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   OVG Schleswig-Holstein, 09.12.2008 - 3 LB 26/06   

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https://dejure.org/2008,37484
OVG Schleswig-Holstein, 09.12.2008 - 3 LB 26/06 (https://dejure.org/2008,37484)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.12.2008 - 3 LB 26/06 (https://dejure.org/2008,37484)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 3 LB 26/06 (https://dejure.org/2008,37484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Gleichstellungsbeauftragten auf Teilnahme an den Führungsklausuren seiner Dienststelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Hamburg, 24.03.2006 - 8 K 4902/04

    Teilnahmerecht der Gleichstellungsbeauftragten an so genannten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.12.2008 - 3 LB 26/06
    Für die Dienststellenleitung gilt dies nicht (vgl. v. Roetteken aaO unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 27.06.2007, - 6 A 1/06 - anders VG Hamburg, Urt. v. 24.03.2006, - 8 K 4902/04 -).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06

    Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.12.2008 - 3 LB 26/06
    Für die Dienststellenleitung gilt dies nicht (vgl. v. Roetteken aaO unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 27.06.2007, - 6 A 1/06 - anders VG Hamburg, Urt. v. 24.03.2006, - 8 K 4902/04 -).
  • BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09

    Gleichstellungsbeauftragte; Dienststelle; Dienststellenleitung; Hauptzollamt;

    - Schleswig-Holsteinisches OVG - 09.12.2008 - AZ: OVG 3 LB 26/06.
  • OVG Hamburg, 25.05.2009 - 1 Bs 85/09

    Teilnahmerecht der Gleichstellungsbeauftragten an Führungsklausuren

    Das Berufungsverfahren sei mit Beschluss vom 24. Februar 2009 im Hinblick auf das gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 9. Dezember 2008 - 3 LB 26/06 - anhängige Revisionsverfahren ausgesetzt worden.

    Zwar verweist die Antragstellerin mit Recht auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 2008 (3 LB 26/06), das in einem Parallelfall aus § 20 Abs. 1 Satz 3 BGleiG einen Anspruch der Gleichstellungsbeauftragten entnommen hat, an Führungsklausuren eines Hauptzollamtes teilzunehmen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 2 M 98/09

    Teilnahme von Gleichstellungsbeauftragter an Führungsklausur der Dienststelle

    Der Willensbildungsprozess, auch wenn letztverbindliche Entscheidungen erst auf höherer Ebene getroffen werden, setzt nach den Ausführungen der Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die Materialien zur Strukturentwicklung der Zollverwaltung (Feinkonzept 2007) bereits auf der Ebene der Hauptzollämter an (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 09.12.2008 - 3 LB 26/06 -, S. 7).

    Bereits aus den Gesetzgebungsmaterialien wird, wenn in Zusammenhang mit der Beteiligung von Gleichstellungsbeauftragten ausdrücklich von der "Teilnahme an Besprechungen" die Rede ist (vgl. BT-Drs. 14/5679, S. 30 zu § 19 Abs. 1 Nr. 3), selbstverständlich die persönliche Anwesenheit als eine Form ihrer Mitwirkung vorausgesetzt (vgl. mit näheren Ausführungen zur Entstehungsgeschichte: OVG Schleswig, Urt. v. 09.12.2009 - 3 LB 26/06 -, S. 8 f.).

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2009 - 5 ME 156/09

    Persönliche Teilnahme eines Gleichstellungsbeauftragten an Führungsklausuren mit

    Während das Verwaltungsgericht Hamburg in seinem Urteil vom 24. März 2006 (- 8 K 4902/04 -, juris Rn 24 ff.) mit beachtlichen Erwägungen einen dahingehenden Anspruch verneint hat, hat die Rechtsprechung - soweit ersichtlich - ansonsten ganz überwiegend der Gleichstellungsbeauftragten ein solches Recht auf aktive Teilnahme an Führungsklausuren mit gleichstellungsrelevanten Inhalten zuerkannt (vgl. zu Hauptsacheverfahren: OVG Schleswig, Urteil vom 9.12.2008 - 3 LB 26/06 -, juris Rn 25 ff. mit zustimmender Anmerkung von von Roetteken, Gleichstellung in der Praxis 2009 S. 37; VG Köln, Urteil vom 12.10.2006 - 15 K 326/05 -, juris Rn 23 ff; vgl. zu Verfahren der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes: OVG Greifswald, Beschluss vom 29.7.2009 - 2 M 98/09 -, S. 6 ff. BA, V. n. b.; VG Schleswig, Beschluss vom 22.5.2009 - 6 B 19/09 -, S. 2 BA, V. n. b.).
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