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   VG Neustadt, 05.11.2015 - 3 L 967/15.NW   

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VG Neustadt, 05.11.2015 - 3 L 967/15.NW (https://dejure.org/2015,31622)
VG Neustadt, Entscheidung vom 05.11.2015 - 3 L 967/15.NW (https://dejure.org/2015,31622)
VG Neustadt, Entscheidung vom 05. November 2015 - 3 L 967/15.NW (https://dejure.org/2015,31622)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verhängung einer Fahrtenbuchauflage nach einer mit einem Motorrad begangenen erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Mit 173 km/h auf dem Motorrad durch den Pfälzerwald - Fahrtenbuchauflage für Motorrad bei nicht aufklärbarer Identität des Fahrers rechtmäßig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Mit 173 km/h auf dem Motorrad durch den Pfälzerwald-… Fahrtenbuch, aber nur für das Krad

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsverstoß mit Motorrad auch für alle anderen Fahrzeuge des Halters? Nein!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage bei 173 km/h auf dem Motorrad im Pfälzerwald

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mit 173 km/h auf dem Motorrad durch den Pfälzerwald - Fahrtenbuchauflage für Motorrad bei nicht aufklärbarer Identität des Fahrers rechtmäßig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage für mehrere Kraftfahrzeuge des Halters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage für mehrere Kraftfahrzeuge des Halters

  • weka.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuch für Motorradfahrer rechtmäßig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage für Autohalter, obwohl nur sein Motorrad geblitzt wurde?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage für Motorrad bei nicht aufklärbarer Identität des Fahrers rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrtenbuchauflage für Motorrad bei nicht aufklärbarer Identität des Fahrers rechtmäßig - Erweiterung der Fahrtenbuchauflage für alle weiteren genutzten Fahrzeuge bedarf der vorherigen Verhältnismäßigkeitsprüfung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Neustadt, 05.11.2015 - 3 L 967/15
    Nicht erforderlich ist, dass es zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12/94 -, BVerwGE 98, 227/229, und Beschluss vom 9. September 1999 - 3 B 94/99 -, juris).

    Ein Fall intendierten Ermessens kann jedoch insoweit angenommen werden, als die Führung eines Fahrtenbuchs den ihr zugedachten Zweck nur dann erfüllen kann, wenn sie für eine gewisse Dauer angeordnet wird, wobei sechs Monate im "unteren Bereich einer effektiven Kontrolle" liegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12/94 -, juris; siehe zum Ganzen auch: BayVGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 11 CS 13.606 -, juris, Rn. 14).

  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines

    Auszug aus VG Neustadt, 05.11.2015 - 3 L 967/15
    Im Sinne des § 31a StVZO ist die Feststellung des Fahrzeugführers nicht möglich, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter innerhalb der Verjährungsfrist zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 1994 - 11 B 130/93 -, juris und VRS 88, 158).

    Art und Umfang der Ermittlungstätigkeit der Behörde dürfen sich dabei wesentlich an den Erklärungen des Fahrzeughalters, bei anwaltlicher Vertretung an den Erklärungen des Anwalts ausrichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 -7 C 3/80 - und Beschluss vom 1. März 1994 - 11 B 130/93 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2005 - 12 ME 315/05

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten

    Auszug aus VG Neustadt, 05.11.2015 - 3 L 967/15
    Grundlage einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung ist es dabei, dass Art und Umfang des Fahrzeugparks geklärt werden, um abschätzen zu können, ob Verkehrsverfehlungen mit anderen Fahrzeugen des Halters zu befürchten sind (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 2. November 2005 - 12 ME 315/05 -, juris, Rn. 29).
  • VG Stuttgart, 08.01.2004 - 3 K 5347/03

    Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge eines Fahrzeughalters

    Auszug aus VG Neustadt, 05.11.2015 - 3 L 967/15
    Dies allein ist bereits ein Indiz auf fehlerhaften Ermessensgebrauch (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 8. Januar 2004 - 3 K 5347/03 -, juris, Rn. 7).
  • VG Cottbus, 11.09.2007 - 2 K 1526/04

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge des Halters -

    Auszug aus VG Neustadt, 05.11.2015 - 3 L 967/15
    Die Behörde muss also eine Prognose darüber anstellen, ob über das Fahrzeug, mit dem die der Fahrtenbuchauflage zugrunde liegende Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, hinaus Verkehrsverstöße mit anderen Fahrzeugen des Halters ebenfalls nicht aufgeklärt werden können (VG Würzburg, Beschluss vom 19. Mai 2011 - W 6 S 11.367 - VG Cottbus, Urteil vom 11. September 2007 - 2 K 1526/04 -, beide in juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - 8 B 491/08

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage; Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften;

    Auszug aus VG Neustadt, 05.11.2015 - 3 L 967/15
    Unterbleiben namentliche Angaben zum Personenkreis der möglichen Fahrzeugführer, sind weitere Ermittlungen in der Regel nicht erforderlich und eine Fahrtenbuchauflage gegen den Fahrzeughalter gerechtfertigt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 8.März 2013 - 11 CS 13.187 - und vom 23. Februar 2015 - 11 CS 15.6; OVG NRW, Beschluss vom 21. April 2008 - 8 B 491/08 -, alle in juris).
  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Auszug aus VG Neustadt, 05.11.2015 - 3 L 967/15
    Ferner ist nicht erforderlich, dass eine Wiederholungsgefahr besteht (BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1989 - 7 B 90/89 -, NJW 1989, 2704), so dass auch die bloße Androhung einer Fahrtenbuchauflage für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung, bei der der verantwortliche Fahrzeugführer nicht festgestellt werden kann, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kein milderes, ebenfalls in Betracht kommendes Mittel wäre (s. BayVGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 11 CS 14.176 -, juris, Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1997 - 25 A 4812/96

    Kaufmann; Firmenwagen; Verkehrsverstöße; Halter; Wesentlicher

    Auszug aus VG Neustadt, 05.11.2015 - 3 L 967/15
    Eine solche auf den gesamten Fahrzeugbestand bezogene Anordnung einer Fahrtenbuchauflage ist nach der Rechtsprechung dann gerechtfertigt, wenn bei mehreren Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Kraftfahrzeugen der Fahrer im Zeitpunkt der Tatbegehung nicht ermittelt werden konnte (BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1970 - VII B 19.70 -, Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 6; OVG NRW, Urteil vom 10. September 1997 - 25 A 4812/96 -, juris).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VG Neustadt, 05.11.2015 - 3 L 967/15
    Es kommt dabei darauf an, ob die zuständige Behörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen veranlasst, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden und erfahrungsgemäß Erfolg haben können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Mai 1997 - 3 B 28.97 - und vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113.93 -, juris) .
  • BVerwG, 09.12.1993 - 11 B 113.93

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers - Anspruch auf Anwendung

    Auszug aus VG Neustadt, 05.11.2015 - 3 L 967/15
    Es kommt dabei darauf an, ob die zuständige Behörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen veranlasst, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden und erfahrungsgemäß Erfolg haben können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Mai 1997 - 3 B 28.97 - und vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113.93 -, juris) .
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

  • BVerwG, 27.07.1970 - VII B 19.70

    Verpflichtung zur Führung von Fahrtenbüchern - Voraussetzungen der Anordnung

  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

  • VG Würzburg, 19.05.2011 - W 6 S 11.367

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsverstoß; Ermittlungsumfang der Behörde;

  • VGH Bayern, 08.03.2013 - 11 CS 13.187

    Fahrtenbuchauflage

  • VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 CS 13.606

    Fahrtenbuchauflage für mehrere Firmenfahrzeuge; Verletzung der kaufmännischen

  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 14.176

    Fahrtenbuchauflage; Ermittlung des Fahrzeugführers

  • VGH Bayern, 23.02.2015 - 11 CS 15.6

    Fahrtenbuch; Verkehrsverstoß; ausreichende Ermittlungen

  • VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage

    Allein diese Unterlassung führt dazu, dass weitere Ermittlungen in der Regeln nicht erforderlich sind und eine Fahrtenbuchauflage gerechtfertigt ist (BayVGH, B. v. 23.2.2015 - 11 CS 15.6 - juris Rn. 15; BayVGH, B. v. 8.3.2013 - 11 CS 13.187 - juris Rn. 19; VG Neustadt, B. v. 5.11.2015 - 3 L 967/15.NW - juris Rn. 13) Bezeichnend ist schließlich, dass der Geschäftsführer der Antragstellerin am 5.8.2016 schließlich den verantwortlichen Fahrzeugführer genannt hat.

    Dabei ist zu beachten, dass die Ausweitung der Anordnung auf den gesamten Fuhrpark eine erhebliche Erweiterung darstellt und deshalb eine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattfinden muss, die ihre Auswirkungen berücksichtigt (VG Neustadt (Weinstraße), B. v. 5.11.2015 - 3 L 967/15.NW - juris Rn. 19).

    Dabei ist die Behörde in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zunächst gehalten, Art und Umfang des Fuhrparks zu ermitteln, damit die Auswirkungen auf den Fahrzeughalter beurteilt werden können (OVG Lüneburg, B. v. 2.11.2005 - 12 ME 315/05 - juris Rn. 6; VG Neustadt (Weinstraße), B. v. 5.11.2015 - 3 L 967/15.NW - juris Rn. 19; VG Mainz, B. v. 14.5.2012 - 3 L 298/12.MZ - juris Rn. 6).

    Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Erweiterung der Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark hat die Behörde grundsätzlich eine Prognose darüber anzustellen, ob über das Fahrzeug, mit dem die der Fahrtenbuchauflage zugrunde liegende Verkehrszuwiderhandlungen begangen wurde, hinaus Verkehrsverstöße mit anderen Fahrzeugen des Halters ebenfalls nicht aufgeklärt werden können (BayVGH, B. v. 26.2.2008 - 11 B 08.308 - juris Rn. 8; VG Neustadt (Weinstraße), B. v. 5.11.2015 - 3 L 967/15.NW - juris Rn. 19).

    Entscheidend ist hierbei, ob aufgrund der Nutzungsgepflogenheiten des Halters zu befürchten ist, dass auch bei künftigen Verkehrsverstößen mit seinen übrigen Fahrzeugen die Täter wahrscheinlich ebenfalls nicht zu ermitteln sein werden (VG Düsseldorf, B. v. 24.11.2015 - 6 K 1140/15 - juris Rn. 51; VG Neustadt (Weinstraße), B. v. 5.11.2015 - 3 L 967/15.NW - juris Rn. 25).

  • VG Gera, 12.07.2017 - 3 E 451/17
    Die Behörde ist in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zunächst gehalten, Art und Umfang des Fuhrparks zu ermitteln, damit die Auswirkungen auf den Fahrzeughalter beurteilt werden können (vgl. BayVGH, Beschl. v. 6. Mai 2013 - 11 CS 13.426 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 2. November 2005 - 12 ME 315/05 - VG Regensburg, Beschl. v. 21. Oktober 2016 - RO 5 S 16.1399 - VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. v. 5. November 2015 - 3 L 967/15.NW - jeweils zit. nach Juris).

    Dies ist zu beachten, weil die Ausweitung der Anordnung auf den gesamten Fuhrpark eine erhebliche Erweiterung darstellt und deshalb eine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattfinden muss, die ihre Auswirkungen berücksichtigt (vgl. VG Regensburg, Beschl. v. 21. Oktober 2016 - RO 5 S 16.1399 - VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. v. 5. November 2015 - 3 L 967/15.NW - jeweils zit. nach Juris).

    Entscheidend ist hierbei, ob aufgrund der Nutzungsgepflogenheiten des Halters zu befürchten ist, dass auch bei künftigen Verkehrsverstößen mit seinen übrigen Fahrzeugen die Täter wahrscheinlich ebenfalls nicht zu ermitteln sein werden (VG Düsseldorf, GB v. 24. November 2015 - 6 K 1140/15 - VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. v. 5. November 2015 - 3 L 967/15.NW - jeweils zit. nach Juris).

  • VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.1256

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

    Allein diese Unterlassung führt dazu, dass weitere Ermittlungen in der Regel nicht erforderlich sind und eine Fahrtenbuchauflage gerechtfertigt ist (BayVGH, B.v. 23.2.2015 - 11 CS 15.6 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 11 CS 13.187 - juris Rn. 19; VG Neustadt, B. v. 5.11.2015 - 3 L 967/15.NW - juris Rn. 13) Ob dies nun als unkooperativ zu bezeichnen ist, oder nicht, ist für das Vorliegen der Voraussetzungen unerheblich.
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