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   OVG Schleswig-Holstein, 18.02.2016 - 3 LB 17/15   

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OVG Schleswig-Holstein, 18.02.2016 - 3 LB 17/15 (https://dejure.org/2016,5438)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.02.2016 - 3 LB 17/15 (https://dejure.org/2016,5438)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - 3 LB 17/15 (https://dejure.org/2016,5438)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahmebegehren eines Blinden bzgl. laufender Leistungen für eine Arbeitsassistenz zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben; Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen; Sicherung und Förderung der Teilhabe schwerbehinderter ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenübernahmebegehren eines Blinden bzgl. laufender Leistungen für eine Arbeitsassistenz zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben; Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen; Sicherung und Förderung der Teilhabe schwerbehinderter ...

  • rechtsportal.de

    Kostenübernahmebegehren eines Blinden bzgl. laufender Leistungen für eine Arbeitsassistenz zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben; Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen; Sicherung und Förderung der Teilhabe schwerbehinderter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Augsburg, 13.03.2012 - Au 3 K 11.1280

    Schwerbehindertenrecht; notwendige Arbeitsassistenz; nebenberufliche selbständige

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.2016 - 3 LB 17/15
    In diesem Zusammenhang verwies er auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 13. März 2012 - Au 3 K 11.1280 -.

    Schließlich könne der Beklagte zur Unterstützung seiner Auffassung die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Augsburg, Urteil vom 13. März 2012 - Au 3 K 11.1280 - anführen, welches in einer vergleichbarer Fallgestaltung die Klage auf Übernahme der Kosten für eine Arbeitsassistenz einer gehörlosen Klägerin mit einem festen Arbeitsplatz als technische Zeichnerin, die ihre wöchentliche Arbeitszeit von 35 auf 25 Stunden reduziert hatte, um daneben eine selbständige Tätigkeit als Gebärdendolmetscherin auszuüben, abgewiesen habe.

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.2016 - 3 LB 17/15
    Schutz bietet Art. 2 Abs. 1 GG nur vor Eingriffen, die von seinen Schranken nicht mehr gedeckt sind und nicht vom speziellen Regelungsbereich des Art. 12 Abs. 1 GG erfasst werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.05.1988 - 1 BvR 482/84, 1 BvR 1166/85 -, Rn. 49 ff., unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 18.07.1973 - 1 BvR 263/73, 1 BvR 155/73 -, Rn. 50, jeweils zitiert nach juris; Burghart in: Leibholz/Rinck, Grundgesetz, 7. Auflage 1975, 69.

    Die Beschränkung der Freizügigkeit auf Deutsche und auf das Bundesgebiet (Art. 11 GG) schließt nicht aus, auf den Aufenthalt von Menschen auch Art. 2 Abs. 1 GG anzuwenden (BVerfG, Beschl. v. 18.07.1973 - 1 BvR 263/73, 1 BvR 155/73 -, Rn. 50, zitiert nach juris; Leibholz/Rinck/Hesselberger in: Leibholz/Rinck, Grundgesetz, 7. Auflage 1975, 69.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2011 - 6 B 1.09

    Schwerbehinderter Mensch; blind; notwendige Arbeitsassistenz; Kostenübernahme;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.2016 - 3 LB 17/15
    Darin ist er der Auffassung, dass § 102 Abs. 4 SGB IX einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für eine notwendige Arbeitsassistenz begründe und hat auf ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 18. Mai 2011 - Az. 6 B 1/09 - verwiesen.

    Dabei kann dahinstehen, ob bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Anspruch auf Leistungen einer Arbeitsassistenz besteht, die Behörde Ermessen hat bzw. der Anspruch durch die Höhe der vorhandenen finanziellen Mittel begrenzt ist, also unter dem Vorbehalt der dem jeweiligen Integrationsamt aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung stehenden Mittel steht (vgl. zum Streitstand, Schlegel/Voelzke, a.a.O., § 102, Rn. 24, 82 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.05.2011 - 6 B 1.09 -, Rn. 13, zitiert nach juris; Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 16.05.2000, BT-Drucks. 14/3372, zu Nr. 17 (§ 31), zu Buchstabe b, S. 20/21), denn der Kläger erfüllt nicht die Anspruchsvoraussetzungen des § 102 Abs. 4 SGB IX i.V.m. § 21 Abs. 4, § 17 Abs. 1c SchwbAV.

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.2016 - 3 LB 17/15
    Nur aufgrund des Gesamtergebnisses dieser Würdigung kann darüber befunden werden, ob eine Maßnahme im Einzelfall benachteiligend ist (BVerVG, Beschl. v. 8.10.1997 - 1 BvR 9/97 -, Rn. 67 ff., zitiert nach juris).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.2016 - 3 LB 17/15
    Art. 27 der BRK, der bei der Auslegung der Grundrechte - hier der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Art. 3 GG - heranzuziehen ist (BVerfG Beschl. v. 23.03.2011 - 2 BvR 882/09-, Rn. 52, zitiert nach juris; BVerfG Beschl. v. 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 -, Rn. 31 f., zitiert nach juris zur MRK), ist nicht verletzt.
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.2016 - 3 LB 17/15
    Art. 27 der BRK, der bei der Auslegung der Grundrechte - hier der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Art. 3 GG - heranzuziehen ist (BVerfG Beschl. v. 23.03.2011 - 2 BvR 882/09-, Rn. 52, zitiert nach juris; BVerfG Beschl. v. 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 -, Rn. 31 f., zitiert nach juris zur MRK), ist nicht verletzt.
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.2016 - 3 LB 17/15
    Schutz bietet Art. 2 Abs. 1 GG nur vor Eingriffen, die von seinen Schranken nicht mehr gedeckt sind und nicht vom speziellen Regelungsbereich des Art. 12 Abs. 1 GG erfasst werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.05.1988 - 1 BvR 482/84, 1 BvR 1166/85 -, Rn. 49 ff., unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 18.07.1973 - 1 BvR 263/73, 1 BvR 155/73 -, Rn. 50, jeweils zitiert nach juris; Burghart in: Leibholz/Rinck, Grundgesetz, 7. Auflage 1975, 69.
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.2016 - 3 LB 17/15
    Darin kommt zum Ausdruck, dass Satz 2 wie Satz 1 den Schutz des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG für bestimmte Personengruppen verstärken soll und der staatlichen Gewalt insoweit engere Grenzen vorgeben will, als die Behinderung nicht als Anknüpfungspunkt für eine - benachteiligende - Ungleichbehandlung dienen darf (vgl. BVerfGE 85, 191, 206 = FamRZ 1992, 289, und im Anschluss daran insbesondere BT-Drucks. 12/6323, S. 12).
  • VG Lüneburg, 14.11.2017 - 4 A 100/16

    Gebärdendolmetscher; Notwendige Arbeitsassistenz

    In Ermangelung verbindlicher anderweitiger Regelungen können jedoch die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) für die Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen gemäß § 102 Abs. 4 SGB IX (Stand: 15. April 2014, im Folgenden: Empfehlungen der BIH) ergänzend herangezogen werden, auch wenn diese Empfehlungen keinen bindenden Rechtscharakter haben (so ebenfalls: Hess. VGH, Beschluss vom 15.12.2016 - 10 B 2436/17 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.2.2016 - 3 LB 17/15 -, zitiert jeweils nach juris; Luik in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 2. Auflage, 2015, § 33 SGB IX, Rn. 221; Kossens in: Kossens/von der Heide/Maaß, SGB IX, Kommentar, 3. Auflage, 2009, § 102 Rn. 26 f.).

    Nach Ziffer 2.1 der Empfehlungen der BIH ist Arbeitsassistenz im Sinne der § 33 Abs. 8 Ziffer 3 SGB IX und § 102 Abs. 4 SGB IX die über gelegentliche Handreichungen hinausgehende, zeitlich wie tätigkeitsbezogen regelmäßig wiederkehrende Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung (Assistenznehmern) bei der Arbeitsausführung in Form einer von ihnen beauftragten Assistenzkraft im Rahmen der Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (ebenso: Hess. VGH, Beschluss vom 15.12.2016 - 10 B 2436/17 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.2.2016 - 3 LB 17/15 - VG Minden, Beschluss vom 11.8.2014 - 6 K 314/14 - VG Bremen, Urteil vom 26.5.2009 - 5 K 3056/07 - VG Stade, Urteil vom 25.6.2003 - 4 A 1687/01 -, zitiert jeweils nach juris).

    Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben - wie etwa eine Arbeitsassistenz - können dementsprechend an schwerbehinderte Menschen erbracht werden, wenn die Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hierdurch ermöglicht, erleichtert oder gesichert wird (vgl. § 18 Abs. 2 Nr. 1 SchwbAV, vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.2.2016 - 3 LB 17/15 -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2017 - 6 B 86.15

    Kostenübernahme für Arbeitsassistenz eines selbstständig tätigen

    § 102 Abs. 4 SGB IX (juris: SGB 9) eröffnet für den darin geregelten Anspruch weder dem Grund noch der Höhe nach Ermessen (entgegen: OVG Bremen, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 B 304/03 -, Behindertenrecht 2004, S. 84 f. = FEVS 55, S. 334 ff., VG Minden, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 7 K 7681/03 -, Behindertenrecht 2006, S. 175 f., Rn. 4 bei juris; VG Hamburg, Urteil vom 9. Juli 2002 - 5 VG 3700/2001 -, Behindertenrecht 2002, S. 218 ff., Rn. 25 bei juris; offen gelassen von BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 5 B 66/09 -, Rn. 6 bei juris und von OVG Schleswig, Urteil vom 18. Februar 2016 - 3 LB 17/15 -, Rn. 26 bei juris).(Rn.52).

    Nicht angängig erscheint der Schluss, den hieraus andere Verwaltungsgerichte gezogen haben, in Ermangelung einer Verordnung stehe den Integrationsämtern ein Ermessen hinsichtlich der Höhe des Anspruchs zu (so aber OVG Bremen, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 B 304/03 -, Behindertenrecht 2004, S. 84 f. = FEVS 55, S. 334 ff., VG Minden, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 7 K 7681/03 -, Behindertenrecht 2006, S. 175 f., Rn. 4 bei juris; VG Hamburg, Urteil vom 9. Juli 2002 - 5 VG 3700/2001 -, Behindertenrecht 2002, S. 218 ff., Rn. 25 bei juris; offen gelassen von BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 5 B 66/09 -, Rn. 6 bei juris und von OVG Schleswig, Urteil vom 18. Februar 2016 - 3 LB 17/15 -, Rn. 26 bei juris).

  • VGH Hessen, 19.06.2018 - 10 A 923/17

    Übernahme von Arbeitsassistenzkosten

    Es ist nicht ersichtlich, wie die begrenzten Mittel anders als mit einer Ermessensentscheidung des Integrationsamts sachgerecht verteilt werden könnten, solange diesbezüglich normative Vorgaben fehlen (OVG Bremen, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 B 304/03 - FEVS 55, 334; VG Bremen, Urteil vom 9. Mai 2003 - 7 K 2496/01 - Behindertenrecht 2003, 230; VG Minden, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - 7 K 7681/03 - Behindertenrecht 2006, 175 und vom 11. August 2014 - 6 K 314/14 - Behindertenrecht 214, 213; VG Halle, Urteil vom 28. August 2008 - 4 A 49/07 - juris; offen gelassen: BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 5 B 66/09 - juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Februar 2016 - 3 LB 17/15 - juris; a. A.: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Mai 2011 - OVG 6 B 1.09 - Behindertenrecht, 2015, 211 und Urteil vom 6. Oktober 2017 - OVG 6 B 86/15 - juris; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 27. August 2003 - 15 A 267/01 - juris; VG Dresden, Beschluss vom 17. Februar 2017 - 1 L 179/17 - juris; VG Lüneburg, Urteil vom 14. November 2017 - 4 A 100/16 - juris).
  • OVG Saarland, 29.10.2019 - 2 A 300/18

    Arbeitsassistenz für Verwaltungsfachangestellten

    Es handelt sich bei dem Begriff der "notwendigen Arbeitsassistenz" um einen unbestimmten Rechtsbegriff ohne Beurteilungsspielraum der zuständigen Behörde, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.1.2018 - 5 C 9/16 -, OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.2.2016 - 3 LB 17/15 -, a.A. VGH Kassel, Urteil vom 19.6.2018 - 10 A 923/17 - (m.w.N.), jeweils bei juris).
  • VGH Hessen, 27.02.2020 - 10 A 1852/18

    Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben - Erreichen der

    Der Gesetzgeber hat aber klargestellt, dass die Geltendmachung des Anspruchs unabhängig vom Erlass der Verordnung ist (Bundestagsdrucksache 14/3372, S. 20, 21; vgl. hierzu Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 3 LB 17/15 -, juris, Rn. 27).
  • VGH Hessen, 15.12.2016 - 10 B 2438/16

    Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen - Erreichen der Regelaltersgrenze

    Der Gesetzgeber hat aber klargestellt, dass die Geltendmachung des Anspruchs unabhängig vom Erlass der Verordnung ist (Bundestagsdrucksache 14/3372, S. 20, 21; vergleiche hierzu Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 18. Februar 2016; 3 LB 17/15 -, juris Rn. 27).
  • OVG Sachsen, 08.08.2022 - 3 B 178/22

    Zur Gewährung von Arbeitsassistenzleistungen im Wege der einstweiligen Anordnung

    Zur Auslegung werden daher in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vielfach die Empfehlungen der BIH für die Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen gemäß § 185 Abs. 5 SGB IX (derzeit Stand 13. November 2019, veröffentlicht unter: https://www.bih.de/fileadmin/user_upload/BIH_Empfehlung_Arbeitsassistenz_Stand_November_2019_KORR_24082020_bf.pdf) herangezogen (OVG Saarland, Urt. v. 29. Oktober 2019 - 2 A 300/18 -, juris Rn. 21; HessVGH, Beschl. v. 19. Juni - 10 A 923/17 -, juris Rn. 28; OVG Schl.-H., Urt. v. 18. Februar 2016 - 3 LB 17/15 -, juris Rn. 27), welche die Norm des § 185 Abs. 5 SGB IX verwaltungsintern ausgestalten.
  • VG Freiburg, 25.08.2016 - 7 K 2476/16

    Ablehnung behinderungsbedingten Mehrbedarfs bei sehr hohem Einkommen und

    Hierzu hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein zutreffend ausgeführt (Urt. v. 18.02.2016 - 3 LB 17/15 -, juris, Rn. 27 ff.):.
  • VG Gießen, 16.02.2017 - 5 K 74/15

    Kürzung von Assistenzleistungen - Höhe der Vergütung für Korrekturarbeiten an

    Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der von den Gerichten vollumfänglich überprüfbar ist ( vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18.02.2016 - 3 LB 17/15 -, Juris).
  • VG Gießen, 24.11.2021 - 5 K 3381/19

    Stundenhöhe und den Stundensatz für eine begleitende Hilfe im Arbeitsleben

    Mit ihnen ist eine verwaltungsinterne Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Arbeitsassistenz geschaffen worden, die durchgreifenden rechtlichen Bedenken zugrunde gelegt werden kann ( vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 10 B 2438/16 -, juris, Rn. 11; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Februar 2016 - 3 LB 17/15 -, juris, Rn. 27).
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