarktintegration, genügen daher ebenfalls nicht, um eine gegen Art. 3 EMRK verstoßenden Situation für Flüchtlinge in Bulgarien anzunehmen (OVG Magdeburg, Beschluss vom 31.08.2016 - 3 L 94/16 - OVG Münster, Beschluss vom 29.01.2015 - 14 A 134/15.A - a.A. VGH Kassel, Urteil vom 04.11.2016 - 3 A 1292/16.A -, jeweils juris).

    Daher stehen hier nicht staatliche Unterlassungspflichten aus Art. 3 EMRK in Rede, sondern ob sich die Lebensverhältnisse dieser Bevölkerungsgruppe anerkannt Schutzberechtigter in Bulgarien allgemein als unmenschlich und erniedrigend darstellen, also darum, ob der Staat - hier Bulgarien - gewisse Schutzpflichten verletzt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 13.05.2015 - 14 B 525/15.A - OVG Magdeburg, Beschluss vom 31. August 2016 - 3 L 94/16 -, jeweils juris).Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die sich insoweit aus Art. 3 EMRK ergebenden staatlichen Gewährleistungspflichten im Einzelnen konkretisiert.

    Unterstützung bei der Wohnraumsuche erhält nur ein geringer Teil von ihnen, was aber - wie ausgeführt - kein Verstoß gegen Art. 3 EMRK darstellt (OVG Magdeburg, Beschluss vom 31.08.2016 - 3 L 94/16 -, juris).

    Den Klägerin ist zuzumuten, sich diesem sicher nicht leichten Integrationsprozess in Bulgarien zu stellen (OVG Magdeburg, Beschluss vom 31.08.2016 - 3 L 94/16 -, juris).

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Diese Frage wird von den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten der einzelnen Bundesländer unterschiedlich beantwortet (eine vom Berufungsgericht abweichende Einschätzung trifft u.a. das OVG Magdeburg, Beschluss vom 31. August 2016 - 3 L 94/16 - juris; vgl. im Übrigen die Zusammenstellung im angefochtenen Urteil S. 11 f.).
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